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Aufstellung der Änderung des Umlegungsplans nach §73 BauGB "Buschenweg" - Marktgemeinde Bürgstadt

16.06.2026
Bekanntmachung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg Außenstelle Klingenberg a. Main vom 16.06.2026

Gemäß § 69 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg Außenstelle Klingenberg a.Main, Wilhelmstraße 90, 63911 Klingenberg a.Main am 03.06.2026 als Umlegungsstelle gefasste Beschluss über die Aufstellung der Änderung des Umlegungsplans nach §73 BauGB wie folgt bekannt gemacht:

"Nach Erörterung mit den Eigentümern wird für die Änderung des Umlegungsplans nach §73 BauGB „Buschenweg“ gemäß § 66 Baugesetzbuch (BauGB) der Umlegungsplan aufgestellt."

Zum Beschluss über die Aufstellung des geänderten Umlegungsplans wird folgendes ausgeführt:

Bestandteile und Inhalt des geänderten Umlegungsplans:
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Marktgemeinde Bürgstadt nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen.Das Umlegungsverzeichnis enthält insbesondere die Eigentümer, die eingeworfenen und neu zugeteilten Grundstücke (Alter und Neuer Bestand) mit Beschreibung ihrer Lage, Größe und Nutzungsart, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken sowie die geldlichen Leistungen.

Einsichtnahme in den geänderten Umlegungsplan:
Der Umlegungsplan liegt ab dem 17.06.2026 bis zur Berichtigung des Grundbuchs am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg Außenstelle Klingenberg a.Main, Wilhelmstraße 90, 63911 Klingenberg a.Main, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Die Einsicht in den geänderten Umlegungsplan ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Anmeldung von Rechten:
Die Frist zur Anmeldung von Rechten gemäß § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist mit der Beschlussfassung über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.

Zustellung des geänderten Umlegungsplans:
Den Umlegungsbeteiligten wird nach § 70 Abs. 1 Satz 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem geänderten Umlegungsplan zugestellt.

Weitere Hinweise, Datenschutz:
Gemäß Art. 27a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) wird die Bekanntmachung im Internet unter der Adresse www.adbv-aschaffenburg.de zugänglich gemacht.

Personenbezogene Daten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet. Informationen über die Verarbeitung der Daten und die Rechte der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung unter www.ldbv.bayern.de/datenschutz-adbv oder bei der zuständigen Behörde erhältlich.

Klingenberg a.Main, 03.06.2026
ADBV Aschaffenburg Außenstelle Klingenberg a.Main
Karin Engist
Vermessungsrätin

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert

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