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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 05.06.2018

07.06.2018
2. Bgm. Umscheid hatte in Vertretung von Bürgermeister Grün die Sitzungsleitung und gab folgende Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung bekannt:

- Mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ wird das Ing.büro Johann und Eck zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß dem vorliegenden Angebot beauftragt. Anschließend erfolgt stufenweise Beauftragung.
- Die Vergabe des Ingenieurvertrages für den Ausbau der Straße „Am Bildstock“ erfolgt an das Ing.büro Eilbacher, Miltenberg.
- Der Gemeinderat stimmt als Ersatzbeschaffung für den Unimog einem Ganzjahresfahrzeug für den gemeindlichen Bauhof, einem Lindner Unitrac 112 L drive, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 192.123,25 EUR zu.

Anschließend gab Frau Ulrike Baumann als Leiterin der Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach einen Erfahrungsbericht.
Frau Baumann führte aus, dass im Jahr 2017 die Zahlen der übernachtenden Personen bei 48.000 und damit um 3 % höher als 2016 lagen. Berücksichtigt wurden hierbei 14 Betriebe mit insgesamt 553 Betten, wobei die Übernachtungsdauer nicht erfasst ist. Statistisch gewertet wurden lediglich Häuser mit 10 Betten und mehr. Unter Berücksichtigung der Übernachtungsdauer lagen die genannten Betriebe mit 84.280 Übernachtungen um ca. 3,9 % höher als 2016. Dies wiederum entspricht bei einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 39,1 % einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 1,9 Tagen. Ebenfalls zugenommen haben die Übernachtungen in Wohnmobilen. Hier schätzt man weitere 8.000 Übernachtungen. Frau Baumann geht davon aus, dass insbesondere diese Zahl noch steigen wird, da der Wohnmobiltourismus mit 450.000 gemeldeten Wohnmobilen in Deutschland zunehmen wird.
Seitens der Tourismusgemeinschaft sind ebenfalls bei den Gästeführungen Steigerungen wahrzunehmen. Von 34 Gästeführern die von der Tourismusgemeinschaft vermittelt werden, wurden insgesamt 635 Führungen im Zuständigkeitsbereich durchgeführt.
Sie stellte in Frage, ob die aktuellen Logos und der Gebietsname noch Identitätswirkung hat. Deshalb sollte man sich Gedanken über neue Logos sowie griffigere Namen als „Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach“ oder „Die Perle am Main“ machen. Zudem müssen zentralere Aussagen, Versprechungen oder Positionierungen für unsere Region gefunden werden. Hierzu beabsichtigt sie erfahrene Marketingbüros mit der Umsetzung zu beauftragen.
Abschließend erinnerte sie daran, „Tourismus ist Leistung, nicht Werbung“.

Nach ausführlicher Diskussion wurde entschieden, den Auftrag für die Oberflächenbehandlung in den Straßen "Zum Heimbuch" und "Steinerne Gasse“ als Anschlussauftrag an die Firma Luley zu vergeben, nachdem diese bereits 2017 mit der Straßensanierungsmaßnahme in der Pfarrer-Hartig-Straße, Zum Kettenacker und Rother-Rain-Weg beauftragt wurden, die demnächst umgesetzt wird.

Zugestimmt wurde dem Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Miltenberg zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Städte, Märkten und Gemeinden im Landkreis Miltenberg sowie den Landkreis Miltenberg.

Abschließend informierte 2. Bgm. Umscheid in Absprache mit der EMB, dass aufgrund einer Erhebung des Innenministeriums das Erftalbad nicht nur als „sanierungsbedürftig“ sondern auch „von der Schließung bedroht“ geführt wird.
Hierzu ist anzumerken, dass der bauliche Zustand dem Alter des Bades entsprechend ist. Jedoch weißt es zusätzliche Schäden, teilweise baulich bedingt, am Becken, an den Beckenköpfen und dem Beckenumgang auf. Durch laufende Instandhaltungen wird das Schwimmbad aber auf einem ordentlichen und betriebsfähigen Niveau gehalten.
Bei größeren Schäden (Becken, Rohrleitungen) würde wahrscheinlich nur noch eine Komplettsanierung in Frage kommen. Nach aktuellen groben Schätzungen wäre hier mit rd. 3,5 - 4,0 Mio. EUR zu rechnen.
Für die aktuelle Saison ist nach aktuellem Kenntnisstand der Betrieb gesichert. Aussagen für kommende Jahre können abschließend immer erst kurz vor der Saison getroffen werden, wenn nach den Reinigungsarbeiten evtl. witterungsbedingte Schäden (Frost etc.) sichtbar werden. Bei gravierenden Schäden muss zwischen einer Sanierung bzw. Schließung abgewogen werden.
Zur Klarstellung wurde ergänzend festgestellt, dass die Formulierung „von der Schließung bedroht“ von der EMB deshalb angegeben wurde, da aufgrund des finanziellen Aufwandes möglicherweise eine Sanierung ausbleiben könnte und aus diesem Grund eine „Schließung drohen“ könnte, d.h. jedoch nicht, dass aktuell die baulichen Umstände so sind, dass deshalb akut eine „Schließung droht“.

Kategorien: Sitzungsprotokolle

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