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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.03.2020

11.03.2020
Anlässlich einer Anfrage beriet der Gemeinderat über die Anpassung des Bebauungsplanes "Hinter der Martinskirche" mit Aufweitung der Baugrenzen.

Im Baugebiet einige, relativ große Grundstücke vorhanden, die durch die festlegten Baugrenzen nicht im rückwärtigen Bereich baulich genutzt werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, im gesamten Baugebiet zu prüfen, wo die Baugrenzen aufgeweitet werden können. Gleichzeitig könnten die textlichen Festsetzungen auf eine evtl. Anpassung überprüft werden.
In diesem Rahmen werden auch alle betroffenen Grundstückseigentümer in die Überlegungen mit einbezogen.
Der Gemeinderat stimmte der Prüfung für eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter der Martinskirche“ zu. Insbesondere soll ermittelt werden, an welchen Grundstücken die Aufweitung der Baugrenzen sinnvoll ist, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. In diesem Rahmen wird auch der festgesetzte Grünbereich planungsrechtlich überprüft.
Mit der Überprüfung wird das Büro Johann und Eck beauftragt.

Der Gemeinderat wurde vor längerem über den geplanten Bau einer Schutzhütte im Gemeindewald (Ebertsgründlein) Bürgstadt informiert.
Die Verwaltung stellte im Anschluss daran einen Antrag beim Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und bat darum, die Maßnahme in die Projektplanung 2020 aufzunehmen.
Die Schutzhütte dient den Wanderern als Unterstand zum Schutz vor Unwettern und kann vom Kindergarten für deren Waldtage genutzt werden.
Die geplante Schutzhütte ist 8-eckig und hat einen Durchmesser in der Grundfläche von etwa 450 cm. Sie ähnelt optisch der Hütte an der Centgrafenkapelle.
Das Bauvorhaben hat ein Gesamtvolumen von ca. 10.000,00 €, von denen der Geo-Naturpark Kosten in Höhe von 3.400,00 € trägt. Für den Markt Bürgstadt verbleiben Aufwendungen in Höhe von etwa 6.500,00 bis 7.000,00 €.

Bereits mit Beschluss vom 12.11.2019 wurde die Fa. Weimer, Eichenbühl beauftragt, den Brückenbelag an der Rad- und Fußwegbrücke im Bereich Gartengelände mit einer GFK Konstruktion zu einem Preis von 19.435,08 € zu sanieren.
Nachdem der verschlissene Holzbelag entfernt war, stellte sich heraus, dass Teile der Tragkonstruktion starke Schadstellen durch eingedrungenes Wasser hatten. Teilweise war die Tragkonstruktion bis zu 14 cm tief verfault. Diese Schadstellen konnten bei der vorherigen Begutachtung aus Konstruktionsgründen nicht erkannt werden.
Der damalige Planer der Brücke wurde hinzugezogen und zusammen mit einem Statiker wurde festgestellt, dass die verfaulten Bereiche ausgetauscht werden müssen. Aus technischen Gründen ist dies aber nicht vor Ort zu erledigen. Da es sich um eine Leimbinderkonstruktion der ehemaligen Fa. Hess, heute Hasslacher, Kleinheubach handelt, müssen die auszutauschenden Teile aus statischen Gründen wieder verleimt werden. Dies kann nur in der Firma erledigt werden, da nur dort die erforderlichen Leimpressen zur Verfügung stehen.
Die Mehrkosten belaufen sich auf 13.145,43 € brutto. Die Arbeiten sollen Ende April/Anfang Mai 2020 erfolgen.

Der Markt Bürgstadt stimmte dem Antrag der Interessengemeinschaft "Mountainbike Miltenberg" zur Erweiterung bzw. Ergänzung der bereits vorhandenen Mountainbikestrecke zum Churfrankentrail im Bereich Unterlindigweg zu.

