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        <title>Sitzungsprotokolle Marktgemeinderat B&#252;rgstadt</title>
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        <pubDate>Thu, 21 Jan 2021 11:25:56 GMT</pubDate>
        <lastBuildDate>Thu, 21 Jan 2021 11:25:56 GMT</lastBuildDate >
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        <language>de</language>

            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 28.04.2020</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.buergstadt.de/media/39817/20190117_105615.jpg?center=0.558139534883721,0.495652173913044&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Ungewöhnliche Zeiten verlangen nach ungewöhnlichen Maßnahmen und so ist die heutige letzte Sitzung der Amtsperiode 2014 – 2020 eine besondere und geschichtsträchtige. Noch nie hat eine Gemeinderatssitzung sozusagen „außer Haus“ stattgefunden und Sie können Ihren Enkeln später erzählen „Ich war dabei damals…..“!<br />Aber lassen Sie mich an dieser Stelle einmal Danke sagen. Danke sagen allen, die die Ausgangsbeschränkung klaglos ertragen und ihre individuellen Bedürfnisse geduldig hinten anstellen zum Wohle der Gemeinschaft. Danke gebührt allen, die sich engagieren in den verschiedenen Organisationen und Initiativen, wie „Helfen Verbindet“, KJG und Aktion Mainherz, die sich um die Versorgung von Hilfsbedürftigen kümmern, allen die Masken schneidern und weitergeben, allen die die tägliche Versorgung mit Lebensmitteln aufrecht erhalten, die an Tankstellen, bei der Post und dem Paketdienste für eine einigermaßen funktionierende Infrastruktur sorgen, Allen die uns mit Hausmusik erfreuen, eben allen die sich um ihren Nächsten kümmern und sorgen. Ich glaube, wir sind in dieser Zeit enger zusammengerückt und das ist gut so.<br />Nochmals meinen herzlichsten Dank an alle hier im Gremium und draußen in der Gemeinde, die sich engagieren und das Leben in dieser Zeit erträglich machen.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die <strong>Verabschiedung des Haushalts 2020</strong>.</p>
<p>Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2020.</p>
<p>Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Verwaltungshaushalt</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>9.504.650,-</strong> €</td>
<td style="text-align: right;">(2019:   10.996.250 €)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Vermögenshaushalt</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>4.915.100,-</strong> €</td>
<td style="text-align: right;">(2019:     5.297.940 €)</td>
</tr>
<tr>
<td><strong>Gesamthaushalt</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>14.419.750,-</strong> €</td>
<td style="text-align: right;">(2019:   16.294.190 €)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Damit hat sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 1.491.600 € vermindert und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 382.840 € vermindert.</p>
<p>Im <strong>Verwaltungshaushalt</strong> kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>
<p><strong>Einnahmen</strong></p>
<ul>
<li>Grundsteuer A + B (zusammen)</li>
<li>Gewerbesteuer</li>
<li>Anteil an der Einkommensteuer</li>
<li>Betriebskostenförderung f. Kindergarten/Kinderkrippe</li>
<li>Holzverkauf</li>
</ul>
</td>
<td style="text-align: right;">
<p><strong>Ansatz 2019</strong></p>
<p>677.300 €<br />4.000.000 €<br />2.571.700 €<br />480.000 €<br />200.000 €</p>
</td>
<td>
<p style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2020</strong></p>
<p style="text-align: right;">668.800 €<br />2.500.000 €<br />2.601.300 €<br />492.000 €<br />100.000 €</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2020</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Gastschulbeiträge</li>
<li>Zuschuss f. offene Ganztagsschule</li>
<li>Zuschuss für die Schülerbeförderung</li>
<li>Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe</li>
<li>Straßenunterhaltungszuschuss</li>
<li>Kanalbenutzungsgebühren</li>
<li>Churfrankenvinothek – Verkaufserlöse Speisen u. Getränke</li>
<li>Konzessionsabgabe Strom</li>
<li>Konzessionsabgabe Wasser</li>
<li>Anteil am Einkommensteuerersatz</li>
<li>Anteil an der Umsatzsteuer</li>
</ul>
</td>
<td>
<p style="text-align: right;">175.000 €<br />65.400 €<br />44.300 €<br />210.000 €<br />47.500 €<br />500.000 €<br />125.000 €<br />110.000 €<br />47.000 €<br />192.100 €<br />373.800 €</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td><strong>Ausgaben</strong></td>
<td><strong>Ansatz 2019</strong></td>
<td><strong>Ansatz 2020</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Personalkosten insgesamt</li>
<li>Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskost.</li>
<li>Umlage an AZV Main-Mud f. Zins und Tilgung</li>
<li>Kreisumlage (40%)</li>
<li>Gewerbesteuerumlage (Verringerung des Vervielfältigers)</li>
<li>Umlage an die VG Erftal</li>
<li>Zinsen für Darlehen</li>
<li>Zuführung zum Vermögenshaushalt</li>
</ul>
</td>
<td>
<p>2.937.980 €<br />184.800 €<br />47.900 €<br />2.200.900 €<br />753.000 €<br />617.000 €<br />59.930 €<br />1.563.140 €</p>
</td>
<td>2.915.250 €<br />192.500 €<br />55.500 €<br />2.466.400 €<br />257.400 €<br />763.000 €<br />49.700 €<br />146.430 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><em>Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</em></p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2020</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Schule Geb.unterhalt, Heizung, Reinigung, Verbrauchsgebühren, Versich.</li>
<li>Gastschulbeiträge (Ausgabe)</li>
<li>Betriebskostenförderung an auswärtige Kindertagesstätten</li>
<li>Kosten der Schülerbeförderung</li>
<li>Straßenunterhalt</li>
<li>Unterhalt Straßenbeleuchtung</li>
<li>Strom f. Straßenbeleuchtung</li>
<li>Kanalunterhalt</li>
<li>Churfrankenvinothek – Kosten f. Einkauf Speisen u. Getränke u. sonstiger Betriebsaufwand</li>
<li>Feldwegeunterhalt</li>
<li>Mittelmühle (Geb.unterh., Heizung,Reinig.,Verbr.gebühren, Versich.</li>
<li>Wald – Rückungen, Forstpflanzen u. ä.</li>
</ul>
</td>
<td style="text-align: right;">115.300 €<br />45.000 €<br />40.000 €<br />70.000 €<br />100.000 €<br />35.000 €<br />60.000 €<br />160.000 €<br />77.000 €<br />25.000 €<br />55.800 €<br />40.000 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt lediglich 146.430 € beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 297.100 €. Die geringe Zuführung an den Vermögenshaushalt resultiert vor allem aus einer deutlichen Verringerung des Ansatzes bei der Gewerbesteuer im Hinblick auf mögliche zu erwartende Einnahmeausfälle im Zuge der Corona-Krise. Der im ersten Entwurf vorgesehene Ansatz bei der Gewerbesteuer von 3.500.000 € wurde deshalb bereits um 1.000.000 € reduziert. </p>
<p>Folgende wichtige Ausgaben sind im <strong>Vermögenshaushalt</strong> geplant:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Rathaus – (Verwaltung) Sanierung Treppenhaus, Dachgeschoss</li>
<li>Feuerwehr – Beschaffungen (allgemein)</li>
<li>Feuerwehr – Beschaffung Atemschutzgeräte</li>
<li>Feuerwehr– Ergänzung Schutzkleidung</li>
<li>Feuerwehr – Ertüchtigung Einsatzzentrale</li>
<li>Schule – Anschaffungen (Digitalbudget)</li>
<li>Schule – Anschaffungen  (Digitalpakt)</li>
<li>Schule – Sanierung</li>
<li>Abriss Hütten Mainhölle</li>
<li>Attraktivierung verschiedener Spielplätze</li>
<li>Grunderwerb f. Kindergarten-Erweiterung</li>
<li>Kindergarten/Kinderkrippe Planung Erweiterung / Neubau</li>
<li>Sportgelände – Beschaffung Großflächenmäher</li>
<li>vorgesehener freiwilliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad</li>
<li>Schutzhütte am Neuberger</li>
<li>Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm</li>
<li>Planung Sanierungsmaßnahme Hauptstraße bis Erfbrücke</li>
<li>Sanierung Hohenlindenweg</li>
<li>Wegeleitsystem im Ortsbereich</li>
<li>Ausbau „Höckerlein“ (Straße)</li>
<li>Ausbau „Am Bildstock“ (Straße)</li>
<li>Rad- u. Fußwegbrücke – Sanierung Belag</li>
<li>Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung)</li>
<li>Investitionskostenanteil AZV Main-Mud (Schaltschrankanlagen)</li>
<li>Ausbau „Höckerlein“ (Kanal)</li>
<li>Ausbau „Am Bildstock“ (Kanal)</li>
<li>Friedhof – Sanierung Sandsteinmauer</li>
<li>Friedhof – Planung u. Erweiterung</li>
<li>Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände</li>
<li>Mittelmühle – Klimatisierung</li>
<li>Mittelmühle – Lichtsteuerung</li>
<li>Wegesanierung Bainweg</li>
<li>Grunderwerb (Grundstücke/Gebäude)</li>
<li>Grunderwerb (f. Umgehungsstraße v. Freistaat)</li>
<li>Tilgung von Darlehen</li>
</ul>
</td>
<td>
<p style="text-align: right;">75.000 €<br />10.000 €<br />10.000 €<br />6.000 €<br />5.000 €<br />30.000 €<br />130.000 €<br />750.000 €<br />12.000 €<br />80.000 €<br />50.000 €<br />90.000 €<br />45.000 €<br />300.000 €<br />10.000 €<br />25.000 €<br />20.000 €<br />150.000 €<br />70.000 €<br />270.000 €<br />100.000 €<br />35.000 €<br />125.000 €<br />100.000 €<br />260.000 €<br />60.000 €<br />10.000 €<br />50.000 €<br />10.000 €<br />100.000 €<br />10.000 €<br />35.000 €<br />1.500.000 €<br />50.000 €<br />297.100 €</p>
</td>
</tr>
<tr>
<td>
<p>Summe Ausgaben Vermögenshaushalt</p>
</td>
<td>
<p style="text-align: right;">4.915.100 €</p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber:</p>
<table>
<tbody>
<tr>
<td>
<ul>
<li>Zuschuss Digitalbudget für Schule</li>
<li>Zuschuss Digitalpakt für Schule</li>
<li>Straßenausbaubeitragspauschale</li>
<li>Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED</li>
<li>Kanalherstellungsbeiträge</li>
<li>Investitionspauschale</li>
<li>Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2019)</li>
<li>Zuführung vom Verwaltungshaushalt</li>
</ul>
</td>
<td>27.000 €<br />118.000 €<br />70.000 €<br />20.000 €<br />5.000 €<br />93.500 €<br />3.500.000 €<br />146.430 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Summe Einnahmen Vermögenshaushalt</td>
<td>3.979.930 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Aus der Jahresrechnung 2019 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.500.000 € aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden.<br />Für das Haushaltsjahr 2020 ist eine neue Darlehensaufnahme in Höhe von 935.170 € erforderlich. Zusätzlich wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.500.000 € für die Generalsanierung der Grund- u. Mittelschule in der Haushaltssatzung vorgesehen.<br />Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 297.100 € führen am Jahresende 2020 zu einem Schuldenstand von rd. 2.966.290 € (2019: 2.328.220 €).<br />Das ergibt voraussichtlich folgende Pro-Kopfverschuldung (4.242 Einwohner) am Jahresende 2020:<br />-       bei ordentlichen Schulden von                 699,27 € (Landesdurchschnitt: 573 €)</p>
<p><strong>Fazit:</strong> Im Haushalt sind einige Investitionen enthalten, bei denen es derzeit fraglich ist, ob sie in der geplanten Größenordnung bereits 2020 umgesetzt werden können, oder zumindest teilweise in 2021 verschoben werden.<br />Konkrete Auswirkungen der Corona-Krise auf den gemeindlichen Haushalt können derzeit (aber auch in den nächsten Monaten) nicht vorhergesagt werden, zumal sich die Geschäftsergebnisse 2020, insbesondere bei der Gewerbesteuer, noch bis in den Haushalt 2022 auswirken werden.<br />Deshalb bleibt wiederum nur der Appell, nach wie vor sorgsam, überlegt und verantwortungsvoll mit den gemeindlichen Haushaltsmitteln umzugehen.<br />Weiter führte Herr Hofmann aus, dass die Gewerbesteuereinnahmen auch unabhängig von der aktuellen Corona-Krise für positive aber auch negative Überraschungen im Laufe eines Haushaltsjahres sorgen können. Die für den Haushaltsausgleich notwendige Darlehensaufnahme kann durch Gegenrechnung des Ansatzes beim Grunderwerb in Höhe von 1,5 Mio. € relativiert werden. Hier geht der Markt Bürgstadt letztlich in Vorausleistung für die künftig zu verkaufenden Bauplätze im Baugebiet Buchenweg.</p>
<p>Dem Zahlenwerk wurde einstimmig vom Gemeinderat Zustimmung erteilt.</p>
<p>Weiterhin stimmte der Gemeinderat der Beschaffung von vier <strong>Atemschutzgeräten</strong> inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zu. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. NEOVIA GmbH in Ludwigsfelde zum Angebotspreis von brutto 8.870,70 € erteilt.</p>
<p>Zudem wurde beschlossen, dass der Markt Bürgstadt aufgrund der aktuellen Corona-Krise und dem Betretungsverbot und somit Betreuungsverbot in den gemeindlichen Einrichtungen <strong>Kindergarten, Kinderkrippe</strong> und Mittagsbetreuung Grundschule auf den Einzug des Elternbeitrags für den Monat April 2020 in Höhe von insgesamt 6.869,00 € verzichtet. Im April erfolgte bereits kein Beitragseinzug. Darüberhinaus wird festgelegt, dass solange wie die Einrichtungen nicht genutzt werden können, weiterhin an dieser Verzichtsregelung festgehalten wird bzw. gesetzliche Regelungen umgesetzt werden.</p>
<p>Nachdem es sich um die letzte Sitzung in der aktuellen <strong>Wahlperiode 2014-2020</strong> handelte, erfolgte abschließend die Verabschiedung ausscheidender Gemeinderatsmitglieder durch <strong>Bürgermeister Thomas Grün</strong>. Diese musste aufgrund der Corona-Krise leider etwas kürzer gehalten werden musste.</p>
<p>Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />Verabschieden darf und muss ich heute 6 Gemeinderatsmitglieder, die allesamt sich und ihr Wissen und ihr Engagement in den Dienst der Gemeinde, der Allgemeinheit gestellt haben. Sie haben zu einem harmonischen Miteinander im Gemeinderat beigetragen und die Entscheidungen zum Wohle unserer Heimatgemeinde mitgetragen. Wir wissen alle nur zu genau, dass es nicht immer leicht ist, alle Bürgerinnen und Bürger mit Planungen und Visionen zu erreichen und zwar auch, wenn sie noch so öffentlich dargestellt und/oder diskutiert werden. Dennoch müssen irgendwann Entscheidungen für eine Weiterentwicklung getroffen werden und dies ist uns auch, allen Unkenrufen zum Trotz, sehr gut gelungen, obwohl die CSU zum ersten Mal weder den Bürgermeister gestellt hat noch die Mehrheit im Gemeinderat hatte. Die meisten Entscheidungen wurden zum Wohle der Gemeinde getroffen und man konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Sprichwort „Parteipolitik hat in der Kommune nix zu suchen“ auch bei allen angekommen war.<br />Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung sorgten für ein gutes und gedeihliches „Betriebsklima“ und haben dafür gesorgt, dass die Gemeindeverwaltung in der Öffentlichkeit lobende und wohlwollende Anerkennung erfährt.<br />Anschließend gab Bgm. Grün einen Rückblick über die letzten 6 Jahre und lobte hierbei nochmals abschließend die Arbeit des Rates und der Verwaltung.</p>
<p>Persönlich verabschiedet wurden im Anschluss unter Einhaltung der entsprechenden Corona-Verhaltensregeln jedoch mit einer kurzen Laudatio und der Übergabe eines Dankgeschenkes die Räte Andreas Mai (CSU, 2 Jahre), Andreas Köster (SPD, 6 Jahre), Ralf Gunkelmann (UWG, 12 Jahre), Andreas Theis (CSU, 12 Jahre), Stefan Umscheid (UWG, 24 Jahre) und Gabriele Münch (SPD, 30 Jahre).</p>
<p>Bürgermeister Grün dankte allen für ihren Einsatz in den letzten Jahren und wünschte ihnen alles Gute!</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 30 Apr 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2020-04-30-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-28042020/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.03.2020</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Im Baugebiet einige, relativ große Grundstücke vorhanden, die durch die festlegten Baugrenzen nicht im rückwärtigen Bereich baulich genutzt werden können. Die Verwaltung schlägt daher vor, im gesamten Baugebiet zu prüfen, wo die Baugrenzen aufgeweitet werden können. Gleichzeitig könnten die textlichen Festsetzungen auf eine evtl. Anpassung überprüft werden.<br />In diesem Rahmen werden auch alle betroffenen Grundstückseigentümer in die Überlegungen mit einbezogen.<br />Der Gemeinderat stimmte der Prüfung für eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hinter der Martinskirche“ zu. Insbesondere soll ermittelt werden, an welchen Grundstücken die Aufweitung der Baugrenzen sinnvoll ist, um eine Nachverdichtung zu ermöglichen. In diesem Rahmen wird auch der festgesetzte Grünbereich planungsrechtlich überprüft.<br />Mit der Überprüfung wird das Büro Johann und Eck beauftragt.</p>
<p>Der Gemeinderat wurde vor längerem über den geplanten <strong>Bau einer Schutzhütte im Gemeindewald</strong> (Ebertsgründlein) Bürgstadt informiert.<br />Die Verwaltung stellte im Anschluss daran einen Antrag beim Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald und bat darum, die Maßnahme in die Projektplanung 2020 aufzunehmen.<br />Die Schutzhütte dient den Wanderern als Unterstand zum Schutz vor Unwettern und kann vom Kindergarten für deren Waldtage genutzt werden.<br />Die geplante Schutzhütte ist 8-eckig und hat einen Durchmesser in der Grundfläche von etwa 450 cm. Sie ähnelt optisch der Hütte an der Centgrafenkapelle.<br />Das Bauvorhaben hat ein Gesamtvolumen von ca. 10.000,00 €, von denen der Geo-Naturpark Kosten in Höhe von 3.400,00 € trägt. Für den Markt Bürgstadt verbleiben Aufwendungen in Höhe von etwa 6.500,00 bis 7.000,00 €.</p>
<p>Bereits mit Beschluss vom 12.11.2019 wurde die Fa. Weimer, Eichenbühl beauftragt, den <strong>Brückenbelag an der Rad- und Fußwegbrücke</strong> im Bereich Gartengelände mit einer GFK Konstruktion zu einem Preis von 19.435,08 € zu sanieren.<br />Nachdem der verschlissene Holzbelag entfernt war, stellte sich heraus, dass Teile der Tragkonstruktion starke Schadstellen durch eingedrungenes Wasser hatten. Teilweise war die Tragkonstruktion bis zu 14 cm tief verfault. Diese Schadstellen konnten bei der vorherigen Begutachtung aus Konstruktionsgründen nicht erkannt werden.<br />Der damalige Planer der Brücke wurde hinzugezogen und zusammen mit einem Statiker wurde festgestellt, dass die verfaulten Bereiche ausgetauscht werden müssen. Aus technischen Gründen ist dies aber nicht vor Ort zu erledigen. Da es sich um eine Leimbinderkonstruktion der ehemaligen Fa. Hess, heute Hasslacher, Kleinheubach handelt, müssen die auszutauschenden Teile aus statischen Gründen wieder verleimt werden. Dies kann nur in der Firma erledigt werden, da nur dort die erforderlichen Leimpressen zur Verfügung stehen.<br />Die Mehrkosten belaufen sich auf 13.145,43 € brutto. Die Arbeiten sollen Ende April/Anfang Mai 2020 erfolgen.</p>
<p>Der Markt Bürgstadt stimmte dem Antrag der Interessengemeinschaft "Mountainbike Miltenberg" zur Erweiterung bzw. Ergänzung der bereits vorhandenen <strong>Mountainbikestrecke</strong> zum Churfrankentrail im Bereich Unterlindigweg zu.</p>
<p>Im Rahmen der anstehenden Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt stand der Abschluss eines <strong>öffentlich-rechtlichen Schulvertrages</strong> zur Regelung der Kostenaufteilung zwischen den beteiligten Kommunen zur Entscheidung an. Wie bekannt ist, steht an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt eine umfassende Generalsanierung mit einem errechneten gesamten Investitionsvolumen über 14.216.511,67 € an.<br />Ab der 5. Jahrgangsstufe sind diesem Sprengel neben Kindern aus Bürgstadt auch Kinder aus der Gemeinde Neunkirchen, der Gemeinde Eichenbühl und der Gemeinde Collenberg zugegliedert.<br />Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über staatliche Fördergelder sowie Eigenmittel der am öffentlich-rechtlichen Schulvertrag beteiligten Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen und Collenberg, wobei die ausschließlich der Grundschule dienenden Kosten-gruppen auch ausschließlich vom Markt Bürgstadt finanziert werden. Somit belaufen sich die zu verteilenden Kostengruppen, die entweder ausschließlich der Mittelschule dienen oder von beiden Schulzweigen genutzt werden auf insgesamt 10.015.798,41 €.<br />Die genauen Verteilungsregeln zwischen den Kommunen sind in einem Vertragswerk als Ergänzung zum bestehenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag vom 18.11.2004 festzulegen.<br />Wesentliche Berechnungsgrundlage für die jeweiligen gemeindlichen Anteile sollen die jeweiligen Schülerzahlen der vergangenen 12 Schuljahre sein. Da jede Kommune gemäß ihres eigenen individuellen Fördersatzes die staatliche Bezuschussung in Anspruch nehmen möchte und vom Finanzministerium ein Mischfördersatz aller am Schulvertrag beteiligten Kommunen abgelehnt wurde, kann nur über zurückliegende Schülerzahlen die eindeutige Ermittlung der förderfähigen Kosten je Kommune ermittelt werden.<br />Vorteil ist jedoch, dass sich für die Kostenverteilung aufgrund der bekannten Schülerzahlen in der Vergangenheit bei der Abrechnung keine Verschiebungen mehr ergeben, während sich bei geschätzten künftigen Schülerzahlen und nachträglicher Rückrechnung Verschiebungen ergeben können.<br />Die prozentualen Anteile aufgrund der Schülerzahlen belaufen sich somit für Bürgstadt aufgrund der Berücksichtigung der Schülerzahlen vom Schuljahr 2008/2009 bis einschließlich 2019/2020 bei der Mittelschule auf 30,79 % und an der gesamten Schule auf 61,892 %.<br />Folglich beläuft sich förderunabhängig der Kostenanteil für Bürgstadt auf insgesamt 8.655.674,82 € unter Heranziehung der Schülerzahlen der letzten 12 Jahre. Aussagen über die Höhe des Fördersatzes des Marktes Bürgstadt werden von der Regierung erst im Rahmen der Prüfung des Förderantrages vorgenommen. Bei einem Fördersatz von 50 % beliefe sich demnach der Eigenanteil des Marktes Bürgstadt auf insgesamt ca. 4.327.837,41 €.<br />Dem vorliegenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag zur Kostentragungsregelung anlässlich der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt zwischen den Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen und Collenberg als Ergänzung zum Schulvertrag vom 18.11.2004, in der Fassung vom 22.02.2008 wurde zugestimmt.</p>
<p>Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages und dem daraus resultierenden Baukostenzuschuss des Marktes Bürgstadt in Höhe von 8.655.674,82 € wird hierüber in Ergänzung zum bisher bereits laufenden <strong>Förderantrag</strong> nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt.</p>
<p>Abschließend informierte Bgm. Grün, dass er zwischenzeitlich bezüglich der Organisation des <strong>Bauernmarktes 2020</strong> nochmals ein Gespräch mit den Bulldogfreunden geführt hat. Man kam überein, dass der Bauernmarkt 2020 stattfinden soll, indem seitens der Verwaltung die administrative und organisatorische Arbeit übernommen wird und sich die Bulldogfreunde um die Verpflegungsstände kümmern, wobei diese teilweise selbst betrieben werden und teilweise durch Externe besetzt werden.</p>
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                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Mar 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2020-03-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10032020/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 18.02.2020</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Er führte aus, dass der Landkreis Miltenberg plant, sich umfänglich um die Berufsschule Miltenberg/Obernburg zu kümmern. Angedacht ist die Sanierung bzw. der Neubau von allen Gebäuden an beiden Standorten, soweit sie nicht in den vergangenen Jahren ertüchtigt wurden. Grundsatz ist, dass beide Standorte erhalten werden sollen. Am Standort Miltenberg müssen Gebäudeteile sukzessive ersetzt werden. Zudem ist am jetzigen Berufsschulparkplatz (Richtung Miltenberg, neben Parkplatz Lidl) der Neubau eines 5-geschossigen Gebäudes vorgesehen.<br />Die Berufsschule befindet sich teilweise auf Bürgstadter Gemarkung. Städtebaulich ist festzuhalten, dass das Grundstück nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ enthalten ist. Es müsste eine Erweiterung erfolgen, in der die betroffenen Flächen als Sondergebiet für schulische Nutzung auszuweisen sind. Der ruhende Verkehr soll größtenteils auf dem Gelände der Berufsschule untergebracht werden.<br />Zwei Bauteile sind in einem so schlechten baulichen Zustand, dass ein Erhalt nicht mehr sinnvoll ist. Weitere Bauteile müssen auf Grund der heutigen Anforderungen vergrößert bzw. erneuert werden. Die Planungsphase sieht vor, dass alle Arbeiten im laufenden Schulbetrieb erfolgen sollen. Evtl. kann eine doppelstöckige Parkpalette untergebracht werden. Diese Ideen sind aber alle noch in der Planungsphase.<br />Zum Zeitablauf stellt Herr Wosnik fest, dass die Fertigstellung 2026 bis 2028 erfolgt sein soll.</p>
<p>Für die weitere Bearbeitung hat sich der Landkreis folgende Grundsätze gegeben:</p>
<ul>
<li>Erhalt der beiden Standorte Miltenberg und Obernburg und Verortung der Fachbereiche in Abstimmung mit der Regierung und der Schulleitung an beiden Standorten</li>
<li>Die Planung für den Standort Miltenberg soll optimiert im Hinblick auf den Flächenverbrauch und künftige Erweiterungen der Berufsschule erfolgen</li>
<li>Die Nutzung durch die Hochschule soll weiterhin gewährleistet sein</li>
<li>Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nach Haushaltslage</li>
<li>Die Maßnahmen müssen finanziell und personell realisierbar sein</li>
<li>Die Realisierung der Maßnahmen erfolgt unter strenger Kostenkontrolle</li>
<li>Für die Neubaumaßnahmen am Standort Miltenberg ist ein Architektenwettbewerb durchzuführen</li>
</ul>
<p>Der Gemeinderat stimmte grundsätzlich den Plänen des Landkreises Miltenberg zum Erhalt des Standortes der Berufsschule zu und wird nach Durchführung des Architektenwettbewerbes durch den Landkreis auf dieser Planungsgrundlage die entsprechende Bauleitplanung angehen, also die Ausweisung der Fläche als Sondergebiet für schulische Nutzung im Bebauungsplan „Gewerbegebiet Süd“ vornehmen.</p>
<p>Bgm. Grün informierte abschließend über ein kurzes Gespräch mit dem Vorstand der Bulldogfreunde. Dieser ließ ihn wissen, dass die Bulldogfreunde im Jahr 2020 den <strong>Bauernmarkt</strong> nicht mehr federführend ausrichten werden. Die Ursachen liegen darin, dass sich die Vorstandschaft nicht mehr in der Lage dazu fühlt die Vorbereitungen sowie die Realisierung des Marktes mit dem zur Verfügung stehenden Personal stemmen zu können. Bgm. Grün führte aus, dass in Bezug auf den Bauernmarkt in Kürze ein Gespräch mit dem Vorsitzenden stattfinden wird, bei dem über die weiteren Planungen bzw. mögliche Hilfestellungen zum Gelingen des Bauernmarktes gesprochen wird. Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass der Markt Bürgstadt bei den Verwaltungstätigkeiten Hilfe leisten kann und evtl. der Vereinsring beim Bestücken der Versorgungsstände.<br />Allerdings stellte er auch klar, dass vom Markt Bürgstadt derzeit keiner der Märkte federführend organisiert und durchgeführt werden kann.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 21 Feb 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2020-02-18-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-18022020/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.02.2020</title>
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                    <p>Aus der Öffentlichkeit gingen keine Bedenken oder Anregungen ein.<br />Die Anregungen vom Landratsamt Miltenberg zum Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie Immissionsschutz werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.</p>
<p>Anschließend wurde die <strong>Jahresrechnung</strong> für das Haushaltsjahr 2018 entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben schlossen im Jahr 2018 mit jeweils 15.978.271,32 €. Die Entlastung wurde vorgenommen.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde das Erfrischungsgeld für die anstehende <strong>Kommunalwahl</strong> festgelegt. Dieses beträgt für Wahlvorsteher, Beisitzer und Wahlhelfer 40 Euro, sofern sie mindestens zwei Stunden im Einsatz waren. Der gleiche Betrag wird auch für die Beteiligung an den Auszählarbeiten am Montag gezahlt.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Feb 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2020-02-04-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-04022020/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 14.01.2020</title>
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                    <p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die Vergabe eines Architektenvertrages nach der Vergabeverordnung für die <strong>Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt</strong> an das Planungsbüro Johann und Eck Architekten &amp; Ingenieure GbR, Bürgstadt mit einer Bruttoendsumme von 930.788,82 € für die Leistungsphasen 4 (Genehmigungsplanung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) erfolgt. Die Vergabe erfolgt stufenweise.<br />Analog hierzu erfolgte die Vergabe eines Ingenieurvertrages für Heizung, Lüftung, Sanitär für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt an das Ingenieurbüro Oliver Etienne, Seinsheim mit einer Bruttosumme von 309.287,72 € für die Leistungsphasen 4-9.</p>
<p>Eine Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebenanlagen und <strong>Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten</strong>, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10) lag zur Beratung und Beschlussfassung vor.<br />Der Antrag lag dem Gemeinderat bereits mit der Errichtung von insgesamt 9 Wohneinheiten vor. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen jedoch nicht in Aussicht gestellt, da sich das Vorhaben u.a. nicht in die Umgebungsbebauung einfügte und die Stellplätze größtenteils auf einem Grundstück im Gartengelände geplant waren.<br />Im Nachgang fanden mehrere Gespräche statt, in denen Lösungsmöglichkeiten für ein genehmigungsfähiges Vorhaben gesucht wurden.<br />Der jetzige Plan sieht einen nunmehr zweigeschossigen Bau mit Flachdach und insgesamt 6 Wohneinheiten vor. Bebaut werden soll nach wie vor der rückwärtige Grundstücksbereich, auch ist hier ein Teil der Stellplätze dargestellt.<br />Auch wenn die massive Grenzbebauung sowie das Flachdach teilweise kritisch beurteilt wurden, kam man jedoch letztlich zum Ergebnis, dass dieser Gebäudeteil vom öffentlichen Verkehrsgrund aus nicht einsehbar ist und somit aus bauleitplanerischen Gesichtspunkten eigentlich nichts gegen das Vorhaben spricht. Bauordnungsrechtliche Regelungen werden im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch das Landratsamt geprüft.<br />Somit wurde vom Gemeinderat entschieden, zu der vorliegenden Bauvoranfrage und den notwendigen Befreiungen von der Gestaltungssatzung das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass alle geforderten Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden müssen.</p>
<p>Kanal- und Straßenbaumaßnahmen im Vollausbau stehen in der <strong>Straße "Höckerlein"</strong> an. Nachdem die Kanalbauarbeiten im offenen Verbau umgesetzt werden müssen, folgt zwangsläufig auch ein Vollausbau der Straße und die Erneuerung der übrigen leitungsgebundenen Einrichtungen.<br />Mit den Energieversorgern wurde bereits Kontakt aufgenommen um für den Vollausbau sämtliche Infrastruktur aufzubauen.<br />Aufgrund der Straßenbreite von ca. 5,00 m soll der Aufbau der Straßenoberfläche dem jetzigen Ausbau entsprechen, was eine Asphaltbreite von ca. 4,50 m und einer talseitigen dreizeiligen Pflasterrinne zur Straßenentwässerung bedeutet. Die restliche bergseitige und talseitige Fläche wird mit einem Schrammbord zur Angleichung an die vorhandenen Grundstücksgrenzen versehen.<br />Das Ing.-Büro hat für die gesamte Baumaßnahme eine Kostenschätzung ermittelt. Diese beläuft sich für den Vollausbau der Straße „Höckerlein“ einschließlich Baunebenkosten auf ca. 700.000 €.<br />Straßenausbaubeiträge von den Anliegern werden aufgrund Gesetzesänderung keine mehr zu entrichten sein.</p>
