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Schöffenwahl für die Jahre 2024 bis 2028

28.02.2023
Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum 06.04.2023 im Rathaus Bürgstadt, Einwohnermeldeamt abzugeben.

In diesem Jahr werden wieder die Schöffen bei den Land- und Amtsgerichten für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewählt.

Schöffen haben in unserem Rechtssystem einen bedeutenden Stellenwert:
Als ehrenamtliche Richter wirken sie als Beisitzer im Strafprozess in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mit. Die Schöffen werden auf Grund einer alle vier Jahre von den Gemeinden aufgestellten Vorschlagsliste durch einen Wahlausschuss, der bei den Amtsgerichten gebildet wird, für vier Jahre gewählt.

Es ist wichtig, für das Amt des Schöffen Personen vorzuschlagen, die für diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch Interesse haben.

Sie haben selbst die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Vom Markt Bürgstadt sind zwei Personen und von der Gemeinde Neunkirchen ist eine Person vorzuschlagen.

Die Bewerbungen oder Vorschläge sind bis zum
Donnerstag, den 06.04.2023
im Rathaus Bürgstadt, Einwohnermeldeamt abzugeben.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/

Bürgstadt, Neunkirchen, im Februar 2023
gez. Grün, Seitz, Bürgermeister

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Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
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Telefon: 09371 9738-0

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8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag:
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Mittwoch:
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