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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 31.03.2015

02.04.2015
Der Gemeinderat beschäftigte sich zunächst mit der Bauvoranfrage für den Abbruch eines Wohnhauses mit Nebengebäude und Errichtung einer Lagerhalle.

Der Antrag beinhaltet den Abbruch eines rückwärtigen, nicht mehr bewohnten Gebäudes mit Nebengebäude und die Errichtung einer Lagerhalle als Grenzbebauung. Zur vorliegenden Bauvoranfrage und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hauptstraße I“ und der Gestaltungssatzung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Der Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung befasste sich mit der Bauvoranfrage von Peter Fürst und Johanna Repp für den Neubau einer Wohnanlage mit Nebengebäuden für Betreutes Wohnen in Bürgstadt.
Vorgesehen ist der Abbruch der vorhandenen Bebauung und die Errichtung eines Gebäudes an der Hauptstraße (Nähe Erfbrücke) und drei dreigeschossigen Wohnobjekten, voraussichtlich mit je sechs Wohneinheiten im rückwärtigen Bereich entlang der Erf. Am hinteren Haus ist ein eingeschossiges Nebengebäude vorgesehen. Bei den Fenstern im Wohn- Esszimmer zur Erf hin ist Festverglasung (Fenster nicht öffenbar) vorgesehen. Für das Vorhaben reichen sie eine Bauvoranfrage ein, mit der geklärt werden soll, ob das Grundstück in der geplanten Form bebaut werden kann. Ob die Nachbarbeteiligung bereits durchgeführt wurde ist nicht bekannt, zumindest sind auf den Plänen keine Unterschriften vorhanden.
Das Grundstück ist im Bereich der Hauptstraße (Bereich der bestehenden Bebauung) im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet, der rückwärtige, größere zu bebauende Bereich als Grünfläche ausgewiesen. Das Gelände liegt im vorderen Bereich im Geltungsbereich der Altortsatzung. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet des Maines und der Erf. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich die Mittelmühle.
Bereits im Jahre 2013 fanden erste Gespräche mit dem Bauwerber, der Gemeinde und dem Landratsamt Miltenberg statt, in denen deutlich wurde, dass ohne entsprechende Bauleitplanung, also Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit und beabsichtigten Nutzung getroffen werden können. Insbesondere die Fragen des Wasserrechtes und des Immissionsschutzes müssen geklärt werden, um den Interessen aller Betroffenen gerecht zu werden. Der Gemeinderat hat daher am 15. Oktober 2013 den Beschluss gefasst, die Bauleitplanverfahren einzuleiten und einen Bebauungsplan „Betreutes Wohnen Erfterrassen“ aufzustellen. Im Vorfeld sollten zunächst die naturschutzrechtlichen Belange, das Wasserrecht und insbesondere das Immissionsrecht geprüft werden. Klar gestellt wurde auch, dass der durch das Grundstück verlaufende gemeindliche Kanal (Sammler DN 1500) nicht überbaut werden darf.
Mit den folgenden Ausführungen hat sich der Gemeinderat bisher immer in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen beschäftigt.
Im Zusammenhang mit der Beurteilung der formellen Bauvoranfrage muss diese jedoch öffentlich beraten werden.
Beim Wasserrecht ist ein wasserrechtliches Verfahren notwendig, die Erstellung der erforderlichen Unterlagen ist beauftragt. Vorgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt haben bereits stattgefunden, die Zustimmung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen (Wohnräume hochwasserfrei) in Aussicht gestellt. Die denkbar abschließende Genehmigung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet kann jedoch erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erteilt werden.
Zur Prüfung des Immissionsschutzes ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich um festzustellen, welche Lärmwerte auftreten. Geprüft wurden zunächst die Lärmwerte ausgehend vom Gewerbegebiet auf der gegenüberliegenden Straßenseite (ehemaliges Gelände Hess bzw. Mainmetall), das im Flächennutzungsplan als solches ausgewiesen ist. Hier ist das Ergebnis, dass keine Maßnahmen zum Schallimmissionsschutz erforderlich sind.
Problematisch ist aber die Nutzung der Mittelmühle. Genaue Aufzeichnungen über die einzelnen Veranstaltungen sowie die Anordnung der Parkplätze waren hier die Basis für die Ermittlung des erforderlichen Immissionsschutzes. Das Gutachten vom Ingenieurbüro Wölfel zeigt im Ergebnis, dass Veranstaltungen innerhalb des Tageszeitraumes, d.h. alle Besucher haben bis 22.00 Uhr die Räumlichkeiten und auch die Parkplätze verlassen, am geplanten Sondergebiet zu keinen unzulässigen Geräuschimmissionen führen. Die aufgezeigten Nutzungen nachts führen jedoch an den dem Bürgerzentrum zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung zu deutlichen Richtwertüberschreitungen. Berechnungen die auch den genehmigten Schreinereibetrieb der Firma Keller berücksichtigen liegen noch nicht vor, so dass das Lärmgutachten noch dahingehend zu erweitern ist.
