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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 25.07.2017

27.07.2017
Ein Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Errichtung einer Mountainbike-Strecke in der Gemarkung Bürgstadt.

Diese Interessensgruppe möchte ähnlich wie in Miltenberg oder Collenberg auch in Bürgstadt eine ausgeschilderte Mountainbikestrecke eröffnen. Es handelt sich hierbei um eine ausgeschilderte Radfahrstrecke auf meist befestigten LKW- und Wanderwegen und nicht um sogenannte „Trails“ oder „Downhill-Strecken“, die auch quer durch die Bestände führen. Daher besteht auch für den größten Teil der Strecke bereits die Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde.
Auf vier Streckenabschnitten durch den Bestand mit ca. 300 bis 400 m besteht keine gemeindliche Verkehrssicherungspflicht (im Plan der Streckenführung blau markiert).
Die Streckenführung wurde mit der örtlichen Forstverwaltung abgesprochen und entsprechend ausgearbeitet. Mit den Jagdpächtern wurde die Streckenführung ebenfalls abgestimmt.
Der Turnverein Bürgstadt wäre bei Zustandekommen einer Mountainbikestrecke bereit, eine entsprechende Radfahrabteilung zu gründen und als Kooperationspartner gegenüber der Gemeinde Bürgstadt aufzutreten und damit die Verkehrssicherungspflicht auf den vier Streckenabschnitten zu übernehmen.
Es bedarf nun einer generellen Zustimmung zu dieser Mountainbikestrecke durch den Gemeinderat, bevor bei der unteren Naturschutzbehörde ein Genehmigungsantrag gestellt werden kann.
Als weitere Partner und Unterstützer tritt der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald e. V. auf, v. a. für die Beschilderung und Bewerbung der Strecke.
Erfahrungsgemäß kommen auf die Gemeinde Bürgstadt als Beitrag zur Beschilderung der MTB-Strecke in etwa eine Summe von 2.300 Euro zu.
Anschließend informierte Herr Ruprecht über Details zur geplanten Mountainbikestrecke. Er stellte fest, dass im Bereich Geo-Naturpark derzeit ca. 40 ausgewiesene Mountainbikestrecken vorhanden sind und rege genutzt werden. Diese zeichnen sich durch verschiedene Schwierigkeitsgrade aus. Sie sind mit einer einheitlichen Beschilderung, ähnlich dem bewährten System der Wanderwegmarkierung, versehen, die durch eine spezifische ortsbezogene Starttafel ergänzt ist. Jede Strecke hat ihre eigene Bezeichnung, was dem Rettungskonzept dienlich ist. Die Rundstrecken werden jeweils mit 25 bis 30 km Länge ausgewiesen und verlaufen nach Möglichkeit immer innerhalb der einzelnen Gemarkungsgrenzen. Nach Möglichkeit verläuft die Strecke auf dem vorhandenen Wegenetz. Die Streckenführung ist mit allen Trägern öffentlicher Belange abgesprochen.
Im Anschluss stellte Herr Foubert die geplante Streckenführung im Detail vor. Insgesamt handelt es sich um eine Wegeslänge von 26,7 km mit einer Höhendifferenz von 620 m.
Ergänzend führte Herr Ruprecht aus, dass der Vorteil einer ausgewiesenen Mountainbikestrecke darin liegt, dass hierdurch eine Kanalisierung von Mountainbikern durch eine attraktive Streckenführung erfolgt und andere Waldbereiche beruhigt werden. Zudem können sich Waldnutzer, der Forst, die Jäger und das Wild sich auf die Zweiradfahrer einstellen. Weiterhin sah er beim Mountainbiking einen Standortfaktor für einen sanften Tourismus, sieht darin eine Belebung von Vereinen und insbesondere auch eine Werbung für die Gemeinde und die ganze Region.
Auf Nachfrage wurde ausgeführt, dass insbesondere in den Weinbergbereichen großteils die Mountainbiker bergauf geleitet werden und somit mit reduzierter Geschwindigkeit fahren. Er gibt zu, dass es auch immer wieder mal zu Diskussionen zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt, appelliert hier jedoch an die Vernunft bei der gemeinsamen Nutzung entsprechender Wege.
Der Errichtung einer Mountainbikestrecke wurde zugestimmt und ein entsprechender Antrag bei der Naturschutzbehörde wird gestellt.
Ebenfalls bestand Einverständnis, dass mit dem TV Bürgstadt nach der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde ein Kooperationsvertrag mit der Regelung der Verkehrssicherungspflicht abgeschlossen wird.

