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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 24.07.2018

26.07.2018
Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Vorstellung des seniorengerechten Planungskonzeptes "Schwanenhöfe" mit Betreutem Wohnen, Tagespflege, ambulant-betreuter Wohngemeinschaft und Sozialstation auf dem Gelände des ehemaligen Gasthaus "Schwanen", Hauptstraße 41. Bgm. Grün informierte, dass bereits in öffentlicher Sitzung am 06.12.2016 ein Bau- und Nutzungskonzept für das Anwesen „Gasthaus Schwanen“ vorgestellt wurde.

Als Hauptsäulen des vorgestellten Nutzungskonzeptes wurden bereits damals
- Betreutes Wohnen
- Tagespflegestätte
- Ambulant-betreute Wohngemeinschaft
- Sozialstation genannt.
Genau auf dieser Grundlage wurden in vielen Gesprächen zwischen den beteiligten Projektplanern ein Planungskonzept entwickelt und bereits mit der Firma Spiegel Consulting, Aschaffenburg ein Bauträger gefunden.
Die detaillierte Projektvorstellung wird von den einzelnen Projektplanern und -trägern im Folgenden vorgenommen. Als Projektname wurde zwischenzeitlich der Begriff „Schwanenhöfe“ gewählt.
Zur Vorstellung des Projektes begrüßte Bgm. Grün Frau Elke Spiegel von der Firma Spiegel Consulting, Herrn Joachim Roth von der neugegründeten Arbeitsgemeinschaft „Neue Wohnkonzepte für ältere Menschen“ und Herrn Jürgen Kubitza von Knapp und Kubitza Architekten.
Zunächst stellte Herr Roth das Bürgerprojekt „Schwanenhöfe“ vor und erklärte, dass hierbei die Erwartungen an das „Wohnen im Alter“ berücksichtigt und insbesondere passende Betreuungskonzepte für alle schwierigen Lebensphasen eingeplant wurden. Insbesondere wurde der Wunsch fast aller berücksichtigt, letztlich bis ans Lebensende im eigenen Zuhause leben zu wollen. Deshalb bezeichnet er das gewählte Konzept mit Sozialstation, Betreutes Wohnen, Tagespflegestätte und ambulant-betreute Wohngemeinschaft als gelungen um diesen Ansprüchen ans Alter gerecht zu werden.
Zum aktuellen Stand informierte Herr Roth, dass zunächst der notarielle Vertrag mit dem Bauträger abgeschlossen wurde, die Caritas als Betreiber in der Tagespflege, als Generalmieter für die Wohngemeinschaft und als Betreuungsträger für Betreutes Wohnen gebunden wurde.
Die nächsten Schritte sollen sein, ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen, einen Bebauungsplan auszuarbeiten und den Bauantrag zu erarbeiten.
Im Anschluss stellte sich Frau Elke Spiegel dem Gremium und den Zuhörern vor und führte aus, dass sie Geschäftsführerin der Firma Spiegel Consulting Aschaffenburg ist. Ihre Firma verfügt über viel Erfahrung als Projektentwickler und hat schon mehrere ähnlich gelagerte Projekte umgesetzt. Sie bevorzugen die Erarbeitung langlebiger qualitativer Konzepte und arbeiten insbesondere mit Handwerkern aus der Region zusammen.
Jürgen Kubitza stellte fortfolgend das bauliche Konzept vor und informierte, dass es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt. Zum einen die Vielfalt der Gebäudefunktionen, zum anderen jedoch auch die bauliche Umsetzung auf dem interessanten Grundstückszuschnitt. Aufgrund der Komplexität ist sich Herr Kubitza sicher ein ansprechendes und harmonisches Nutzungskonzept in Verbindung mit Architektur gefunden zu haben.
Herr Kubitza erklärte, dass das Schwanenhauptgebäude erhalten bleibt und lediglich der Anbau einer Ersatzbebauung weichen muss. In Richtung Streckfuß werden die Gebäude terrassiert nach hinten angeordnet um eine städtebaulich passende und ansprechende Lösung darstellen zu können. Weiterhin führte er aus, dass auf ca. 4.300 m² Grundstücksfläche 495 m² Tagespflegeeinrichtung für 10 Plätze entsteht. 580 m² werden für 12 Plätze in der Wohngemeinschaft errichtet, für die Sozialstation sind 180 m² geplant. Die auf 4 Ebenen in den rückwärtigen Hang errichteten ca. 30 Wohnungen für Betreutes Wohnen umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 2.800 m², wobei die reine Wohnungsgröße zwischen 50 und ca. 100 m² liegen wird.
Zum Realisierungszeitraum führte Herr Kubitza aus, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan hoffentlich in ca. 6 Monaten vorliegen wird, so dass beabsichtigt ist im Februar 2019 ein Bauantrag zu stellen. Aufgrund der relativ kurzen Genehmigungsphase aufgrund des angepassten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist geplant, Mitte 2019 den Spatenstich vorzunehmen, wobei eine Bauzeit von ca. 18 Monaten eingeplant ist.
Interessierte können sich entweder direkt bei der Firma Spiegel oder der Sparkasse Miltenberg melden.
Bgm. Grün fasste abschließend zusammen, dass die Entwicklung des rundum gelungenen Projektes zwar etwas Zeit in Anspruch genommen hat, was jedoch aufgrund der Komplexität der Anlage sowohl aus nutzungstechnischer als auch aus bautechnischer Sicht nachvollziehbar ist, da doch bereits im Vorfeld viel zu klären war. Er zeigte sich erfreut, dass sich dieses Projekt so gut entwickelt hat und bedankte sich bei den verantwortlichen Personen.

