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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019

24.10.2019
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Ortsplanung Bürgstadt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Mainvinotel“ und den „Schwanenhöfen“.

Hierzu wurden zum Mainvinotel die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt. Inhaltlich ging es insbesondere um immissionsschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Klarstellungen sowie die Regelungen zum Löschwasserbedarf.
Vom Gemeinderat wurde allen Anregungen und Wünsche zugestimmt, sodass zum Abschluss der Satzungsbeschluss erfolgen konnte.
Bei der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Schwanenhöfe“ ging es um Anpassungsforderungen zu den Fußwegen im Schwanengelände, verbunden mit brandschutzrechtlichen Darstellungen anhand des Brandschutzgutachtens. Zudem erfolgte der Hinweis, dass die Beseitigung von Schwalbennestern, Baumhöhlungen und Fledermausquartieren genehmigungspflichtig sind und eine biologische Baubegleitung gefordert ist. Die überarbeiteten Unterlagen sind nun erneut zwei Wochen auszulegen.

Dem lag Gemeinderat der Antrag zur Nutzungsänderung von drei Kegelbahnen in 6 Appartements vor. Mit der Forderung auf tatsächliche Errichtung der Stellplätze erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.

Im weiteren befasste sich der Gemeinderat mit einer Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebengebäuden und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10). Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Der Antragsteller plant, einen Teil der Nebengebäude auf dem Anwesen Weidengasse 10/10a abzureißen und zur Grundstücksgrenze des gemeindlichen Anwesens Weidengasse 12-18 ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach zu errichten. Die Grenzbebauung beträgt 33,50 m. Die Gebäudehöhe ist mit 9,20 m vorgesehen. Die Gestaltungssatzung schreibt zur Bauweise in § 4 Abs. 2 vor, dass sich Neu- und Umbauten in die vorhandene Bebauung einfügen müssen. Dies gilt insbesondere für die Gliederung des Bauvolumens, die Dachform und Dachneigung, die Firstrichtung sowie Trauf- und Firsthöhen des Gebäudes.
Die Hauptanzahl der Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 700/20, an der Josef-Ullrich-Straße vorgesehen und damit rund 300-400 m vom Objekt entfernt. Dieses Grundstück ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gartenstraße“ als Dauerkleingarten ausgewiesen.
Vom Gemeinderat wurde entschieden, zur vorliegenden Bauanfrage insbesondere wegen des Nichteinfügens des Gebäudes und der Lage der Stellplätze das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Auf Wunsch wird die Bauvoranfrage an das Landratsamt zur Entscheidung weitergeleitet.

Vom Gemeinderat wurde entschieden, der Errichtung einer neuen Urnenwandanlage auf dem Friedhof Bürgstadt entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 zuzustimmen. Der Standort wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im Mai festgelegt.
Der Auftrag zur Lieferung der Urnenmodule wird an die Firma Benno Koch GmbH in Großheubach zum Brutto-Angebotspreis von 4.698,00 € erteilt.
Der Auftrag zum Versetzen der Urnenmodule sowie der erforderlichen Natursteinarbeiten wird an die Firma Franz Zeller GmbH in Umpfenbach zum Brutto-Angebotspreis von 9.039,84 € vergeben.

Von Anwohnern im Bereich Höhenbahnweg lag ein Antrag auf Durchsetzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor, nachdem diese immer wieder die Nichtbeachtung der damit verbundenen Verkehrsregelungen beobachten.
Bgm. Grün stellte verschiedene Möglichkeiten zur Reglementierung vor. Er nannte das Anbringen von Straßenmarkierungen, was jedoch mit Sicherheit die Konsequenz von Folgeanträgen hätte und damit an Wirkung verliert.
Weiterhin kann die vorhandene Geschwindigkeitsanzeigetafel zur Warnung bzw. Abschreckung aufgehängt werden.
Als schärfste Lösung ließe sich die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle im fließenden Verkehr beauftragen. Hiervon möchte er bzw. der Markt Bürgstadt zunächst jedoch Abstand nehmen und schlägt vor, zunächst an geeigneten Stellen das Geschwindigkeitsmessgerät über einen längeren Zeitraum aufzuhängen. Hierüber lassen sich dann auch zur Ausarbeitung der weiteren Vorgehensweise Auswertungen fahren. Diesem Vorschlag wurde vom Gremium zugestimmt.