Das Weingut Erhard und Maximilian Helmstetter beantragte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Weingut Helmstetter hat in mehreren Gesprächen mitgeteilt, dass dieses um ein weiteres Gebäude für Gästebetten erweitert werden soll.
Die Verwaltung hat ergänzend zum Antrag vorab mit Eigentümern im Umgriff des Grundstückes Helmstetter im Gebiet „Sauäcker“ Verbindung aufgenommen um die Umsetzung einer Bauleitplanung im gesamten Gebiet zu prüfen. Dies wird jedoch von diesen z.Zt. nicht befürwortet, sodass zunächst die Flächen des Weingutes überplant werden sollen.
Der Gemeinderat beschloss schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen des Weingutes Helmstetter Erhard und Maximilian im Bainweg und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Das Gebiet wird als Sondergebiet mit der Nutzung „Weingut, Hotelbetrieb mit Gästehäusern mit erforderlichen Nebengebäuden, Wohnhäuser für Betriebsinhaber und Angehörige, Swimmingpool“ ausgewiesen.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde zu drei privaten Bauanträgen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zudem wurden Straßensanierungsarbeiten im Ortsbereich an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Siemens, Großheubach für brutto 16.004,07 € vergeben.
Das Bauamt hat die Sanierung von Bordsteinen, Rinnenplatten, Asphaltrissen und Kanalschächten beschränkt ausgeschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Maßnahmen um kleinere Baustellen, die im Rahmen von Wanderbaustellen abgearbeitet werden sollen.
Maßnahmen sind vorgesehen im Oberen Steffleinsgraben, Fußweg Grohbangert, Bolzplatz – Schwimmbad, Steinerne Gasse und St.-Urbanus-Straße.

Erneut beraten wurde die Vergabe der Zimmererarbeiten für die Sanierung des Erfsteges am Grillplatz.
In der Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 wurde beschlossen, dass das Bauamt Vorarbeiten und Prüfungen sowie Alternativvorschläge zur Sanierung des Erfsteges am Grillplatz erarbeiten soll. Zwischenzeitlich konnte mit 2 Firmen Kontakt aufgenommen werden.
Es ist vorgesehen, dass bei einer Breite von 1,80 m geringfügige Änderungen an den jetzigen Fundamenten vorgesehen sind. Die Preise liegen je nach Ausführung zwischen 54.000,- € und ca. 60.000,- € brutto. Für eine Änderung der Brückenbreite, verbunden mit evtl. anderen Widerlagern und Fundamenten, sowie eine Veränderung der Durchflussmenge, müsste eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden, wobei insbesondere auch das angrenzende Wasserschutzgebiet zu beachten ist.
Bgm. Grün führte aus, dass aufgrund der Verkehrsbedeutung keinen Bedarf für einen breiteren Erfsteg sieht, da hierfür der Steg zu wenig frequentiert wird. Zudem schließt sich dem Steg ein lediglich 1,20 m breiter Weg an, der im Wasserschutzgebiet liegt.
Schließlich wurde vom Gemeinderat entschieden, lediglich den vorhandenen Erfsteg zu sanieren und alle Holzteile auszutauschen und die Metallteile optisch herzurichten.
Der Vergabe der Zimmererarbeiten für die Sanierung des Erfsteges am Grillplatz an die Zimmerei Christian Weimer, Eichenbühl zu einem Bruttoangebotspreis von 17.481,10 € wurde zugestimmt.

In einem weiteren Punkt wurde die Parksituation in der Josef-Ullrich-Straße (RÜB Richtung Alte Erfbrücke) mit folgendem Ergebnis diskutiert.
Der Anordnung eines einseitigen Parkverbotes im Uferbereich der Erf wird zugestimmt. Das Parkverbot wird mittels von Verkehrszeichen (Beschilderung) gekennzeichnet. Auf ein Versetzen von Sandsteinfindlingen in diesem Bereich wird verzichtet, damit bei Begegnungsverkehr genügend Platz zum Ausweichen vorhanden ist.
Auf der gegenüberliegenden Seite sollen entlang der Straße in Teilbereichen Parkmöglichkeiten für Längsparker entstehen. Hierzu soll Mineralschotter eingebaut und standfest verdichtet werden.
Die vorhandenen Findlinge werden nach hinten zwischen die bereits dort befindliche Baumreihe versetzt, um ein Befahren der Grünfläche zu verhindern.

Der Sanierung von Fußwegen entlang Main und Erf wurde ebenfalls zugestimmt. Es sollen die Fußwege Erf bis Schwimmbad Miltenberg (entlang des Mains), Verbindungsweg zur Erfspitze, Anbindung Großer Brückengraben an bestehenden Fußweg am Main in Asphaltbauweise saniert werden.
Die kosten werden sich in Summe auf ca. 50.000 € brutto belaufen.
Die Verwaltung wurde beauftragt für die angesprochenen drei Fußwege entlang von Main und Erf Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Bei sämtlichen Fußwegen werden nach Abschluss der Asphaltarbeiten noch Randangleichungen im Mutterboden erfolgen.

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