<p>Im Rahmen der geplanten Errichtung eines <strong>integrierten Wegeleitsystems</strong> erfolgte die Auftragsvergabe der Liefer- und Montageleistungen für Wegweiser und Infotafeln.<br />Hierfür wurde der Vergabe zur Produktion, Lieferung und Montage des integrierten Wegeleitsystems (Fußgänger, Parken, Fahrrad) sowie der Infotafeln an die Firma Schilder-Technik Paschold in Kulmbach zum Angebotspreis von brutto 50.180,99 € zugestimmt.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde die <strong>Umrüstung der vorhandenen Straßenbeleuchtung</strong> (NAV + HQL) auf LED-Technik in einzelnen Straßenzügen und dem Beitritt zum Förderprogramm beraten. Das Bundesamt für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat im Jahr 2019 eine Fördermaßnahme -Kommunalrichtlinie- Förderbereich „Klimaschutz bei der LED Außen- und Straßenbeleuchtung“ aufgelegt.<br />Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, hat sich der Markt Bürgstadt für die Fördermaßnahme „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung“ beworben. Als Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind Energieeinsparungen in der Straßenbeleuchtung von mindestens 80% erforderlich, um eine Förderung von 20% der Kosten zu erhalten. In Zusammenarbeit mit der EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt hat die Verwaltung alle Straßenlampen in einzelnen Straßenzügen aufgenommen und bewertet.<br />Hier sollen sämtliche Lampenköpfe, ob NAV (Natriumdampflampen) oder HQL (Quecksilberdampflampen) und egal welchen Alters getauscht werden, was bei insgesamt 184 Lampenstandorten ein Investitionsvolumen von 103.166,00 € bedeutet. Die Maßnahme wird mit 20 % der Kosten gefördert.<br />Die EMB wird beauftragt die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED, zu einem Auftragswert von insgesamt 103.166,00 € brutto, vorzunehmen.</p>
<p>Der vorliegenden <strong>Zweckvereinbarung</strong> über die Zusammenarbeit des Landkreises Miltenberg mit dem Markt Bürgstadt beim gemeinsamen <strong>„Windelprojekt“</strong> vom 15.11.2019 wird zugestimmt. Diese tritt am 01.01.2020 in Kraft und ersetzt die zum 01.01.2009 in Kraft getretene Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Windelprojekt.</p>
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                </description>
                <pubDate>Thu, 16 Jan 2020 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 03.12.2019</title>
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                    <p>Die voraussichtlichen Planungskosten hierfür belaufen sich auf ca. 18.260,03 € brutto.<br />Zusätzlich erfolgt die Auftragsvergabe der digitalen Vermessung des Friedhofes an das Ing. Büro Wolfgang Dürrnagel, Uettingen zu einem Angebotspreis von ca. 3.332,00 € brutto.</p>
<p>Neben einigen privaten Bauanträgen, zu denen das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag der Stadt Miltenberg für die <strong>Errichtung eines Parkplatzes</strong> im Außenbereich, Kresswiesenweg, Nähe Hallenbad. Das Vorhaben liegt im Außenbereich und beinhaltet die Errichtung eines Parkplatzes mit Schrankenanlage. Der Untergrund ist mit Schotter versehen, die Zufahrt als Pflasterfläche. Insgesamt wurden 81 Stellplätze errichtet, wobei die Baumaßnahme bereits umgesetzt ist.<br />Vom Markt Bürgstadt ist diese Maßnahme insbesondere aus städtebaulicher Sicht zu beurteilen. Die bauordnungsrechtlichen Aspekte sind vom Landratsamt zu prüfen.<br />Ergänzend führte Bgm. Grün hierzu aus, dass er verärgert ist und es schon als dreist empfand, dass der Markt Bürgstadt von der Stadt Miltenberg durch den Bau der Schranken und der Parkplatzanlage vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.<br />Bgm. Grün stellte jedoch fest, dass trotz des unglücklichen Verlaufs seitens des Marktes Bürgstadt mit der grundsätzlichen Zustimmung zum Vorhaben der Stadt Miltenberg aus der „Patsche“ geholfen werden sollte. Er mutmaßte, dass bei einer rechtzeitigen Anfrage ebenfalls zugestimmt worden wäre.<br />Im folgenden entwickelte sich eine Diskussion in deren Verlauf verschiedene Aspekte angesprochen wurden. So wurde bemängelt, dass die Erschließung des Parkplatzes über den vorhandenen offiziellen Radweg, der grundsätzlich nicht von Kraftfahrzeugen genutzt werden soll erfolgt. Zudem steht dieser Weg im Eigentum des Marktes Bürgstadt. Es sollte geprüft werden, ob die Wegbreite für eine Erschließungsanlage gemeinsam mit Radverkehr geeignet ist. Zudem muss dieser als Rettungsweg dienen können. Mit der Stadt Miltenberg wäre über die künftige Unterhaltspflicht des Weges zu beraten.<br />Schließlich wurde das gemeindliche Einvernehmen unter Beachtung der genannten Aspekte erteilt.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde der im Rahmen der Aufstellung des <strong>Bebauungsplanes "Schwanenhöfe"</strong> mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auflage behandelt, sodass abschließend hierzu der Satzungsbeschluss gefasst wurde.<br />Insbesondere wurden in den abschließenden Verfahrensschritten nochmals die rechtlichen Anforderungen an Altenwohnungen bzw. Seniorenwohnen in die Bauleitplanung ergänzt um hierdurch Rechtssicherheit zu haben.</p>
<p>Der Gemeinderat befasste sich erneut mit der weiteren Vorgehensweise im Rahmen der <strong>Errichtung zusätzlicher Urnenkammern</strong> auf dem Friedhof Bürgstadt.<br />In seiner Sitzung am 14.05.2019 hat der Gemeinderat die Erweiterung der Urnenwände und Errichtung zusätzlicher Urnenkammern durch den Neubau einer Urnenwandanlage entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 beschlossen.<br />In Anlehnung an die bereits vorhandenen Urnenkammern in der Urnenhalle wurde im Anschluss die Ausschreibung der gewünschten Urnenwandanlage vorgenommen und der Auftrag wurde auch zwischenzeitlich vergeben.<br />Der zwischenzeitlich ebenfalls beauftragte unabhängige Friedhofsfachplaner hat nach einem ersten Eindruck über die Friedhofssituation in Bürgstadt Ideen bezüglich der Friedhofsentwicklung vorgestellt und gleichzeitig erste Entwicklungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.<br />Hierbei ging er auch auf den bereits beschlossenen Standort der Urnenwand an der Grundstücksgrenze zum Anwesen Streckfuß 30 gegenüber der Urnenhalle ein. Er bezeichnete die angedachte Position als kritisch und rät grundsätzlich davon ab, da generell Betriebswege freigehalten werden sollten.<br />Aufgrund der Erkenntnisse sollte man sich in diesem Zusammenhang doch nochmals Gedanken über den Standort der geplanten Urnenwand machen, auch wenn dann aufgrund der zeitlichen Erfordernisse gegebenenfalls zeitweise keine zusätzlichen Urnenwandkammern angeboten werden können.<br />Deshalb wurde entschieden, die bereits beschlossene Errichtung der zusätzlichen Urnenwandkammern bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse zur Friedhofsplanung auszusetzen.</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 05 Dec 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-12-05-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-03122019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 12.11.2019</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde zum weiteren Vorgehen für die <strong>Attraktivierung der gemeindlichen Spielplätze</strong> bekanntgegeben, dass der Vergabe der Planungsleistungen an den unabhängigen Spielplatzplaner Herrn Dipl. Ing. Leimeister, Marktheidenfeld für den Spielplatz Mainanlagen mit Honorarkosten in Höhe von ca. 6.745 € brutto bei einer geschätzten Bausumme von 200.000 € zugestimmt wurde.<br />Ebenfalls vergeben wurden die digitalen Vermessungsarbeiten für die Spielplätze Mainanlagen und Trieb an das Ing. Büro Wolfgang Dürrnagel, Uettingen zu einem Angebotspreis von ca. 4.000 € brutto.</p>
<p>Beschlossen wurde die Vergabe der <strong>Sanierungsarbeiten für den Bodenbelag</strong> an der Rad- und Fußwegbrücke im Bereich Gartengelände.<br />Zunächst ist man davon ausgegangen, den alten Lärchenbelag lediglich zu ersetzen. Das Bauamt hat aufgrund der vorhandenen Schäden den Aufbau mit Holzteilen schließlich doch verworfen und eine Sanierung mit GFK (glasfaserverstärktem Kunststoff) favorisiert. Vorteile hierfür sind, die reduzierte Unfallgefahr durch hohe Rutschsicherheit (R 13), niedrigeren Gleitreibungskoeffizienten, geringere Wartungskosten, einfache Montage und eine sehr gute Ökobilanz.<br />Beschlossen wurde, die Sanierungsarbeiten für den Bodenbelag an die Firma Weimer, Eichenbühl zu einer Bruttoendsumme von 19.435,08 € zu vergeben. Die Ausführung erfolgt im hellbraunen Farbton.</p>
<p>Bereits in einer früheren Sitzung des Gemeinderates wurde über die <strong>Sanierung des Bainweges</strong> mit Rasengittersteinen beraten. Vorgeschlagen wurde der Ausbau der Gesamtmaßnahme (ca. 165 lfdm.) bis zur Wegegabelung mit einer Kostensumme von ca. 34.000 €. Zwischenzeitlich erfolgte zusätzlich eine Begehung durch den Feldwegeausschuss von dem die Notwendigkeit der Ausbaumaßnahme in dieser Größenordnung auch so bestätigt wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Maßnahme auf dieser Grundlage zu beantragen. Zusätzlich wurde aus dem Gemeinderat angeregt, die Rasengittersteine auf einer gewissen Breite mit einem wasserdurchlässigen Füllstein zu versehen um so einen Streifen zur besseren Begehbarkeit zu erhalten.</p>
<p> </p>
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                <pubDate>Thu, 14 Nov 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Hierzu wurden zum Mainvinotel die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange behandelt. Inhaltlich ging es insbesondere um immissionsschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Klarstellungen sowie die Regelungen zum Löschwasserbedarf.<br />Vom Gemeinderat wurde allen Anregungen und Wünsche zugestimmt, sodass zum Abschluss der Satzungsbeschluss erfolgen konnte.<br />Bei der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Schwanenhöfe“ ging es um Anpassungsforderungen zu den Fußwegen im Schwanengelände, verbunden mit brandschutzrechtlichen Darstellungen anhand des Brandschutzgutachtens. Zudem erfolgte der Hinweis, dass die Beseitigung von Schwalbennestern, Baumhöhlungen und Fledermausquartieren genehmigungspflichtig sind und eine biologische Baubegleitung gefordert ist. Die überarbeiteten Unterlagen sind nun erneut zwei Wochen auszulegen.</p>
<p>Dem lag Gemeinderat der Antrag zur <strong>Nutzungsänderung von drei Kegelbahnen in 6 Appartements</strong> vor. Mit der Forderung auf tatsächliche Errichtung der Stellplätze erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.</p>
<p>Im weiteren befasste sich der Gemeinderat mit einer <strong>Bauvoranfrage für den Abbruch von Nebengebäuden und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses</strong>, Nähe Weidengasse (rückwärtiger Bereich Weidengasse 10). Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung. Der Antragsteller plant, einen Teil der Nebengebäude auf dem Anwesen Weidengasse 10/10a abzureißen und zur Grundstücksgrenze des gemeindlichen Anwesens Weidengasse 12-18 ein dreigeschossiges Gebäude mit Flachdach zu errichten. Die Grenzbebauung beträgt 33,50 m. Die Gebäudehöhe ist mit 9,20 m vorgesehen. Die Gestaltungssatzung schreibt zur Bauweise in § 4 Abs. 2 vor, dass sich Neu- und Umbauten in die vorhandene Bebauung einfügen müssen. Dies gilt insbesondere für die Gliederung des Bauvolumens, die Dachform und Dachneigung, die Firstrichtung sowie Trauf- und Firsthöhen des Gebäudes.<br />Die Hauptanzahl der Stellplätze ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 700/20, an der Josef-Ullrich-Straße vorgesehen und damit rund 300-400 m vom Objekt entfernt. Dieses Grundstück ist im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gartenstraße“ als Dauerkleingarten ausgewiesen.<br />Vom Gemeinderat wurde entschieden, zur vorliegenden Bauanfrage insbesondere wegen des Nichteinfügens des Gebäudes und der Lage der Stellplätze das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen. Auf Wunsch wird die Bauvoranfrage an das Landratsamt zur Entscheidung weitergeleitet.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde entschieden, der Errichtung einer <strong>neuen Urnenwandanlage</strong> auf dem Friedhof Bürgstadt entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 zuzustimmen. Der Standort wurde bereits in der Gemeinderatssitzung im Mai festgelegt.<br />Der Auftrag zur Lieferung der Urnenmodule wird an die Firma Benno Koch GmbH in Großheubach zum Brutto-Angebotspreis von 4.698,00 € erteilt.<br />Der Auftrag zum Versetzen der Urnenmodule sowie der erforderlichen Natursteinarbeiten wird an die Firma Franz Zeller GmbH in Umpfenbach zum Brutto-Angebotspreis von 9.039,84 € vergeben.</p>
<p>Von Anwohnern im Bereich Höhenbahnweg lag ein <strong>Antrag auf Durchsetzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung</strong> von 30 km/h vor, nachdem diese immer wieder die Nichtbeachtung der damit verbundenen Verkehrsregelungen beobachten.<br />Bgm. Grün stellte verschiedene Möglichkeiten zur Reglementierung vor. Er nannte das Anbringen von Straßenmarkierungen, was jedoch mit Sicherheit die Konsequenz von Folgeanträgen hätte und damit an Wirkung verliert.<br />Weiterhin kann die vorhandene Geschwindigkeitsanzeigetafel zur Warnung bzw. Abschreckung aufgehängt werden.<br />Als schärfste Lösung ließe sich die Kommunale Verkehrsüberwachung zur Geschwindigkeitskontrolle im fließenden Verkehr beauftragen. Hiervon möchte er bzw. der Markt Bürgstadt zunächst jedoch Abstand nehmen und schlägt vor, zunächst an geeigneten Stellen das Geschwindigkeitsmessgerät über einen längeren Zeitraum aufzuhängen. Hierüber lassen sich dann auch zur Ausarbeitung der weiteren Vorgehensweise Auswertungen fahren. Diesem Vorschlag wurde vom Gremium zugestimmt.</p>
<p>Weiterhin erfolgte die Vergabe der <strong>Zimmererarbeiten zur Sanierung der Toranlage</strong> auf dem Bürgstadter Wannenberg (Ausgrabung) an die Firma Stumpf, Neunkirchen mit einer Bruttosumme von 4.474,40 € zu. Hinzu kommen noch ca. 5.000 € für gemeindliche Wald- und Bauhofarbeiten.</p>
<p>Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019 befasste sich der Gemeinderat aufgrund eines Antrages der UWG-Fraktion grundsätzlich mit dem <strong>Thema „Biodiversität“</strong> und es wurde festgelegt, dass von der Verwaltung Maßnahmen die der Biodiversität in Bürgstadt dienen, vorgestellt werden.<br />Einleitend stellte Bgm. Grün fest, dass es sich beim Thema Biodiversität um ein sehr komplexes Themenfeld handelt und nicht nur um die „bunte Blumenwiese“ aus „Rettet die Bienen“ geht. Die Gemeinde bzw. der Bauhof kann in diese Vielfalt nur unterstützend eingreifen, wobei versucht wird allen Anforderungen und Wünschen der Bürger einigermaßen gerecht zu werden. Insgesamt sind vom Markt Bürgstadt ca. 4 ha Grünanlagen zu pflegen.<br />Die Vielfalt des Lebens lässt sich auf drei Ebenen beschreiben<br />- Vielfalt der Ökosysteme (Lebensräume wie Wasser, Wald, Alpiner Raum),<br />- Vielfalt der Arten (Tiere, Pflanzen, Pilze, Mikroorganismen),<br />- Vielfalt der Gene (Rassen und Sorten von wildlebenden und geschützten Arten).<br />Das Bauamt hat bereits vor drei Jahren zusammen mit dem Bauhof kleinere Inseln im Ortsbereich mit Blühmischungen angelegt. Das Ergebnis war leider nicht zufriedenstellend. Grund: zu viel Wildkrautpotenzial im Erdreich, im Frühjahr zu wenig Niederschläge und nur spärlicher Aufwuchs. Eine erneute Nachsaat ist leider während der Vegetation nicht möglich. Ebenso verhindert ein ständiges intensives Bewässern eine gute Ökobilanz. Ein weiterer Nachteil der Wildblumenwiesen, dass der anfallende Müll nicht aus einem hohen Bestand herausgesammelt werden kann.<br />Zu den verpachteten gemeindlichen Acker- und Wiesenflächen gibt es folgenden Sachstand:<br />Die Ackerflächen werden von den Landwirten als normale bzw. konventionelle Fläche bewirtschaftet.<br />Derzeit werden vom Bauhof nur die markierten Wanderwege gemäht bzw. gemulcht. Aber auch hier wird jeweils nur eine Mähbreite – bis max. 1,00 m – bearbeitet. Die restlichen und rückwärtigen Flächen sollen nur einmal (extensiv) und im Herbst gemäht bzw. gemulcht werden. Auf den noch vorhandenen extensiven Flächen befinden sich bereits ein großes Potenzial an Wildkräutern und Wildpflanzen.<br />Mit Verweis auf größmögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung informierte Bgm. Grün, dass für das kommende Jahr weitere Blühmischungen und Blumenwiesen auf verschiedenen gemeindlichen Standorten geplant sind.<br />Auf Anregung eines Gemeinderates wäre für mögliche weitere Projekte auch eine Zusammenarbeit mit dem Obst- und Gartenbauverein zum Thema Biodiversität denkbar. Es könnte auch Ansporn für private Gartenbesitzer sein, wieder vermehrt auf Begrünung der Vorgärten zu achten.</p>
<p>Abschließend bedankte sich Bürgermeister Grün beim <strong>Obst- und Gartenbauverein</strong> für die Neubepflanzung der Blumenpflanzkästen im Ortsbereich.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 24 Oct 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-10-22-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-22102019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 01.10.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.buergstadt.de/media/39817/20190117_105615.jpg?center=0.558139534883721,0.495652173913044&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Bgm. Grün begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den anwesenden Städteplaner Bertram Wegner und fasste kurz die bisherige Vorgehensweise zusammen. Dabei stellte er fest, dass projektunabhängig der Gemeinderat an Herrn Wegner den Auftrag zur Ermittlung der Innenentwicklungspotentiale vergeben hat. Hierfür läuft aktuell ein Förderprogramm, in das der Markt Bürgstadt aufgenommen wurde.<br />Inhaltlich sollten hierbei insbesondere Flächenpotentiale für eine mögliche Innenentwicklung eruiert werden sowie ein Leerstandsrisiko ermittelt werden.<br />Im Anschluss stellte Städteplaner Bertram Wegner das Ergebnis anhand eines Powerpoint-Vortrags vor, der zu gegebener Zeit auch auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht wird (<a href="/media/49672/innenentwicklung-buergstadt-final-2019.pdf" title="Innenentwicklung Bürgstadt - final 2019.pdf" target="_blank" data-udi="umb://media/3e3ad76932324160ab1b022284680081" rel="noopener noreferrer">Präsentation als PDF-Datei finden Sie hier</a>).<br />Einleitend informierte er über die Gründe warum überhaupt Innenentwicklungspotentiale untersucht werden. Hierzu erklärte er, dass im Jahr 1935 lediglich 30 ha in Bürgstadt bebaut waren, 1965 waren es 43 ha, 1983 bereits 111 ha und aktuell ca. 170 ha, die besiedelt sind.<br />Gründe hierzu liegen dahin, dass die individuelle Wohnrauminanspruchnahme steigt und sich immer weniger Bürger auf immer mehr Wohnfläche bewegen.<br />Denkansätze für eine sinnvolle Innenentwicklung können folgende Handlungsfelder sein:</p>
<ul>
<li>Bebauung von Baulücken</li>
<li>Nutzung von untergenutzten Grundstücken</li>
<li>Wiedernutzung von Leerständen durch Sanierung</li>
<li>Umbau von Scheunen zum Wohnhaus</li>
<li>Nachverdichtung von Grünflächen im Innenbereich</li>
<li>Nachverdichtung (Geschossflächenmehrung) an Bestandsbauten im Innenbereich</li>
</ul>
<p>Nachfolgend erklärte Herr Wegner die grundsätzliche Funktionsweise von Innenentwicklung und welche Möglichkeiten es hierzu gibt:</p>
<ul>
<li>Eigennutzung durch Eigentümer oder eigene Familie; diese werden selbst aktiv und bebauen das Grundstück oder sanieren bzw. erweitern das vorhandene Gebäude</li>
<li>Verkauf und neuer Eigentümer kann bauen oder sanieren</li>
<li>Reinvestition auf eigenem Grundstück durch Mehrwertschaffung durch Investor indem Geschossflächen erweitert werden</li>
<li>Reinvestition in andere Immobilien</li>
<li>Temporäre Nutzung der Grundstücke durch zwischenzeitliche Verpachtung und Zwischennutzung</li>
</ul>
<p>Anschließend informierte Herr Wegner über die durchgeführte Potentialflächenanalyse. Hierfür wurden Potentialflächen mit Leerstandsrisiko ermittelt, in dem die Altersstruktur der einzelnen Bewohner festgestellt wurde. Das Ergebnis enthält graphisch dargestellt eine Analyse mit Darstellung der Potentialflächen, getrennt nach Gewerbe und Wohnen, Leerstand Wohnen und Nachverdichtung Wohnen. Hiernach ermitteln sich für Bürgstadt ca. 200 Potentialflächen.<br />Im Folgenden zeigte Herr Wegner die Vorteile einer strukturierten Innenentwicklung auf:</p>
<ul>
<li>Erhalt bzw. Belebung eines attraktiven und vitalen Ortskerns</li>
<li>Kurze Wege – Fußläufige Erreichbarkeit von Infrastruktureinrichtungen</li>
<li>Natur und Landschaft – Erhalt der Grünzonen am Ortsrand</li>
<li>Kosten – Einsparung durch effiziente Versorgungsstruktur</li>
</ul>
<p>Er bewertete die Innenentwicklung als ökologisch als auch ökonomisch und sozial nachhaltig.<br />Für Eigentümer sah er in einer sinnvollen Innenentwicklung die Möglichkeit der Eigennutzung, des Verkaufs oder der Reinvestition auf dem eigenen Grundstück.</p>
<p>Bgm. Grün stellte fest, dass die Ausführungen zeigen, dass sich Bürgstadt bereits auf einem richtigen Weg befindet. Dennoch erachtete er es für sinnvoll, dass auf die gemeindlichen Strukturen in regelmäßigen Abständen auch ein sinnvoller Input von außenstehenden Städteplanern geworfen wird, die gewisse Gegebenheiten möglicherweise anders beurteilen.</p>
<p>Zur Frage nach künftigen Fördermöglichkeiten führte Herr Wegner gemeinsam mit Bgm. Grün aus, dass von der Regierung eine erneute Aufnahme in laufende Städtebauförderprogramme derzeit nicht befürwortet wird, nachdem kein Potential für zusammenhängende und fortführbare kommunale Projekte in Bürgstadt gesehen wird, nachdem diese bereits in den letzten Jahren erfolgt sind. Folglich wird aktuell auch keine Aufnahme des Marktes Bürgstadt in das kommunale Förderprogramm erfolgen, so dass es zunächst weiterhin bei der alleinigen und freiwilligen Bezuschussung von privaten Bauvorhaben im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung durch den Markt Bürgstadt bleibt.<br />Auf dieser Erhebung aufbauend wurde vom Gemeinderat nachfolgende Strategie und Handlungsempfehlung für Bürgstadt festgelegt:</p>
<ol>
<li>Das ausgearbeitete „Handlungskonzept zur Aktivierung von Potenzialflächen“ wird als Strategie für die Entwicklung des Marktes Bürgstadt zustimmend zur Kenntnis genommen.</li>
<li>Es dient als Arbeitsgrundlage für zukünftige Entscheidungen zur Siedlungsentwicklung.</li>
<li>Hierzu sollen nachfolgende weitere Schritte durchgeführt werden:<br />a) Förderung der Innenentwicklung<br />- Potenzialflächenkartierung kontinuierlich oder jährlich aktualisieren<br />- Eigentümer von Baulücken alle 3-5 Jahre anschreiben<br />- Bebauungspläne überprüfen und ggf. ändern<br />- Bei Schlüsselgrundstücken konzeptionell vordenken<br />- Beschlüsse zur Nutzung kommunaler Flächenpotenziale fassen<br />- Vorkaufsrecht fallweise anwenden<br />b.) Handeln der Gemeinde bei neuen Baugebieten<br />- Vermeidung zukünftiger Baulücken: B-Pläne nur noch wenn die Grundstücke in gemeindlichem Eigentum liegen oder eine Bauverpflichtung dinglich gesichert ist<br />- Bereits auf der FNP-Ebene Umsetzung sicherstellen und Eigentümer in die Pflicht nehmen<br />c.) Öffentlichkeitsarbeit<br />- Ergebnisse der Untersuchung auf der Homepage veröffentlichen<br />d.) Beratung und Förderung<br />- Fördermöglichkeiten aufzeigen<br />- Beratungsangebot für Eigentümer / Interessenten</li>
</ol>
<p>Ergänzend zur letzten Gemeinderatssitzung wurde nochmals die Aufstellung des <strong>Bebauungsplanes "Buschenweg"</strong> beraten. Hierbei ging es um die Billigung des neuen Planentwurfes für das weitere Verfahren (Beteiligung Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange).<br />In der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Bebauungsplanentwurf vorgestellt. Die Bauplatzgrößen betrugen zwischen 430 m² und 700 m², als Bauweise waren Einzelhäuser und Doppelhäuser eingetragen. In der Diskussion wurde angeregt, einen kleinen Teil der insgesamt ca. 50 Bauplätze zu verkleinern und zwingend für Doppelhäuser vorzusehen.<br />Das Planungsbüro hat den Entwurf überarbeitet und legt nun zwei Entwürfe vor, die im Ringbereich im unteren Straßenzug anstelle bisher sechs nun acht bzw. zehn Plätze mit Größen ab ca. 330 m² bzw. 264 m² beinhalten. Hier ist zwingend Doppelhausbebauung vorgesehen.<br />Der Gemeinderat entschied sich dafür, mit der Variante mit acht Plätzen für zwingende Doppelhausbebauung in das weitere Verfahren zu gehen.</p>
<p>Ebenfalls Zustimmung fand der vorgelegte Bauantrag der Projektgesellschaft Schwanenhöfe Bürgstadt GmbH &amp; Co. KG, Aschaffenburg zur Verwirklichung des <strong>Projektes "Schwanenhöfe Bürgstadt"</strong>.<br />Das Vorhaben betrifft das Gelände des ehemaligen Gasthauses „Schwanen“. Die Projektgesellschaft Schwanenhöfe Bürgstadt, GmbH &amp; Co. KG plant ein Objekt mit Betreutem Wohnen, Tagespflege ambulant betreutem Wohnen und Verwaltungsräumen zu errichten. Für das Gebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt, der dieser Zweckbestimmung zugeordnet ist. Zurzeit läuft noch die zweite Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.</p>
<p>In der Industriestraße ist die Errichtung eines <strong>Neubaus von Lagereinheiten</strong> vorgesehen. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />Auf dem Grundstück sollen insgesamt 105 eingeschossige Hallen in Reihenbauweise errichtet werden. Die Einheiten haben eine Grundfläche von zwischen ca. 22 qm und 45 qm. Jede Einheit erhält ein isoliertes Sektionaltor.</p>
<p>Weiterhin lag dem Gemeinderat der <strong>Rechenschaftsbereicht zum Haushaltsjahr 2018</strong> vor.<br />Die Jahresrechnung 2018 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 15.772.761,37 € ab und ist somit ausgeglichen. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Sollüberschuss in Höhe von 3.482.407,83 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2018 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2019 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde. Im Jahr 2018 war keine Darlehensaufnahme erforderlich. Dieser Sollüberschuss ergibt sich aus einigen geplanter und im Haushalt 2018 eingestellter Maßnahmen, die erst 2019 realisiert bzw. abgerechnet werden. Ferner war die Gewerbesteuereinnahme 2018 um ca. 400.000 € höher als erwartet.</p>
<p>Bgm. Grün legte die Abrechnung des <strong>Stadtbusverkehrs</strong> für das Jahr 2018 vor.<br />Im Jahr 2018 erzielte die VU Einnahmen in Höhe von 114.402,75 €. Diesen standen Ausgaben in Höhe von 214.712,70 € gegenüber, womit sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 100.309,95 € errechnet. Aufgrund bestehender Vereinbarungen beteiligt sich Bürgstadt im Jahr 2018 mit 13.038,07 € am Defizitausgleich.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 04 Oct 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-10-01-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-01102019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.09.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 2. Bgm. Umscheid Herrn Ing. Bernd Eilbacher.<br />Es wurde ausgeführt, dass der Gemeinderat am 04.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenweg“ grundsätzlich beschlossen hat. Der damals vorgestellte Entwurf wurde nach etlichen Gesprächen und Beratungen im Detail ausgearbeitet. Es liegt nun ein Planentwurf vor (dieser ist im Internet unter <a href="http://www.buergstadt.de/verwaltung/bauleitplanung" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.buergstadt.de/verwaltung/bauleitplanung</a> einsehbar), der für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange als Grundlage dienen könnte. Die Grundstückseigentümer sind für eine gesonderte Versammlung am 09. Oktober 2019 eingeladen.<br />Das Gebiet wird als sog. „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Als Bauweise sind Einzelhäuser und im „Ringbereich“ auch Doppelhäuser vorgesehen. Weiterhin sind insg. 35 öffentliche Stellplätze eingeplant.<br />Herr Eilbacher erklärte, dass die gewünschten Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Vorentwurf in die aktuelle Planung eingearbeitet sind. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das überplante Gebiet einen Geltungsbereich von 36.250 m² hat. Vorgesehen sind aktuell 49 Bauplätze mit Grundstücksgrößen zwischen 430 m² und 700 m², die mit Einzelhäusern bzw. Doppelhäusern bebaut werden sollen. Festgesetzt werden soll außerdem, dass die Häuser jeweils höchstens drei Wohneinheiten mit der maximalen baulichen Ausdehnung U+E+D beinhalten. Die Baufenster sind sehr großzügig zugeschnitten, so dass auch hier für Flexibilität gesorgt ist. Dachformen bzw. Firstrichtungen sollen keine festgelegt werden.<br />Von einem Gemeinderatsmitglied wurde gewünscht, dass noch kleinere Grundstücke wie geplant zur Ausführung kommen, da auch 300 m² bis 350 m² problemlos für eine Doppelhausbebauung ausreichen. Vorgeschlagen wurde, dass entlang eines Straßenzugs auch diese Größenordnung an Bauplätzen vorgesehen wird.<br />Es wurde ausgeführt, dass dies durchaus denkbar ist, sodass versucht wird aus ursprünglich sechs Bauplätzen die Bauflächen auf acht bzw. zehn Grundstücke mit zwingender Doppelhausbebauung zu verteilen. Es wurde beschlossen, dass der Gemeinderat der nochmaligen Anpassung des Planentwurfes unter Berücksichtigung der Schaffung einiger kleinerer Bauplätze mit ca. 300 m² bis 350 m² Grundstücksfläche und zwingender Doppelhausbebauung zustimmt.<br />Der Billigungsbeschluss soll dann auf dieser Grundlage in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gefasst werden.</p>
<p>Weiterhin wurde zu drei <strong>privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Weiterhin stimmte der Gemeinderat dem Abschluss eines <strong>Konzessionsvertrages für das Stromversorgungsnetz</strong> mit der Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH &amp; Co.KG zu, nachdem der aktuelle Verrag am 31.12.2019 ausläuft.<br />Die Grundlage dieses Angebotes ist der neue Musterkonzessionsvertrag, der zwischen dem Bayerischen Gemeindetag, dem Städtetag und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft abgeschlossen wurde.<br />Die Konzessionsabgabe beträgt bei Belieferung von Tarifkunden bei Strom im Schwachlasttarif 0,61 ct/kWh, bei Nicht-Schwachlaststrom 1,32 ct/kWh und bei Sondervertragskunden 0,11 ct/kWh.</p>
<p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass der Vergabe des Ingenieurvertrages für die <strong>Tragwerksplanung – Statik</strong> für die Kindergartenerweiterung an das Büro Berberich, Nassig zum Bruttoangebotspreis von 10.215,12 € zunächst für die Leistungsphasen 1-3 stattgegeben wurde.</p>
