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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 26.06.2018

28.06.2018
Zunächst wurde in der Gemeinderatssitzung zu drei privaten Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Vergabe eines Ingenieurvertrages (Planungsleistungen) für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet Buschenweg an das Ing.-Büro Eilbacher erfolgt ist.

Zudem lag dem Gremium ein Bauantrag für den Neubau eines Gewerbeobjektes mit Ferienwohnungen und Carport in der Kolpingstraße 3 vor.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krieggärten“ und ist als Gewerbegebiet verplant.
Im Untergeschoss des Objektes sollen Gewerberäume sowie Räumlichkeiten zur Abhaltung von Workshops entstehen. Im Erdgeschoss sind Ladenflächen vorgesehen, im Obergeschoss Flächen für Dienstleistungsgewerbe. Im Dachgeschoss sind zwei Ferienwohnungen geplant.
Für die als Gewerbe vorgesehenen Räume sind noch keine Mieter bekannt. Die Flächen sollen jedoch vorrangig an z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Krankenkasse , Verkaufsgeschäft oder ähnliches vermietet werden.
Die Berechnung der Stellplatzanzahl basiert auf den oben genannten Nutzungen. Diese werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wären einige Befreiungen erforderlich, insbesondere auch von der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse.
Das Gebäude wird viergeschossig gebaut, das Erd- Ober- und Dachgeschoss sind Vollgeschosse, wobei das Dachgeschoss als Flach- bzw. Pultdach ausgeführt werden soll.
Der Bebauungsplan sieht nur zwei baurechtliche Vollgeschosse vor, im Bauantrag sind drei Vollgeschosse geplant.
Bei der Prüfung, ob den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt wird, sind ist u.a. zu prüfen, ob die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und ob die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind.
Es wurde festgestellt, dass die Anlieger zum Vorhaben vorgesprochen haben. Grundsätzlich besteht damit auch Einverständnis, jedoch wünschen sie, dass versucht werden sollte den Bauherrn zu einem Satteldach zu bewegen. So wird die Aussicht nicht zu sehr verbaut bzw. trifft der Ausblick nicht auf eine senkrechte Wand sondern auf ein abgeschrägtes Satteldach.
Es wurde erläutert, dass der Gemeinderat nicht das Flach- bzw. Pultdach als solches ablehnen kann, sondern lediglich das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung für drei Vollgeschosse versagen kann, so dass dann zwangsläufig als drittes Stockwerk ein Satteldach errichtet werden müsste.
Im Gremium war man jedoch der Meinung, dass aufgrund der Lage des Vorhabens im Gewerbegebiet, das zudem unternehmerisch genutzt werden soll, dies honoriert werden sollte, zumal der Baukörper als solches städtebaulich durchaus vertretbar ist.
Zudem wurde in ähnlichen Fällen in anderen Baugebieten bereits häufiger einer Befreiung zugestimmt.
Demnach erteilte der Gemeinderat zum vorliegen Bauantrag und der benötigten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen. Für das anschließende Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt zuständig.

Weiterhin billigte der Gemeinderat den ausgearbeiteten Änderungsplan zum Bebaungsplan „Unterer Steffleinsgraben“. Inhalt ist insbesondere die Freigabe von Flach- bzw. Pultdächern in diesem Baugebiet. Die Planung ist entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches für einen Monat öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Zudem befasste sich der Gemeinderat mit der Sanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt und hier insbesondere mit der Festlegung des zu planenden Heizungs- und Lüftungssystems. Unter Abwägung einzelner technischer Vorgaben und der Energieeinsparverordnung stimmte der Gemeinderat der Empfehlung des Büros Sattes für die Heizungsanlage mit Gas-Brennwert/Pelletkessel mit 50/50 % für die Grund- und Mittelschule bei einer einer Investitionssumme von ca. 63.000,- € brutto zu. Diese Heizvariante wird bei den weiteren Planungen der Generalsanierung berücksichtigt.
Weiterhin wurde festgelegt, mit welchem Lüftungssystem für die einzelnen Räume die weiteren Planungen vorgenommen werden. Die teuereren Fassadenlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung kommen nur dort zum Einsatz, wo es baulich aufgrund der Raumgrößen notwendig ist. Die ebenfalls bewährte günstigere bedarfsgeführte Lüftung in den übrigen Räumen.

Bgm. Grün informierte über die Abrechnung der Volkshochschule für das Jahr 2017.
Der Anteil des Marktes Bürgstadt beträgt bei 200 Teilnehmern im Jahr 2017 insgesamt 3.887,33 €.

Als Sachstandsbericht zu den Hundsrückterrassen wurde mitgeteilt, dass vom ALE (Amt für ländliche Entwicklung) die BBV Landsiedlung GmbH beauftragt wurde, Vorbereitungen für einen freiwilligen Landtausch zu treffen. Hierzu wurden von der BBV bereits mit einzelnen Interessensvertretern und Behörden Gespräche geführt. Im nächsten Schritt werden von der BBV Landsiedlung völlig ergebnisoffen Einzelgespräche mit allen Grundstückseigentümern im geplanten Gebiet „Hundsrückterrassen“ vereinbart und besprochen, wie und in welcher Form eine Mitwirkungsbereitschaft besteht. Hierzu werden alle Eigentümer zur Terminvereinbarung angeschrieben.

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