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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019

12.04.2019
Einleitend zur Gemeinderatssitzung wurde zunächst vom Gremium das gemeindliche Einvernehmen zu vier privaten Bauanträgen erteilt, bevor man anschließend zum Hauptberatungspunkt der Sitzung, nämlich der Verabschiedung des Haushalts 2019 kam.

Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2019.
Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab

Verwaltungshaushalt 10.996.250,- (2018:   10.496.630 €)
Vermögenshaushalt 5.297.940,- (2018:     4.402.380 €)
Gesamthaushalt 16.294.190,- € (2018:   14.899.010 €)

Damit hat sich gegenüber 2018 das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 499.620 € und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 895.560 € erhöht.

Im Verwaltungshaushalt kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

Einnahmen Ansatz 2018 Ansatz 2019
Grundsteuer A + B (zusammen) 647.600 € 677.300 €
Gewerbesteuer 3.600.000 € 4.000.000 €
Anteil an der Einkommensteuer 2.415.000 € 2.571.700 €
Anteil am Einkommensteuerersatz 177.900 € 187.400 €
Anteil an der Umsatzsteuer 372.300 € 366.100 €

Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:

Ansatz 2019
Gastschulbeiträge 175.000 €
Zuschuss f. offene Ganztagsschule 62.600 €
Zuschuss für die Schülerbeförderung 49.100 €
Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe 204.000 €
Betriebskostenförderung f. Kindergarten u. Kinderkrippe 480.000 €
Kanalbenutzungsgebühren 500.000 €
Konzessionsabgabe Strom 110.000 €
Holzverkauf 200.000 €

Ausgaben Ansatz  2018 Ansatz 2019
Personalkosten insgesamt 2.800.180 € 2.937.980 €
Gastschulbeiträge (Ausgabe) 66.400 € 45.000 €
Straßenunterhalt 60.000 € 100.000 €
Kreisumlage (38%) 2.496.800 € 2.200.900 €
Gewerbesteuerumlage 725.300 € 753.000 €
Umlage an die VG Erftal 572.400 € 617.000 €
Zuführung zum Vermögenshaushalt 922.580 € 1.563.140 €

Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:

Ansatz 2019
Schule Geb.unterhalt,Heizung,Reinigung,Verbrauchsgebühren, Versich. 113.200 €
Kosten der Schülerbeförderung 70.000 €
Kanalunterhalt 160.000 €
Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskosten 184.800 €
Wald – Rückungen, Forstpflanzen u.ä. 80.000 €

Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.563.140 € beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 324.900 €. Demnach beträgt die freie Finanzspanne 1.238.240 €.

Folgende weitere größere Ausgaben sind im Vermögenshaushalt geplant:

Rathaus – Planung barrierefreier Zugang u. Dachgeschoss-San. 10.000 €
Feuerwehr – Ersatzbeschaffung Fahrzeug HLF 20 350.000 €
Feuerwehr – Beschaffungen (allgemein) 10.000 €
Feuerwehr – Beschaffung Atemschutzgeräte 35.000 €
Feuerwehr– Ergänzung Schutzkleidung 8.000 €
Rettungszentrum – Hausinstallation 35.000 €
Feuerwehr – Ertüchtigung Einsatzzentrale 4.000 €
Feuerwehr – Fliesensanierung Fahrzeughalle 5.000 €
Katastrophenschutz – Beschaffung mobiler Stromerzeuger 46.000 €
Schule – Anschaffungen (Digitalbudget) 10.000 €
Schule – Planung Sanierung (Honorar) 50.000 €
Schule – Sanierung 200.000 €
Attraktivierung verschiedener Spielplätze 75.000 €
Grunderwerb f. Kindergarten-Erweiterung 150.000 €
Kindergarten/Kinderkrippe  Planung Erweiterung / Neubau 50.000 €
Sporthalle – Umbau Toiletten Unterer Saal 40.000 €
vorgesehener freiwilliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad 300.000 €
Toranlage Ausgrabung 10.000 €
Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm 40.000 €
Konzeptentwicklung Altort 20.000 €
Sanierung Hohenlindenweg 150.000 €
Wegeleitsystem im Ortsbereich 70.000 €
Ausbau „Höckerlein“ (Straße) 263.000 €
Ausbau „Am Bildstock“ (Straße) 350.000 €
Rad- u. Fußwegbrücke – Sanierung Belag 10.000 €
Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung) 100.000 €
Investitionskostenanteil AZV Main-Mud (Schaltschrankanlagen) 100.000 €
Englertsgraben (Flutmulde) 85.000 €
Ausbau „Höckerlein“ (Kanal) 260.000 €
Ausbau „Am Bildstock“ (Kanal) 290.000 €
Friedhof – Sanierung Sandsteinmauer 10.000 €
Friedhof – Planung u. Erweiterung 20.000 €
Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände 10.000 €
Mittelmühle – Heizung/Lüftung/Mess-,Steuer- u. Regeltechnik 30.000 €
Mittelmühle – Lichtsteuerung 10.000 €
Mittelmühle – Folierung der Dachreiter 10.000 €
Bauhof – Beschaff.v. Werkzeugen u.Maschinen (u.a.Absauganl.) 15.000 €
Wegesanierung Bainweg 35.000 €
Grunderwerb (Grundstücke / Gebäude) 1.000.000 €
Grunderwerb (f. Umgehungsstraße v. Freistaat) 50.000 €
Tilgung von Darlehen 324.900 €

Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber:

Zuschuss f. Fahrzeug-Beschaffung HLF 20 125.000 €
Zuschuss Digitalbudget für Schule 9.000 €
Zuschuss f. Konzeptentwicklung Altort 10.800 €
Straßenausbaubeitragspauschale 50.000 €
Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED 25.000 €
Investitionspauschale 110.000 €
Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2018) 3.400.000 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.563.140 €

Aus der Jahresrechnung 2018 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.400.000 € aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden.
Für das Haushaltsjahr 2019 ist keine neue Darlehensaufnahme erforderlich.
Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 324.900 € führen am Jahresende 2019 zu einem Schuldenstand von rd. 2.328.215 € (2018: 2.653.115 €).
Somit werden in diesem Jahr 324.900 € Schulden getilgt. Die Zuführung zur echten Rücklage für die anstehenden Investitionen der Folgejahre errechnet sich mit 593.540,00 €.
Das ergibt voraussichtlich folgende Pro-Kopfverschuldung (4.229 Einwohner) am Jahresende 2019 bei ordentlichen Schulden von 550,54 € (Landesdurchschnitt: 574 €).
Trotz der aktuell guten Finanzausstattung des Marktes Bürgstadt, ist aufgrund der geplanten Investitionen in den Folgejahren weiterhin sorgsam und bedacht mit den vorhandenen Haushaltsmitteln umzugehen.
Dem Zahlenwerk wurde einstimmig vom Gemeinderat Zustimmung erteilt.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stand der Antrag der CSU-Fraktion auf Attraktivierung der Spielplätze unter Einbeziehung eines Fachplaners auf der Tagesordnung.
Hierzu führte Bürgermeister Grün aus, dass sich bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2018 der Gemeinderat unter dem Titel „Spielplätze im Ortsbereich - Beratung zum weiteren Vorgehen bei der Attraktivierung“ mit den gemeindlichen Spielplätzen beschäftigte.
In dieser Sitzung wurde damals entschieden, dass zur Beratung des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Attraktivierung gemeindlicher Spielplätze eine Arbeitsgruppe gebildet wird. Diese soll sich aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter der Verwaltung und dem Kindergarten sowie je einem Fraktionsvertreter zusammensetzen.
Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich unter Teilnahme eines Vertreters aller Fraktionen am 17.10.2018 und am 09.11.2018 getagt.
Hierbei wurden u. a. Musterspielplätze in der näheren Umgebung besichtigt sowie anschließend die gemeindlichen Spielplätze auf deren Möglichkeiten zur Attraktivierung genau analysiert.
Auf Basis dieser in der Besprechung festgelegten Anhaltspunkte hat die Verwaltung im Anschluss daran Kontakt mit Spielgeräteherstellern aufgenommen und einen Ortstermin auf den jeweiligen gemeindlichen Spielplätzen vereinbart.
Inzwischen liegen insgesamt vier Vorschläge sowie Angebote vor. Diese wurde bereits mit der Einladung zu einer weiteren Arbeitsgruppensitzung am 25.04.2019 an die Teilnehmer per E-Mail versandt.