<p>2. Bgm. Umscheid gab bekannt, dass die Raiffeisen-Volksbank Miltenberg gemeinsam mit den CSU-Aktiven Bürgern Bürgstadt unter Federführung von Klaus Helmstetter und Max-Josef Eck im Rahmen der Ferienspiele drei <strong>Wellnessliegen</strong> für die Allgemeinheit gebaut und im Mainvorland aufgestellt haben.<br />Er bedankte sich herzlich für die geleistete Arbeit und die Spende.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 11 Sep 2019 18:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-09-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10092019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 13.08.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Im Frühjahr 2018 wurde das Büro Johann &amp; Eck mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ beauftragt, nachdem zu Beginn der Beratungen als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert wurden. Schließlich wurde jedoch am 26.03.2019 beschlossen, dass der grundsätzliche Bedarf an der Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt wird. Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei neue Kindergartengruppen errichtet.<br />Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.<br />Die Planung beinhaltet den Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes mit Mehrzweckraum und Speisesaal, sowie den Erweiterungsbau von zwei Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.<br />Hier werden im südöstlichen Grundstücksbereich als Winkelbau mit Eingangsbereich ein dreigruppiger Kindergarten mit notwendigen Nebenräumen und weiterhin ein Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Geräteraum und ein Speisesaal mit Küche geschaffen.<br />An das Bestandsgebäude der Kinderkrippe wird in südwestliche Ausrichtung der Anbau von zwei weiteren Krippengruppen mit entsprechenden Nebenräumen vorgesehen.<br />Ergänzend werden im „alten Schwesternwohnhaus“ die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personal- und Sozialräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen.<br />Auf dieser Grundlage wurde vom Ingenieurbüro Johann &amp; Eck eine detaillierte Planung mit Kostenberechnung erstellt.<br />Parallel werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diesen Bereich geschaffen, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vorgaben möglich.<br />Derzeit verfügt man in der Kindertageseinrichtung „Bürgstadter Rasselbande“ über zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei provisorisch genehmigt sind.<br />Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergartengebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehemaligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist.<br />Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Absprache mit der Kindergartenaufsicht beim Landratsamt sollten aufgrund der aktuellen Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein. Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt.<br />An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätzlich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum, Elternwarten und –besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden.<br />Vom Ingenieurbüro Johann &amp; Eck und den beiden Fachingenieurbüros Etienne und Leidenbauer wurden für die Gesamtmaßnahme Kosten in Höhe von ca. 6,131 Mio. € brutto ermittelt.<br />Grundsätzlich ist die Mehrschaffung von Betreuungsplätzen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) förderfähig. Auch die Auslagerung der Kindergartengruppen zur Bestandssicherung aus dem Altbestand in den Neubau wird als grundsätzlich förderfähig angesehen. Eine abschließende Aussage über die Größenordnung kann erst im Rahmen des Förderverfahrens gemacht werden, wobei von ca. 50 % der förderfähigen Kosten auszugehen ist. Diese entsprechen jedoch in der Regel nicht den Baukosten.<br />Neben dem herkömmlichen Förderprogramm läuft bis zum Antragsdatum 31.08.2019 zusätzlich noch das Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsplätze“, wodurch zusätzlich Zuschüsse in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten gewährt werden.<br />Derzeit wird nach aktuellen Berechnungen mit einer Gesamtförderung von ca. 2,5 Mio. € gerechnet.<br />Der Gemeinderat stimmte dem vorliegenden Planungsentwurf zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Bürgstadter Rasselbande“ um zwei Krippengruppen und drei Kindergartengruppen sowie Mehrzweck-, Sozial- und Personalräumen zu.<br />Auf dieser Planungsgrundlage und Kostenberechnung wird der Förderantrag nach Art. 10 FAG bei der Regierung von Unterfranken gestellt.</p>
<p>Weiterhin beschloss der Gemeinderat die Aufstellung eines <strong>Bebauungsplanes „Sondergebiet Kindertagesstätte Bürgstadter Rasselbande“</strong>. Der Geltungsbereich ist deckungsgleich mit dem gesamten künftigen Areal der Kindertagesstätte.<br />Aufstellungs- und Änderungsverfahren werden als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend zu berichtigen.<br /><br />Bereits im vergangenen Jahr wurde im Gemeinderat der Wunsch geäußert, das Gesundheitszentrum an die <strong>Stadtbuslinie</strong> anzubinden.<br />Die im Jahre 2015 eingerichteten Haltestellen im Bereich des Gesundheitszentrums werden derzeit ausschließlich vom überörtlichen Personennahverkehr (Linie 977 Würzburg – Wertheim – Miltenberg) angefahren.<br />Im Zuge einer sinnvollen Anbindung des Gesundheitszentrums an die Stadtbuslinie ist im Bereich „Krieggärten“ eine geänderte Fahrtstrecke erforderlich. Aktuell fährt dort der Stadtbus über die Mozartstraße – Stettiner Straße – Danziger Straße – Freudenberger Straße.<br />Nach Eingliederung des Gesundheitszentrums würde der Bus künftig über die Mozartstraße – Kolpingstraße in die Freudenberger Straße fahren. Ein Wegfall der Haltestelle „Danziger Straße“ ist somit erforderlich.<br />Die bereits für den überörtlichen Personennahverkehr eingerichtete Haltestelle in der Freudenberger Straße Richtung Ortsausgang (Zugang zu den Arztpraxen) kann problemlos auch vom Stadtbus angefahren werden. Die ortseinwärts bestehende Haltestelle vor dem Anwesen Weingut Sturm hingegen kann für den Stadtbusverkehr aufgrund der ungünstigen Lage nicht verwendet werden.<br />Hierzu wurde vorgeschlagen, die erforderliche Bushaltestelle in der Freudenberger Straße gegenüber vom Lauersend einzurichten. In diesem Bereich ist sowieso aktuell bereits ein Absolutes Halteverbot eingerichtet. Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu.<br /><br /></p>
<p>Zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde bekanntgegeben, dass der <strong>Beschaffung von neuen Atemschutzgeräten</strong> inkl. Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zugestimmt wurde. Der Auftrag zur Lieferung wird der Fa. Neovia GmbH in Ludwigsfelde zum Angebotspreis von brutto 31.566,53 € erteilt.Der Auftrag für die benötigten Lautsprechermikrofone (Funkgeräte) wird der Fa. Heckmann in Straelen zum Angebotspreis von brutto 2.445,05 € erteilt.</p>
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                <pubDate>Tue, 13 Aug 2019 09:22:54 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-08-16-bericht-ueber-die-gemeinderatssoitzung-vom-13082019/</guid>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 23.07.2019</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p><strong>Spielplätze:<br /></strong>Die Mitglieder des Arbeitskreises „Attraktivierung gemeindlicher Spielplätze“ unter Teilnahme des Bürgermeisters sowie eines Vertreters aller Fraktionen, einem Vertreter der Verwaltung und der Kindergartenleitung haben beschlossen, einen unabhängigen Fachplaner zur Überplanung der beiden Spielplätze „Mainanlagen“ und „Trieb“ heranzuziehen.<br />Hierzu hat die Verwaltung nach vorherigen Recherchen Kontakt mit dem Landschaftsarchitekten, Herrn Dipl. Ing. Wolfgang Leimeister aus Marktheidenfeld aufgenommen und einen Vor-Ort-Termin auf beiden Spielplätzen vereinbart. Zusammen mit den Mitgliedern des Arbeitskreises wurde bei der Vorbesichtigung unser Anliegen vorgetragen und erläutert.<br />Zunächst hat das Gremium Herrn Leimeister gebeten, dem Markt Bürgstadt ein Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung) vorzulegen. Weiterhin hat sich die Verwaltung inzwischen mit dem Ingenieurbüro Wolfgang Dürrnagel in Uettingen in Verbindung gesetzt und um ein Angebot für eine digitale Vermessung der beiden Spielplätze „Mainanlagen“ und „Trieb“ gebeten.<br />Nach Erhalt beider Angebote wird in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates die weitere Vorgehensweise beraten und beschlossen.<br />Unabhängig von dieser Entscheidung sind die Mitglieder des Arbeitskreises der Meinung, im Rahmen der Attraktivierung der kleineren Spielplätze „Odenwaldstraße“, „Am Lindenbaum“ und „Breslauer Straße“ bereits jetzt Liefer- und Montageaufträge an Spielgerätehersteller zu erteilen.<br />Der Gemeinderat stimmt der geplanten Vorgehensweise in Bezug auf die Ersatz- und Neubeschaffung von Spielgeräten und der dazu erforderlichen Baumaßnahmen für die Spielplätze „Odenwaldstraße“, „Am Lindenbaum“ und „Breslauer Straße“ zu.<br />Nach den vorliegenden Angeboten wird der Auftrag zur Lieferung von Spielgeräten an die Firmen S.H. Spessart-Holzgeräte GmbH in Kreuzwertheim, Ernst Maier Spielgeräte GmbH in Altenmarkt a. d. Alz und HAGS-mb-Spielidee GmbH in Dautphetal-Allendorf für insgesamt ca. 48.000 € erteilt.</p>
<p><strong>Schlauchpool:</strong><br />Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen hat nach jedem Feuerwehreinsatz grundsätzlich sowohl eine Reinigung als auch eine Sicht- und Druckprüfung des eingesetzten Schlauchmaterials zur Qualitäts-sicherung zu erfolgen.<br />Diese Tätigkeit wird schon seit vielen Jahren als Dienstleistung in Bürgstadt auch für die Freiwilligen Feuerwehren Neunkirchen, Richelbach, Umpfenbach, Eichenbühl, Riedern, Kleinheubach, Rüdenau und Werksfeuerwehr Rauch Möbelwerke vorgenommen.<br />Es soll nun, nach einer kleinen Umbaumaßnahme, ein Schlauchpool eingerichtet werden, da der vorhandene Schlauchturm nicht mehr benötigt wird. Dieser Schlauchpool bietet eine zentralisierte Schlauchmenge zur Versorgung der Feuerwehren und ermöglicht diesen Wehren zu jeder Tages- und Nachtzeit die Schläuche anzuliefern und abzuholen. Das Ganze soll in einem Werkvertrag geregelt werden.<br />Der Gemeinderat Bürgstadt stimmt der Einrichtung eines Schlauchpools zu. Ebenfalls dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Neunkirchen für die Feuerwehren Neunkirchen, Richelbach und Umpfenbach, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeinde Neunkirchen.</p>
<p>Weiterhin wurde über die Beschaffung einer <strong>Beschattungsanlage für das Bürgerzentrum Mittelmühle</strong> abgstimmt. Der Auftrag wird an die Fa. Breunig, Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 25.574,29 € vergeben.</p>
<p>Zum <strong>Bauantrag</strong> in der Ganghofer Straße für „Wohnhausneubau“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Zum <strong>Bauantrag</strong> Neubau eines „Non-Food-Geschäftes“, Am Stadtweg 4b ist folgendes mitzuteilen:<br />Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“. Der Antrag beinhaltet den Neubau eines „Non-Food-Geschäftes“ auf dem Grundstück Fl. Nr. 5660/14, Am Stadtweg 4b. Der vorhandene Autowaschpark soll in diesem Zuge zurück gebaut werden. Die genaue Nutzung bzw. der Mieter des Komplexes ist nicht bekannt, was im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auch nicht geprüft wird.<br />Das Gebäude ist eingeschossig mit Flachdach geplant und schließt an das bereits vorhandene Ladengeschäft an. An der östlichen Grundstücksseite ist zusätzlich ein eingeschossiges Lager vorgesehen.<br />Das Gebäude ist ebenfalls im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen und passt sich somit städtebaulich dem Bestandsgebäude an.</p>
<p>Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:<br />1. Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,80.<br />2. Abweichung von der festgesetzten Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß von III und IV.<br />3. Überschreitung der festgesetzten Baugrenze.</p>
<p>Begründung:<br />Zu 1.<br />Bei der Berechnung der Grundflächenzahl ohne Stellplätze und Zufahrten erreicht das Bauvorhaben einen Wert von 0,53. Bei Einbeziehung der Stellplätze und Zufahrten wird ein Wert von 0,93 erreicht und überschreitet damit den zulässigen Wert um 0,13. Die Regelung, dass bei Einbeziehung der Stellplätze und Zufahren die GRZ um 50 vom Hundert überschritten werden darf, findet keine Anwendung, da 0,80 die maximale Größe ist.<br />Für die Bereitstellung der für die Baumaßnahme erforderlichen Stellplätze ist die Überschreitung der GRZ im berechneten Umfang erforderlich. Weiterhin sind die umliegenden Grundstücke in ähnlicher Weise angelegt und überschreiten diese Festlegung ebenfalls.</p>
<p>Zu 2.<br />Das Gebäude wird an den vorhandenen Baubestand angebaut und soll als eingeschossiger Baukörper mit Flachdach entstehen.<br />Aus städtebaulicher Sicht hat der eingeschossige Baukörper nachstehende Vorteile gegenüber einem drei- bzw. viergeschossigen Bau:<br />- Keine Sichteinschränkung auf den Staatsstraßen oberhalb des Grundstückes.<br />- Angleichung an die direkt umliegende und direkt angrenzende Bebauung, die ebenfalls nur eingeschossig ausgeführt worden sind (z. B. Rossmann, Mc. Donald`s, Lidl). Damit entsteht eine Einbindung in die Gesamtsituation.</p>
<p>Zu 3.<br />Im Nordosten wird die schräg verlaufende Baugrenze vom Hauptbaukörper zwischen 1,25 m und 3,95 m überschritten. Der Anbau (zweiseitige Grenzbebauung) überschreitet die Baugrenze bis zu 5,65 m.<br />Die in dieser Himmelsrichtung eingetragene Baugrenze entspricht der 20 m Anbauverbotszone, gemessen ab Straßenkante der Staatsstraße.<br />Aufgrund der Eingeschossigkeit des Bauvorhabens wird das Sichtfeld in keiner Weise eingeschränkt.<br />Die beantragten Befreiungen sind städtebaulich vertretbar, der geplante Baukörper fügt sich harmonisch in den vorhandenen Baubestand ein.<br />Wie bereits eingangs erwähnt, besteht ein rechtkräftiger Bebauungsplan, der Anrecht auf Baurecht erwirkt.<br />Zur endgültigen Nutzung können keine Auflagen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Prüfung auf Zulassung gemacht werden. Diese ergeben sich aus den Zulässigkeiten aus der Baunutzungsverordnung und können aufgrund des vorhandenen rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht beeinflusst werden.<br />Auch zu diesem Bauantrag und den beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ erteilt der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen.</p>
<p>Bei der <strong>Erweiterung des Kindergarten/Kinderkrippe</strong> übernimmt die Elektroplanung das Büro Klemm &amp; Leidenbauer, Obernburg zum Preis von über ca. 13.000 € netto. Der Auftrag für die Gewerke Heizung-, Lüftung- und Sanitärinstallation ging an das Büro Oliver Etienne, Tiefenstockheim über ca. 31.000 €.<br />Der Nachtrag für die technische Ausrüstung (HLS) für die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule wird an das Büro gk, Projektmanagement, Kitzingen zum Bruttoendpreis von 9.746,10 € vergeben.</p>
<p>Der Jahresrechnung 2018 mit der <strong>Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach</strong> wurde ebenfalls zugstimmt. <br />Auf den Markt Bürgstadt entfällt ein Beteiligungsbetrag von 35.003,27 €.</p>
<p>Bekanntgegeben wurde, dass als neuer <strong>Schulleiter der Grund- und Mittelschule Bürgstadt</strong> Herr Michael Hren zum 01.08.2019 seine neue Stelle antritt.</p>
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                <pubDate>Fri, 26 Jul 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-07-23-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-23072019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 09.07.2019</title>
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                    <p>Insbesondere ging es um die Behandlung der Stellungnahmen aus der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />Das Landratsamt wies darauf hin, dass der Flächennutzungsplan auch geändert werden muss und befand die Erschließung des Projekts als nicht ausreichend. Ferner müsse neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan auch ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser wurde zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Amt forderte des weiteren eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und monierte die Abstandsflächen der geplanten Balkone. Weitere Bemerkungen betrafen den Brandschutz, die Rettungswege sowie die Glocken der Kirche St. Margareta.<br />Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und verwies darauf, dass bei einem Ortstermin die Brandschutzanforderungen mit allen Beteiligten geklärt und ein entsprechendes Brandschutzgutachten vorgelegt werden muss. Auch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung wurde zwischenzeitlich beauftragt.<br />Die Regierung von Unterfranken unterstützt das Bauvorhaben ausdrücklich. Das Wasserwirtschaftsamt wies darauf hin, dass beim Bau eine Verschmutzung des Grundwassers zu vermeiden ist und vermisste Angaben zur Abwasserbeseitigung speziell bei Starkregen. Auch diese Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.<br />Die Wünsche der Kreisbrandinspektion werden ebenfalls im Brandschutzgutachten konkretisiert und in den Plan eingearbeitet. Die Telekom wies darauf hin, dass der Bestand und Betrieb der vorhandenen Telekomlinien weiterhin gewährleistet bleiben müssen. Die Energieversorgung Miltenberg Bürgstadt stellte fest, dass zur stromtechnischen Versorgung der Schwanenhöfe eine neue Transformatorenstation errichtet werden muss, die einen ebenerdigen, direkten Zugang benötigt.<br />Die Bedenken der Freiwilligen Feuerwehr Bürgstadt werden ebenfalls Eingang in das Brandschutzgutachten finden und entsprechend planerisch umgesetzt. Die katholische Kirchengemeinde bemerkte, dass vom Glockenturm nur liturgisches Läuten und kein Stundenschlag ausgeht und vom Streckfuß ein Geh- und Fahrtrecht für Rettungsdienste und ein- oder ausziehende Bewohner eingeräumt wird.<br />Schließlich fasste der Gemeinderat den Billigungsbeschluss. Die angesprochenen Änderungen werden in den Bebauungsplan eingearbeitet und dieser dann nochmals öffentlich ausgelegt.</p>
<p>Weiterhin wurde über die Beschaffung einer vorgeschriebenen <strong>Absauganlage</strong> für die Schreinerei im Bauhof Bürgstadt entschieden. Hierfür wird eine Entstaubungsanlage mit Saugdüse beschafft. Der Auftrag einschließlich Montage wird an die Fa. Braun &amp; Toth, Miltenberg zum Bruttoangebotspreis von 11.086,22 € vergeben.</p>
<p>Für den Kindergarten Bürgstadt werden die Beschaffung und Montage von <strong>Vorbaurollladenelemente</strong> und einer Markise zu einem Bruttoangebotspreis von 13.740,05 € an die Firma Helmstetter, Bürgstadt vergeben.</p>
<p>Der Auftrag für die Installation eines neuen Gebäudeleitsystems <strong>(Heizungssteuerungsanlage)</strong> für das Bürgerzentrum Mittelmühle wird an die Firma Ruf, Kleinheubach für brutto 15.250,61 € vergeben.</p>
<p>Ein weiterer Auftrag über punktuelle <strong>Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten</strong> im Ortsbereich ging an die Firma Siemens, Großheubach für brutto 63.099,92 €.<br />Maßnahmen hierzu sind in der Friedenstraße, Johann-Sebastian-Bach-Straße, Mozartstraße und Kolpingstraße vorgesehen.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde über die <strong>Sanierung des Bainweges</strong> beraten, nachdem der Bainweg im Bereich „Sauäcker“ wasserführend angelegt ist. Nach jedem Starkregenereignis müssen hier Ausbesserungen vorgenommen werden. Weiterhin wird auch bei extremen Niederschlägen der untere Bereich des Bainweges mit Schlamm und Geröll überflutet. Das Reinigen der Rasengittersteine stellt sich jedoch einfacher mit Maschinen dar, als auf den unbefestigten Schotterwegen.<br />Die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf 165 m würden aufgrund von Erfahrungswerten ca. 34.000 € betragen. Im Gemeinderat war man der Meinung, die Festlegung des Sanierungsumfangs des Bainweges zunächst zurückzustellen. Das Bauamt wird beauftragt, einen Vororttermin des Feldwegeausschusses zu organisieren, bei dem die Sanierungsmaßnahme vor einer abschließenden Entscheidung beraten wird.</p>
<p> </p>
<p> </p>
                    ]]>
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                <pubDate>Thu, 11 Jul 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 25.06.2019</title>
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                    <p>Insbesondere galt es sich mit rechtlichen Anmerkungen des Landratsamtes zu befassen.<br />Die Rechtsgrundlagen werden dem aktuellen Stand angepasst. Hauptinhalt des Bebauungsplanes ist die Schaffung weiterer Übernachtungsmöglichkeiten für Gäste was auch im Interesse des Maktes Bürgstadt liegt. Zudem wird für den Betriebsinhaber eine weitere Betriebswohnung ermöglicht.<br />Das Planungsbüro wird beauftragt, die gefassten Beschlüsse in den Bauleitplan einzuarbeiten. Der Plan wird mit den eingearbeiteten Beschlüssen für die öffentliche Auflage gebilligt.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen zu zwei <strong>privaten Bauanträgen</strong> erteilt.</p>
<p>Weiterhin befasste sich der Gemeinderat mit dem <strong>Antrag des Odenwald Wanderclub (OWK)</strong> für das Projekt Sandsteinskulpturen Nibelungensage mit Bildungs- und Jugendwanderweg.<br />Der Odenwald-Wanderklub schickt das Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bildhauer Alexander Schwarz aus Dorfprozelten und der Mittelschule Miltenberg, Mittelschule Bürgstadt und Berufsschule Miltenberg auf den Weg.<br />Der „neue Wanderweg“ wird großteils auf bereits vorhandenen Wegen ausgeschildert. Im Bereich des „Historischen Wanderwegs“ werden die an die Nibelungen-Sage angepassten Skulpturen auf entsprechenden Findlingen montiert.<br />Diese Skulpturen und auch die Nibelungensage werden durch Tafeln beschrieben.<br />Der Rundweg beginnt an der Centgrafenkapelle, dort wird eine entsprechende größere Tafel auf den Weg hinweisen. Die Skulpturen werden vom Bildhauer montiert.<br />Die Tafeln werden von den Schulen gestaltet und von Mitarbeitern aus dem Wald bzw. Bauhof gesetzt. Die Pfosten hierfür werden aus dem Wald geliefert.<br />Die Nachhaltigkeit des Wanderweges wird in Zusammenarbeit mit der Mittelschule Bürgstadt und vom Odenwald-Wanderklub übernommen.<br />Die Verkehrssicherungspflicht übernimmt der Markt Bürgstadt in dem Bereich der bisher vorhandenen Wanderwege. Eine Neuanlage findet nicht statt mit Ausnahme von ca 250 m entlang eines vorhandenen Rückewegs zu den Felsen unterhalb am „Eisernen Kreuz“.<br />Der Gemeinderat stimmte dem Antrag des Odenwald-Wanderclub auf Errichtung des Wanderweges zu.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über die Abrechnung der <strong>Volkshochschule</strong> für das Jahr 2018.<br />Der Anteil des Marktes Bürgstadt beträgt bei 209 Teilnehmern im Jahr 2018 insgesamt 7.661,91 €.</p>
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                <pubDate>Fri, 28 Jun 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-06-25-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-25062019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.06.2019</title>
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                    <ul>
<li>Beschaffung einer Beschattungsanlage für das Bürgerzentrum Mittelmühle<br />Der Beschaffung einer außenliegenden Beschattungsanlage in Form einer Markise für den großen Saal der Mittelmühle für ca. 25.000 € inkl. Montage, Steuerungstechnik und Sensoren wird zugestimmt.<br />Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote einzuholen.<br />Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, unter Hinzuziehung eines Fachplanungsbüros, in die Planung für den Einbau einer Klimaanlage für den großen Saal und das Foyer einzusteigen, eine Kostenberechnung zu beauftragen und Vorgaben für eine entsprechende Ausschreibung zu erstellen.</li>
<li>Weitere Vorgehensweise bei der Überplanung des Friedhofs Bürgstadt und Beratung eines Honorarangebotes<br />Es besteht damit Einverständnis, dass zur Überplanung des gesamten Friedhofes Bürgstadt ein professioneller Friedhofsplaner eingebunden wird. Hierzu werden verschiedene Planungsbüros zur Angebotsabgabe für einen Honorarvertrag angefragt.</li>
</ul>
<p> </p>
<p>Im weiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen zu drei <strong>privaten Bauanträgen</strong> erteilt.</p>
<p>Hauptberatungspunkt war der Antrag von Anwohnern des Beethovenrings auf <strong>Versetzung der Altglassammelcontainer</strong> im Beethovenring an einen anderen Stellplatz.<br />Dieser wurde als Ersatzstandort für die Schulstraße zwischen Schule und Friedhof gewählt, da dort die Zufahrt mit dem LKW mittlerweile nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.<br />Das erforderliche Lichtraumprofil für LKW kann aufgrund der immer größer werdenden Bäume entlang der Friedhofmauer nicht mehr gewährleistet werden.<br />Ein halbseitiger Kronenrückschnitt oder alternativ eine Rodung der Bäume kommt hierfür nicht in Frage.<br />Nach einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Miltenberg verpflichtete sich der Makt Bürgstadt jedoch zum Betrieb der Altglascontainerstandplätze, indem eine angestrebte Standplatzdichte von einem Stellplatz je 500 Einwohner erreicht werden soll, also 8 Standorte in Bürgstadt.<br />Auf der Suche nach einem alternativen Standort für die Schulstraße (Friedhof) hat die Verwaltung mehrere Standorte ins Auge gefasst. Bei der Suche nach anderen Möglichkeiten ist vor allem aber auch der Schwenkbereich des Ladekranes am LKW zu berücksichtigen.<br />Aufgrund der vorhandenen Bäume auf dem Parkplatz an der Tabakhalle ist ein sinnvoller Standort dort kaum realisierbar. Der Standort Beethovenring wurde als sinnvoll erachtet und umgesetzt. Die gesetzlichen Vorschriften vor allem in Bezug auf das Bundesimmissionsschutzgesetz werden dort eingehalten.<br />Vom Gemeinderat wurde festgestellt, dass der Markt Bürgstadt bemüht sei, es wegen Glascontainern nicht zu Unstimmigkeiten kommen zu lassen und schlug deshalb vor, dass man das Anliegen der Anwohner auf Versetzung der Altglassammelcontainer am Standort Beethovenring zunächst zur Kenntnis nimmt und seitens der Verwaltung nach alternativen Standorten und Ausweichmöglichkeiten im Ortsbereich Ausschau hält. Diese werden zu gegebener Zeit gemeinsam mit der Entsorgungsfirma und dem Landratsamt geprüft.</p>
<p>In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die <strong>Herstellung eines Glasfaseranschlusses</strong> für die Grund- und Mittelschule Bürgstadt.<br />Im Rahmen einer landkreisweiten Vorgehensweise zur Glasfasererschließung der Schulen im Landkreis Miltenberg war das Büro IK-T aus Regensburg vom Landkreis beauftragt, jeden Schulstandort im Sinne des staatlich aufgelegten Förderprogramms (bis 90 % Förderung) auf Möglichkeiten der Glasfasererschließung zu untersuchen und eine entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.<br />Aufgrund der überschaubaren Baumaßnahme ermittelt sich bei der Kalkulation ein Bruttobetrag von insgesamt 46.969 €. Hierin enthalten sind die Kosten für die Trassenlänge, die Wegesicherung und der tatsächliche Gebäudeanschluss. Diese Maßnahme ließe sich zeitlich unabhängig von der geplanten Generalsanierung umsetzen.<br />Es wurde entschieden der Herstellung eines Glasfaseranschlusses für die Grund- und Mittelschule im Rahmen der Kostenschätzung von ca. 47.000 € und der daraus resultierenden Förderung von 90 % und dem verbleibenden gemeindlichen Anteil von 4.700 € zuzustimmen.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Jun 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 14.05.2019</title>
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                    <p><em>„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grün,</em><br /><em>das Thema Biodiversität ist derzeit in aller Munde. Die UWG Fraktion beantragt deshalb, über den aktuellen Stand der Maßnahmen zum Thema Biodiversität, die von gemeindlicher Seite angegangen werden, in der nächsten Gemeinderatssitzung Auskunft zu erhalten.</em><br /><em>Besonders möchten wir erfahren, welche Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen bereits ergriffen wurden bzw. welche Maßnahmen in Planung sind.</em><br /><em>Wünschenswert wäre ebenfalls eine fachliche Auskunft darüber, wo Handlungsbedarf und konkrete Möglichkeiten bestehen, eine Umsetzung jedoch derzeit schwierig ist.“</em></p>
<p>Bgm. Grün führte hierzu aus, dass es sich bei der Biodiversität um ein sehr umfangreiches Themenfeld handelt, so dass er heute das Thema lediglich anreißen wird. Eine detaillierte Vorbereitung dieses Punktes wird das gemeindliche Bauamt für eine der kommenden Sitzungen vornehmen und dabei konkrete umgesetzte und angedachte Maßnahmen vorstellen.</p>
<p>Der Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung behandelte die <strong>Erweiterung der Urnenwände</strong> und Errichtung zusätzlicher Urnenkammern auf dem Friedhof Bürgstadt.<br />Seit dem Umbau der alten Aussegnungshalle zu einer Urnenhalle im Jahre 2006 wurde Mitte 2016 die dritte Urnenwand eingebaut. Mittlerweile sind von den möglichen 100 Grabplätzen insgesamt 96 belegt.<br />Von den 2015 angelegten insgesamt 35 Urnenerdgräbern sind inzwischen bereits 18 Grabstellen belegt.<br />Durch die Veränderung der Trauerkultur sowie dem Wunsch nach pflegeleichten Grabstätten wächst der Bedarf an Urnenbestattungen.<br />Losgelöst von den davon unabhängigen Überlegungen einer zukunftsorientieren und längerfristigen Friedhofsentwicklungsplanung durch einen Fachplaner ist es erforderlich, kurzfristig das Angebot von Urnenkammern zu erweitern. Diese Friedhofsplanung ist bereits angedacht und sollte in absehbarer Zeit auch an einen entsprechenden Fachmann vergeben werden.<br />Hierzu lagen seitens der Verwaltung folgende Ideen vor:</p>
<ul>
<li>Nachträglicher Einbau von jeweils vier Urnenkammern in den beiden Nischen gegenüberliegend dem Eingang der Urnenhalle (gesamt acht Urnenkammer) (jeweils zwischen den bereits vorhandenen Urnenwänden)</li>
<li>Neubau einer Urnenwandanlage entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 (Pflanzstreifen zwischen Wasserentnahmestelle und Transportwagen)</li>
<li>Neubau einer Urnenwandanlage in einem Teilbereich entlang der Neuen Kirche</li>
<li>Neubau einer Urnenwandanlage vor der Urnenhalle links und rechts in Verlängerung der Außenwand (nach vorne abgestuft)</li>
</ul>
<p>Diese Idee könnte ggf. einer möglichen Neugestaltung des kompletten Friedhofeingangsbereiches im Rahmen einer Friedhofsentwicklungsplanung vorgreifen.</p>
