Grußwort

Bürgermeister
Klaus Helmstetter
Markt Bürgstadt
04.11.2026
Erlass einer Änderungssatzung zur Kindergartensatzung zum 01.01.2027
Der Markt Bürgstadt erlässt aufgrund Art. 2 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
vom 16.06.2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 22.01.2015, der Änderungssatzung
vom 01.03.2016 und der Änderungssatzung vom 29.04.2022
§ 1
Die Kindergartensatzung wird um § 11a in folgender Fassung ergänzt:
§ 11a Elternbeitragszuschuss
(1) Der Markt Bürgstadt gewährt einen monatlichen Zuschuss für jedes Kind in der Einrichtung im Zeitraum vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt.
(2) Der Zuschuss beträgt monatlich bis zu 100,00 € je Kind. Sofern die Nutzungsgebühr unter 100,00 € liegt, wird diese in der tatsächlichen Höhe bezuschusst.
(3) Der Zuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern direkt von der erhobenen Nutzungsgebühr abgezogen. Eine Auszahlung an die Eltern erfolgt nicht.
(4) Der Zuschuss wird im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.08.2027 unabhängig von anderen gesetzlichen Vorgaben gewährt. Die Bezuschussung erfolgt antragslos.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Bürgstadt, 23.10.2026
gez. Klaus Helmstetter
1. Bürgermeister
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