Im Anschluss wurde auf dieser Grundlage der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schwanenhöfe" und der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst.
Der Vorhabensträger schließt mit der Gemeinde einen Vorhaben- und Erschließungsplan und den entsprechenden Durchführungsplan, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens in einer bestimmten Frist verpflichtet.

Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde informiert, dass die Vergabe der Sanierungsarbeiten des Rotweinwanderweges für die Pflasterarbeiten mit Rasengittersteinen an die Fa. Haarmann, Großheubach zum Bruttopreis in Höhe von 31.070,90 € erfolgt ist.


Dem Gremium lag eine Bauvoranfrage von der Firma games & more GmbH, Obernburg für den Abbruch einer Autowaschanlage und den Neubau einer Spielhalle auf dem Grundstück Am Stadtweg 4b vor.
Die Art des Betriebes ist wie folgt vorgesehen:
„Der Betrieb soll als Spielhalle mit 12 Geldgewinnspielgeräten gemäß den aktuellen Zulassungsbestimmungen ausgeführt werden. Ausschank alkoholfreier Getränke und die Zubereitung kleiner Snacks. Die Regeln des Jugendschutzgesetzes werden durch Zugangskontrollen im Eingangsbereich eingehalten. Kein Zutritt für Minderjährige. Zudem ist das Personal in Sachen Jugendschutz und Suchtprävention geschult.“
Die Betriebszeit soll täglich von 10.00 Uhr bis 04.00 Uhr sein.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Zulässigkeit von Anlagen richtet sich nach § 8 der Baunutzungsverordnung.
Demnach sind Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig. Eine Spielhalle stellt eine Vergnügungsstätte dar.
Eine Ausnahme vom Bebauungsplan kann grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden.
Einstimmig verweigerte der Gemeinderat zur vorliegenden Bauanfrage und der erforderlichen Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ das gemeindliche Einvernehmen.

Abschließend wurde im Rahmen eines immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Carboxymethylcellulose, Industriestraße 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Brandschutzrechtliche Bestimmungen sind von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Miltenberg zu beurteilen.
Brandschutzrechtliche Auflagen sind vom Antragsteller zu erfüllen.

Kategorien: Sitzungsprotokolle

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