<p>Aus der Bau- und Umweltausschusssitzung informierte Bgm. Grün, dass die Vorschläge 3 und 4 gleich verworfen wurden, zusätzlich jedoch die Idee entstand, in der Urnenhalle jeweils den Bestand um eine Reihe in der linken und rechten Nische zu erhöhen. Hiermit könnten jeweils zusätzlich 7 Urnenkammern in einer fünften Reihe geschaffen werden. Problem hierbei wäre, dass die Belegung nur über Steighilfen möglich wäre.<br />Weiterhin kam noch die Anregung zu prüfen, ob im Umgriff um die Urnenhalle die Errichtung von Urnenstelen denkbar wäre.<br />Bgm. Grün informierte über ein Gespräch mit dem Bestatter, wonach dieser absolut davon abrät in der Urnenhalle noch weitere Kammern zu schaffen, da diese so bereits recht voll ist. Zudem erachtet er es als pietätlos wenn bei einer Beerdigung die Bestattung lediglich mit Leitern bzw. Treppen möglich ist.<br />Weiterhin informierte Bgm. Grün, dass sich heute GR Braun nochmals detailliert mit dem Vorschlag 2, der Errichtung einer Urnenwandanlage entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 beschäftigt hat. Hierzu hat er eine maßstabsgetreue Entwurfsplanung vorgelegt. Anhand dieser erklärte Bgm. Grün, dass diese so ausgerichtet wäre, dass mittig ein Element für 9 Urnenkammern (3 x 3) errichtet wird. Links und rechts davon kommt jeweils ein Element für 6 Urnenkammern (2 x 3) zur Ausführung, so dass zunächst 21 Urnenkammern errichtet werden. Möglich wäre dann wiederum noch eine Erweiterung links und rechts von jeweils 9 Urnenkammern, so dass im Endausbau insgesamt 39 Urnenkammern geschaffen werden könnten.<br />Nach der Beratung und Diskussion über verschiedene Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten, wurde bezüglich der Erweiterung der Urnenwände und Errichtung zusätzlicher Urnenkammern entschieden, den Neubau einer Urnenwandanlage entlang der Grenze zum Anwesen Streckfuß 30 vorzunehmen, indem zunächst mittig ein Block für 9 Urnenkammern (3 x 3) errichtet wird. Links und rechts davon kommt jeweils ein Block für 6 Urnenkammern (2 x 3) zur Ausführung, so dass zunächst 21 Urnenkammern errichtet werden. Zwischen die einzelnen Elemente sollen Sträcuher gepflanzt werden bzw. zusätzlich die Möglichkeit geschaffen werden, kleinen Blumenschmuck abzulegen.</p>
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                <pubDate>Thu, 16 May 2019 09:23:41 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 30.04.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.buergstadt.de/media/39817/20190117_105615.jpg?center=0.558139534883721,0.495652173913044&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Für die Verrohrung des <strong>Englertgraben</strong> im Bereich der Industriestraße wurde der Auftrag an die Firma Brandel-Bau, Tauberbischofsheim zum Angebotspreis von 84.588,96 € vergeben.</p>
<p>Weiterhin wurde vom Gemeinderat Bürgstadt der <strong>Haushalt 2019 für den Abwasserzweckverband Main-Mud</strong> beraten.<br />Der Gesamthaushalt schließt mit 3.106.200,00 € und ähnelt den Zahlen des Vorjahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 2.078.100,00 € in diesem Jahr um ca. 200.000,00 € über dem Ansatz von 2018. Beim Vermögenshaushalt ergibt sich bei einem Ansatz von 1.028.100,00 € eine Volumenerhöhung von ca. 210.000 € zum Jahr 2018.<br />Der Schuldenstand betrug am 31.12.2018 insgesamt 929.165,20 €.<br />Eine Kreditaufnahme ist in diesem Jahr in Höhe von 285.000 € vorgesehen. Zudem ist ein Haushaltseinnahmerest von 100.000,00 € vorhanden.<br />An Tilgungen sind 125.000 € veranschlagt, sodass für 2019 wieder eine Erhöhung des Schuldenstands auf ca. 1.189.165,20 € zu erwarten ist.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 02 May 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-04-30-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-30042019/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-04-30-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-30042019/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 09.04.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
                        <img src="http://www.buergstadt.de/media/39817/20190117_105615.jpg?center=0.558139534883721,0.495652173913044&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2019.<br />Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab</p>
<table style="width: 527px; height: 59px; margin-left: auto; margin-right: auto;" height="83">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 106.8px;"><strong>Verwaltungshaushalt</strong></td>
<td style="width: 103.2px; text-align: right;"><strong>10.996.250,-</strong> <strong>€</strong></td>
<td style="width: 124px; text-align: right;">(2018:   10.496.630 €)</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 106.8px;"><strong>Vermögenshaushalt</strong></td>
<td style="width: 103.2px; text-align: right;"><strong>5.297.940,-</strong> <strong>€</strong></td>
<td style="width: 124px; text-align: right;">(2018:     4.402.380 €)</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 106.8px;"><strong>Gesamthaushalt</strong></td>
<td style="width: 103.2px; text-align: right;"><strong>16.294.190,- €</strong></td>
<td style="width: 124px; text-align: right;">(2018:   14.899.010 €)</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Damit hat sich gegenüber 2018 das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 499.620 € und das Volumen des Vermögenshaushaltes um 895.560 € erhöht.</p>
<p>Im <strong>Verwaltungshaushalt</strong> kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:</p>
<table width="530" height="172">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Einnahmen</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2018</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2019</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Grundsteuer A + B (zusammen)</td>
<td style="text-align: right;">647.600 €</td>
<td style="text-align: right;">677.300 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gewerbesteuer</td>
<td style="text-align: right;">3.600.000 €</td>
<td style="text-align: right;">4.000.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Anteil an der Einkommensteuer</td>
<td style="text-align: right;">2.415.000 €</td>
<td style="text-align: right;">2.571.700 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Anteil am Einkommensteuerersatz</td>
<td style="text-align: right;">177.900 €</td>
<td style="text-align: right;">187.400 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Anteil an der Umsatzsteuer</td>
<td style="text-align: right;">372.300 €</td>
<td style="text-align: right;">366.100 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</p>
<table width="531" height="247">
<tbody>
<tr>
<td></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2019</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Gastschulbeiträge</td>
<td style="text-align: right;">175.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuschuss f. offene Ganztagsschule</td>
<td style="text-align: right;">62.600 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuschuss für die Schülerbeförderung</td>
<td style="text-align: right;">49.100 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe</td>
<td style="text-align: right;">204.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Betriebskostenförderung f. Kindergarten u. Kinderkrippe</td>
<td style="text-align: right;">480.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kanalbenutzungsgebühren</td>
<td style="text-align: right;">500.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Konzessionsabgabe Strom</td>
<td style="text-align: right;">110.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Holzverkauf</td>
<td style="text-align: right;">200.000 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></p>
<table width="531" height="30">
<tbody>
<tr>
<td><strong>Ausgaben</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz  2018</strong></td>
<td style="text-align: right;"><strong>Ansatz 2019</strong></td>
</tr>
<tr>
<td>Personalkosten insgesamt</td>
<td style="text-align: right;">2.800.180 €</td>
<td style="text-align: right;">2.937.980 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gastschulbeiträge (Ausgabe)</td>
<td style="text-align: right;">66.400 €</td>
<td style="text-align: right;">45.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Straßenunterhalt</td>
<td style="text-align: right;">60.000 €</td>
<td style="text-align: right;">100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Kreisumlage (38%)</td>
<td style="text-align: right;">2.496.800 €</td>
<td style="text-align: right;">2.200.900 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gewerbesteuerumlage</td>
<td style="text-align: right;">725.300 €</td>
<td style="text-align: right;">753.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Umlage an die VG Erftal</td>
<td style="text-align: right;">572.400 €</td>
<td style="text-align: right;">617.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuführung zum Vermögenshaushalt</td>
<td style="text-align: right;">922.580 €</td>
<td style="text-align: right;">1.563.140 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><em>Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</em></p>
<table style="width: 658.583px;" height="181">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 447px;"></td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;"><strong>Ansatz 2019</strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 447px;">Schule Geb.unterhalt,Heizung,Reinigung,Verbrauchsgebühren, Versich.</td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;">113.200 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 447px;">Kosten der Schülerbeförderung</td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;">70.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 447px;">Kanalunterhalt</td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;">160.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 447px;">Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskosten</td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;">184.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 447px;">Wald – Rückungen, Forstpflanzen u.ä.</td>
<td style="text-align: right; width: 109.583px;">80.000 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 1.563.140 € beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 324.900 €. Demnach beträgt die <strong>freie Finanzspanne</strong> 1.238.240 €.</p>
<p>Folgende weitere größere Ausgaben sind im <strong>Vermögenshaushalt</strong> geplant:</p>
<table style="width: 658px;" height="29">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Rathaus – Planung barrierefreier Zugang u. Dachgeschoss-San.</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr – Ersatzbeschaffung Fahrzeug HLF 20</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">350.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr – Beschaffungen (allgemein)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr – Beschaffung Atemschutzgeräte</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">35.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr– Ergänzung Schutzkleidung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">8.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Rettungszentrum – Hausinstallation</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">35.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr – Ertüchtigung Einsatzzentrale</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">4.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Feuerwehr – Fliesensanierung Fahrzeughalle</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">5.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Katastrophenschutz – Beschaffung mobiler Stromerzeuger</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">46.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Schule – Anschaffungen (Digitalbudget)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Schule – Planung Sanierung (Honorar)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Schule – Sanierung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Attraktivierung verschiedener Spielplätze</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">75.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Grunderwerb f. Kindergarten-Erweiterung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">150.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Kindergarten/Kinderkrippe  Planung Erweiterung / Neubau</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Sporthalle – Umbau Toiletten Unterer Saal</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">vorgesehener freiwilliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">300.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Toranlage Ausgrabung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Konzeptentwicklung Altort</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Sanierung Hohenlindenweg</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">150.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Wegeleitsystem im Ortsbereich</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">70.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Ausbau „Höckerlein“ (Straße)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">263.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Ausbau „Am Bildstock“ (Straße)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">350.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Rad- u. Fußwegbrücke – Sanierung Belag</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Investitionskostenanteil AZV Main-Mud (Schaltschrankanlagen)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Englertsgraben (Flutmulde)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">85.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Ausbau „Höckerlein“ (Kanal)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">260.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Ausbau „Am Bildstock“ (Kanal)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">290.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Friedhof – Sanierung Sandsteinmauer</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Friedhof – Planung u. Erweiterung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Mittelmühle – Heizung/Lüftung/Mess-,Steuer- u. Regeltechnik</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">30.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Mittelmühle – Lichtsteuerung</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Mittelmühle – Folierung der Dachreiter</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Bauhof – Beschaff.v. Werkzeugen u.Maschinen (u.a.Absauganl.)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">15.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Wegesanierung Bainweg</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">35.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Grunderwerb (Grundstücke / Gebäude)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">1.000.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Grunderwerb (f. Umgehungsstraße v. Freistaat)</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 518.017px;">Tilgung von Darlehen</td>
<td style="text-align: right; width: 122.983px;">324.900 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber:</p>
<table style="width: 658px;" height="5">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 519px;">Zuschuss f. Fahrzeug-Beschaffung HLF 20</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">125.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Zuschuss Digitalbudget für Schule</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">9.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Zuschuss f. Konzeptentwicklung Altort</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">10.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Straßenausbaubeitragspauschale</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">25.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Investitionspauschale</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">110.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2018)</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">3.400.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 519px;">Zuführung vom Verwaltungshaushalt</td>
<td style="width: 123px; text-align: right;">1.563.140 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Aus der Jahresrechnung 2018 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.400.000 € aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden.<br />Für das Haushaltsjahr 2019 ist keine neue Darlehensaufnahme erforderlich.<br />Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 324.900 € führen am Jahresende 2019 zu einem Schuldenstand von rd. 2.328.215 € (2018: 2.653.115 €).<br />Somit werden in diesem Jahr 324.900 € Schulden getilgt. Die Zuführung zur <strong>echten Rücklage</strong> für die anstehenden Investitionen der Folgejahre errechnet sich mit 593.540,00 €.<br />Das ergibt voraussichtlich folgende Pro-Kopfverschuldung (4.229 Einwohner) am Jahresende 2019 bei ordentlichen Schulden von 550,54 € (Landesdurchschnitt: 574 €).<br />Trotz der aktuell guten Finanzausstattung des Marktes Bürgstadt, ist aufgrund der geplanten Investitionen in den Folgejahren weiterhin sorgsam und bedacht mit den vorhandenen Haushaltsmitteln umzugehen.<br />Dem Zahlenwerk wurde einstimmig vom Gemeinderat Zustimmung erteilt.</p>
<p>In einem weiteren Tagesordnungspunkt stand der Antrag der CSU-Fraktion auf Attraktivierung der Spielplätze unter Einbeziehung eines Fachplaners auf der Tagesordnung.<br />Hierzu führte Bürgermeister Grün aus, dass sich bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2018 der Gemeinderat unter dem Titel „Spielplätze im Ortsbereich - Beratung zum weiteren Vorgehen bei der Attraktivierung“ mit den gemeindlichen Spielplätzen beschäftigte.<br />In dieser Sitzung wurde damals entschieden, dass zur Beratung des weiteren Vorgehens in Bezug auf die Attraktivierung gemeindlicher Spielplätze eine Arbeitsgruppe gebildet wird. Diese soll sich aus dem Bürgermeister, je einem Vertreter der Verwaltung und dem Kindergarten sowie je einem Fraktionsvertreter zusammensetzen.<br />Dieser Arbeitskreis hat zwischenzeitlich unter Teilnahme eines Vertreters aller Fraktionen am 17.10.2018 und am 09.11.2018 getagt.<br />Hierbei wurden u. a. Musterspielplätze in der näheren Umgebung besichtigt sowie anschließend die gemeindlichen Spielplätze auf deren Möglichkeiten zur Attraktivierung genau analysiert.<br />Auf Basis dieser in der Besprechung festgelegten Anhaltspunkte hat die Verwaltung im Anschluss daran Kontakt mit Spielgeräteherstellern aufgenommen und einen Ortstermin auf den jeweiligen gemeindlichen Spielplätzen vereinbart.<br />Inzwischen liegen insgesamt vier Vorschläge sowie Angebote vor. Diese wurde bereits mit der Einladung zu einer weiteren Arbeitsgruppensitzung am 25.04.2019 an die Teilnehmer per E-Mail versandt.</p>
<p>Mit Schreiben vom 02.04.2019 beantragten der CSU-Ortsverband und die CSU-Fraktion mit nachfolgendem wörtlich übernommenem Inhalt die Attraktivierung der Spielplätze unter Einbeziehung eines Fachplaners:</p>
<p><em>„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grün,</em></p>
<p><em>das Thema “Attraktivierung der Spielplätze“ bei uns im Ort, hat genau vor einem Jahr begonnen mit der Forderung von Neubepflanzung von Bäumen im Bereich des Mainspielplatzes.</em></p>
<p><em>Seit der Einberufung des Arbeitskreises sind 2 Sitzungen vergangen.<br />Leider war der Bürgermeister erkrankt. Schade finden wir, dass keiner der stellvertretenden Bürgermeister an den Sitzungen teilnahm. Nach längerer Diskussion bei unserer Veranstaltung „Ortsspaziergang Spielplätze“ sind wir zu der Kenntnis gekommen, dass die Planung eines Spielplatzes eine Reihe von Arbeitsschritten und die Beantwortung von vielen Fragen nötig sind.</em></p>
<p><em>Wir sehen ein Gesamtkonzept für alle Spielplätze als Ausgangsbasis.<br />Folgende Fragen müssen unserer Meinung nach auf den Prüfstand:</em></p>
<ul>
<li><em>Festlegung der einzelnen Zielgruppen für den jeweiligen Spielplatz</em></li>
<li><em>Festlegung der finanziellen Rahmen</em></li>
<li><em>Miteinbeziehung von Fachleuten und Fachplanern zur Bedarfserhebung und Ideensammlung</em></li>
<li><em>Planung und Konzept</em></li>
<li><em>Kostenschätzung</em></li>
<li><em>Ermittlung von Fördermitteln</em></li>
<li><em>Umsetzung: Miteinbeziehen von freiwilligen Helfern</em></li>
</ul>
<p><em>Bei unserem „Ortsspaziergang Spielplatz“ am Mainspielplatz wurde uns gezeigt, wie vielfältig Anforderungen an Spielplätze heute gestellt werden. Es ist wichtig alle Zielgruppen anzusprechen und mit der Gesamtplanung einen geeigneten Fachplaner einzusetzen.<br />Wünsche, die an uns herangetragen wurden, war unter anderem die Nutzung des Spielplatzes für Rollstuhlfahrer. Die Anschaffung einer Rollstuhlschaukel wäre für den Mainspielplatz eine optimale Ergänzung.<br />Eine weitere Idee wäre ein erhöhter Sandkasten sowie ein rollstuhlgerechter Zugang zum Wasserspielplatz. Die Zuwegung des Spielplatzes müsste dementsprechend angepasst werden. Die vorhandenen Parkplätze und WC-Anlagen sind optimale Bedingungen um den Mainspielplatz rollstuhlgerecht auszubauen.<br />Auch wurde der Wunsch geäußert, den Spielplatz „naturnah“ zu gestalten und somit Spielmöglichkeiten zu schaffen, die einen hohen Spielwert für die Kinder haben. Dies enthält z.B. Einsatz von natürlichen Materialien, Geländemodellierung und Bepflanzung.<br />Auf bestehende Gefahren wie z.B. der Auslauf des Wasserspielplatzes sei zu nah am Fahrradweg, sowie die Abgrenzung zur Straße wurde hingewiesen.</em></p>
<p><em>Wir hoffen auf eine zeitnahe Beratung des Gemeinderates zu unserem Antrag.</em></p>
<p><em> </em></p>
<p><em>Mit freundlichen Grüßen<br /><br />Burkhard Neuberger                                                          Max-Josef Eck<br />Fraktionsvorsitzender                                                        Ortsvorsitzender“</em></p>
<p> </p>
<p>Nachdem man verschiedene Argumente ausgetauscht hatte, beschloss man, dass der Gemeinderat den Arbeitskreis „Spielplatz“ ermächtigt, im Bedarfsfall selbständig einen externen Fachplaner zur Überplanung der Spielplätze bzw. Wertung der vorliegenden Angebote heranzuziehen.<br />Hierfür wird zunächst ein Tagungsplanungshonorar in der Größenordnung von ca. 1.000,- € vorgesehen.</p>
<p> </p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Fri, 12 Apr 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-04-09-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-09042019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.03.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <ul>
<li>Der Markt Bürgstadt vergibt, aufgrund des wirtschaftlichsten Angebots, den Auftrag zur Planung des Ausbaus der Straße „Höckerlein“ an das Büro Johann &amp; Eck, Architekten – Ingenieure GbR, Bürgstadt mit einer Bruttosumme über 60.185,98 €.</li>
</ul>
<p>Hauptberatungspunkt der Sitzung war die <strong>Erweiterung des Kindergartens Bürgstadt</strong> und hier insbesondere die Festlegung der Standortwahl und die Vorstellung der Entwurfsplanung durch das planende Ingenieurbüro Johann und Eck.<br />Bgm. Grün gab einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt eine Zusammenfassung des seitherigen Planungsstandes.<br />Zu Beginn der Beratungen wurden als Ideen für mögliche Kindergartenerweiterungen auch alternative Standorte wie der Bereich Zoo-Dietz-Gelände an der Mittelmühle diskutiert, wobei dort eine eigenständige weitere Einrichtung hätte geschaffen werden müssen.<br />Deshalb sollte es zunächst die Aufgabe des Planers sein, einen groben Planungsentwurf für die Erweiterung der Kindertagesstätte im Bestandsgelände des Kindergartens zu fertigen.<br />Dieser Entwurf soll dann als Entscheidungsgrundlage zur abschließenden Standortwahl für eine Kindergartenerweiterung dienen.<br />Folgend sind allerdings noch Grundstückskäufe im seitherigen Gartengelände im Umgriff zum Kindergarten zu tätigen, da die benötigten Flächen großteils noch im Privatbesitz sind.<br />Allerdings wurde von den Eigentümern unter der Voraussetzung, dass die Flächen zur Kindergartenerweiterung benötigt werden, grundsätzliche Zustimmung zum Flächenverkauf signalisiert.<br />Parallel dazu müssen noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen in diesem Bereich geschaffen werden, da die Flächen derzeit nur nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Festplatz“ bebaubar sind und nicht mit herkömmlichen Gebäuden. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bebauung auf Sonderbauwerke zur Kindergartennutzung beschränkt, ist eine Änderung des Bebauungsplanes unter Einhaltung gewisser Vorgaben denkbar.<br />Das Ingenieurbüro Johann &amp; Eck war beauftragt, zunächst für die Entscheidung der Standortfrage zwei bis drei alternative Planvorschläge im Bestandsgelände zu erarbeiten, um den zusätzlichen Raumbedarf der Kindertagesstätte umsetzen zu können.<br />Derzeit verfügt man in der Einrichtung über zwei Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen, wobei hiervon zwei provisorisch genehmigt sind.<br />Im Kinderkrippengebäude sind derzeit 24 Vollzeitplätze genehmigt, im Kindergartengebäude können derzeit nach der Betriebserlaubnis insgesamt 165 Kinder im Alter von 2 ½ Jahren bis zur Einschulung betreut werden, wobei die kleine Gruppe im ehemaligen Schwesternhaus und die Gruppe im Mehrzweckraum befristet genehmigt ist.<br />Durch die Änderungen bei den Buchungszeiten sowie den Personalschlüsseln gibt das Raumprogramm einen deutlich höheren Bedarf an Nutzflächen an. Auch in Absprache mit dem Landratsamt (Frau Fluhrer) sollten aufgrund der aktuellen Kinderzahlen vier Krippengruppen und sieben Kindergartengruppen vorhanden sein. Hierin ist auch schon ein planbares Polster für künftige Geburtensteigerungen und Zuzüge durch Neubaugebiete berücksichtigt.<br />An weiteren Räumlichkeiten müssen nach dem geltenden Raumprogramm zusätzlich zu den Gruppenräumen ein Personalraum, Küche mit Vorratsraum, Speiseraum, Elternwarten und –besprechung und Mehrzweckraum (Turnraum) errichtet werden.</p>
<p>Im Rahmen der Planung gestalten insbesondere das Höhenniveau und die Hochwasserlinie im Bestandsgelände die Aufgabe schwierig, zumal auch nach dem Neubau noch sinnvolle Außenspielflächen vorhanden sein müssen. Auf Grund der Hochwasservorgaben muss die Oberkante Erdgeschoss beim derzeitigen Geländezuschnitt ca. 1,75 m über dem aktuellen Niveau liegen. Hierdurch werden eine Modellierung bzw. Auffüllungen des Geländes nötig.</p>
<p>Der Planer nahm deshalb bewusst von einem zweigeschossigen Bau Abstand, da man zum einen auf Grund der Hochwasserpegel mit dem Erdgeschoss ca. 1,70 m höher gehen muss und zum anderen an der Peripherie kein dominantes, hohes Gebäude entstehen sollte.</p>
<p>Im Rahmen vorgenommener Überlegungen und Gespräche stellte sich sowohl für Kindergartenleitung als auch die pädagogische Aufsicht im Landratsamt folgende favorisierte Variante heraus:<br />Der Neubau eines dreigruppigen Kindergartengebäudes und Mehrzweckraum mit Speisesaal, sowie Erweiterungsbau von zwei Krippengruppen an das Bestandsgebäude der Krippe.<br />Hier werden im süd-östlichen Grundstücksbereich (ggf. als Winkelbau mit Eingangsbereich oder zwei getrennten Gebäuden) ein dreigruppiger Kindergarten mit Nebenräumen und weiterhin ein Leitungszimmer, ein kleinerer Personalraum sowie der Mehrzweckraum mit Geräteraum und ein Speisesaal mit Küche (für Möglichkeit als Selbstversorgerküche) geschaffen. An das Bestandgebäude der Kinderkrippe wird in süd-westliche Richtung der Anbau von zwei weiteren Krippengruppen mit Nebenräumen vorgesehen.<br />Im Gegenzug werden im alten Schwesternwohnhaus die beiden Kindergartengruppen im Erd- und Obergeschoss aufgrund der nicht optimalen Räumlichkeiten in den Neubau umziehen und dort stattdessen Personalräume sowie Räume für Sprach- und Lernförderung geschaffen.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde der grundsätzliche Bedarf an der Schaffung weiterer bzw. neuer Betreuungsplätze anerkannt. Hierfür werden zwei zusätzliche Kinderkrippengruppen und drei Kindergartengruppen errichtet.<br />Als bevorzugter Erweiterungsstandort für die zusätzlich zu schaffenden Räume wird das Bestandsgelände der vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtung gewählt.<br />Als Planungsgrundlage soll die oben genannte Variante (Neubau von drei Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen und Umbau Schwesternwohnheim) dienen.<br />Aus dem vorliegenden Entwurf wird vom Planungsbüro Johann &amp; Eck gemeinsam mit Verwaltung und Kindergartenleitung die Eingabeplanung mit Kostenberechnung für den Förderantrag entwickelt.<br />Die Verwaltung wurde beauftragt mit den vorinformierten Grundstückseigentümern in konkrete Verkaufs- bzw. Tauschverhandlungen zu treten.</p>
<p> </p>
<p>Weiterhin lag dem Gemeinderat der Bericht für das Jahr 2017 über die <strong>Beteiligung des Marktes Bürgstadt</strong> an der Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH &amp; Co. KG vor. Dieser wurde zur Kenntnis genommen. Im Amtsblatt wird auf die Vorlage hingewiesen.</p>
<p> </p>
<p>Zudem stimmte der Gemeinderat der Ernennung von Herrn Friedrich Albert Hofmann zum <strong>Feldgeschworenen</strong> zu.</p>
<p> </p>
<p>Abschließend informierte Bgm. Grün, dass die Telekom mitteilt, dass Anfang Mai der <strong>Mobilfunkmast</strong> am Standort Oberer Steffleinsgraben 8 ans Netz gehen wird.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Wed, 27 Mar 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-03-27-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-26032019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <ul>
<li>Im Rahmen der Mittagsbetreuung an der Grundschule Bürgstadt wird am seitherigen flexiblen System inklusive der aktuellen Gebührenfestsetzung festgehalten.<br /><br /></li>
<li>Nach der letztmaligen Erhöhung zum Schuljahr 2011/2012 auf 4,- € Elternbeitrag pro warmen Mittagessen wird dieser Betrag zum Schuljahr 2019/2020 auf 5,- € pro Mittagessen erhöht. Die darüber hinausgehenden Kosten werden von den beteiligten Kommunen übernommen.</li>
</ul>
<p>Erneut befasste sich der Gemeinderat mit der Änderung des <strong>Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben"</strong> im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 4200/95, Beethovenring. Es wird im Rahmen der Überplanung des Grundstücks festgelegt, dass der Garagenstandort an die südliche Grundstücksseite verlegt wird (Anbau an Nachbargarage). Die Baugrenze zum Fußweg wird in einem Abstand von 3 m eingetragen. Stützmauern sind entsprechend den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung zulässig. Zulässig sind max. 2 Vollgeschosse.</p>
<p>Der Gemeinderat hat am 24.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan „Schwanenhöfe“</strong> und den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst. Das planende Büro Knapp-Kubitza legt nun den Entwurf eines Bebauungsplanes vor. Dieser Entwurf wurde bereits auf Grundlage der vorgestellten Bauabsichten auf dem ehemaligen Schwanengelände erarbeitet.<br />Der Gemeinderat stimmt deshalb der Aufstellung des Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13 a BauGB zu. Der Flächennutzungsplan ist nur entsprechend zu berichtigen.<br />Im nächsten Schritt wird die öffentliche Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt.</p>
