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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 13.08.2019

13.08.2019
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung der geplanten Maßnahmen und die Entscheidung über den Förderantrag zur geplanten Erweiterung der Kindertagesstätte "Bürgstadter Rasselbande".

Im Frühjahr 2018 wurde das Büro Johann & Eck mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ beauftragt, nachdem zu Beginn der Beratungen als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert wurden. Schließlich wurde jedoch am 26.03.2019 beschlossen, dass der grundsätzliche Bedarf an der Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt wird. Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei neue Kindergartengruppen errichtet.
Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.
Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit Mehrzweckraum und Speisesaal, sowie den Erweiterungsbau von zwei Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.
Hier werden im südöstlichen Grundstücksbereich als Winkelbau mit Eingangsbereich ein dreigruppiger Kindergarten mit notwendigen Nebenräumen und weiterhin ein Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Geräteraum und ein Speisesaal mit Küche geschaffen.
An das Bestandsgebäude der Kinderkrippe wird in südwestliche Ausrichtung der Anbau von zwei weiteren Krippengruppen mit entsprechenden Nebenräumen vorgesehen.
Ergänzend werden im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen.
Auf dieser Grundlage wurde vom Ingenieurbüro Johann & Eck eine detaillierte Planung mit Kostenberechnung erstellt.
Parallel werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Bereich geschaffen, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vorgaben möglich.
Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei provisorisch genehmigt sind.
Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergartengebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehemaligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist.
Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Absprache mit der Kindergartenaufsicht beim Landratsamt sollten aufgrund der aktuellen Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein. Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt.
An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätzlich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum, Elternwarten und –besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden.
Vom Ingenieurbüro Johann & Eck und den beiden Fachingenieurbüros Etienne und Leidenbauer wurden für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 6,131 Mio. € brutto ermittelt.
Grundsätzlich ist die Mehrschaffung von Betreuungsplätzen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) förderfähig. Auch die Auslagerung der Kindergartengruppen zur Bestandssicherung aus dem Altbestand in den Neubau wird als grundsätzlich förderfähig angesehen. Eine abschließende Aussage über die Größenordnung kann erst im Rahmen des Förderverfahrens gemacht werden, wobei von ca. 50 % der förderfähigen Kosten auszugehen ist. Diese entsprechen jedoch in der Regel nicht den Baukosten.
Neben dem herkömmlichen Förderprogramm läuft bis zum Antragsdatum 31.08.2019 zusätzlich noch das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsplätze“, wodurch zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.
Derzeit wird nach aktuellen Berechnungen mit einer Gesamtförderung von ca. 2,5 Mio. € gerechnet.
Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Planungsentwurf zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“ um zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen sowie Mehrzweck-, Sozial- und Personalräumen zu.
Auf dieser Planungsgrundlage und Kostenberechnung wird der Förderantrag nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt.

Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Sondergebiet Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem gesamten künftigen Areal der Kindertagesstätte.
Aufstellungs- und Änderungsverfahren werden als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berichtigen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat der Wunsch geäußert, das Gesundheitszentrum an die Stadtbuslinie anzubinden.
Die im Jahre 2015 eingerichteten Haltestellen im Bereich des Gesundheitszentrums werden derzeit ausschließlich vom überörtlichen Personennahverkehr (Linie 977 Würzburg – Wertheim – Miltenberg) angefahren.
Im Zuge einer sinnvollen Anbindung des Gesundheitszentrums an die Stadtbuslinie ist im Bereich „Krieggärten“ eine geänderte Fahrtstrecke erforderlich. Aktuell fährt dort der Stadtbus über die Mozartstraße – Stettiner Straße – Danziger Straße – Freudenberger Straße.
Nach Eingliederung des Gesundheitszentrums würde der Bus künftig über die Mozartstraße – Kolpingstraße in die Freudenberger Straße fahren. Ein Wegfall der Haltestelle „Danziger Straße“ ist somit erforderlich.
Die bereits für den überörtlichen Personennahverkehr eingerichtete Haltestelle in der Freudenberger Straße Richtung Ortsausgang (Zugang zu den Arztpraxen) kann problemlos auch vom Stadtbus angefahren werden. Die ortseinwärts bestehende Haltestelle vor dem Anwesen Weingut Sturm hingegen kann für den Stadtbusverkehr aufgrund der ungünstigen Lage nicht verwendet werden.
Hierzu wurde vorgeschlagen, die erforderliche Bushaltestelle in der Freudenberger Straße gegenüber vom Lauersend einzurichten. In diesem Bereich ist sowieso aktuell bereits ein Absolutes Halteverbot eingerichtet. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu.

Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde bekanntgegeben, dass der Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zugestimmt wurde. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. Neovia GmbH in Ludwigsfelde zum Angebotspreis von brutto 31.566,53 € erteilt.Der Auftrag für die benötigten Lautsprechermikrofone (Funkgeräte) wird der Fa. Heckmann in Straelen zum Angebotspreis von brutto 2.445,05 € erteilt.

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