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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 21.04.2015

23.04.2015
In der Gemeinderatssitzung wurde die Planung der Forsteinrichtung für den Gemeindewald Bürgstadt von 2015 bis 2035 vorgestellt und beraten.

Bgm. Grün informierte, dass im Gemeindewald Bürgstadt für dieses Jahr die Erstellung der Forsteinrichtung ansteht. In Gemeindewäldern besteht die Pflicht nach Art. 19 des Bayerischen Waldgesetzes im Turnus von 20 Jahren diese Planungsarbeiten durchführen zu lassen. Hierunter versteht man eine Inventur des Waldes, bei der eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands gemacht und künftige Ziele der Waldbewirtschaftung definiert wird.
Federführend werden die Ausschreibungen und Planungen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten übernommen.
Forstdirektor Berthold Ort begann seine Erklärungen mit dem Zitat „Der Mensch nutzt die Natur – und er tut dies planmäßig und erhaltend!“. Die letzte Forsteinrichtung wurde 1995 erstellt. Hierbei erfolgte erstmals eine Standorterkundung der Waldböden von Bürgstadt, in dem der Wassergehalt sowie die Bodenqualität in den verschiedenen Waldabteilungen untersucht und dokumentiert wurden. Geprägt war diese Forsteinrichtung von „Schockwirkungen“ aufgrund der Windwürfe Wiebke und Vivian Anfang der 90er Jahre. Zudem befand man sich im Zeitraum von 10 Jahren nach Aufkommen der Waldsterbensdiskussionen. Aufgrund dieser Gegebenheiten ließ man bei den Einschätzungen in Bezug auf den Hiebsatz (Holznutzungsmöglichkeit bei sinnvoller Ernte) Vorsicht walten und setzte diesen auf 4.200 fm jährlich fest. Bei der Zwischenrevision im Jahr 2008 wurde der Hiebsatz aufgrund der guten Waldbewirtschaftung auf 4.600 fm pro Jahr angehoben. Derzeit und rückblickend auf die nächsten 20 Jahre wurde ein Einschlag von 113 % des Hiebsatzes erzielt, wobei der Holzvorrat dennoch gestiegen ist.
Durchgeführt und erstellt wird die Forsteinrichtung durch externe Forstsachverständige, die nach Ausschreibung von der Bayer. Forstverwaltung beauftragt werden. Diese nehmen zunächst in einem Grundlagenbegang den Bestand auf. Anschließend erfolgt ein Abnahmebegang zur fachlichen Abstimmung und zur Abstimmung mit der Kommune. Die Kosten werden zunächst vom Freistaat Bayern übernommen, sind jedoch zu 50 % von der Kommune zu erstatten. Im konkreten Fall belaufen sich die Kosten für 923 ha Wald auf 37.872 € zuzüglich der Digitalisierung der Standortkarte mit 5.137 €. Bei Gesamtkosten in Höhe von 43.008 € hat die Gemeinde Bürgstadt einen Anteil von 21.504 € zu übernehmen.
Zum zeitlichen Ablauf führte Herr Ort aus, dass mit den ersten Planungsarbeiten im Frühjahr/Sommer 2015 begonnen werden könnte, wobei mit ersten Ergebnissen im Herbst 2015 gerechnet werden kann.
Der Gemeinderat stimmte der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes zu.

Im Verlauf der Sitzung wurde weiterhin zu drei privaten Bauanträgen das gemeindliche einvernehmen erteilt.

Ebenfalls nahm der Gemeinderat die Abbruchanzeige eines Anwesens in der Freudenberger Str. 61 zur Kenntnis und stimmte dem Abbruch zu, nachdem hierfür ein Ersatzbau vorgesehen ist und die Vorgaben der Gestaltungssatzung somit erfüllt werden.

Dem Antrag der Bayernwerk AG, Bamberg auf Erteilung einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Industriegebiet Nord II" im Zusammenhang mit der Versetzung eines Stromleitungsmastes wurde ebenfalls zugestimmt.

Einem Antrag der SPD-Gemeinderatsmitglieder Münch und Köster auf Benennung eines Behindertenbeauftragten für die Marktgemeinde Bürgstadt wurde zugestimmt. Die Aufgabe des Senioren- und Familienbeauftragten wird um das Amt des Behindertenbeauftragten erweitert, so dass künftig GR Köster der Senioren-, Familien- und Behindertenbeauftragte sein wird. Stellvertreter ist GR Krommer.

Es wurde informiert, dass sich der Eigenanteil des Marktes Bürgstadt bei der Abrechnung des Stadtbusverkehrs für das Jahr 2013 auf 2.971,48 € beläuft. Insgesamt nutzten im Jahr 2013 aus Bürgstadt 15.824 Fahrgäste den Stadtbusverkehr. 

Abschließend wurde festgelegt, dass die Ladungen für Sitzungen des Gemeinderates Bürgstadt künftig unter Beifügung der Tagesordnung und der notwendigen Entscheidungsvorlagen ab sofort 5 Tage (in der Regel mittwochs) vor dem festgelegten Sitzungstermin erfolgen. Nur dringliche, nicht aufschiebbare Punkte werden unter Wahrung der formellen Ladungsfrist von 3 Tagen nach der Geschäftsordnung noch per Mail zur Tagesordnung ergänzt.

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert, Sitzungsprotokolle

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