<p>In einer Sitzung des Gemeinderates von 2017 wurde dem Büro Johann &amp; Eck der Auftrag zur Planung für den <strong>Ausbau des „Englertgraben“</strong> im Industriegebiet-Nord erteilt.<br />Das Ingenieurbüro hat jetzt sämtliche benötigten Unterlagen zur Bauausführung vorbereitet und eine Kostenberechnung durchgeführt. Für die geplante Baumaßnahme entstehen Bruttokosten in Höhe von ca. 86.000,-- €.<br />Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau des „Englertgraben“ zu und der Markt Bürgstadt wird eine entsprechende Ausschreibung der Maßnahme vornehmen.</p>
<p>Es wurde festgestellt, dass die <strong>monumentale Toranlage</strong> (Rekonstruktion aus der Zeit 900 v. Chr.) auf dem Bürgstadter Wannenberg sanierungsbedürftig ist. Derzeit kann diese Wehranlage nicht mehr ohne Risiko begangen werden. Das Schadensbild betrifft sämtliche Holzteile aus dem Jahr 1987/88. Dies ist zum einen die Wehrbrücke mit einer Länge von 5,00 lfdm. und die komplette Palisadenwehranlage mit ca. 16,00 lfdm. Die Sanierungskosten werden sich auf ca. 15.000 € belaufen. An den Kosten würde sich der Geo-Naturpark mit 40 % beteiligen, sodass beim Markt Bürgstadt 9.000 € hängen bleiben.<br />Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme Projekt „Sanierung Wehranlage-Wannenberg“ zu den Förderrichtlinien 40/60 zu und stellt die nötigen Finanzmittel in Höhe von 9.000 € im Haushalt 2019 bereit.</p>
<p>Bgm. Grün informierte abschließend, dass auf Bitten des Marktes Bürgstadt in Bezug auf die vermehrten Verkehrsunfälle an der Lidl-Kreuzung zur <strong>Staatsstraße</strong> eine Reaktion des Straßenbauamtes erfolgt ist und vom Ortsschild bis über die Martinsbrücke hinaus in beide Fahrtrichtungen Tempo 50 angeordnet wurde.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 28 Feb 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-02-28-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-26022019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 05.02.2019</title>
                <description>
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                    <p>- Der Gemeinderat stimmt der Sanierung der Sandsteinmauer auf dem Friedhof im rückwärtigen Bereich am Anwesen Streckfuß 30 zu. Den Auftrag hierzu erhält die Firma Gartengestaltung Josef Difloe aus Großheubach zum Brutto-Angebotspreis von 9.384,34 €.</p>
<p>- Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Auftragsvergabe zur Optimierung der Schlachpflege-Kompaktanlage an die Fa. RUD.PREY GmbH &amp; Co. KG in Kiel zum Brutto-Angebotspreis von 5.886,93 € zu.</p>
<p></p>
<p>Zur Änderung des <strong>Bebauungsplanes "Unterer Steffleinsgraben"</strong> wurden die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auflage behandelt und der Satzungsbeschluss gefasst.<br />Somit ist die Bebauungsplanänderung „Unterer Steffleinsgraben“ in der Fassung vom 25.01.2019 beschlossen und tritt mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.</p>
<p>Weiterhin wurden im Rahmen der Änderung des <strong>Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben"</strong> im Bereich des Grundstückes Fl. Nr. 4200/95 (Aufweitung der Baugrenzen) die Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der öffentlichen Auflage vorgenommen.<br />Die Anregungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Dieser wird mit den Änderungen erneut ausgelegt.</p>
<p>Bei der Aufstellung des <strong>Bebauungsplanes "Main-Vinotel"</strong> und im Rahmen der Behandlung der Anträge aus der Beteiligung der Öffentlichkeit wurde das dargestellte Gästehaus und die entsprechenden gebäudebezogenen Festsetzungen im Textteil aus dem Bebauungsplan gestrichen. Die Festsetzung für das Bestandsgebäude wird dahingehend geändert, dass das Hauptgebäude mit Gästezimmern am höchsten Punkt bis zu 9,90 m betragen darf.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte ebenso der Vergabe der Tiefbauarbeiten für den Vollausbau der <strong>Straße „Am Bildstock“</strong> zu einem Bruttoangebotspreis von 678.907,13 € an den wirtschaftlichsten Bieter die Fa. Zehe, Burkardroth-Premich zu. Der Baubeginn wird in Abhängigkeit der Witterung zeitnah erfolgen.</p>
<p>Abschließend wurde die <strong>Jahresrechnung</strong> für das Haushaltsjahr 2017 entsprechend den vorgelegten Ergebnissen des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Die Einnahmen und Ausgaben schlossen im Jahr 2017 mit jeweils 15.772.761 €.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass mit Beginn der Sommeröffnungszeiten des <strong>Grüngutsammelplatzes</strong> am 15.03.2019 die Freitagsöffnungszeiten künftig von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr (bisher 16.00 – 20.00 Uhr) sein werden.</p>
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                </description>
                <pubDate>Thu, 07 Feb 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2019-02-08-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-05022019/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 15.01.2019</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <ul>
<li>Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zur Beschaffung eines <strong>mobilen Stromerzeugers</strong> (40 kVA) für den Katastrophenschutz sowie der Nutzung durch die Feuerwehr an die Firma POLYMA Energiesysteme GmbH in Kassel zum Brutto-Angebotspreis von 45.427,06 € zu.</li>
<li>Der Gemeinderat stimmt der Vergabe zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten im Rahmen der Änderungen und Ergänzungen der Wasser-Haus-installation im <strong>Rettungszentrum</strong> an die Firma CW-Haustechnik in Bürgstadt zum Brutto-Angebotspreis von 34.849,56 € zu.</li>
<li>Die kompletten Sanierungsarbeiten für die Toilettenanlage im Untergeschoss der <strong>Sporthalle</strong> werden an die Firma Jung und Schmitt, Bürgstadt zu einem Bruttoangebotspreis von 38.949,25 € vergeben.</li>
</ul>
<p>Weiterhin erteilte der Gemeinderat zum Bauantrag für die Umnutzung von zwei Gewerbeeinheiten in <strong>Boarding-Einheiten</strong> am Mehrfamilienwohnhaus, Am Stadtweg 5 sein gemeindliches Einvernehmen.</p>
<p>Ein weiterer Beratungspunkt war die <strong>Errichtung von flexiblen Werbeanlagen</strong> zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen durch die Ortsvereine entlang der Ortsdurchfahrt. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat der Verwaltung vor einiger Zeit schriftlich mitgeteilt, dass sie zukünftig strikter gegen Werbeanlagen auf Bauzäunen und ähnlichem im direkten Umgriff zur Staatsstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt vorgehen wird. Hierbei wurde der Gemeinde deutlich gemacht, dass der Mindestabstand einer Werbeanlage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft (von Ortstafel zu Ortstafel) entsprechend der Straßenverkehrsordnung 20 m vom Straßenrand betragen muss.<br />Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Möglichkeiten innerhalb der geschlossenen Ortschaft zur Anbringung von Veranstaltungshinweisen zu schaffen, die grundsätzlich für die Werbung von Veranstaltungen des Marktes Bürgstadt sowie der örtlichen Vereine genutzt werden können.<br />Geplante Standorte hierfür sind an der Ortseinfahrt von Freudenberg kommend - Anhöhe Weingut Sturm, an der Ortseinfahrt von Eichenbühl kommend – Grenzbereich Autohaus Wolfert/REWE sowie direkt am REWE-Kreisel.<br />Die technische Ausführung ist als verzinkter stabiler Rahmen gedacht, in den Werbebanner eingespannt werden können. Der Rahmen wird bei Bedarf flexibel in Bodenhülsen eingebracht.<br />Die Kosten für eine Werbeanlage belaufen sich auf ca. 700 €.</p>
<p>Weiterhin wurde einem Honorarangebot für die <strong>Erarbeitung einer Strategie zur Innenentwicklung und Baulandaktivierung</strong> zugestimmt und der Auftrag an das Stadtplanungsbüro Wegner, Veitshöchheim zu einem Honorarpreis von 17.992,80 € vergeben. Der Auftrag wird jedoch zu 60 % vom Freistaat Bayern bezuschusst.<br />Die maßgebliche Inhalt des Planungsauftrages sind:<br />- Flächenmanagementsysteme zur systematischen Erhebung der Innenentwicklungspotentiale<br />- Entwicklung strategischer Konzepte und Maßnahmen zur Nutzung von Innenentwicklungspotentialen<br />- Entwicklung von Konzepten zur Revitalisierung älterer Einfamilienhausgebiete und ortskernnaher Bereiche</p>
<p>2. Bgm. Umscheid, der die Sitzungsleitung hatte informierte, dass die <strong>Stiftung Altenhilfe</strong> im Jahr 2018 wieder Zuwendungen an die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in Gesamthöhe von 89.538,04 € beschlossen hat. Somit wurden bereits von 1993 bis 2018 für stationäre und ambulante Einrichtungen 2.474.552,59 € ausgeschüttet.<br />Der Vermögensgrundstock einschließlich Rücklage lag zum Jahresbeginn 2018 bei 1.562.530,70 €.</p>
<p>Ebenfalls wurde bekanntgegeben, dass auf dem Friedhof Bürgstadt der vorhandene weibliche <strong>Ginkgobaum</strong> inmitten des Friedhofes gefällt werden wird, da dieser aufgrund seiner Früchte erhebliche Beeinträchtigungen und Schäden an den umliegenden Gräbern verursacht. Dieser Schritt wurde durchweg bedauert, jedoch sind zeitnahe Ersatzpflanzungen im Friedhof vorgesehen.</p>
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                </description>
                <pubDate>Tue, 15 Jan 2019 00:00:00 GMT</pubDate>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.12.2018</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Im weiteren wurde vom Gemeinderat zum Neubau einer <strong>Regiomatverkaufsstelle</strong> in der Erfstraße und zur Stellung zweier Werbeanlagen das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Im Rahmen der Änderung des <strong>Bebauungsplanes Unterer Steffleinsgraben</strong> wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage behandelt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB fand in der Zeit vom 04.10.2018 bis 05.11.2018 statt.<br />Aufgrund der noch vorzunehmenden Überarbeitungen und Ergänzungen im Änderungsentwurf und in der Begründung wird eine nochmalige verkürzte öffentliche Auslegung erforderlich gehalten und der Bebauungsplan nochmals für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung war die Beratung und Beschlussfassung über die <strong>Errichtung einer Mobilfunkantenne</strong> (Telekom - D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk).<br />Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 öffentlich beraten und vorgestellt, mit dem damaligen Ergebnis, dass eine abschließende Entscheidung in einer der nächsten Sitzungen erfolgen soll.<br />Der Sachverhalt ist der, dass der Markt Bürgstadt kürzlich von der Telekom informiert wurde, dass die Telekom (D1) nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunkmasten in Bürgstadt ist. Nach gemeindlicher Kenntnis ist die Telekom bisher lediglich südlich der Erf bei zwei Privatobjekten fündig geworden, wobei eine Antenne bereits am Netz ist und die andere demnächst ans Netz gehen wird. Nördlich der Erf sucht die Telekom nach wie vor zumindest einen geeigneten Standort, um eine dem Stand der Technik entsprechende LTE-Versorgung für Bürgstadt aufbauen zu können.<br />Trotz der Errichtung und baldigen Fertigstellung von zwei Mobilfunkmasten südlich der Erf ist eine ordentliche LTE-Versorgung des Altortbereichs und der Krieggärten dadurch dennoch nicht möglich.<br />Der Suchkreis zur Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastes begrenzt sich aus technischen Gründen auf den Bereich Martinsgasse, Freudenberger Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße und Karlsbader Straße.<br />Alle Eigentümer von technisch denkbaren Standorten bzw. Gebäuden in diesem nördlichen Suchkreis lehnten jedoch eine Maststellung auf ihren Grundstücken ab.<br />Als technisch denkbares Grundstück in diesem Bereich wäre das gemeindliche und im Betriebsvermögen der EMB befindliche Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk) denkbar.<br />In der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018 wurde das Vorhaben der Telekom von einem Vertreter der Deutschen Funkturm GmbH dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vorgestellt. Hierbei wurden sachliche Argumente ausgetauscht, die für bzw. gegen die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem maßgeblichen Grundstück Danziger Str. 3 sprechen.<br />Im Nachgang zur Gemeinderatssitzung ging im Laufe der letzten Wochen insbesondere eine aus der Nachbarschaft zum betroffenen Grundstück initiierte Unterschriftenliste gegen das Vorhaben ein.<br />Dieser Antrag auf Ablehnung der Errichtung eines Mobilfunkmastes der Telekom – D1 auf dem Grundstück Danziger Straße 3 wird wie folgt begründet:<br />-&gt; von 74 befragten Haushalten waren 71 gegen das Errichtungsvorhaben. Von den 3 Haushalten die dafür waren, nannten 2 Haushalte als Begründung keinen oder schlechten Mobilfunkempfang im Haus, 1 Haushalt nannte als Begründung schlechten Mobilfunkempfang für Besucher und Mitarbeiter des Ärztehauses Kolpingstraße 2.<br />D.h. Es besteht im Umfeld keine Unterversorgung und die betroffenen Haushalte und das Ärztehaus sollte man darauf hinweisen, dass mit handelsüblichen GSM Verstärkern für privaten oder gewerblichen Einsatz nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber solche Unterversorgungen lokal meist bewältigt werden können.<br />-&gt; Die im Bericht über die Gemeinderatssitzung genannte Besorgnis bezüglich der Strahlung die von solch einem Mast ausgeht, ist bei den meisten Haushalten vorhanden bis stark ausgeprägt. Von einigen Haushalten wird auch nicht verstanden, warum man mit Gemeindemitteln das Glasfasernetz ausgebaut hat und jetzt noch eine nicht-drahtgebundene Internetversorgung von Nöten ist.<br />-&gt; Solch ein massiver Eingriff in das ländlich geprägte Ortsbild eines Weinortes wie Bürgstadt wird nicht akzeptiert.<br />-&gt; Der mögliche Wertverlust, der im direkten Sichtumfeld befindlichen Immobilien, ist für einige Haushalte auch sehr besorgniserregend.<br />Insgesamt wurde der Antrag von 90 volljährigen Personen unterschrieben, ohne Rücksicht auf zugeordnete Haushalte bzw. Anwesen.<br />Vom Gemeinderat war zu entscheiden, ob man dem Ansinnen der Telekom auf Errichtung einer Mobilfunkantenne (D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 nachkommt oder ob am Beschluss vom 15.03.2016 festgehalten wird und die Errichtung von Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen auf gemeindlichen Gebäuden und Grundstücken innerhalb des bebauten Ortsbereiches abgelehnt wird.<br />Nach einer sachlichen Diskussion und Beratung wurde entschieden, den Antrag auf Errichtung einer Mobilfunkantenne (Telekom D1) auf dem Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk) abzulehnen und damit am GR-Beschlusses vom 15.03.2016 festzuhalten.</p>
<p>Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde vom Ingenieur Bernd Eilbacher anlässlich der geplanten Ausweisung eines neuen Baugebietes der <strong>Bebauungsplanentwurf "Buschenweg"</strong> vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss gefasst.<br />Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf 3,625 ha. Hiervon werden ca. 2,7 ha als Bauplätze ausgewiesen. Dadurch können bei der derzeitigen Planung 49 Bauplätze entstehen. Die Bauplatzgröße beträgt zwischen ca. 430 qm bis 500 qm, im oberen Randbereich ca. 700 qm. Bebaut werden können diese mit freistehenden Häusern und teilweise mit Doppelhaushälften.<br />Weiterhin sind öffentliche Stellplätze und ein Kinderspielplatz eingezeichnet.<br />Das Baugebiet wird durch eine Erschließungsstraße von der Ortsstraße Kolpingstraße aus erschlossen, daneben sollen Fußwege zum angrenzenden Feldweg entlang des Baugebietes „Krieggärten“ hergestellt werden. Zudem ist eine einseitige Gehwegführung im Baugebiet geplant.<br />Der Gemeinderat beschließt grundsätzlich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Buschenweg“. Das Verfahren wird gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.</p>
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                <pubDate>Tue, 04 Dec 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2018-12-04-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-04122018/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 23.10.2018</title>
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                    <p>Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 2. Bgm. Umscheid Herrn Dietmar Göpfert von der Deutschen Funkturm GmbH. Diese Firma kümmert sich um die Akquise von Standorten zum Errichten von Mobilfunkmasten.<br />Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 wurde über die aktuelle Versorgungssituation beim Mobilfunkausbau zur LTE-Verfügbarkeit in Bürgstadt informiert.<br />Hier wurde festgestellt, dass mit Beschluss vom 15.03.2016 vom Gemeinderat der Errichtung jeglicher Mobilfunkmasten und – antennen auf den gemeindlichen Gebäuden nicht zugestimmt wird und alle diesbezüglichen Anfragen abgelehnt werden.<br />Der Markt Bürgstadt wurde kürzlich von der Telekom informiert, dass die Telekom (D1) nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunkmasten in Bürgstadt ist.<br />Nach gemeindlicher Kenntnis ist die Telekom bisher lediglich südlich der Erf bei zwei Objekten fündig geworden, wobei eine Antenne bereits am Netz ist und die andere demnächst ans Netz gehen wird.<br />Nördlich der Erf sucht die Telekom nach wie vor zumindest einen geeigneten Standort, um eine dem Stand der Technik entsprechende LTE-Versorgung für Bürgstadt aufbauen zu können.<br />Trotz der Errichtung und baldigen Fertigstellung von zwei Mobilfunkmasten südlich der Erf ist eine LTE-Versorgung des Altortsbereichs und der Krieggärten dadurch dennoch nicht möglich.<br />Der Suchkreis zur Errichtung eines weiteren Mobilfunkmastes begrenzt sich aus technischen Gründen auf den Bereich Martinsgasse, Freudenberger Straße, Danziger Straße, Stettiner Straße und Karlsbader Straße.<br />Alle Eigentümer von technisch denkbaren Standorten bzw. Gebäuden in diesem nördlichen Suchkreis lehnten jedoch eine Maststellung auf ihren Grundstücken ab.<br />Als technisch denkbares Grundstück in diesem Bereich wäre das gemeindliche und im Betriebsvermögen der EMB befindliche Grundstück Danziger Straße 3 (Wasserwerk), Fl. Nr. 3572/2 mit ca. 1.700 qm denkbar.<br />Nach Rücksprache mit der Telekom würde dort entweder eine knapp 10 m hohe Antenne auf dem Gebäudedach errichtet werden oder ein frei stehender Mast mit 15 – 20 m Höhe, so dass eine zufriedenstellende LTE-Versorgung in Bürgstadt gewährleistet wäre.<br />Nichtöffentlich wurde in der Sitzung vom 26.06.2018 festgelegt, dass das Thema Mobilfunkversorgung nochmals öffentlich beraten werden soll.</p>
<p>Herr Göpfert führte aus, dass die Deutsche Funkturm GmbH im Namen der Telekom Standortakquise für Mobilfunkantennen betreibt. Nachdem Bürgstadt im angesprochenen Suchkreis schlecht versorgt ist und der vorhandene Standort Weidengasse 7 technisch limitiert ist und nicht weiter ausgebaut werden kann, wäre das betreffende Grundstück Danziger Straße 3 für eine bessere Versorgung sehr passend. Er bestätigte, dass alle Bemühungen um Alternativstandorte im Suchkreis gescheitert sind und dieses Grundstück aktuell die einzige Lösung wäre.<br />Der nötige Suchkreis wurde von den Funknetzplanern ermittelt. Um eine optimale Versorgung und Ausnutzung eines Mastes zu erreichen, muss ein entsprechendes Sichtfeld vorhanden sein, d.h. die Funkwellen sollten nicht in einer kurzen Distanz bereits von Hindernissen wie Gebäuden bzw. Bäumen gestört werden, da damit die Effektivität einer Antenne reduziert wird.<br />Auf Nachfrage eines Gemeinderates, ob auch Hochspannungsmasten im Mainvorland untersucht wurden, gab Herr Göpfert zu verstehen, dass die LTE-Technik andere technische Voraussetzungen hat, als die reine Telefonie und es somit schwierig ist Antennen auf Hochspannungsmasten zu bauen. So muss die Steuerungstechnik der entsprechenden Antenne direkt im Bereich der Antenne sitzen, anders als bei der herkömmlichen Versorgung. Zudem sind die Empfänger im Bereich der Hochspannungsmasten direkt an der Spitze montiert. Dort reicht jedoch die Statik für Antennen der LTE-Versorgung nicht mehr aus.</p>
<p>Weiter wurde gefragt, wie weit ein Mast abstrahlt und ob die Aussage „umso geringer der Abstand zum Mast, desto weniger Strahlungsaussetzung“ richtig ist bzw. wie weit ein Mobilfunkmast strahlt.<br />Herr Göpfert antwortete, dass 900 MHz bzw. 1800 MHz Antennen ohne Hindernisse drei bis vier Kilometer senden, wobei 1800 MHz Antennen auch bei Hindernissen noch ca. 1,2 Kilometer erreichen. Diese Größen sind jedoch sehr stark davon abhängig, in wie weit Bewuchs bzw. Gebäude die Sendeleistung beeinträchtigen. Je nach Gebäudedämpfung wirkt die Antenne auch in die Gebäude.<br />Er bestätigte ebenfalls, dass die Strahlung in Mastnähe geringer ist, als wenn sich das Handy von weiter Entfernung in eine Funkzelle einloggt, wobei insbesondere das Handy die Strahlungswirkung aufbaut, nicht der Mast.<br />Herr Göpfert stellte auf Nachfrage fest, dass die Antennen je nach der Anzahl eingeloggter Handys ebenfalls ihre Leistungen reduzieren, so dass diese nachts durchaus ein geringeres Niveau haben als am Tag.<br />Win Gemeinderat fragte fragte nach, warum Antennen der Telekom (D 1) in einem deutlich dichter ausgebauten Netz vorhanden sind als z. B. Antennen von Vodafone. Hier wurde festgestellt, dass diese möglicherweise zum einen andere Versorgungsphilosophien verfolgen und zudem die Telekom wahrscheinlich mehr Kunden hat.<br />Weiterhin wurde klargestellt, dass die Strahlung am Körper, die vom Handy ausgeht umso höher ist, umso schlechter der Empfang ist. Dies begründet sich damit, dass dann die Handys mit höherer Leistung nach verfügbaren Netzen suchen. Diese Handystrahlung ist deutlich höher als die Belastung durch einen Mobilfunkmast, auch wenn dieser „gefährlicher“ aussieht.<br />Ergänzend stellte Herr Göpfert fest, dass die Strahlen eines Mastes nie direkt auf die Umgebungsbebauung ausgerichtet wird. Vielmehr wird in die Fläche gesendet um eine möglichst weite Netzausdehnung zu erreichen. Er ergänzte, dass diese Masten gesundheitlich unbedenklich sind, wofür auch die Tatsache spricht, dass auf vielen Krankenhäusern und Schulen solche Antennen errichtet wurden.<br />Ein Gemeinderat äußerte sich dahingehend, dass er auch skeptische Ansichten gegenüber eines Mobilfunkmastes akzeptiert und versteht auch Bürger, die grundsätzlich kein gutes Gefühl in der Nähe eines Mobilfunkmastes haben.</p>
<p>Abschließend stellte 2. Bgm. Umscheid fest, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung noch keine abschließende Entscheidung treffen wird, sondern diesen Tagesordnungspunkt nochmals in der nächsten, spätestens übernächsten Sitzung beschlussmäßig behandeln wird.</p>
<p><br />In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Aufstellung des Bebauungsplanes "Main-Vinotel" und hier um die Billigung des Entwurfes für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.<br />Vom beauftragten Planungsbüro Johann und Eck wurde nun ein entsprechender Planentwurf erstellt. Der Plan gliedert sich in zwei Sondergebiete. Im nördlichen Bereich, SO I, ist landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzung, Beherbergungsbetriebe und Hotel zulässig, alle weiteren Nutzungen, einschließlich Wohnnutzung, sind ausgeschlossen.<br />Im südlichen Bereich, SO II, sind Wohnhäuser für Betriebsinhaber und Angehörige sowie ein Schwimmbecken zulässig. Alle weiteren Nutzungen sind ausgeschlossen.<br />Für die Bestandsgebäude wurde eine Erhöhung der Wandhöhen und die Anzahl der Vollgeschosse ausgeschlossen, bauliche Veränderungen im Grundriss im Rahmen der zulässigen Grund- und Geschossflächenzahlen sind weiterhin möglich.<br />Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.</p>
<p>Zum Abschluss wurde dem Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm "Erhebung der Innenentwicklungspotentiale" zugestimmt. Ziel soll die finanzielle Unterstützung bei der Erfassung, Auswertung und Aktivierung von Innenentwicklungspotentialen auf kommunaler Ebene sein um einen Maßnahmenkatalog zur Aktivierung geeigneter Flächen zu erstellen.<br />Im Fall einer positiven Bewertung durch die Förderstelle, beläuft sich die Förderhöhe bei Kommunen bis 5.000 Einwohner auf 60 % der förderfähigen Kosten, höchstens 15.000 €.</p>
<p>Bereits 2017 schloss der Markt Bürgstadt mit dem Büro Wegner Stadtplanung aus Veitshöchheim eine Honorarvereinbarung über die Städtebauliche Beratung im Zusammenhang mit der Ortskernsanierung ab. Ziel hiervon ist, die Evaluierung der Vorbereitenden Untersuchungen und der erarbeiteten Maßnahmen aus dem Jahr 2005 sowie die städtebauliche Beratung.<br />Als ein möglicher nächster Arbeitsschritt wurde u.a. die Erhebung der Innenentwicklungspotentiale von Bürgstadt gesehen.<br />Hierfür wurde vom Büro Wegner ein Honorarangebot über 17.992,80 € vorgelegt. Bei Aufnahme ins Förderprogramm würde dies mit 60 %, nämlich ca. 10.800 € gefördert.</p>
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                <pubDate>Thu, 25 Oct 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 02.10.2018</title>
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                    <p>Der Gemeinderat stimmte ebenfalls der Vergabe zur Beschaffung einer Kompaktschlauchpflegeanlage für die Feuerwehr Bürgstadt an die Firma RUD.PREY GmbH &amp; Co. KG in Kiel zu einem Bruttoangebotspreis von 55.116,04 € zu.<br />Weiterhin unterstützt der Markt Bürgstadt die Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die BRK-Bereitschaft Miltenberg-Bürgstadt mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000,-- €.</p>
<p>Zudem lag dem Gemeinderat der Rechenschaftsbereicht zum Haushaltsjahr 2017 vor.<br />Die Jahresrechnung 2017 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 15.772.761,37 € ab und ist somit ausgeglichen. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Sollüberschuss in Höhe von 3.482.407,83 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2017 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2018 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde. Im Jahr 2017 war keine Darlehensaufnahme erforderlich. Dieser Sollüberschuss ergibt sich aus einer Reihe geplanter und im Haushalt 2017 eingestellter Maßnahmen, die erst 2018 realisiert bzw. abgerechnet werden. Ferner war die Gewerbesteuereinnahme höher als erwartet.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über die Jahresrechnung 2017 mit der Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach. Diese schließt auf der Einnahmenseite mit 20.456,58 € und auf der Ausgabenseite mit 246.215,77 €, sodass ein Defizit in Höhe von 225.759,19 € zu Buche stand.<br />Die pauschale Erstattung von 5.000 € durch Kleinheubach ist bereits bei den Einnahmen berücksichtigt, sodass das Defizit zwischen dem Markt Bürgstadt (15 %) und der Stadt Miltenberg (85 %) aufzuteilen ist. Folglich errechnet sich für den Markt Bürgstadt für das Jahr 2017 ein Beteiligungsbetrag an der Tourismusgemeinschaft in Höhe von 33.863,88 €.<br />In diesem Zusammenhang wurde auch informiert, dass die Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach mit einem neuen Logo wirbt. Es handelt sich um das neue Logo „Drei am Main“, wobei die zwei Bögen den Odenwald und den Spessart symbolisieren und der blaue Pfeil für den Main steht.</p>
<p>Bgm. Grün legte die Abrechnung des Stadtbusverkehrs für das Jahr 2017 vor.<br />Im Jahr 2017 erzielte die VU Einnahmen in Höhe von 107.618,00 €. Diesen standen Ausgaben in Höhe von 197.593,10 € gegenüber, womit sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 89.975,10 € errechnet. Aufgrund bestehender Vereinbarungen beteiligt sich Bürgstadt im Jahr 2017 mit 11.772,80 € am Defizitausgleich.</p>
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                <pubDate>Fri, 05 Oct 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 11.09.2018</title>
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                    <p>Bereits in seiner Sitzung am 25.10.2016 hat der Gemeinderat die gemeinsame Umsetzung des innerörtlichen Parkleitsystems und des touristischen Leitsystems für motorisierte Fahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger beschlossen. Zusätzlich wurde die Aufstellung von Infotafeln zu verschiedenen Themenbereichen (u.a. Sehenswürdigkeiten, touristische Infrastruktur, Übernachtungsbetriebe, Einzelhandel und Dienstleistungen) festgelegt.<br />Eine „Sanierung“ der in die Jahre gekommenen derzeitigen Hinweisbeschilderung wurde als nicht sinnvoll erachtet und folglich verworfen.<br />Inzwischen haben die Mitglieder des Arbeitskreises den Konzeptvorschlag des Büro VIA aus dem Jahre 2013 mit deren Abstimmung überarbeitet und auf dieser Grundlage das Planungsbüro beauftragt, eine Kostenberechnung in der bereits festgelegten Ausführungsvariante „Standard“ vorzulegen.<br />Eine deutliche Reduzierung der Schilderstandorte und -mengen gegenüber der im ursprünglich und vom Büro VIA als optimal erarbeiteten Beschilderungskataster wurde hierbei vorgenommen.<br />Auf eine Wegweisung für Gewerbetreibende wurde verzichtet. Lediglich im Einzelfall begründeten Ausnahmen sollte zugestimmt werden.<br />Schließlich wurde vom Gemeinderat dem vom Arbeitskreis festgelegten Beschilderungskataster für die Standorte „Parkleitsystem“, der Standorte „Fahrradwegweisung“ sowie der Standorte „Touristisches Leitsystem“ und „Infotafeln“ zugestimmt.<br />Die Kostenschätzung hierzu wird durch das Planungsbüro VIA auf ca. 50.000 € netto beziffert. Weiterhin beschließt der Gemeinderat, den Auftrag zur Ausschreibung und Umsetzung an das Planungsbüro VIA in Köln zu erteilen und folgende Eckdaten für die Ausschreibung festzulegen:<br />- Pfosten geschlitzt mit vier bzw. acht Richtungen (nach Bedarf) inkl. Blenden; <br /> Farbe: anthrazitgrau; Durchmesser: 90 mm<br />- Hinweisschilder Touristisches Leitsystem; Farbe: bordeaux-rot; <br /> Größe: 800 mm x 100 mm; Abstand zwischen den Schildern: 20 mm<br />- Schilder Parkleitsystem; Größe: 800 mm x 200 mm<br />- Schilder Fahrradwegweisung; Größe: 800 x 200 mm</p>
<p>Im weiteren wurde das gemeindliche Einvernehmen zu sieben privaten Bauanträgen erteilt.</p>
<p>Zur Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Nord" und des Bebauungsplanes "Unterer Steffleinsgraben" wurde jeweils der Billigungsbeschluss gefasst.<br />Der Änderungsplan zum Industriegebiet hat insbesondere den Inhalt, dass die in der Änderung des Bebauungsplans vom 17.10.2011 im nordöstlichen Grundstücksbereich dargestellte schraffierte Fläche („pfg Privat“) bisher Böschung zum höher gelegenen Grundstück Flur-Nr. 1300/13 war. Nach dem zwischenzeitlich erfolgten Kiesabbau wurde die Geländeoberkante dadurch tiefer gelegt.<br />Die ehemalige Böschung ist nicht mehr vorhanden und die Fläche kann somit der bebaubaren Grundstücksfläche von Flur-Nr. 1300/12 zugeschlagen werden. Die Baugrenze wird entsprechend angepasst.<br />Die Planänderung „Unterer Steffleinsgraben“ beinhaltet textliche Anpassungen der Dachform, Wandhöhen und Garagen.</p>
<p>Abschließend stimmte der Gemeinderat anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl am 14.10.2018 der Gewährung eines Erfrischungsgeldes an die Wahlhelfer in Höhe von 35 € für den Vorsitzenden und 25 € für die Mitglieder zu.</p>