Mit Schreiben vom 02.04.2019 beantragten der CSU-Ortsverband und die CSU-Fraktion mit nachfolgendem wörtlich übernommenem Inhalt die Attraktivierung der Spielplätze unter Einbeziehung eines Fachplaners:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grün,

das Thema “Attraktivierung der Spielplätze“ bei uns im Ort, hat genau vor einem Jahr begonnen mit der Forderung von Neubepflanzung von Bäumen im Bereich des Mainspielplatzes.

Seit der Einberufung des Arbeitskreises sind 2 Sitzungen vergangen.
Leider war der Bürgermeister erkrankt. Schade finden wir, dass keiner der stellvertretenden Bürgermeister an den Sitzungen teilnahm. Nach längerer Diskussion bei unserer Veranstaltung „Ortsspaziergang Spielplätze“ sind wir zu der Kenntnis gekommen, dass die Planung eines Spielplatzes eine Reihe von Arbeitsschritten und die Beantwortung von vielen Fragen nötig sind.

Wir sehen ein Gesamtkonzept für alle Spielplätze als Ausgangsbasis.
Folgende Fragen müssen unserer Meinung nach auf den Prüfstand:

  • Festlegung der einzelnen Zielgruppen für den jeweiligen Spielplatz
  • Festlegung der finanziellen Rahmen
  • Miteinbeziehung von Fachleuten und Fachplanern zur Bedarfserhebung und Ideensammlung
  • Planung und Konzept
  • Kostenschätzung
  • Ermittlung von Fördermitteln
  • Umsetzung: Miteinbeziehen von freiwilligen Helfern

Bei unserem „Ortsspaziergang Spielplatz“ am Mainspielplatz wurde uns gezeigt, wie vielfältig Anforderungen an Spielplätze heute gestellt werden. Es ist wichtig alle Zielgruppen anzusprechen und mit der Gesamtplanung einen geeigneten Fachplaner einzusetzen.
Wünsche, die an uns herangetragen wurden, war unter anderem die Nutzung des Spielplatzes für Rollstuhlfahrer. Die Anschaffung einer Rollstuhlschaukel wäre für den Mainspielplatz eine optimale Ergänzung.
Eine weitere Idee wäre ein erhöhter Sandkasten sowie ein rollstuhlgerechter Zugang zum Wasserspielplatz. Die Zuwegung des Spielplatzes müsste dementsprechend angepasst werden. Die vorhandenen Parkplätze und WC-Anlagen sind optimale Bedingungen um den Mainspielplatz rollstuhlgerecht auszubauen.
Auch wurde der Wunsch geäußert, den Spielplatz „naturnah“ zu gestalten und somit Spielmöglichkeiten zu schaffen, die einen hohen Spielwert für die Kinder haben. Dies enthält z.B. Einsatz von natürlichen Materialien, Geländemodellierung und Bepflanzung.
Auf bestehende Gefahren wie z.B. der Auslauf des Wasserspielplatzes sei zu nah am Fahrradweg, sowie die Abgrenzung zur Straße wurde hingewiesen.

Wir hoffen auf eine zeitnahe Beratung des Gemeinderates zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen

Burkhard Neuberger                                                          Max-Josef Eck
Fraktionsvorsitzender                                                        Ortsvorsitzender“

 

Nachdem man verschiedene Argumente ausgetauscht hatte, beschloss man, dass der Gemeinderat den Arbeitskreis „Spielplatz“ ermächtigt, im Bedarfsfall selbständig einen externen Fachplaner zur Überplanung der Spielplätze bzw. Wertung der vorliegenden Angebote heranzuziehen.
Hierfür wird zunächst ein Tagungsplanungshonorar in der Größenordnung von ca. 1.000,- € vorgesehen.

 

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