Im Rahmen der anstehenden Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt stand der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zur Regelung der Kostenaufteilung zwischen den beteiligten Kommunen zur Entscheidung an. Wie bekannt ist, steht an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt eine umfassende Generalsanierung mit einem errechneten gesamten Investitionsvolumen über 14.216.511,67 € an.
Ab der 5. Jahrgangsstufe sind diesem Sprengel neben Kindern aus Bürgstadt auch Kinder aus der Gemeinde Neunkirchen, der Gemeinde Eichenbühl und der Gemeinde Collenberg zugegliedert.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über staatliche Fördergelder sowie Eigenmittel der am öffentlich-rechtlichen Schulvertrag beteiligten Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen und Collenberg, wobei die ausschließlich der Grundschule dienenden Kosten-gruppen auch ausschließlich vom Markt Bürgstadt finanziert werden. Somit belaufen sich die zu verteilenden Kostengruppen, die entweder ausschließlich der Mittelschule dienen oder von beiden Schulzweigen genutzt werden auf insgesamt 10.015.798,41 €.
Die genauen Verteilungsregeln zwischen den Kommunen sind in einem Vertragswerk als Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag vom 18.11.2004 festzulegen.
Wesentliche Berechnungsgrundlage für die jeweiligen gemeindlichen Anteile sollen die jeweiligen Schülerzahlen der vergangenen 12 Schuljahre sein. Da jede Kommune gemäß ihres eigenen individuellen Fördersatzes die staatliche Bezuschussung in Anspruch nehmen möchte und vom Finanzministerium ein Mischfördersatz aller am Schulvertrag beteiligten Kommunen abgelehnt wurde, kann nur über zurückliegende Schülerzahlen die eindeutige Ermittlung der förderfähigen Kosten je Kommune ermittelt werden.
Vorteil ist jedoch, dass sich für die Kostenverteilung aufgrund der bekannten Schülerzahlen in der Vergangenheit bei der Abrechnung keine Verschiebungen mehr ergeben, während sich bei geschätzten künftigen Schülerzahlen und nachträglicher Rückrechnung Verschiebungen ergeben können.
Die prozentualen Anteile aufgrund der Schülerzahlen belaufen sich somit für Bürgstadt aufgrund der Berücksichtigung der Schülerzahlen vom Schuljahr 2008/2009 bis einschließlich 2019/2020 bei der Mittelschule auf 30,79 % und an der gesamten Schule auf 61,892 %.
Folglich beläuft sich förderunabhängig der Kostenanteil für Bürgstadt auf insgesamt 8.655.674,82 € unter Heranziehung der Schülerzahlen der letzten 12 Jahre. Aussagen über die Höhe des Fördersatzes des Marktes Bürgstadt werden von der Regierung erst im Rahmen der Prüfung des Förderantrages vorgenommen. Bei einem Fördersatz von 50 % beliefe sich demnach der Eigenanteil des Marktes Bürgstadt auf insgesamt ca. 4.327.837,41 €.
Dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zur Kostentragungsregelung anlässlich der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt zwischen den Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen und Collenberg als Ergänzung zum Schulvertrag vom 18.11.2004, in der Fassung vom 22.02.2008 wurde zugestimmt.

Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages und dem daraus resultierenden Baukostenzuschuss des Marktes Bürgstadt in Höhe von 8.655.674,82 € wird hierüber in Ergänzung zum bisher bereits laufenden Förderantrag nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

Abschließend informierte Bgm. Grün, dass er zwischenzeitlich bezüglich der Organisation des Bauernmarktes 2020 nochmals ein Gespräch mit den Bulldogfreunden geführt hat. Man kam überein, dass der Bauernmarkt 2020 stattfinden soll, indem seitens der Verwaltung die administrative und organisatorische Arbeit übernommen wird und sich die Bulldogfreunde um die Verpflegungsstände kümmern, wobei diese teilweise selbst betrieben werden und teilweise durch Externe besetzt werden.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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