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                <pubDate>Thu, 13 Sep 2018 15:19:13 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.07.2018</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Als Hauptsäulen des vorgestellten Nutzungskonzeptes wurden bereits damals<br />- Betreutes Wohnen<br />- Tagespflegestätte<br />- Ambulant-betreute Wohngemeinschaft<br />- Sozialstation genannt.<br />Genau auf dieser Grundlage wurden in vielen Gesprächen zwischen den beteiligten Projektplanern ein Planungskonzept entwickelt und bereits mit der Firma Spiegel Consulting, Aschaffenburg ein Bauträger gefunden.<br />Die detaillierte Projektvorstellung wird von den einzelnen Projektplanern und -trägern im Folgenden vorgenommen. Als Projektname wurde zwischenzeitlich der Begriff „Schwanenhöfe“ gewählt.<br />Zur Vorstellung des Projektes begrüßte Bgm. Grün Frau Elke Spiegel von der Firma Spiegel Consulting, Herrn Joachim Roth von der neugegründeten Arbeitsgemeinschaft „Neue Wohnkonzepte für ältere Menschen“ und Herrn Jürgen Kubitza von Knapp und Kubitza Architekten.<br />Zunächst stellte Herr Roth das Bürgerprojekt „Schwanenhöfe“ vor und erklärte, dass hierbei die Erwartungen an das „Wohnen im Alter“ berücksichtigt und insbesondere passende Betreuungskonzepte für alle schwierigen Lebensphasen eingeplant wurden. Insbesondere wurde der Wunsch fast aller berücksichtigt, letztlich bis ans Lebensende im eigenen Zuhause leben zu wollen. Deshalb bezeichnet er das gewählte Konzept mit Sozialstation, Betreutes Wohnen, Tagespflegestätte und ambulant-betreute Wohngemeinschaft als gelungen um diesen Ansprüchen ans Alter gerecht zu werden.<br />Zum aktuellen Stand informierte Herr Roth, dass zunächst der notarielle Vertrag mit dem Bauträger abgeschlossen wurde, die Caritas als Betreiber in der Tagespflege, als Generalmieter für die Wohngemeinschaft und als Betreuungsträger für Betreutes Wohnen gebunden wurde.<br />Die nächsten Schritte sollen sein, ein Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu fassen, einen Bebauungsplan auszuarbeiten und den Bauantrag zu erarbeiten.<br />Im Anschluss stellte sich Frau Elke Spiegel dem Gremium und den Zuhörern vor und führte aus, dass sie Geschäftsführerin der Firma Spiegel Consulting Aschaffenburg ist. Ihre Firma verfügt über viel Erfahrung als Projektentwickler und hat schon mehrere ähnlich gelagerte Projekte umgesetzt. Sie bevorzugen die Erarbeitung langlebiger qualitativer Konzepte und arbeiten insbesondere mit Handwerkern aus der Region zusammen.<br />Jürgen Kubitza stellte fortfolgend das bauliche Konzept vor und informierte, dass es sich hierbei um ein sehr komplexes Thema handelt. Zum einen die Vielfalt der Gebäudefunktionen, zum anderen jedoch auch die bauliche Umsetzung auf dem interessanten Grundstückszuschnitt. Aufgrund der Komplexität ist sich Herr Kubitza sicher ein ansprechendes und harmonisches Nutzungskonzept in Verbindung mit Architektur gefunden zu haben.<br />Herr Kubitza erklärte, dass das Schwanenhauptgebäude erhalten bleibt und lediglich der Anbau einer Ersatzbebauung weichen muss. In Richtung Streckfuß werden die Gebäude terrassiert nach hinten angeordnet um eine städtebaulich passende und ansprechende Lösung darstellen zu können. Weiterhin führte er aus, dass auf ca. 4.300 m² Grundstücksfläche 495 m² Tagespflegeeinrichtung für 10 Plätze entsteht. 580 m² werden für 12 Plätze in der Wohngemeinschaft errichtet, für die Sozialstation sind 180 m² geplant. Die auf 4 Ebenen in den rückwärtigen Hang errichteten ca. 30 Wohnungen für Betreutes Wohnen umfassen eine Fläche von insgesamt ca. 2.800 m², wobei die reine Wohnungsgröße zwischen 50 und ca. 100 m² liegen wird.<br />Zum Realisierungszeitraum führte Herr Kubitza aus, dass ein rechtskräftiger Bebauungsplan hoffentlich in ca. 6 Monaten vorliegen wird, so dass beabsichtigt ist im Februar 2019 ein Bauantrag zu stellen. Aufgrund der relativ kurzen Genehmigungsphase aufgrund des angepassten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist geplant, Mitte 2019 den Spatenstich vorzunehmen, wobei eine Bauzeit von ca. 18 Monaten eingeplant ist.<br />Interessierte können sich entweder direkt bei der Firma Spiegel oder der Sparkasse Miltenberg melden.<br />Bgm. Grün fasste abschließend zusammen, dass die Entwicklung des rundum gelungenen Projektes zwar etwas Zeit in Anspruch genommen hat, was jedoch aufgrund der Komplexität der Anlage sowohl aus nutzungstechnischer als auch aus bautechnischer Sicht nachvollziehbar ist, da doch bereits im Vorfeld viel zu klären war. Er zeigte sich erfreut, dass sich dieses Projekt so gut entwickelt hat und bedankte sich bei den verantwortlichen Personen.</p>
<p>Im Anschluss wurde auf dieser Grundlage der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Schwanenhöfe" und der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst.<br />Der Vorhabensträger schließt mit der Gemeinde einen Vorhaben- und Erschließungsplan und den entsprechenden Durchführungsplan, in dem er sich zur Durchführung des Vorhabens in einer bestimmten Frist verpflichtet.</p>
<p>Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde informiert, dass die Vergabe<strong> der Sanierungsarbeiten des Rotweinwanderweges</strong> für die Pflasterarbeiten mit Rasengittersteinen an die Fa. Haarmann, Großheubach zum Bruttopreis in Höhe von 31.070,90 € erfolgt ist.</p>
<p><br />Dem Gremium lag eine Bauvoranfrage von der Firma games &amp; more GmbH, Obernburg für den Abbruch einer Autowaschanlage und den <strong>Neubau einer Spielhalle</strong> auf dem Grundstück Am Stadtweg 4b vor.<br />Die Art des Betriebes ist wie folgt vorgesehen:<br />„Der Betrieb soll als Spielhalle mit 12 Geldgewinnspielgeräten gemäß den aktuellen Zulassungsbestimmungen ausgeführt werden. Ausschank alkoholfreier Getränke und die Zubereitung kleiner Snacks. Die Regeln des Jugendschutzgesetzes werden durch Zugangskontrollen im Eingangsbereich eingehalten. Kein Zutritt für Minderjährige. Zudem ist das Personal in Sachen Jugendschutz und Suchtprävention geschult.“<br />Die Betriebszeit soll täglich von 10.00 Uhr bis 04.00 Uhr sein.<br />Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ und ist als Gewerbegebiet ausgewiesen. Die Zulässigkeit von Anlagen richtet sich nach § 8 der Baunutzungsverordnung.<br />Demnach sind Vergnügungsstätten nur ausnahmsweise zulässig. Eine Spielhalle stellt eine Vergnügungsstätte dar.<br />Eine Ausnahme vom Bebauungsplan kann grundsätzlich nur im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden.<br />Einstimmig verweigerte der Gemeinderat zur vorliegenden Bauanfrage und der erforderlichen Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“ das gemeindliche Einvernehmen.</p>
<p>Abschließend wurde im Rahmen eines<strong> immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren</strong> für die wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Carboxymethylcellulose, Industriestraße 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />Brandschutzrechtliche Bestimmungen sind von der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Miltenberg zu beurteilen.<br />Brandschutzrechtliche Auflagen sind vom Antragsteller zu erfüllen.</p>
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                <pubDate>Thu, 26 Jul 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.07.2018</title>
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                    <p>Zudem wurde der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeuges für den Gemeindeförster in einer Preisspanne zwischen 10.000 € bis 15.000 € zugestimmt.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung war die Information und Beratung zum Erftalbad Bürgstadt durch den Geschäftsführer der EMB, Herrn Keller.<br />Herr Keller bezog sich auf den kürzlich erschienenen Zeitungsartikel und führte aus, dass zwar seitens der EMB bei den regelmäßigen Abfragen des Innenministeriums immer der Hinweis erfolgt, dass das Erftalbad von einer Schließung bedroht ist, dies jedoch nur unter dem Aspekt, dass die EMB eine Generalsanierung aus finanzieller Sicht nicht stemmen kann und im Schadensfall schließen müsste. Allerdings wird seitens der EMB alles dafür getan, dass sich der bauliche Zustand bzw. die technischen Anlagen ordnungsgemäß darstellen, so dass der Schwimmbadbetrieb nach wie vor aufrechterhalten werden kann. Im Gegenteil, erachtet er den derzeitigen Zustand des Erftalbades für besser als vor einigen Jahren. Hauptgrund hierfür ist sicherlich, dass ursprüngliche am Becken vorhandene Schäden mit neuen Sanierungstechniken besser im Griff sind bzw. auch weniger Schäden am Leitungsnetz auftraten. Sollte jedoch der „Supergau“ auftreten, der eine Komplettsanierung mit geschätzten Kosten von ca. 3 Mio. € nötig macht, wäre dies aktuell nicht von der EMB finanzierbar.<br />Aus dem Gremium wurde daran erinnert, dass verschiedene Stimmen im Umlauf seien, angefangen von angeblichen Ideen das Schwimmbad bald schließen zu wollen, über die Idee das Miltenberger Schwimmbad zu erweitern bzw. gar an einem neuen Standort ein neues Schwimmbad zu errichten. Er wollte wissen, welche Überlegungen hierzu tatsächlich im Raum stehen bzw. inwieweit Planungen für eine Generalsanierung des Erftalbades vorhanden sind.<br />Aus wirtschaftlichem Denken heraus, sieht er die Notwendigkeit seitens der EMB mögliche Reparaturen bzw. Sanierungsarbeiten im finanziellen Budget einzuplanen bzw. auch zu Wissen wie bei Eintritt des Schadensfalles weiter verfahren wird.<br />Herr Keller führte aus, dass die Planung an einem anderen Standort ein politisches Thema wäre und er hiervon noch nichts gehört habe. Ebenso gibt es keine konkreten Planungen, das Miltenberger Schwimmbad zu erweitern, auch wenn diese Idee im Rahmen der gemeinsamen Stadt- und Gemeinderatssitzung einmal angesprochen wurde. Sollte der „Supergau“ eintreten, wäre derzeit wie bereits erwähnt, eine Sanierung aus finanzieller Sicht seitens der EMB nicht möglich. Herr Keller stellte jedoch fest, dass die Hausaufgaben zum ordnungsgemäßen Unterhalt des Erftalbades mehr als erledigt werden, so dass er eigentlich optimistisch gestimmt ist, dass in naher Zukunft noch keine Generalsanierung notwendig ist, zumal die Beckenschäden durch die neue Sanierungstechnik derzeit halten.<br />Deshalb hält er eine Entscheidung zum Weiterbetrieb des Erftalbades zum jetzigen Zeitpunkt für unnötig.<br />Abschließend stellte Bgm. Grün fest, dass derzeit kein akuter Sanierungsbedarf besteht und auch keine Schließung droht. Dennoch hat er bereits lose mit den Bürgermeistern der Kleeblattgemeinden Miltenberg, Großheubach und Kleinheubach gesprochen, ob nicht ein gemeinsames Schwimmbad auch eine Möglichkeit wäre. Trotz der Schwierigkeit des Themas möchte er hier aber mit diesen weiterhin in Kontakt bleiben.</p>
<p>Bereits Ende 2017 stimmte der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 als Ersatz für das derzeitige Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1993) zu. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde der Kauf eines neuen HLF 20 mit 350.000 € vorgesehen, wobei 125.000 € als Zuschuss der Regierung gegengerechnet wurden.<br />Aufgrund der europaweiten öffentlichen Bekanntmachung wurden von insgesamt elf Anbietern die Ausschreibungsunterlagen angefordert.<br />Nach Wertung der Angebote für die 3 Lose (Los 1: Fahrgestell, Los 2: Aufbau, Pumpenanlage, Zumischung etc., Los 3: Feuerwehrtechnische Beladung) wurde vom Gemeinderat folgender Auftragsvergabe zugestimmt.<br />Der Vergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die<br />FFW Bürgstadt an die Firma MAN, München (Fahrgestell Brutto 99.365,00 €), Firma Walser, Rankweil (A) (Aufbau Brutto 270.957,05 €) und an die Firma Handelsforum, Würzburg (Beladung Brutto 48.969,93 €) wird zugestimmt.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde über die Parkzeitzone in der Martinsgasse beraten.<br />Im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt wurde im Jahre 2008 durch den damaligen Gemeinderat die Einrichtung einer Parkzeitzone in verschiedenen Bereichen des Altortes beschlossen.<br />Der Beschluss dieser Verkehrsregelungen wurde damals in Abstimmung mit dem Gewerbeverein gefasst.<br />In der Martinsgasse ist seitdem ab dem Anwesen Haus Nr. 7 (Höhe Marienbader Straße) bis zur Einmündung in die Hauptstraße das Parken in den gekennzeichneten Flächen zu den festgelegten Zeiten max. eine Stunde erlaubt. Grund für diese Entscheidung war u. a. auch die Kurzzeitparkmöglichkeit vor der Metzgerei Balles, die es dort mittlerweile nicht mehr gibt.<br />Der Wunsch verschiedener Anwohner ist, die zeitliche Anordnung aufzuheben und das Parken in den gekennzeichneten Flächen ab dem Anwesen Martinsgasse Haus Nr. 7 bis zur Einmündung in die Hauptstraße dauerhaft zu erlauben.<br />Nach ausführlicher Diskussion und Abwägung der Argumente wurde entschieden, die seitherige Parkzeitregelung in der Martinsgasse beizubehalten.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Jul 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.06.2018</title>
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                    <p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass die <strong>Vergabe eines Ingenieurvertrages</strong> (Planungsleistungen) für die Aufstellung eines Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet Buschenweg an das Ing.-Büro Eilbacher erfolgt ist.</p>
<p>Zudem lag dem Gremium ein Bauantrag für den <strong>Neubau eines Gewerbeobjektes mit Ferienwohnungen</strong> und Carport in der Kolpingstraße 3 vor.<br />Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Krieggärten“ und ist als Gewerbegebiet verplant.<br />Im Untergeschoss des Objektes sollen Gewerberäume sowie Räumlichkeiten zur Abhaltung von Workshops entstehen. Im Erdgeschoss sind Ladenflächen vorgesehen, im Obergeschoss Flächen für Dienstleistungsgewerbe. Im Dachgeschoss sind zwei Ferienwohnungen geplant.<br />Für die als Gewerbe vorgesehenen Räume sind noch keine Mieter bekannt. Die Flächen sollen jedoch vorrangig an z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Krankenkasse , Verkaufsgeschäft oder ähnliches vermietet werden.<br />Die Berechnung der Stellplatzanzahl basiert auf den oben genannten Nutzungen. Diese werden auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.<br />Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wären einige Befreiungen erforderlich, insbesondere auch von der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse.<br />Das Gebäude wird viergeschossig gebaut, das Erd- Ober- und Dachgeschoss sind Vollgeschosse, wobei das Dachgeschoss als Flach- bzw. Pultdach ausgeführt werden soll.<br />Der Bebauungsplan sieht nur zwei baurechtliche Vollgeschosse vor, im Bauantrag sind drei Vollgeschosse geplant.<br />Bei der Prüfung, ob den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt wird, sind ist u.a. zu prüfen, ob die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und ob die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vertretbar sind.<br />Es wurde festgestellt, dass die Anlieger zum Vorhaben vorgesprochen haben. Grundsätzlich besteht damit auch Einverständnis, jedoch wünschen sie, dass versucht werden sollte den Bauherrn zu einem Satteldach zu bewegen. So wird die Aussicht nicht zu sehr verbaut bzw. trifft der Ausblick nicht auf eine senkrechte Wand sondern auf ein abgeschrägtes Satteldach.<br />Es wurde erläutert, dass der Gemeinderat nicht das Flach- bzw. Pultdach als solches ablehnen kann, sondern lediglich das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung für drei Vollgeschosse versagen kann, so dass dann zwangsläufig als drittes Stockwerk ein Satteldach errichtet werden müsste.<br />Im Gremium war man jedoch der Meinung, dass aufgrund der Lage des Vorhabens im Gewerbegebiet, das zudem unternehmerisch genutzt werden soll, dies honoriert werden sollte, zumal der Baukörper als solches städtebaulich durchaus vertretbar ist.<br />Zudem wurde in ähnlichen Fällen in anderen Baugebieten bereits häufiger einer Befreiung zugestimmt.<br />Demnach erteilte der Gemeinderat zum vorliegen Bauantrag und der benötigten Befreiungen das gemeindliche Einvernehmen. Für das anschließende Genehmigungsverfahren ist das Landratsamt zuständig.</p>
<p>Weiterhin billigte der Gemeinderat den ausgearbeiteten Änderungsplan zum <strong>Bebaungsplan „Unterer Steffleinsgraben“</strong>. Inhalt ist insbesondere die Freigabe von Flach- bzw. Pultdächern in diesem Baugebiet. Die Planung ist entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches für einen Monat öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.</p>
<p>Zudem befasste sich der Gemeinderat mit der<strong> Sanierung der Grund- und Mittelschule Bürgstadt</strong> und hier insbesondere mit der Festlegung des zu planenden Heizungs- und Lüftungssystems. Unter Abwägung einzelner technischer Vorgaben und der Energieeinsparverordnung stimmte der Gemeinderat der Empfehlung des Büros Sattes für die Heizungsanlage mit Gas-Brennwert/Pelletkessel mit 50/50 % für die Grund- und Mittelschule bei einer einer Investitionssumme von ca. 63.000,- € brutto zu. Diese Heizvariante wird bei den weiteren Planungen der Generalsanierung berücksichtigt.<br />Weiterhin wurde festgelegt, mit welchem Lüftungssystem für die einzelnen Räume die weiteren Planungen vorgenommen werden. Die teuereren Fassadenlüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung kommen nur dort zum Einsatz, wo es baulich aufgrund der Raumgrößen notwendig ist. Die ebenfalls bewährte günstigere bedarfsgeführte Lüftung in den übrigen Räumen.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über die Abrechnung der <strong>Volkshochschule</strong> für das Jahr 2017.<br />Der Anteil des Marktes Bürgstadt beträgt bei 200 Teilnehmern im Jahr 2017 insgesamt 3.887,33 €.</p>
<p>Als Sachstandsbericht zu den <strong>Hundsrückterrassen</strong> wurde mitgeteilt, dass vom ALE (Amt für ländliche Entwicklung) die BBV Landsiedlung GmbH beauftragt wurde, Vorbereitungen für einen freiwilligen Landtausch zu treffen. Hierzu wurden von der BBV bereits mit einzelnen Interessensvertretern und Behörden Gespräche geführt. Im nächsten Schritt werden von der BBV Landsiedlung völlig ergebnisoffen Einzelgespräche mit allen Grundstückseigentümern im geplanten Gebiet „Hundsrückterrassen“ vereinbart und besprochen, wie und in welcher Form eine Mitwirkungsbereitschaft besteht. Hierzu werden alle Eigentümer zur Terminvereinbarung angeschrieben.</p>
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                <pubDate>Thu, 28 Jun 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2018-06-26-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-26062018/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 05.06.2018</title>
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                    <p>- Mit der Planung der Erweiterung des Kindergartens „Bürgstadter Rasselbande“ wird das Ing.büro Johann und Eck zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß dem vorliegenden Angebot beauftragt. Anschließend erfolgt stufenweise Beauftragung.<br />- Die Vergabe des Ingenieurvertrages für den Ausbau der Straße „Am Bildstock“ erfolgt an das Ing.büro Eilbacher, Miltenberg.<br />- Der Gemeinderat stimmt als Ersatzbeschaffung für den Unimog einem Ganzjahresfahrzeug für den gemeindlichen Bauhof, einem Lindner Unitrac 112 L drive, zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 192.123,25 EUR zu.</p>
<p>Anschließend gab Frau Ulrike Baumann als Leiterin der <strong>Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach</strong> einen Erfahrungsbericht.<br />Frau Baumann führte aus, dass im Jahr 2017 die Zahlen der übernachtenden Personen bei 48.000 und damit um 3 % höher als 2016 lagen. Berücksichtigt wurden hierbei 14 Betriebe mit insgesamt 553 Betten, wobei die Übernachtungsdauer nicht erfasst ist. Statistisch gewertet wurden lediglich Häuser mit 10 Betten und mehr. Unter Berücksichtigung der Übernachtungsdauer lagen die genannten Betriebe mit 84.280 Übernachtungen um ca. 3,9 % höher als 2016. Dies wiederum entspricht bei einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 39,1 % einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 1,9 Tagen. Ebenfalls zugenommen haben die Übernachtungen in Wohnmobilen. Hier schätzt man weitere 8.000 Übernachtungen. Frau Baumann geht davon aus, dass insbesondere diese Zahl noch steigen wird, da der Wohnmobiltourismus mit 450.000 gemeldeten Wohnmobilen in Deutschland zunehmen wird.<br />Seitens der Tourismusgemeinschaft sind ebenfalls bei den Gästeführungen Steigerungen wahrzunehmen. Von 34 Gästeführern die von der Tourismusgemeinschaft vermittelt werden, wurden insgesamt 635 Führungen im Zuständigkeitsbereich durchgeführt.<br />Sie stellte in Frage, ob die aktuellen Logos und der Gebietsname noch Identitätswirkung hat. Deshalb sollte man sich Gedanken über neue Logos sowie griffigere Namen als „Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach“ oder „Die Perle am Main“ machen. Zudem müssen zentralere Aussagen, Versprechungen oder Positionierungen für unsere Region gefunden werden. Hierzu beabsichtigt sie erfahrene Marketingbüros mit der Umsetzung zu beauftragen.<br />Abschließend erinnerte sie daran, „Tourismus ist Leistung, nicht Werbung“.</p>
<p>Nach ausführlicher Diskussion wurde entschieden, den Auftrag für die <strong>Oberflächenbehandlung</strong> in den Straßen "Zum Heimbuch" und "Steinerne Gasse“ als Anschlussauftrag an die Firma Luley zu vergeben, nachdem diese bereits 2017 mit der Straßensanierungsmaßnahme in der Pfarrer-Hartig-Straße, Zum Kettenacker und Rother-Rain-Weg beauftragt wurden, die demnächst umgesetzt wird.</p>
<p>Zugestimmt wurde dem Abschluss einer <strong>Zweckvereinbarung</strong> mit dem Landkreis Miltenberg zur Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Städte, Märkten und Gemeinden im Landkreis Miltenberg sowie den Landkreis Miltenberg.</p>
<p>Abschließend informierte 2. Bgm. Umscheid in Absprache mit der EMB, dass aufgrund einer Erhebung des Innenministeriums das <strong>Erftalbad</strong> nicht nur als „sanierungsbedürftig“ sondern auch „von der Schließung bedroht“ geführt wird.<br />Hierzu ist anzumerken, dass der bauliche Zustand dem Alter des Bades entsprechend ist. Jedoch weißt es zusätzliche Schäden, teilweise baulich bedingt, am Becken, an den Beckenköpfen und dem Beckenumgang auf. Durch laufende Instandhaltungen wird das Schwimmbad aber auf einem ordentlichen und betriebsfähigen Niveau gehalten.<br />Bei größeren Schäden (Becken, Rohrleitungen) würde wahrscheinlich nur noch eine Komplettsanierung in Frage kommen. Nach aktuellen groben Schätzungen wäre hier mit rd. 3,5 - 4,0 Mio. EUR zu rechnen.<br />Für die aktuelle Saison ist nach aktuellem Kenntnisstand der Betrieb gesichert. Aussagen für kommende Jahre können abschließend immer erst kurz vor der Saison getroffen werden, wenn nach den Reinigungsarbeiten evtl. witterungsbedingte Schäden (Frost etc.) sichtbar werden. Bei gravierenden Schäden muss zwischen einer Sanierung bzw. Schließung abgewogen werden.<br />Zur Klarstellung wurde ergänzend festgestellt, dass die Formulierung „von der Schließung bedroht“ von der EMB deshalb angegeben wurde, da aufgrund des finanziellen Aufwandes möglicherweise eine Sanierung ausbleiben könnte und aus diesem Grund eine „Schließung drohen“ könnte, d.h. jedoch nicht, dass aktuell die baulichen Umstände so sind, dass deshalb akut eine „Schließung droht“.</p>
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                <pubDate>Thu, 07 Jun 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 15.05.2018</title>
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                    <p>Neben einigen privaten Bauanträgen lag der Bericht für das Jahr 2016 über die Beteiligung des Marktes Bürgstadt an der Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH &amp; Co. KG..</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte außerdem, dass sich der Kreis Miltenberg an der Kampagne Stadtradeln beteiligt – Nähere Infos sind unter www.stadtradeln.de zu finden.</p>
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                <pubDate>Thu, 17 May 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.04.2018</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Nach der Haushaltsansprache von Bürgermeister Grün erläuterte Kämmerer und Geschäftsstellenleiter Thomas Hofmann anhand des Vorberichtes die wichtigsten Zahlen des Haushaltes 2018. <br />In Vorberatungen bestand im Gremium Einigkeit dahin, dass aufgrund der aktuellen Finanzlage der Gewerbesteuerhebesatz von 360 % auf 340 % ab dem Haushaltsjahr 2018 gesenkt werden soll.</p>
<p>Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab</p>
<table width="426" height="85">
<tbody>
<tr>
<td>Verwaltungshaushalt</td>
<td style="text-align: right;">10.496.630,- €</td>
</tr>
<tr>
<td>Vermögenshaushalt</td>
<td style="text-align: right;">4.402.380,- €</td>
</tr>
<tr>
<td>Gesamthaushalt</td>
<td style="text-align: right;">14.899.010,- €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Damit hat sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes um 123.790 € vermindert, und das Volumen des Vermögenshaushaltes sich um 1.019.780 € erhöht.</p>
<p>Im <strong>Verwaltungshaushalt</strong> kommt es bei folgenden Positionen zu größeren Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:</p>
<table style="width: 632px;" height="170">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 342px;"><strong>Einnahmen</strong></td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2017</strong></td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2018</strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Gebühren f. Kindergarten und Kinderkrippe</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">188.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">205.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Churfrankenvinothek - Verkaufserlöse Speisen, Getränke</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">100.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">140.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Holzverkauf</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">230.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Gewerbesteuer (bei Hebesatz von 340 % ab 2018)</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">3.800.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">3.600.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Anteil an der Einkommenssteuer</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">2.280.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">2.415.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Anteil an der Umsatzsteuer</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">358.900 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">372.300 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 342px;">Schlüsselzuweisungen</td>
<td style="width: 98.7px; text-align: right;">197.000 €</td>
<td style="width: 103.3px; text-align: right;">0 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><em>Weitere wichtige Einnahmen im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</em></p>
<table style="width: 633px;" height="212">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 483.617px;"></td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2018</strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Gastschulbeiträge</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">175.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Zuschuss f. offene Ganztagsschule</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">62.600 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Zuschuss für die Schülerbeförderung</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">55.900 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Betriebskostenförderung für Kindergarten und Kinderkrippe</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">500.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Straßenunterhaltungszuschuss</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">43.600 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Kanalbenutzungsgebühren</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">505.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Konzessionsabgabe Strom</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">109.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Konzessionsabgabe Wasser</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">49.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Grundsteuer A + B (zusammen)</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">647.600 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 483.617px;">Anteil am Einkommensteuerersatz</td>
<td style="width: 132.383px; text-align: right;">177.900 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p></p>
<table width="630" height="155">
<tbody>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;"><strong>Ausgaben</strong></td>
<td style="height: 21px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2017</strong></td>
<td style="height: 21px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2018</strong></td>
</tr>
<tr style="height: 23px;">
<td style="height: 23px;">Personalkosten insgesamt</td>
<td style="height: 23px;">
<p style="text-align: right;">2.711.240 €</p>
</td>
<td style="height: 23px;">
<p style="text-align: right;">2.800.180 €</p>
</td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Straßenunterhalt</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">70.000 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">60.000 €</td>
</tr>
<tr style="height: 42px;">
<td style="height: 42px;">Churfrankenvinothek-Kosten f. Einkauf Speisen <br />u. Getränke und sonstiger Betriebsaufwand</td>
<td style="height: 42px; text-align: right;">71.000 €<br /><br /></td>
<td style="height: 42px; text-align: right;">90.000 €<br /><br /></td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Feldwegeunterhalt</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">60.000 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">30.000 €</td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Kreisumlage (38 %)</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">1.685.400 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">2.496.800 €</td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Umlage an die VG Erftal</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">550.000 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">572.400 €</td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Zinsen für Darlehen</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">91.310 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">70.470 €</td>
</tr>
<tr style="height: 21px;">
<td style="height: 21px;">Zuführung zum Vermögenshaushalt</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">1.976.000 €</td>
<td style="height: 21px; text-align: right;">922.580 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Weitere Hauptausgaben im Verwaltungshaushalt (Ansätze ähnlich dem Vorjahr) sind:</p>
