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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018

01.03.2018
Zunächst wurde in der Gemeinderatssitzung der Antrag des Gemeinderatsmitgliedes Bernhard Lausberger auf Niederlegung des Gemeinderatsmandates behandelt.

Herr Lausberger teilte mit, dass er aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt erklärt.
Nach Art. 19 der Gemeindeordnung kann ein Ehrenamt jederzeit niedergelegt werden, so dass vom Gemeinderat Zustimmung erteilt wurde.
Erster Nachrücker seitens der CSU-Fraktion wäre Herr Stefan Neuberger gewesen.
Nachdem er jedoch zwischenzeitlich erklärt hat das Mandat nicht anzunehmen, ist nächster Nachrücker Andreas Mai. Die entsprechende Vereidigung fand ebenfalls im Rahmen der Gemeinderatssitzung statt.
Bgm. Grün bedankte sich bei GR Lausberger für seinen Einsatz im Gemeinderat Bürgstadt seit 2008. Er bedauerte sein Ausscheiden aus nachvollziehbaren beruflichen Gründen und führte aus, dass Bernhard Lausberger für den Gemeinderat ein sehr wertvolles Mitglied war, vor allem auch während seiner Zeit als Zweiter Bürgermeister von 2008 – 2014. Er lobte insbesondere seinen Sachverstand, den er mit seiner Erfahrung immer bei gemeindlichen Entscheidungen eingebracht hat. Herr Lausberger war zuletzt als ordentliches Mitglied im Hauptverwaltungsauschuss sowie als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses tätig. Zudem gehörte er dem Büchereikuratorium an.
Das neue Mitglied Andreas Mai übernimmt künftig die gleichen Aufgaben.

Im weiteren Sitzungsverlauf wurde ein Antrag der CSU-Fraktion auf Erhaltung des Eiskellers mit Turm an der Mittelmühle im ehemaligen Anwesen Zoo-Dietz behandelt.
Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.11.2015 wurde entschieden, den Abriss des Anwesens-Zoo-Dietz (incl. Eiskeller mit Turm) und die Einschotterung der Fläche vorzunehmen. Ein entsprechender Kostenansatz wurde bereits im Haushalt 2016 eingeplant. Hierfür wurden auch bereits Angebote eingeholt.
Inwieweit ein eigenständiger Abriss, ohne den Gebäudeteil des ehemaligen Eiskellers technisch möglich ist, wurde statisch bisher nicht untersucht.
Eine Umsetzung der Abrissentscheidung scheiterte bisher insbesondere daran, dass das Nachbaranwesen direkt mit dem gemeindlichen Objekt zusammengebaut ist und der Nachbar an seinem Anwesen zuvor noch Sicherungsmaßnahmen durchzuführen hat, was bisher aus verschiedenen Gründen noch nicht erfolgt ist.
Es wurde festgestellt, dass der eigentliche Eiskeller (ohne Turm) Ausmaße von ca. 4,50 m in der Tiefe auf ca. 7,20 m in der Breite hat. Die Stehhöhe beträgt am Scheitel ca. 2,65 m.
Seitens der CSU-Fraktion wurde ergänzt, dass man sich Gedanken machte, wie und ob Möglichkeiten bestehen mit dem gesamten Mittelmühlgelände in die Städtebauförderung zu kommen. Die Idee ist, das Gebäudeteil „Eiskeller und Turm“ stehen zu lassen um nach Möglichkeiten zu suchen, dieses der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei könnte eine Idee die Einrichtung einer Spielscheune sein, ohne dass dies schon detaillierter untersucht wurde.
Vom Gremium wurde entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 10.11.2015 entschieden, bis zur abschließenden Entscheidung zur Entwicklung des Mittelmühlgeländes den Abriss des gesamten Zoo-Dietz-Gebäudes incl. des Eiskellers mit Turm zurückzustellen.
Unabhängig davon, sind vom Nachbarn die entsprechenden Voraussetzungen für die Möglichkeit des Abrisses zu schaffen.

Ein Bürger stellte den Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung zwischen Gartenstraße, Freigelände Gärtnerei und der Josef-Ullrich-Straße, da dieser Weg intensiv von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird und eine wichtige Verbindung zwischen Altort (und den angrenzenden Baugebieten) und Miltenberg darstellt. Aufgrund dessen, dass Schüler und Berufstätige auch in der dunklen Jahreszeit (Herbst, Winter und Frühjahr) diesen Verbindungsweg benutzen, ist das Begehen und Befahren ohne Beleuchtung nicht ungefährlich.
Nach Abwägung verschiedener Argumente und Kriterien wurde entschieden, dem Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung zwischen Gartenstraße, entlang dem Freigelände der Gärtnerei zur Josef-Ullrich-Straße zuzustimmen, indem hier sechs LED-Leuchten (ohne intelligente Lichtsteuerung) zu einem Bruttoangebotspreis von ca. 13.400,- EUR zuzüglich ca. 6.000,- EUR für Erdarbeiten an die EMB beauftragt werden.

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