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Fällige Zahlungen am 15. Februar 2019

11.02.2019
Bitte beachten - folgende Steuern sind zur Zahlung fällig!

FÄLLIGE ZAHLUNGEN AM 15. FEBRUAR 2019
 

Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2019 folgende Steuern zur Zahlung fällig werden:

1.      Grundsteuer A und B laut Bescheid

2.      Gewerbesteuer-Vorauszahlung

3.      Hundesteuer

Um eine gebührenpflichtige Mahnung zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einzahlung zum oben genannten Termin. Bei denjenigen, die Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird die Abbuchung durch SEPA-Lastschrift bei der jeweiligen Bank vorgenommen.

 
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Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
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Telefon: 09371 9738-0

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Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag:
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

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