Die Richtwertüberschreitungen müssen entweder durch Einschränkungen bei der Lärmquelle Mittelmühle oder durch Schallschutzmaßnahmen am Gebäude selbst eingehalten werden, wobei auch hier Räume mit Aufenthaltsfunktion (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro, Küchen mit Sitzgelegenheit) zu berücksichtigen sind. Eine Möglichkeit ist die Errichtung von feststehenden, nicht öffenbaren Fenstern. Inwieweit zu Aufenthaltsräumen auch Balkone gehören, muss ebenfalls noch im Rahmen der Bauleitplanung durch die entsprechenden Fachbehörden geklärt werden.
Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist es Vorgabe des Landratsamtes, dass zur Verwirklichung des Vorhabens und zur Abprüfung der rechtlichen Vorausetzungen zwingend ein Bauleitverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes eingeleitet wird. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Oktober 2013 gefasst, jedoch wurde in Absprache mit dem Bauwerber und Kostenträger vor den erforderlichen weiteren Schritten zunächst, auch aus Kostengründen, nur die Themenbereiche Wasserrecht und Immissionsschutz detaillierter geprüft.
Ergänzend stellte Bgm. Grün fest, dass „er als Bürgermeister zum wiederholten Male deutlich macht, dass der Markt Bürgstadt nach wie vor großes Interesse an der Umsetzung eines Projektes „Betreutes Wohnen“ hat und diese Grundaussage auch nach wie vor steht. Es besteht von mir selbst und vom gesamten Gemeinderat Unterstützung. Es muss jedoch der Lärmschutz der späteren Bewohner gewährleistet sein, der Betrieb der Mittelmühle muss im Auge behalten werden und darf nicht eingeschränkt werden. Zudem sind auch alle anderen Bestimmungen des öffentlichen Rechts (z.B. Wasserrecht, Naturschutz, Gestaltungssatzung) einzuhalten. Wie dargestellt, können aus der Sicht des Immissionsschutzes starke Einschränkungen kommen. Hiergegen hat sich der Gemeinderat einstimmig ausgesprochen. Die Mittelmühle wurde mit Steuergeldern als Veranstaltungsort für kulturelle und sportliche Veranstaltungen für die Bürger geschaffen. Es ist problematisch, das Allgemeininteresse zugunsten der Interessen eines Einzelnen einzuschränken, zumal Herr Fürst als Investor bereits im Vorfeld auf die zu erwartenden Probleme hinsichtlich Immissionsschutz und Hochwasser hingewiesen wurde. Zudem hat Herr Fürst im Rahmen des Grunderwerbes schriftlich bestätigt, die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verwirklichung seiner Planungen einzuhalten. Weiterhin erinnere ich daran, dass das Zoo-Dietz-Gelände insbesondere im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Konsequenzen gekauft wurde, sodass jetzt nicht nachvollziehbar wäre, sich wegen eines anderen Projektes im Betrieb der Mittelmühle selbst einzuschränken.“
Schließlich erging vom Gemeinderat der Beschluss, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage zum derzeitigen Zeitpunkt zur Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Die abschließende Behandlung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages kann erst erfolgen, wenn das Bebauungsplanverfahren zumindest Planreife besitzt, was bisher noch nicht der Fall ist.
Dem Bauwerber bleibt es überlassen, ob die Bauvoranfrage trotz der aufgeführten Bedenken an das Landratsamt zur Beurteilung bzw. Entscheidung weitergeleitet wird.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat der Durchführung der Feldwegebaumaßnahme „Muttergottesweg“ von der Einmündung „Windfahne/Drachenflieger“ bis Einmündung „Im Steinig/Im Lindig“ und der Weg zur „Sandplatte“ zu. Die Kostenschätzung beläuft sich insgesamt auf ca. 20.000 €. Als Dienstleister wird die Fa. Winkler aus Eichenbühl beauftragt.

Der Einrichtung von zwei neuen Bushaltestellen in der Freudenberger Straße auf Höhe des Gesundheitszentrums sowie der St.-Urbanus-Straße auf Höhe der Straße Zum Kettenacker wurde ebenfalls zugestimmt. Sie werden mit dem neuen Fahrplan zum 01.12.2015 angefahren.

Der Gemeinderat nahm den Haushaltsentwurf 2015 des Abwasserzweckverbandes Main-Mud zur Kenntnis und erteilte seine Zustimmung. Der Gesamthaushalt schließt mit 2.971.770 € und liegt um rund 1.000.000 € unter dem Haushaltsansatz des Vorjahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 2.167.370,00 € in diesem Jahr um ca. 400.000,00 € unter dem Ansatz von 2014. Beim Vermögenshaushalt ergibt sich bei einem Ansatz von 804.400,00 € eine Reduzierung von 600.000 € zum Jahr 2014.

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