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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018

12.07.2018
Eingangs der Gemeinderatssitzung wurde aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung informiert, dass dem Einbau einer Klimaanlage in einer Leichenkammer des Friedhofes zugestimmt wurde. Der Auftrag zur Lieferung und Montage wurde an die Firma Eichhorn Klimatechnik GmbH in Klingenberg zum Brutto-Angebotspreis von 3.546,20 € erteilt.

Zudem wurde der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges für den Gemeindeförster in einer Preisspanne zwischen 10.000 € bis 15.000 € zugestimmt.

Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung war die Information und Beratung zum Erftalbad Bürgstadt durch den Geschäftsführer der EMB, Herrn Keller.
Herr Keller bezog sich auf den kürzlich erschienenen Zeitungsartikel und führte aus, dass zwar seitens der EMB bei den regelmäßigen Abfragen des Innenministeriums immer der Hinweis erfolgt, dass das Erftalbad von einer Schließung bedroht ist, dies jedoch nur unter dem Aspekt, dass die EMB eine Generalsanierung aus finanzieller Sicht nicht stemmen kann und im Schadensfall schließen müsste. Allerdings wird seitens der EMB alles dafür getan, dass sich der bauliche Zustand bzw. die technischen Anlagen ordnungsgemäß darstellen, so dass der Schwimmbadbetrieb nach wie vor aufrechterhalten werden kann. Im Gegenteil, erachtet er den derzeitigen Zustand des Erftalbades für besser als vor einigen Jahren. Hauptgrund hierfür ist sicherlich, dass ursprüngliche am Becken vorhandene Schäden mit neuen Sanierungstechniken besser im Griff sind bzw. auch weniger Schäden am Leitungsnetz auftraten. Sollte jedoch der „Supergau“ auftreten, der eine Komplettsanierung mit geschätzten Kosten von ca. 3 Mio. € nötig macht, wäre dies aktuell nicht von der EMB finanzierbar.
Aus dem Gremium wurde daran erinnert, dass verschiedene Stimmen im Umlauf seien, angefangen von angeblichen Ideen das Schwimmbad bald schließen zu wollen, über die Idee das Miltenberger Schwimmbad zu erweitern bzw. gar an einem neuen Standort ein neues Schwimmbad zu errichten. Er wollte wissen, welche Überlegungen hierzu tatsächlich im Raum stehen bzw. inwieweit Planungen für eine Generalsanierung des Erftalbades vorhanden sind.
Aus wirtschaftlichem Denken heraus, sieht er die Notwendigkeit seitens der EMB mögliche Reparaturen bzw. Sanierungsarbeiten im finanziellen Budget einzuplanen bzw. auch zu Wissen wie bei Eintritt des Schadensfalles weiter verfahren wird.
Herr Keller führte aus, dass die Planung an einem anderen Standort ein politisches Thema wäre und er hiervon noch nichts gehört habe. Ebenso gibt es keine konkreten Planungen, das Miltenberger Schwimmbad zu erweitern, auch wenn diese Idee im Rahmen der gemeinsamen Stadt- und Gemeinderatssitzung einmal angesprochen wurde. Sollte der „Supergau“ eintreten, wäre derzeit wie bereits erwähnt, eine Sanierung aus finanzieller Sicht seitens der EMB nicht möglich. Herr Keller stellte jedoch fest, dass die Hausaufgaben zum ordnungsgemäßen Unterhalt des Erftalbades mehr als erledigt werden, so dass er eigentlich optimistisch gestimmt ist, dass in naher Zukunft noch keine Generalsanierung notwendig ist, zumal die Beckenschäden durch die neue Sanierungstechnik derzeit halten.
Deshalb hält er eine Entscheidung zum Weiterbetrieb des Erftalbades zum jetzigen Zeitpunkt für unnötig.
Abschließend stellte Bgm. Grün fest, dass derzeit kein akuter Sanierungsbedarf besteht und auch keine Schließung droht. Dennoch hat er bereits lose mit den Bürgermeistern der Kleeblattgemeinden Miltenberg, Großheubach und Kleinheubach gesprochen, ob nicht ein gemeinsames Schwimmbad auch eine Möglichkeit wäre. Trotz der Schwierigkeit des Themas möchte er hier aber mit diesen weiterhin in Kontakt bleiben.

Bereits Ende 2017 stimmte der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 als Ersatz für das derzeitige Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1993) zu. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde der Kauf eines neuen HLF 20 mit 350.000 € vorgesehen, wobei 125.000 € als Zuschuss der Regierung gegengerechnet wurden.
Aufgrund der europaweiten öffentlichen Bekanntmachung wurden von insgesamt elf Anbietern die Ausschreibungsunterlagen angefordert.
Nach Wertung der Angebote für die 3 Lose (Los 1: Fahrgestell, Los 2: Aufbau, Pumpenanlage, Zumischung etc., Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung) wurde vom Gemeinderat folgender Auftragsvergabe zugestimmt.
Der Vergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die
FFW Bürgstadt an die Firma MAN, München (Fahrgestell Brutto 99.365,00 €), Firma Walser, Rankweil (A) (Aufbau Brutto 270.957,05 €) und an die Firma Handelsforum, Würzburg (Beladung Brutto 48.969,93 €) wird zugestimmt.

Vom Gemeinderat wurde über die Parkzeitzone in der Martinsgasse beraten.
Im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde im Jahre 2008 durch den damaligen Gemeinderat die Einrichtung einer Parkzeitzone in verschiedenen Bereichen des Altortes beschlossen.
Der Beschluss dieser Verkehrsregelungen wurde damals in Abstimmung mit dem Gewerbeverein gefasst.
In der Martinsgasse ist seitdem ab dem Anwesen Haus Nr. 7 (Höhe Marienbader Straße) bis zur Einmündung in die Hauptstraße das Parken in den gekennzeichneten Flächen zu den festgelegten Zeiten max. eine Stunde erlaubt. Grund für diese Entscheidung war u. a. auch die Kurzzeitparkmöglichkeit vor der Metzgerei Balles, die es dort mittlerweile nicht mehr gibt.
Der Wunsch verschiedener Anwohner ist, die zeitliche Anordnung aufzuheben und das Parken in den gekennzeichneten Flächen ab dem Anwesen Martinsgasse Haus Nr. 7 bis zur Einmündung in die Hauptstraße dauerhaft zu erlauben.
Nach ausführlicher Diskussion und Abwägung der Argumente wurde entschieden, die seitherige Parkzeitregelung in der Martinsgasse beizubehalten.

Kategorien: Sitzungsprotokolle

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