<table style="width: 623px;" height="355">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 480.7px;"></td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;"><strong>Ansatz 2018</strong></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Schule Geb.unterhalt, Heizung, Reinigung, Verbrausgebühren, Versich.</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">115.200 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Gastschulbeiträge (Ausgabe)</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">66.400 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Betriebskostenförderung an auswärtige Kindertagesstätten</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Kosten der Schülerbeförderung</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">74.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Unterhalt Straßenbeleuchtung</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">35.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Strom f. Straßenbeleuchtung</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">68.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Kanalunterhalt</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">160.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Umlage an AZV Main-Mud f. Verwaltungs- u. Betriebskosten</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">184.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Umlage an AZV Main-Mud f. Zins und Tilgung</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">47.900 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Mittelmühle (Geb.unterh., Heizung, Reinig., Verbr.gebühren, Versich.)</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">51.600 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Wald - Rückungen, Forstpflanzen u.ä.</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">80.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 480.7px;">Gewerbesteuerumlage</td>
<td style="width: 132.3px; text-align: right;">725.300 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diese Zahlen führen dazu, dass in diesem Jahr die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt 922.580,00 beträgt. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzuführung (Höhe der Tilgungsleistung) beträgt 333.300 €.</p>
<p><br />Folgende weitere größere Ausgaben sind im <strong>Vermögenshaushalt</strong> geplant, wobei die einzelnen Maßnahmen noch separat beschlossen werden müssen:</p>
<table style="width: 604px;" height="1011">
<tbody>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Rathaus - Planung barrierefreier Zugang u. Dachgeschoss-San.</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Feuerwehr - Ersatzbeschaffung Fahrzeug HLF 20</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">350.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Feuerwehr - Ersatzbeschaffung Schutzkleidung</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">45.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Feuerwehr - Schlauchpflege-Kompaktanlage</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">70.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Feuerwehrgerätehaus - Umbau wg. Schauchpflegeanlage und <br />Umsetzung Fahrzeugkonzept</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">15.000 €<br /><br /></td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Zuschuss an Feuerwehrverein f. Ersatzbeschaffung MTW</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">5.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Schule - Anschaffungen (PC, Multimedia, Ergänzungsmobilar)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">6.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Schule - Planung Sanierung (Honorar)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Glockenturm Alte Kirche - Streicharbeiten u. Treppe</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">22.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Zuschuss Dachsanierung Neue Pfarrkirche</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">10.500 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Attraktivierung verschiedener Spielplätze</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">30.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Kindergarten/Kinderkrippe Erweiterung / Neubau (Planung)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Streicharbeiten Außenfassade Kindergarten (Altbau)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">15.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Sporthalle - Umbau Toiletten Unterer Saal</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Sporthalle - Sanierungsplanung Unterer Saal</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">5.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">vorgesehener freiwlliger Beckensanierungsbeitrag f. Erftalbad</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Städtebauförderung - Kommunales Förderprogramm</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Konzeptentwicklung Altort</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Sanierung Miltenberger Str. v. Steffl.graben bis Kreisel (Fahrbahn)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">100.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Kreisel Am Stadtweg</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Wegeleitsystem im Ortsbereich</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Ausbau "Am Bildstock" (Straße)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">265.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Wartehäuschen Bushaltestelle Miltenberger Straße</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">6.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Sanierung Erfsteg (nähe Grillplatz)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Straßenbeleuchtung (LED-Umstellung)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">90.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Beleuchtung Fußweg Gartenstraße (Richtung Erf) </td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">20.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Parkplätze entlang der Josef-Ullrich-Straße</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">15.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Englertsgraben (Flutmulde)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">50.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Ausbau "Am Bildstock" (Kanal)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">282.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Konzeptentwicklung Mittelmühle / Zoo-Dietz-Gelände</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Bauhof - Beschaffung v. Werkzeugen u. Maschinen</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">10.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Bauhof - Beschaffung Ersatzfahrzeug Doppelkabinen-Kipper</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">35.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Bauhof - Beschaffung Ersatzfahrzeug Unimog (Multicar)</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">200.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Wegesanierung Rotweinwanderweg</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">40.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">DSL-Ausbau Industriegebiet</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">70.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Grunderwerb (Grundstücke / Gebäude) </td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">250.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td style="width: 533.533px;">Tilgung von Darlehen</td>
<td style="width: 131.467px; text-align: right;">333.300 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Diesen Ausgaben stehen folgende Einnahmen gegenüber:</p>
<table width="597" height="148">
<tbody>
<tr>
<td>Zuschuss f. Schlauchpflege-Kompaktanlage</td>
<td style="text-align: right;">20.800 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuschuss f. Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED</td>
<td style="text-align: right;">22.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuschuss DSL-Ausbau Industriegebiet</td>
<td style="text-align: right;">55.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Investitionspauschale</td>
<td style="text-align: right;">77.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Entnahme aus Rücklage (aus Haushaltsjahr 2017)</td>
<td style="text-align: right;">3.300.000 €</td>
</tr>
<tr>
<td>Zuführung vom Verwaltungshaushalt</td>
<td style="text-align: right;">922.580 €</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Aus der Jahresrechnung 2017 kann mit einem Sollüberschuss von rd. 3.300.000 € aus Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben gerechnet werden. <br />Für das Haushaltsjahr 2018 ist keine neue Darlehensaufnahme erforderlich. <br />Die planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 333.300 € führen am Jahresende 2018 zu einem Schuldenstand von rd. 2.653.000 € (2017: 2.986.440 €). <br />Somit werden in diesem Jahr 333.300 € Schulden getilgt . Die Zuführung zur Rücklage für die anstehenden Investitionen der Folgejahre errechnet sich mit 1.531.080 €. <br />Das ergibt am Jahresende eine voraussichtliche Pro-Kopfverschuldung bei 4.270 Einwohnern von 621,31 €/Einw. (Landesdurchschnitt: 603 €/Einw.) <br />Es gibt derzeit keine weiteren fremdfinanzierten Maßnahmen mehr.</p>
<p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde informiert, dass für die <strong>Erweiterung des Kindergartens</strong> im nächsten Schritt von einem Planungsbüro ein erster grober Planungsentwurf eines Erweiterungsbaues im Bestandsgelände des Kindergartens gefertigt werden soll. Dieser dient zunächst als Entscheidungsgrundlage für eine abschließende Standortwahl. <br />Hierfür werden drei Planungsbüros um eine Angebotsabgabe für die Planungs- und Ausführungsphase gebeten. Parallel hierzu wird mit den betroffenen Grundstückseigentümern im Erweiterungsbereich Kontakt aufgenommen und deren Veräußerungsbereitschaft abgefragt.</p>
<p>Weiterhin wurde informiert, dass einem Honorangebot des Büro Johann &amp; Eck nach der Energieeinsparverordnung und zur Erstellung eines Brandschutzkonzeptes für die Generalsanierung der <strong>Grund- und Mittelschule</strong> entsprochen wurde.</p>
<p>In einem weiteren Beratungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit der <strong>Ausweisung eines neuen Baugebietes</strong> in der Flurabteilung Judenpfad. Im Konkreten ging es um die landesplanerische Beurteilung des Vorhabens durch die Landesplanungsbehörde an der Regierung von Unterfranken. <br />Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auch dort ein gewisser Bedarf an Baulanderschließung erkannt wird. Zur Ermittlung eines überschlägigen Bedarfs kann auf die Flächenmanagement- Datenbank des Landesamtes für Umwelt zurückgegriffen werden. Aus der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung von -3% bis 2028 sowie der angenommenen Auflockerung von 0,3% p.a. würde sich ein rechnerischer Bedarf von ca. 18 zusätzlichen Wohneinheiten in den nächsten 10 Jahren in Bürgstadt ergeben. An bestehenden Potenzialen wird gesehen, dass trotz Bemühungen der Marktgemeinde bislang keine Aktivierung der innenliegenden, vollerschlossenen Potenziale möglich war. Zudem sind im Flächennutzungsplan der Marktgemeinde noch insgesamt 7,3 ha als potenzielle Misch-/ Wohngebiete dargestellt. Diese sind jedoch nicht im Besitz der Gemeinde. <br />Als Fazit sieht die Regierung einen leichten zusätzlichen Flächenbedarf, der derzeit nicht aus den bestehenden Baulücken gedeckt werden kann, sieht jedoch auch nicht die Notwendigkeit der in den ersten Entwürfen angedachten Größenordnung. <br />Als nächster Schritt wurde vom Gemeinderat entschieden, für das gesamte voruntersuchte Gebiet einen Bebauungsplanentwurf zu erstellen. Je nach Grundstückszuschnitt sollten auch Doppel- und Reihenhäuser eingeplant werden. Angebote für die Erstellung des Bebauungsplans werden von zwei Planungsbüros eingeholt. Die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flächen für Bauerwartungsland (Sauäcker bzw. Gebiet hinter der St.-Urbanus-Straße) werden zunächst nicht aus dem Plan gestrichen.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde noch die Änderung des<strong> Bebauungsplanes „Industriegebiet Bürgstadt-Nord“</strong> wie beantragt beschlossen. Die ehemalige Böschungsfläche wird bei der parzellierten Fläche als bebaubare Fläche ausgewiesen, die Baugrenzen werden entsprechend geändert.</p>
<p style="text-align: left;">Ebenfalls beschlossen wurde der Neuerlass von <strong>Richtlinien zur Vereinsförderung</strong> rückwirkend zum 01.01.2018. Diese wurden jetzt einheitlich in einer Richtlinie zusammengeführt, nachdem dies zuvor durch verschiedene Beschlüsse und Richtlinien festgelegt war. <br />Folgende Regelungen werden in den Richtlinien zur Vereinsförderung getroffen: <br />1. Jahresförderung: <br />Die Jahresförderung setzt sich aus einem Sockelbetrag, einem Zuschuss für jugendliche Mitglieder, sowie einem Betrag aus der Zuordnung der Vereine in Kategorien zusammen. <br />Die Höhe des Sockelbetrages ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder eines Vereines. <br />Für jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren wird ein zusätzlicher Zuschuss i. H. v. 3,00 € je jugendlichem Mitglied gewährt. <br />Die Jahresförderung beträgt in der Summe bisher 11.150,00 €/Jahr. Aufgrund der Neustrukturierung werden sich diese derzeit auf 16.612,00 €/Jahr belaufen. <br />Die Gesamthöhe der laufenden Jahresförderung an die Vereine wird jährlich im Gemeinderat öffentlich festgesetzt. <br />2. Jugendförderung: <br />Im Bereich Jugendförderung werden den Vereinen für Jugenderholungsmaßnahmen (z. B. Zeltlager, Freizeiten) und Arbeitsmaterialien (z. B. Sportgeräte, Liederbücher, etc.) Zuschüsse durch die Gemeinde gewährt. <br />3. Investitionszuschüsse: <br />Für Neubauten, Erweiterungen und Instandsetzungsmaßnahmen (Sanierungen) an Sportanlagen, Vereinsgebäuden und ähnlichen Einrichtungen wird ab einer Investitionssumme von 2.500 Euro ein Zuschuss in Höhe von 25 % der Gesamtsumme der förderfähigen Kosten gewährt. <br />Für Neubauten und Generalsanierungsmaßnahmen mit förderfähigen Kosten ab 50.000 Euro kann eine Einzelfallentscheidung vom Gemeinderat getroffen werden. <br />Laufende Unterhaltsmaßnahmen und der Ersatz von Verschleißartikeln sind hiervon ausgenommen. <br />Für die Beschaffung von Sport-Großgeräten, Musikinstrumenten und Bekleidungen, die bereits durch Fachverbände bezuschusst wurden, kann zusätzlich ein Zuschuss in Höhe von 15 % der Anschaffungskosten gewährt werden.</p>
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                <pubDate>Tue, 24 Apr 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.04.2018</title>
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                    <p>Es wurde festgestellt, dass hier aufgrund der Schadenskartierung ein dringender Handlungsbedarf beim Kanal besteht, zumal auch eine hydarulische Aufweitung erforderlich ist.<br />Für die Straßenoberfläche zeigt die Straßenzustandsbeurteilung „Sanierung nicht mehr sinnvoll“, daher Vollausbau.<br />Mit dem Energieversorgern EMB und GMB wurde bereits Kontakt aufgenommen um für den Vollausbau sämtliche Infrastruktur (Wasser, Strom, Gas, Straßenbeleuchtung, Speednet….) aufzubauen.<br />Aufgrund der Straßenbreite von ca. 6,00 m wird der Aufbau der Straßenoberfläche dem jetzigen Ausbau entsprechen, was eine Asphaltbreite von 5,00 m als Dachprofil und beidseitige Pflasterrinne (3-zeilig) als Straßenentwässerung bedeutet.<br />Das Ing.-Büro hat für die gesamte Baumaßnahme eine Kostenschätzung aus zurückliegenden Baumaßnahmen ermittelt. Die Schätzung beläuft sich für die Straße „Am Bildstock“ in Vollausbau einschließlich Baunebenkosten auf brutto 680.000,- € (Straßenbau: 195.000,- €, Kanal: 235.000,- €, Wasser: 112.000,- €, Beleuchtung: 25.000,- €, Baunebenkosten: 113.000,- €).<br />Straßenausbaubeiträge von den Anliegern werden aufgrund der geplanten Gesetzesänderung keine mehr zu entrichten sein.<br />Es wurde mitgeteilt, dass derzeit zwar lediglich ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vorliegt, jedoch mit der Verabschiedung in nächster Zeit gerechnet wird.<br />Wie sich die Kommunen alternativ refinanzieren ist seitens des Freistaates Bayern noch nicht geklärt. Fest steht, dass auf Empfehlung des Bayer. Gemeindetages und anderer Rechtsinstitutionen von jeglichen Bescheiderteilungen an Anlieger derzeit abgesehen wird.<br />Vom Gemeinderat wurde entschieden, dass die Straße „Am Bildstock“ aufgrund der Zustandsbeurteilungen Kanal- und Straßenoberflächen nach den oben genannten Ausführungen saniert wird. Für die Ausführungsplanung werden zunächst bei drei Ingenieurbüros Angebote eingeholt.</p>
<p>Der Haushalt 2018 für den<strong> Abwasserzweckverband Main-Mud</strong> wurde ebenfalls vorberaten und diesem zugestimmt. Der Gesamthaushalt schließt mit 2.716.100 € und ähnelt den Zahlen des Vorjahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 1.899.100,00 € in diesem Jahr um ca. 340.000,00 € unter dem Ansatz von 2017. Beim Vermögenshaushalt ergibt sich bei einem Ansatz von 817.000,00 € eine Volumenreduzierung von ca. 135.000 € zum Jahr 2017. An Tilgungen sind 130.000 € veranschlagt, sodass für 2018 wieder eine Erhöhung des Schuldenstands auf ca. 1.114.231,32 € zu erwarten ist.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Apr 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2018-04-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10042018/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018</title>
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                    <p>In diesem Rahmen wurde im Gemeinderat ein Wechsel der Collenberger Schüler vom Mittelschulstandort Bürgstadt zum Schulverband Faulbach diskutiert, der zudem auch bei Herrn Schulamtsdirektor Schmid öffentlich Gefallen fand.<br />Begründet wird dieses Ansinnen damit, dass hierdurch eine Stärkung des Südspessarts auch in schulischer Sicht erhofft wird, nachdem bereits deckungsgleich die Südspessart-Allianz besteht und hier erfolgreich zusammengearbeitet wird.<br />Im laufenden Schuljahr besuchen 40 Schüler aus Collenberg die Mittelschule Bürgstadt, im Rahmen des Mittelschulverbundes nochmals weitere 11 den M-Zweig in Miltenberg. Insgesamt besuchen die Mittelschule Bürgstadt derzeit 128 Schüler aus Bürgstadt, Eichenbühl, Neunkirchen, Collenberg und Miltenberg. Den M-Zweig in Miltenberg besuchen aktuell 17 Schüler aus Bürgstadt, 13 aus Eichenbühl und 10 aus Neunkirchen.<br />Fehlen die Collenberger Schüler in Bürgstadt bestehen Bedenken dahingehend, dass auf Dauer die Mittelschule Bürgstadt in ihrem Bestand gefährdet ist, da bei gesetzlichen Mindestklassenstärken von 15 Schülern die Schülerzahlen zur Klassenbildung nicht mehr ausreichen könnte. Schulamtsdirektor Schmid teilte diese Bedenken nicht und sieht den Schulstandort auch bei einem Austritt Collenbergs gesichert.<br />Der Markt Bürgstadt als verantwortlicher Sachaufwandsträger an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt hat mit dem Schuljahr 1985/86 einen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag mit der Gemeinde Neunkirchen, der Gemeinde Eichenbühl und der Gemeinde Collenberg abgeschlossen, in dem grundsätzlich geregelt ist, dass die Mittelschüler (früher Hauptschüler) dieser Orte in Bürgstadt beschult werden. Im Gegenzug verpflichten sich die Kommunen sich am Sachaufwand ausschließlich für den Mittelschulbereich zu beteiligen.<br />Seit dem Schuljahr 2010/2011 gibt es zusätzlich den Mittelschulverbund Miltenberg-Bürgstadt-Faulbach mit einem gemeinsamen Verbundkoordinator der drei selbständigen Schulen. Aufgrund dieses Verbundes ist es seit dieser Zeit problemlos möglich, dass Collenberger Schüler auf Wunsch und in Einvernehmen mit dem Verbundkoordinator auch die Mittelschule Faulbach besuchen können.<br />Nachdem der Markt Bürgstadt jetzt eine Sanierung der Grund- und Mittelschule beabsichtigt, wurde u.a. auch die Gemeinde Collenberg hierüber unterrichtet und die gesamten Schätzkosten mit ca. 9 Mio € brutto beziffert. Kostenberechnungen liegen erst nach Abschluss der gesamten Planungen vor. Diese geschätzten Kosten von ca. 9 Mio. € werden noch mit mindestens 50 % nach FAG gefördert werden. Der Grundschulanteil wird vom Markt Bürgstadt alleine finanziert, so dass sich Collenberg lediglich an den anteilmäßigen Sanierungskosten der Mittelschule in Relation zur Schülerzahl zu beteiligen hat. Nach ersten Hochrechnungen wäre dies für Collenberg ein Beteiligungsbetrag von insgesamt ca. 740.000 €, der in noch festzulegenden Jahresraten an Bürgstadt zu bezahlen wäre. Allerdings stehen in Kürze auch in Faulbach große Sanierungsmaßnahmen an. Bisher leistete Collenberg seit 1985 neben den laufenden jährlichen Kosten Investitionszahlungen in Höhe von insgesamt nur ca. 132.500 €, für Maßnahmen, die in Summe ein Volumen von 50.000 € überstiegen.<br />Die jährliche Beteiligung an den Betriebskosten in Faulbach incl. Schülerbeförderung würde für die Gemeinde Collenberg nach „Zeitungsberichten“ ca. 2.900 € je Schüler betragen, die vergleichbaren Kosten für Collenberg am Standort Bürgstadt betrugen im Schnitt der letzten drei Jahre incl. der M-Schüler die Miltenberg besuchen, ca. 1.725 € pro Schüler.<br />Trotz zwischenzeitlich geführter Gespräche mit der Gemeinde Collenberg, dem Schulverband Faulbach und dem Schulamt bestehen diese Überlegungen fort, dass evtl. die Gemeinde Collenberg den bestehenden öffentlich-rechtlichen Schulvertrag aufkündigt und die Collenberger Mittelschüler demnach grundsätzlich zum Schulverband Faulbach wechseln müssten, da schulrechtlich jede Kommune für eine Beschulung „sorgen“ muss, sei es durch eine eigene Schule oder als Mitglied in einem Schulverband oder durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Schulvertrages. Inwieweit der Schulverband Faulbach bereit wäre Collenberg auch im Hinblick auf die zusätzlich erforderlichen Schulräume aufzunehmen, ist nicht bekannt. Ebenfalls unklar wäre derzeit noch, inwieweit der bestehende Mittelschulverbund, unabhängig von Kündigungsmöglichkeiten, weiter fortbesteht.<br />Letztlich muss die Entscheidung des Wechsels der Schulzugehörigkeit von der Gemeinde Collenberg getroffen werden, ob man weiterhin vertragsmäßig seine schulische Verpflichtung mit Bürgstadt erfüllt oder sich dem Schulverband Faulbach anschließt.<br />Nach einer ausführlichen aber sachlichen Beratung wurde festgelegt, dass im nächsten Schritt ein runder Tisch mit allen Betroffener erfolgt. Demnach wird der Markt Bürgstadt einen gemeinsamen Besprechungstermin zwischen den beteiligten Schulen und Gemeinden bzw. Schulverbänden vereinbaren. Hieran wird auch ein für die Schulorganisation verantwortlicher Jurist der Regierung und Schulamtsdirektor Schmid teilnehmen.</p>
<p>Im nächsten Tagesordnungspunkt nahm EMB-Geschäftsführer Christoph Keller einen Situationsbericht zur <strong>Trinkwasserversorgung in Bürgstadt</strong> vor. Es gibt drei Tiefbrunnen am Maiberg, die jährlich rund 250.000-300.000 m³ Wasser abgeben. Die Aufbereitung findet im Wasserwerk Bürgstadt in der Danziger Straße statt, das 2016/2017 für rund 1,2 Mio. Euro saniert wurde. Der Hochbehälter wurde 2017 mit einer neuen Auskleidung für rund 200.000,- € versehen. Die jährlichen Wasserverluste betragen ca. 14 % und um die Notversorgung zu gewährleisten, sind die Wassernetze Miltenberg und Bürgstadt zusammengeschlossen. Herr Keller stellte weiter klar, dass von Bürgstadt kein Wasser in andere Kommunen geliefert wird.<br />Als Problem sieht Herr Keller die Wasserknappheit in Unterfranken und den dauerhaft absinkenden Grundwasserpegel. Aufgabe ist es, neue Standorte zur Wassergewinnung zu finden, um die Trinkwasserversorgung langfristig zu gewährleisten.<br />Aus dem Gemeinderat kam anschließend mehrfach Kritik am geplanten Standort am Muttergottesweg, welcher die Existenz einiger Landwirte gefährden würde, da die angedachten Brunnenstandorte ausgerechnet im landwirtschaftlich wertvollsten Gebiet Bürgstadts liegen.<br />Herr Keller verwies hierbei an die Geologen, welche andere Standorte überprüften, diese aber nicht für sehr ergiebig hielten. Das geplante Gebiet hingegen wurde bereits bei früheren Bohrungen als sehr ertragreich empfunden.<br />In einer der nächsten Sitzungen wird der zuständige Geologe eingeladen, um Klarheit über den geplanten Standort und über mögliche Alternativen zu verschaffen.</p>
<p>Weiterhin informierte Herr Keller über die neue <strong>Tarifstruktur im Erftalbad</strong>, im Freibad Miltenberg und im Hallenbad. Einleitend stellte er fest, dass im vergangenen Jahr die Bäder in Miltenberg und Bürgstadt zusammen einen Jahresfehlbetrag von 873.000,- € erzielten. Dies entspricht einem Defizit von 7,38 €/Besucher.<br />Zur nächsten Saison werden für das Erftalbad zwei neue Ticketautomaten angeschafft, da die alten Automaten defekt und nicht reparierbar sind. Verkauft werden neben Einzelkarten auch Dauer- und Saisonkarten, die zur mehrfachen Verwendung personalisiert mit Lichtbild ausgestattet werden. Familienkarten und Saisonkarten sind ab der neuen Badesaison nur noch im Kundencenter des EMB erhältlich. Die Eintrittspreise wurden angepasst.<br />Kinder bis 18 Jahren zahlen zwei Euro, Erwachsene ab 18 Jahren 3,50 Euro, Senioren ab 65 Jahren 2,50 Euro. Das Feierabendticket ab 18 Uhr liegt bei zwei Euro. Die Saisonkarte kostet für Kinder 40 Euro, Senioren zahlen 50 Euro und Erwachsene 70 Euro. Die Struktur bei den Familienkarten wurde geändert. Hierbei beträgt die Mindestabnahme 2 Karten max. 3 Karten, bei einem Einzelpreis von 45 €, ab der dritten Karte ist jede weitere Karte kostenfrei. Die EMB-Stromkunden bekommen auf die Karten zehn Prozent Rabatt.<br />Bisherige Wertkarten können bei der EMB umgetauscht werden. Durch die Personalisierung der Dauerkarten können stichpunktartig Kontrollen durch die EMB durchgeführt werden.</p>
<p>Im weiteren Sitzungsverlauf wurde noch einigen <strong>privaten Bauanträgen</strong> zugestimmt.</p>
<p>Zudem wurde dem Antrag auf Änderung der vorliegenden <strong>Zweckvereinbarung der Volkshochschule</strong> zugestimmt, indem zur Kostenregelung festgelegt wird, dass der umzulegende Höchstbetrag auf 80.000 €/Jahr festgesetzt wird.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte über den Ausbaustand des <strong>Mobilfunknetzes (LTE)</strong> in Bürgstadt und stellte fest, dass sich die LTE-Verfügbarkeit in Grenzen hält, obwohl diese für eine Kommune zwischenzeitlich ein Standortfaktor darstellt.<br />Hierzu ist festzustellen, dass mit Beschluss vom 15.03.2016 vom Gemeinderat der Errichtung jeglicher Mobilfunkmasten und – antennen auf den gemeindlichen Gebäuden nicht zugestimmt wird und alle diesbezüglichen Anfragen abgelehnt werden.<br />Es ist dem Markt Bürgstadt bekannt, dass die Telekom (D1) nach wie vor auf der Suche nach geeigneten Standorten für Mobilfunkmasten in Bürgstadt ist.<br />Nach gemeindlicher Kenntnis ist die Telekom bisher lediglich südlich der Erf bei zwei Objekten fündig geworden, wobei eine Antenne bereits am Netz ist.<br />Nördlich der Erf sucht die Telekom nach wie vor geeignete Standorte, wobei bisher an technisch denkbaren Objekten immer die Absage der Eigentümer kam, keine Antenne auf dem eigenen Objekt zu dulden.<br />Ähnliche Erfahrungswerte liegen auch von Vodafone (D2) vor.<br />Seitens des Gemeinderats Neuberger P. wurde angekündigt hierzu nochmals einen eigenen Antrag in den Rat einzubringen.</p>
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                <pubDate>Thu, 22 Mar 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 27.02.2018</title>
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                    <p>Herr Lausberger teilte mit, dass er aus beruflichen Gründen seinen Rücktritt erklärt.<br />Nach Art. 19 der Gemeindeordnung kann ein Ehrenamt jederzeit niedergelegt werden, so dass vom Gemeinderat Zustimmung erteilt wurde.<br />Erster Nachrücker seitens der CSU-Fraktion wäre Herr Stefan Neuberger gewesen.<br />Nachdem er jedoch zwischenzeitlich erklärt hat das Mandat nicht anzunehmen, ist nächster Nachrücker Andreas Mai. Die entsprechende Vereidigung fand ebenfalls im Rahmen der Gemeinderatssitzung statt.<br />Bgm. Grün bedankte sich bei GR Lausberger für seinen Einsatz im Gemeinderat Bürgstadt seit 2008. Er bedauerte sein Ausscheiden aus nachvollziehbaren beruflichen Gründen und führte aus, dass Bernhard Lausberger für den Gemeinderat ein sehr wertvolles Mitglied war, vor allem auch während seiner Zeit als Zweiter Bürgermeister von 2008 – 2014. Er lobte insbesondere seinen Sachverstand, den er mit seiner Erfahrung immer bei gemeindlichen Entscheidungen eingebracht hat. Herr Lausberger war zuletzt als ordentliches Mitglied im Hauptverwaltungsauschuss sowie als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses tätig. Zudem gehörte er dem Büchereikuratorium an.<br />Das neue Mitglied Andreas Mai übernimmt künftig die gleichen Aufgaben.</p>
<p>Im weiteren Sitzungsverlauf wurde ein <strong>Antrag der CSU-Fraktion auf Erhaltung des Eiskellers mit Turm</strong> an der Mittelmühle im ehemaligen Anwesen Zoo-Dietz behandelt.<br />Bereits mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.11.2015 wurde entschieden, den Abriss des Anwesens-Zoo-Dietz (incl. Eiskeller mit Turm) und die Einschotterung der Fläche vorzunehmen. Ein entsprechender Kostenansatz wurde bereits im Haushalt 2016 eingeplant. Hierfür wurden auch bereits Angebote eingeholt.<br />Inwieweit ein eigenständiger Abriss, ohne den Gebäudeteil des ehemaligen Eiskellers technisch möglich ist, wurde statisch bisher nicht untersucht.<br />Eine Umsetzung der Abrissentscheidung scheiterte bisher insbesondere daran, dass das Nachbaranwesen direkt mit dem gemeindlichen Objekt zusammengebaut ist und der Nachbar an seinem Anwesen zuvor noch Sicherungsmaßnahmen durchzuführen hat, was bisher aus verschiedenen Gründen noch nicht erfolgt ist.<br />Es wurde festgestellt, dass der eigentliche Eiskeller (ohne Turm) Ausmaße von ca. 4,50 m in der Tiefe auf ca. 7,20 m in der Breite hat. Die Stehhöhe beträgt am Scheitel ca. 2,65 m.<br />Seitens der CSU-Fraktion wurde ergänzt, dass man sich Gedanken machte, wie und ob Möglichkeiten bestehen mit dem gesamten Mittelmühlgelände in die Städtebauförderung zu kommen. Die Idee ist, das Gebäudeteil „Eiskeller und Turm“ stehen zu lassen um nach Möglichkeiten zu suchen, dieses der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei könnte eine Idee die Einrichtung einer Spielscheune sein, ohne dass dies schon detaillierter untersucht wurde.<br />Vom Gremium wurde entgegen des ursprünglichen Beschlusses vom 10.11.2015 entschieden, bis zur abschließenden Entscheidung zur Entwicklung des Mittelmühlgeländes den Abriss des gesamten Zoo-Dietz-Gebäudes incl. des Eiskellers mit Turm zurückzustellen.<br />Unabhängig davon, sind vom Nachbarn die entsprechenden Voraussetzungen für die Möglichkeit des Abrisses zu schaffen.</p>