Weiterhin erfolgte die Vergabe der Zimmererarbeiten zur Sanierung der Toranlage auf dem Bürgstadter Wannenberg (Ausgrabung) an die Firma Stumpf, Neunkirchen mit einer Bruttosumme von 4.474,40 € zu. Hinzu kommen noch ca. 5.000 € für gemeindliche Wald- und Bauhofarbeiten.

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019 befasste sich der Gemeinderat aufgrund eines Antrages der UWG-Fraktion grundsätzlich mit dem Thema „Biodiversität“ und es wurde festgelegt, dass von der Verwaltung Maßnahmen die der Biodiversität in Bürgstadt dienen, vorgestellt werden.
Einleitend stellte Bgm. Grün fest, dass es sich beim Thema Biodiversität um ein sehr komplexes Themenfeld handelt und nicht nur um die „bunte Blumenwiese“ aus „Rettet die Bienen“ geht. Die Gemeinde bzw. der Bauhof kann in diese Vielfalt nur unterstützend eingreifen, wobei versucht wird allen Anforderungen und Wünschen der Bürger einigermaßen gerecht zu werden. Insgesamt sind vom Markt Bürgstadt ca. 4 ha Grünanlagen zu pflegen.
Die Vielfalt des Lebens lässt sich auf drei Ebenen beschreiben
- Vielfalt der Ökosysteme (Lebensräume wie Wasser, Wald, Alpiner Raum),
- Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen),
- Vielfalt der Gene (Rassen und Sorten von wildlebenden und geschützten Arten).
Das Bauamt hat bereits vor drei Jahren zusammen mit dem Bauhof kleinere Inseln im Ortsbereich mit Blühmischungen angelegt. Das Ergebnis war leider nicht zufriedenstellend. Grund: zu viel Wildkrautpotenzial im Erdreich, im Frühjahr zu wenig Niederschläge und nur spärlicher Aufwuchs. Eine erneute Nachsaat ist leider während der Vegetation nicht möglich. Ebenso verhindert ein ständiges intensives Bewässern eine gute Ökobilanz. Ein weiterer Nachteil der Wildblumenwiesen, dass der anfallende Müll nicht aus einem hohen Bestand herausgesammelt werden kann.
Zu den verpachteten gemeindlichen Acker- und Wiesenflächen gibt es folgenden Sachstand:
Die Ackerflächen werden von den Landwirten als normale bzw. konventionelle Fläche bewirtschaftet.
Derzeit werden vom Bauhof nur die markierten Wanderwege gemäht bzw. gemulcht. Aber auch hier wird jeweils nur eine Mähbreite – bis max. 1,00 m – bearbeitet. Die restlichen und rückwärtigen Flächen sollen nur einmal (extensiv) und im Herbst gemäht bzw. gemulcht werden. Auf den noch vorhandenen extensiven Flächen befinden sich bereits ein großes Potenzial an Wildkräutern und Wildpflanzen.
Mit Verweis auf größmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung informierte Bgm. Grün, dass für das kommende Jahr weitere Blühmischungen und Blumenwiesen auf verschiedenen gemeindlichen Standorten geplant sind.
Auf Anregung eines Gemeinderates wäre für mögliche weitere Projekte auch eine Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverein zum Thema Biodiversität denkbar. Es könnte auch Ansporn für private Gartenbesitzer sein, wieder vermehrt auf Begrünung der Vorgärten zu achten.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Grün beim Obst- und Gartenbauverein für die Neubepflanzung der Blumenpflanzkästen im Ortsbereich.

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