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Bekanntmachung - Volksbegehren "Rettet die Bienen"

09.01.2019
BEKANNTMACHUNG über die Eintragung für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ (Eintragungsfrist vom 31. Januar bis 13. Februar 2019)

  1. Der Markt Bürgstadt und die Gemeinde Neunkirchen bilden je einen Eintragungsbezirk.
    Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

    Eintragungsbezirk  Eintragungsraum
    Nr. Abgrenzung Bezeichnung und
    genaue Anschrift
    Öffnungszeiten barrierefrei
    ja/nein
    01 Markt Bürgstadt und
    Gemeinde Neunkirchen
    VGem. Erftal,
    Rathaus Bürgstadt,
    Bürgerbüro,
    Große Maingasse 1,
    63927 Bürgstadt
    Montag - Freitag
    von 08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
    von 08.00 - 16.00 Uhr

    Montag, 04.02.2019
    bis 20.00 Uhr

    Samstag, 09.02.2019
    von 10.00 - 12.00 Uhr

    Montag, 11.02.2019
    bis 20.00 Uhr
      Ja
    Zusätliche besteht die Möglichkeit der Eintragung im Rathaus Neunkirchen,
    Frankenstraße 20,
    63930 Neunkirchen
    am Samstag, 09.02.2019
    von 10.00 - 12.00 Uhr
    Nein
  2. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich nur in einem Eintragungsraum des Eintragungsbezirks eintragen, in dessen Wählerverzeichnis er/sie geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.

  3. Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalaus-weises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.

  4. Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sein/ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Stell-vertretung ist unzulässig; es besteht keine Möglichkeit, die Eintragung brieflich zu erklären. Die Eintra-gung kann nicht zurückgenommen werden.

  5. Wer sich unbefugt einträgt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis des Volksbegehrens herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 108d des Strafgesetzbuchs).

  6. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 13. November 2018 nach Art. 65 LWG, die u. a. den Gegenstand des Volksbegehrens enthält, wurde im Staatsanzeiger Nr. 46 vom 16. November 2018 veröffentlicht (berichtigt mit Bekanntmachung vom 30. November 2018, Staatsanzeiger Nr. 49 vom 7. Dezember 2018). Diese Bekanntmachung ist in der Verwaltungsgemeinschaft Erftal, Bürgerbüro - während der allgemeinen Öffnungszeiten niedergelegt und kann dort eingesehen werden.


Verwaltungsgemeinschaft Erftal                                                              gez. Seitz
Bürgstadt, den 08.01.2019                                                                    Gemeinschaftsvorsitzend

Kategorien: Der Markt Bürgstadt informiert

Kontakt

Markt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09371 9738-0

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag:
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch:
13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Service

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