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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 24.11.2015

26.11.2015
Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung war ein Antrag von Herrn Anton Weis im Namen vieler Anwohner die Einrichtung einer „Tempo 30 - Zone“ im Baugebiet „Krieggärten“ mit Mozart- und Königsberger Straße.

Hierzu lagen 294 Unterschriften vor.
Begründet wurde der Antrag vor allem damit, dass trotz der bestehenden „Rechts vor Links-Regelung“ etliche Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und somit eine Gefahr für die Kinder bedeuten, welche die Straße u. a. auch zwischen parkenden Autos überqueren müssen.
Sitzungsleiter 2. Bgm. Umscheid stellte anhand des von der Verwaltung gefertigten Übersichtsplanes den derzeitigen Istzustand dar. Demnach ist im gesamten Gebiet Sand eine 30er-Zone eingerichtet. Im Altortbereich sowie den daran angrenzenden Straßen besteht ebenfalls Geschwindigkeitsbegrenzung mit 30 km/h. Von den Anliegern des Baugebietes Krieggärten wurde jetzt zumindest für diesen Wohnbereich ebenfalls eine Zone Tempo 30 beantragt. Unabhängig vom Ergebnis sollte jedoch von einer eigenständigen Regelung nur im Baugebiet Krieggärten abgesehen werden, sondern die getroffene Entscheidung über die Geschwindigkeitsbegrenzung einheitlich in den gesamten Wohnbaugebieten gelten.
Nach reger Diskussion wurde festgelegt, dass zusätzlich zu den bereits bestehenden Zonen der gesamte Bereich mit allen Wohngebieten nördlich der Erf als „Tempo 30-Zone“ eingerichtet wird.
Sie beginnt damit im Bereich der Hauptstraße wie bisher vor der Einmündung in den Mühlweg und endet auf Höhe der Kolpingstraße, wobei insbesondere die dortige genaue Abgrenzung aufgrund der geltenden „Rechts-vor-Links-Regelung“ erst nach einem Gespräch mit der Polizei festgelegt wird. Die Gartenstraße bleibt weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich bestehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt die entsprechende Beschilderung anzubringen.

Die Bauherrengemeinschaft Fürst/Repp legt für das Grundstück Hauptstraße 57 eine Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Wohngebäuden vor. Es soll alternativ geprüft werden, ob statt des im Raum stehenden Bauvorhabens „Betreutes Wohnen Erfterrassen“ diese reduzierte Planungsvariante umsetzbar wäre. Das bestehende Wohnhaus an der Hauptstraße soll abgerissen und durch einen Neubau, deckungsgleich zum Nachbargebäude, ersetzt werden. Das zweite Gebäude wird auf der vorhandenen Grundfläche des bestehenden Nebengebäudes entstehen. Mit dem Antrag sollen lediglich die Gebäudestandorte geprüft werden, über die Gebäudegestaltung werden noch keine Aussagen getroffen.
Zur vorliegenden Bauanfrage zur Wahl der Gebäudestandorte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In Bezug auf den Immissionsschutz besteht der Gemeinderat darauf, dass keinerlei Einschränkungen für den Betrieb der Mittelmühle entstehen dürfen. Die Einhaltung der zulässigen Lärmwerte ist durch entsprechende Maßnahmen durch die Bauherrschaft nachzuweisen.

2. Bgm. Umscheid konnte abschließend bekanntgeben, dass nach mehrmaligen Anläufen dem Antrag des Marktes Bürgstadt auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h auf der Umgehungsstraße an der Anschlussstelle Nord (Anwesen Sturm) zugestimmt wurde.
Hierzu wird in den nächsten Tagen vom Straßenbauamt aus beiden Fahrtrichtungen ca. 150 m vor der Anschlussstelle Nord ein Verkehrszeichen mit Tempo 70 km/h angebracht.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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