<p>Ein Bürger stellte den Antrag auf <strong>Errichtung einer Straßenbeleuchtung</strong> zwischen Gartenstraße, Freigelände Gärtnerei und der Josef-Ullrich-Straße, da dieser Weg intensiv von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird und eine wichtige Verbindung zwischen Altort (und den angrenzenden Baugebieten) und Miltenberg darstellt. Aufgrund dessen, dass Schüler und Berufstätige auch in der dunklen Jahreszeit (Herbst, Winter und Frühjahr) diesen Verbindungsweg benutzen, ist das Begehen und Befahren ohne Beleuchtung nicht ungefährlich.<br />Nach Abwägung verschiedener Argumente und Kriterien wurde entschieden, dem Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung zwischen Gartenstraße, entlang dem Freigelände der Gärtnerei zur Josef-Ullrich-Straße zuzustimmen, indem hier sechs LED-Leuchten (ohne intelligente Lichtsteuerung) zu einem Bruttoangebotspreis von ca. 13.400,- EUR zuzüglich ca. 6.000,- EUR für Erdarbeiten an die EMB beauftragt werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 01 Mar 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2018-02-27-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-27022018/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 06.02.2018</title>
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                    <p>Mit der Umsetzung wurde die EMB zu einem Auftragswert in Höhe von 87.939,28 € beauftragt, wobei 21.984,82 € staatliche Fördergelder fließen. Insgesamt werden 133 Lampenköpfe ausgetauscht. Aus dieser Maßnahme resultieren jährliche Stromeinsparungen von 52.845 kWh/Jahr, was ca. 13.000 €/Jahr entspricht.</p>
<p>Bestätigt wurde nochmals die Beteiligung des Marktes Bürgstadt am <strong>Leader-Projekt Sandsteinerlebnisweg</strong> von Miltenberg bis Faulbach.<br />Die Kosten für den Markt Bürgstadt belaufen sich hierfür auf ca. 2.000 € abzüglich möglicher Fördergelder für die Beschilderung auf Bürgstadter Gemarkung.</p>
<p>Die <strong>Jahresrechnung 2016</strong> schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.160.570,83 € und wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung gesichtet.<br />Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Lausberger informierte, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingehalten wurden und begründete Überschreitungen der Ansätze nur auf der Einnahmenseite zu verzeichnen waren. Ein Nachbesserungswunsch war, dass offene, nicht mehr einbringbare Forderungen formell niedergeschlagen werden, so dass sie nicht mehr als Haushaltseinnahmereste mitgeführt werden. Zudem wurde festgestellt, dass sich die finanzielle Situation in der Churfrankenvinothek stetig verbessert.</p>
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                <pubDate>Thu, 08 Feb 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2018-02-06-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-06022018/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 16.01.2018</title>
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                    <p>Bgm. Grün informierte, dass die <strong>Stiftung Altenhilfe</strong> im Jahr 2017 wieder Zuwendungen an die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in Gesamthöhe von 98.027,98 € beschlossen hat. Somit wurden bereits von 1993 bis 2017 für stationäre und ambulante Einrichtungen 2.392.423,94 € ausgeschüttet.<br />Der Vermögensgrundstock einschließlich Rücklage lag zum Jahresbeginn 2017 bei 1.505.341,49 €.</p>
<p>Es wurde berichtet, dass sich der Markt Bürgstadt am <strong>Stadtbusverkehr</strong> für das Jahr 2016 mit 12.268,32 € am Gesamtdefizit in Höhe von 93.206,15 € beteiligen muss. Vereinbarungsgemäß wird das Defizit zur Hälfte von der Stadt Miltenberg übernommen, den Rest teilen sich beteiligten Kommunen Bürgstadt, Eichenbühl, Großheubach, Kleinheubach und Rüdenau entsprechend der Einwohner.</p>
<p>Weiterhin wurden aus der letzten Gemeinderatssitzung Bekanntgaben vorgenommen.<br />So wurde grundsätzlich dem Kauf einer neuen <strong>Schlauchpflegekompaktanlage</strong> für das Feuerwehrhaus Bürgstadt als Ersatz für die vorhandene Schlauchpflegeanlage zugestimmt. Die Beschaffung wird für 2018 eingeplant.</p>
<p>Zudem wurde beschlossen für den Bauhof einen neuen <strong>Kleintransporter</strong> Citroen Jumper für 29.684 € brutto zu beschaffen.</p>
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                <pubDate>Thu, 18 Jan 2018 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 05.12.2017</title>
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                    <p>Inhalt der Änderung soll insbesondere die Lockerung bei den Dachformen sein.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Arbeiten zum Anlegen von Parkplätzen und Parkstreifen in <strong>Schotterrasenbauweise</strong> in der Josef-Ullrich-Straße an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Zöller-Bau, Triefenstein-Lengfurt mit brutto 10.860,59 EUR zu.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der Sitzung war die<strong> Anpassung der Hundesteuer</strong> und gegebenenfalls die Änderung der Hundesteuersatzung. Die Hundesteuer beträgt in Bürgstadt seit 2001 für den ersten Hund 41,00 Euro pro Jahr, für jeden weiteren Hund 82,00 Euro pro Jahr und für Kampfhunde 615,00 Euro pro Jahr. Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Aufwandssteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, wie z.B. das Reinigen der Straßen von Hundekot, gegenübersteht.<br />Es wurde festgelegt, dass die Hundesteuer ab dem 01.01.2018 für den ersten Hund auf 45,00 Euro, für den zweiten Hund auf 90,00 Euro und für Kampfhunde auf 650,00 Euro pro Jahr festgesetzt wird. Die Hundesteuersatzung wird entsprechend angepasst.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass der Kostenrahmen zum <strong>Schauspiel Michelswasser</strong> eingehalten wurde, indem der ursprünglich vom Gemeinderat genehmigte Kostenrahmen mit einem Defizit von 18.431 € eingehalten werden konnte.<br />Inklusive aller Nebenkosten und Umbuchungen schließt die Veranstaltung Michelswasser bei Ausgaben in Höhe von 73.113,29 € und Einnahmen von 59.310,72 € mit einem Defizit von 13.802,57 € ab.</p>
<p>Weiterhin gab Bürgermeister Grün bekannt, dass die Jahresprüfung von Spielplätzen, Spiel- und Sportgeräten durch den Sachverständigen für <strong>Spielplatzsicherheit</strong> durchgeführt wurde. Die Spielplätze sind durchweg in einem guten Zustand. Ergänzend wurde jedoch angeregt, dass dies nicht bedeutet, dass alle Spielplätze attraktiv und zeitgemäß hergerichtet sind. Es wurde vorgeschlagen, sukzessive die Spielplätze durch teilweise Anschaffung neuer Spielgeräte anspruchsvoller zu gestalten.</p>
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                <pubDate>Thu, 07 Dec 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.11.2017</title>
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                    <p>Er bedankte sich bei allen für ihr Engagement und wünschte ihnen für Ihre Zukunft weiterhin gute Motivation und viel Erfolg.</p>
<p>Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde bekanntgegeben, dass der Vergabe zur Lieferung eines neuen <strong>Mannschaftstransportwagen (MTW)</strong> an die Fa. Compoint GmbH &amp; Co. KG in Forchheim zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 48.206,90 € (Fabrikat: Ford Transit Custom) zugestimmt wurde.<br />Nach Abzug einer Zuwendung durch die Regierung von Unterfranken in Höhe von 13.100 € verbleiben noch 35.106.90 € brutto.<br />Aufgrund der finanziellen Unterstützung durch den Feuerwehrverein in Höhe von 30.000 € verbeiben für den Markt Bürgstadt nur noch ca. 5.000 € für feuerwehrtechnische Anlagen (Signalanlage, Funk).</p>
<p>Hauptberatungspunkt war die Ersatzbeschaffung für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 durch den Kauf eines neuen <strong>Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20</strong> für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt.<br />Das derzeitige Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (Baujahr 1993) dient als Erstangriffsfahrzeug für Einsätze zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung.<br />Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche Umbauten durchgeführt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und um das erforderliche Material ordnungsgemäß verlasten zu können. Leider sind auch hier Grenzen erreicht und es herrscht akuter Platzmangel sowie problematische Verlastungszustände an Bord. Die Ersatzteilversorgung ist mittlerweile auch nicht mehr gesichert.<br />Die Gefährdungsbeurteilung des Marktes Bürgstadt und der darauf basierende Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahre 2013 hält als Erstangriffsfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 für erforderlich.<br />Die Beschaffung eines solchen Fahrzeuges als Ersatz für das Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 ist im Bedarfsplan für das Jahr 2018 bereits vorgesehen.<br />Zahlreiche Ausrüstungsgegenstände wie z.B. der Rettungssatz und der Stromerzeuger im vorhandenen LF 16/12 können weiter genutzt werden.<br />Die voraussichtlichen Kosten für ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 liegen bei ca. 400.000 € bis 450.000 €. Bei einem zu erwartenden Zuschuss der Regierung des Freistaates Bayern in Höhe von 125.000 € ist mit einem Eigenanteil des Marktes Bürgstadt in Höhe von ca. 300.000 € zu rechnen.<br />Lobend wurde ausgeführt, dass von der Feuerwehr in ehrenamtlicher Arbeit die Planung des HLF 20 noch zusätzlich übernommen wird. In vielen anderen Gemeinden müssen für solche Tätigkeiten für viel Geld externe Büros angesetzt werden, die das fachliche „know how“ einbringen.<br />Der Gemeinderat stimmte dem Kauf eines neuen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 als Ersatz für das derzeitige Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 einstimmig zu.<br />Die Ersatzbeschaffung wird für das Haushaltsjahr 2019 eingeplant.<br />Die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt wird beauftragt, die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen für eine Ausschreibung zu erarbeiten.<br />Die Verwaltung wird bei der Regierung von Unterfranken einen Zuwendungsantrag stellen.</p>
<p>Abschließend informierte Bgm. Grün, dass die DVD zum<strong> Schauspiel Michelswasser</strong> ab Anfang nächster Woche im Rathaus für 12,50 € zu erhalten sein wird.</p>
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                <pubDate>Thu, 23 Nov 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 07.11.2017</title>
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                    <p>In einem gemeinsamen Gespräch mit der Kindergartenleitung und Vertretern des Elternbeirates wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, einen Fußgängerweg hin zum unteren Eingang des Kindergartens von der Josef-Ullrich-Straße kommend einzurichten.<br />Dieser Wunsch wurde mit der Parkproblematik in diesem Bereich und dem sich dadurch zum Teil nicht unerheblichen Fußgängerverkehr begründet.<br />Gerade bei regnerischem Wetter wird von den Eltern und Kindern der Gang über die angrenzende Grünfläche verweigert und stattdessen die asphaltierte Zufahrt als Gehweg benutzt.<br />Auch die Verwaltung sieht einen befestigten Weg in diesem Bereich speziell für Fußgänger als sinnvoll an, da dieser zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer beiträgt.<br />Nach Prüfung durch das Bauamt besteht rechtsseitig der Zufahrt die Möglichkeit, auf dem gemeindlichen Grundstück (Grünstreifen, Breite ca. 4 m) einen Gehweg anzulegen.<br />Dieser könnte parallel zur asphaltierten Straße auf einer Breite von ca. 150 cm errichtet werden.<br />Eine Schätzung der dabei entstehenden Kosten liegt bei ca. brutto 11.000,00 €.<br />Um die Parksituation in diesem Bereich zu verbessern wird im Zuge der Aktivierung der Schotterrasenfläche rechts vom Wohnmobilstellplatz (ca. 18 Stellplätze) auch die Rasenfläche rechts der Einmündung zum Kindergarten entlang der Josef-Ullrich-Straße mit Mineralschotter wieder hergerichtet (ca. sechs Stellplätze).<br />Nach ausführlicher Beratung wurde die bauliche Errichtung eines Gehweges vom Gemeinderat abgelehnt.<br />Stattdessen stimmt der Gemeinderat zunächst der linkseitigen Markierung eines Fußgängerweges entlang des Grundstückes Bachmann (linke Seite in Richtung Kindergarten) sowie der Herrichtung des Schotterrasens parallel zur Josef-Ullrich-Straße zu.</p>
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                <pubDate>Thu, 09 Nov 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 17.10.2017</title>
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                    <p>Das Landratsamt steht dem Angebot, Carsharing im Landkreis zu organisieren, sehr positiv gegenüber, da sich hierdurch eine bessere Kombination von ÖPNV und Individualverkehr realisieren lassen würde.<br />Zudem bietet das Carsharing auch die Möglichkeit, in einem zweiten Ausbauschritt auf E-Carsharing überzugehen, was eine Verringerung der Kohlenstoffdioxid-Belastung begünstigen würde.<br />Der Landkreis fragte deshalb an, ob die Kommunen sich an einem kostenfreien Auswahlverfahren anschließen wollen, bei dem neben Landkreisliegenschaften auch im kommunalen Bereich Stellplätze für Carsharing zur Verfügung gestellt werden. Das Landratsamt bietet an, für die Kommunen ein solches Modell zu prüfen und bei Umsetzung dies vergaberechtlich durchzuführen und zu unterstützen.<br />Im Rahmen der Vergabe einer Dienstleistungskonzession hat die Gemeinde selbst keine Kosten zu tragen. Sie muss lediglich einen öffentlichen Stellplatz dem Unternehmen zur Verfügung stellen, dessen Bezug im Rahmen einer Ausschreibung vorzugeben ist und einer Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von längstens fünf Jahren bedarf.<br />Alle sonstigen Dinge wie Buchung und Abwicklung werden über eine App mit dem im Auswahlverfahren erfolgreichen Anbieter geregelt.<br />Der Gemeinderat stimmte einer Beteiligung am Ausschreibungsverfahren der Kreisverwaltung zum Carsharing-Verfahren zu. Als Stellplatz wird ein öffentlicher Parkplatz in der Josef-Ulrich-Straße zur Verfügung gestellt.</p>
<p>Gemäß der Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss durch einen <strong>Rechenschaftsbericht</strong> zu erläutern.<br />Die Jahresrechnung 2016 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.160.570,83 € ab und ist somit ausgeglichen. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Sollüberschuss in Höhe von 1.493.751,37 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2016 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2017 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde. Im Jahr 2016 wurde kein Darlehen in Anspruch genommen, obwohl ursprünglich zum Haushaltsausgleich ein Darlehen über ca. 1,5 Mio € genehmigt war. Begründet ist dieser positive Effekt insbesondere damit, dass der ursprüngliche Gewerbesteueransatz im Jahr 2016 bei 2.400.000 € lag, letztlich aber unvorhersehbar und wohl einmalig 5.274.684 € vereinnahmt werden konnten.</p>
<p>Abschließend bedankte sich Bgm. Grün bei allen Beteiligten, die zum tollen Erfolg des <strong>Schauspiels Michelswasser</strong> beigetragen haben und stellte fest, dass sich Bürgstadt im Landkreis hiermit besonders hervorgetan hat. Sein Dank galt insbesondere dem gesamten Bühnenbauteam, den Verantwortlichen für Kostüme, allen Schauspielern und Prozessionsteilnehmern sowie dem Vereinsring mit seinen Helfern und natürlich dem Initiator des Schauspiels Herrn Albrecht Platz.<br />Er informierte, dass spätestens in der Adventszeit ein Film vom Schauspiel Michelswasser inklusive der Multivisionsshow im Rahmen des Straßen- und Hoffestes zum Kauf angeboten wird.</p>
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                <pubDate>Thu, 19 Oct 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.09.2017</title>
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                    <p>Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die <strong>Beratung und Vorstellung von Maßnahmen zur geplanten Generalsanierung an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt.</strong><br />Bgm. Grün führte aus, dass in der Gemeinderatssitzung vom 04.10.2016 festgestellt wurde, dass ein grundsätzlicher Bedarf für Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in der Grund- und Mittelschule besteht. Zur Ermittlung einer Größenordnung der notwendigen Maßnahmen wurde das Büro Johann &amp; Eck unter Zuhilfenahme von Fachplanern für Haus- und Elektrotechnik beauftragt, eine Entwurfsplanung zu erstellen, sowie Aussagen über zu erwartende Kosten und Fördermöglichkeiten zu machen.<br />Mit dieser Vorgabe wurde zunächst ein neues Raumprogramm angefordert, das zwingende Voraussetzung zur Planung von größeren Sanierungsmaßnahmen an Schulen ist.<br />Dieses wurde von der Regierung für die Entwurfsplanung angefordert, das zum einen die aktuellen gesetzlichen Mindestflächen in Abhängigkeit der Schülerzahlen und Betreuungskonzepte enthält und zum anderen auch die aktuellen Schülerprognosen berücksichtigt.<br />Hiernach werden über das neue Raumprogramm insgesamt für die Grund- und Mittelschule Hauptnutzflächen von 3.128 qm ermittelt. Das letzte Raumprogramm von 2013 ging von Hauptnutzflächen von 2.763 qm aus.<br />Die Einhaltung des Raumprogramms ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern.<br />Vom Büro Johann &amp; Eck wurde ursprünglich ermittelt, dass reine notwendige Instandhaltungsmaßnahmen ohne jegliche Modernisierung und Anpassung an neue schulische Anforderungen ca. 700.000 € kosten würden.<br />Förderfähig nach Art. 10 FAG wären solche reinen Instandhaltungsmaßnahmen dann, wenn die Kosten 25 % der errechneten förderfähigen Neubaukosten erreichen würden. Diese ermitteln sich über das neu berechnete Raumprogramm bei 3.957 € pro Quadratmeter mit insgesamt 12.377.496 €, so dass Förderfähigkeit bei einer Investitionssumme von ca. 3.095.000 € eintritt.<br />Der Fördersatz wird sich nach Aussage der Regierung zwischenzeitlich bei Sanierungsarbeiten bei ca. 50 % der förderfähigen Kosten bewegen, evtl. wenige Prozentpunkte mehr.<br />Die im Raumprogramm neu geforderten Flächen lassen sich jedoch nicht mehr im Bestand unterbringen, so dass die Notwendigkeit vorhanden ist, neben Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten auch Anbauten zu schaffen.<br />Hierbei ergibt sich die Chance, dass die Verwaltung mit Sekretariat und Lehrerzimmer in einen Kopfbau an Bau II direkt an der Jahnstraße verlegt wird. Hierdurch kann auch eine klare Eingangssituation in das Schulgelände geschaffen werden.<br />Einen weiteren Anbau plant das Büro Johann &amp; Eck zwischen Bau I und Bau II parallel zur Schulstraße. Hier sollen für die Mittagsverpflegung Räume mit Küche und der Möglichkeit zur Essenseinnahme geschaffen werden. Getrennt durch einen Flur sollen zwei Mehrzweckräume mit Stuhllager entstehen. Die beiden Mehrzweckräume sollen durch flexible Wandsysteme öffenbar sein und gemeinsam mit dem Flur als Aula dienen können.<br />In die Planungsgespräche waren die Schulleitung sowie die Regierung bereits eingebunden. Beide beurteilten die Planung für gelungen. Seitens der Regierung wurden 50 % Fördergelder signalisiert.<br />Vom Planungsbüro Eck wurde ausgeführt, dass im Entwurf berücksichtigt wurde, die aktuell ungünstige Lage der Verwaltung inkl. der Lehrerräumlichkeiten zu verlegen und als Kopfbau am Bau II vorzusehen. Hiermit wird erreicht, dass im Bau I die komplette Grundschule untergebracht werden kann. Im Bau II werden alle Klassenzimmer der Mittelschule sein, während im Bau III ausschließlich Fachräume sind. Zudem ließe sich insbesondere aufgrund des Umzugs der Verwaltung ein ordentliches Sicherheitskonzept für die Schule durch Einzäunung erstellen.<br />Neben dem Verwaltungstrakt ist als weiterer Neubau die Errichtung von zwei Mehrzweckräumen mit Verbindungsflur und Küche mit der Möglichkeit zur Essenseinnahme zwischen Bau I und Bau II vorgesehen. Er betonte, dass diese Mehrzweckräume auch als Aula nutzbar sind.</p>
<p>Zum Raumprogramm führte Herr Eck aus, dass die zusätzlich geforderten 365 m² nicht mehr im Bestandsgebäude untergebracht werden konnten und demnach zwingend Anbauten nötig sind. Alleine die Anforderungen an den Lehrerbereich stiegen von aktuell 70 m² auf 216 m².<br />Zum Kostenrahmen teilte Erhard Eck explizit mit, dass dieser noch sehr vage ist, da noch zu viele Unbekannte in den Planungen enthalten sind. Die Zahlen orientieren sich an der Obergrenze der aktuellen Erfahrungswerte bei Schulumbauten.<br />Er stellte fest, dass bei einer Sanierung im Bau I und Bau II deutliche Baumaßnahmen durchgeführt werden müssen, während im Bau III reine energetische Maßnahmen und Nachbesserungen bei Böden und Decken notwendig erscheinen. Zudem liegen noch keine Fachplanungskosten vor, so dass auch hier nur Erfahrungswerte angesetzt wurden.<br />Zur Kostensituation führte Herr Eck aus, dass für reine Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich 7.285.350,00 € angesetzt sind, für Neubauten 1.665.000,00 €, incl. aller Nebenkosten und Außenanlagen, womit sich eine Gesamtsumme von 9 Mio € ermittelt.<br />Unter der Annahme, dass zumindest 50 % Förderung gewährt werden, beläuft sich der Eigenanteil des Marktes Bürgstadt auf 4,5 Mio. €.<br />Nach Rücksprache mit der Förderbehörde, ist die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme in verschiedenen Bauabschnitten, die insgesamt über 6 bis 8 Jahre laufen, machbar.<br />Bgm. Grün bedankte sich für die Ausführungen und wies daraufhin, dass seit der letzten Schulsanierung bereits 22 Jahre vergangen sind, wobei selbstverständlich immer notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Er stellte fest, dass sich in den letzten Jahren in der Schullandschaft einiges geändert habe. So nimmt der Bedarf an Betreuungsräumen im Schulbereich deutlich zu, ob aufgrund der Mittagsbetreuung in der Grundschule oder im Bereich der Offenen Ganztagsschule der Mittelschule. Zudem soll im Gesamtkonzept auch die Mensa von der Turnhalle in den eigentlichen Schulbereich integriert werden.<br />Das Schulamt bestätigte aufgrund der Schülerprognose, dass zum heutigen Wissensstand und der heutigen Schulstruktur insbesondere auch der Mittelschulstandort Bürgstadt für die nächsten Jahre gesichert ist.<br />Vom Gemeinderat wurde dem vorliegenden Planungsentwurf zur Generalsanierung an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt grundsätzlich zugestimmt. Das Ing.-Büro Johann &amp; Eck wird beauftragt, die Sanierungsplanung auf dieser Grundlage weiter zu verfolgen und die Detailplanung mit Ermittlung von belastbaren Kosten für die Erstellung des Zuwendungsantrages zu fertigen.</p>
<p>Weiterhin stimmte der Gemeinderat grundsätzlich der <strong>Änderung des Bebauungsplanes</strong> „Unterer Steffleinsgraben“ insb. im Bezug auf die Dachformen zu. Das Verfahren ist nach § 13 a BauGB vorgesehen. Es wurde beschlossen, zunächst die Vorprüfung über mögliche Umweltauswirkungen durchzuführen.</p>
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                <pubDate>Thu, 28 Sep 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 12.09.2017</title>
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                    <p>Der Auftrag zur Lieferung wurde der Fa. Texport Handels GmbH in Freilassung zu einem Bruttoangebotspreis von 43.584,30 € erteilt.</p>
<p>Weiterhin stimmte der Gemeinderat der<strong> Vergabe der Inlinerarbeiten</strong> im Gebiet „Hinter der Martinskirche“ (Karlsbader-, Königsberger- und Breslauer Straße) an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. DF-Ing. GmbH, Karlstein zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 122.317,13 EUR zu.</p>
<p>Die Fa. Leeger Grundbesitz GmbH &amp; Co.KG hat das Areal Miltenberger Straße 11 (ehemaliges Ausstellungsgelände Autohaus Hess) erworben und plant, hier eine <strong>Stellplatzanlage</strong> für die Beschäftigten einzurichten. Insgesamt sind 34 Stellplätze vorgesehen. Der Gemeinderat erteilte seine Einvernehmen.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass auf Anregung von Herrn Landrat Jens Marco Scherf bereits im Mai 2017 ein erstes Gespräch über eine mögliche, <strong>interkommunale Zusammenarbeit „Main-Erftal“</strong> stattfand. Teilnehmer waren neben dem Landrat Vertreter aus den Gemeinden Bürgstadt, Eichenbühl, Freudenberg, Wertheim, Külsheim, Hardheim und die entspr. Landkreisvertreter sowie Herr Kraus vom Amt für Ländliche Entwicklung und Herr Wollbeck von der LAG Main4eck. Ziel dieser Zusammenarbeit soll sein, länderübergreifend eine kommunale Allianz zu gründen, in der gemeinsam verschiedene Aufgaben gelöst werden sollen. Für die bayerischen Gemeinden bestehen hier Fördermöglichkeiten vom Amt für Ländliche Entwicklung.<br />Die Hilfestellung erfolgt für die Gemeinden, die zur Bewältigung ihrer Aufgaben und Problemen gemeindeübergreifend zusammenarbeiten, auf Planungsebene. Die Planungskosten können bis zu 75%, max. bis zu 70.000,00 € gefördert werden.<br />Der Prozess wird mit einem Termin an der Schule der Dorf- und Flurentwicklung Klosterlangheim eingeleitet, um dort die ersten Schritte zu besprechen.<br />Der Markt Bürgstadt steht der interkommunalen Zusammenarbeit „Main-Erftal“ zunächst grundsätzlich offen gegenüber. Das Seminarangebot wird wahrgenommen. Eine abschließende Entscheidung über die Beteiligung an der Allianz wird im Anschluss getroffen.</p>
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                <pubDate>Thu, 14 Sep 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 25.07.2017</title>
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                    <p>Diese Interessensgruppe möchte ähnlich wie in Miltenberg oder Collenberg auch in Bürgstadt eine ausgeschilderte Mountainbikestrecke eröffnen. Es handelt sich hierbei um eine ausgeschilderte Radfahrstrecke auf meist befestigten LKW- und Wanderwegen und nicht um sogenannte „Trails“ oder „Downhill-Strecken“, die auch quer durch die Bestände führen. Daher besteht auch für den größten Teil der Strecke bereits die Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde.<br />Auf vier Streckenabschnitten durch den Bestand mit ca. 300 bis 400 m besteht keine gemeindliche Verkehrssicherungspflicht (im Plan der Streckenführung blau markiert).<br />Die Streckenführung wurde mit der örtlichen Forstverwaltung abgesprochen und entsprechend ausgearbeitet. Mit den Jagdpächtern wurde die Streckenführung ebenfalls abgestimmt.<br />Der Turnverein Bürgstadt wäre bei Zustandekommen einer Mountainbikestrecke bereit, eine entsprechende Radfahrabteilung zu gründen und als Kooperationspartner gegenüber der Gemeinde Bürgstadt aufzutreten und damit die Verkehrssicherungspflicht auf den vier Streckenabschnitten zu übernehmen.<br />Es bedarf nun einer generellen Zustimmung zu dieser Mountainbikestrecke durch den Gemeinderat, bevor bei der unteren Naturschutzbehörde ein Genehmigungsantrag gestellt werden kann.<br />Als weitere Partner und Unterstützer tritt der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald e. V. auf, v. a. für die Beschilderung und Bewerbung der Strecke.<br />Erfahrungsgemäß kommen auf die Gemeinde Bürgstadt als Beitrag zur Beschilderung der MTB-Strecke in etwa eine Summe von 2.300 Euro zu.<br />Anschließend informierte Herr Ruprecht über Details zur geplanten Mountainbikestrecke. Er stellte fest, dass im Bereich Geo-Naturpark derzeit ca. 40 ausgewiesene Mountainbikestrecken vorhanden sind und rege genutzt werden. Diese zeichnen sich durch verschiedene Schwierigkeitsgrade aus. Sie sind mit einer einheitlichen Beschilderung, ähnlich dem bewährten System der Wanderwegmarkierung, versehen, die durch eine spezifische ortsbezogene Starttafel ergänzt ist. Jede Strecke hat ihre eigene Bezeichnung, was dem Rettungskonzept dienlich ist. Die Rundstrecken werden jeweils mit 25 bis 30 km Länge ausgewiesen und verlaufen nach Möglichkeit immer innerhalb der einzelnen Gemarkungsgrenzen. Nach Möglichkeit verläuft die Strecke auf dem vorhandenen Wegenetz. Die Streckenführung ist mit allen Trägern öffentlicher Belange abgesprochen.<br />Im Anschluss stellte Herr Foubert die geplante Streckenführung im Detail vor. Insgesamt handelt es sich um eine Wegeslänge von 26,7 km mit einer Höhendifferenz von 620 m.<br />Ergänzend führte Herr Ruprecht aus, dass der Vorteil einer ausgewiesenen Mountainbikestrecke darin liegt, dass hierdurch eine Kanalisierung von Mountainbikern durch eine attraktive Streckenführung erfolgt und andere Waldbereiche beruhigt werden. Zudem können sich Waldnutzer, der Forst, die Jäger und das Wild sich auf die Zweiradfahrer einstellen. Weiterhin sah er beim Mountainbiking einen Standortfaktor für einen sanften Tourismus, sieht darin eine Belebung von Vereinen und insbesondere auch eine Werbung für die Gemeinde und die ganze Region.<br />Auf Nachfrage wurde ausgeführt, dass insbesondere in den Weinbergbereichen großteils die Mountainbiker bergauf geleitet werden und somit mit reduzierter Geschwindigkeit fahren. Er gibt zu, dass es auch immer wieder mal zu Diskussionen zwischen Radfahrern und Fußgängern kommt, appelliert hier jedoch an die Vernunft bei der gemeinsamen Nutzung entsprechender Wege.<br />Der Errichtung einer Mountainbikestrecke wurde zugestimmt und ein entsprechender Antrag bei der Naturschutzbehörde wird gestellt.<br />Ebenfalls bestand Einverständnis, dass mit dem TV Bürgstadt nach der Genehmigung durch die Naturschutzbehörde ein Kooperationsvertrag mit der Regelung der Verkehrssicherungspflicht abgeschlossen wird.</p>
<p>Das Weingut Erhard und Maximilian Helmstetter beantragte die <strong>Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Änderung des Flächennutzungsplanes</strong>. Das Weingut Helmstetter hat in mehreren Gesprächen mitgeteilt, dass dieses um ein weiteres Gebäude für Gästebetten erweitert werden soll.<br />Die Verwaltung hat ergänzend zum Antrag vorab mit Eigentümern im Umgriff des Grundstückes Helmstetter im Gebiet „Sauäcker“ Verbindung aufgenommen um die Umsetzung einer Bauleitplanung im gesamten Gebiet zu prüfen. Dies wird jedoch von diesen z.Zt. nicht befürwortet, sodass zunächst die Flächen des Weingutes überplant werden sollen.<br />Der Gemeinderat beschloss schließlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen des Weingutes Helmstetter Erhard und Maximilian im Bainweg und die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Das Gebiet wird als Sondergebiet mit der Nutzung „Weingut, Hotelbetrieb mit Gästehäusern mit erforderlichen Nebengebäuden, Wohnhäuser für Betriebsinhaber und Angehörige, Swimmingpool“ ausgewiesen.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde zu <strong>drei privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Zudem wurden <strong>Straßensanierungsarbeiten</strong> im Ortsbereich an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Siemens, Großheubach für brutto 16.004,07 € vergeben.<br />Das Bauamt hat die Sanierung von Bordsteinen, Rinnenplatten, Asphaltrissen und Kanalschächten beschränkt ausgeschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Maßnahmen um kleinere Baustellen, die im Rahmen von Wanderbaustellen abgearbeitet werden sollen.<br />Maßnahmen sind vorgesehen im Oberen Steffleinsgraben, Fußweg Grohbangert, Bolzplatz – Schwimmbad, Steinerne Gasse und St.-Urbanus-Straße.</p>
<p>Erneut beraten wurde die Vergabe der Zimmererarbeiten für die <strong>Sanierung des Erfsteges am Grillplatz</strong>.<br />In der Sitzung des Gemeinderates vom 04.07.2017 wurde beschlossen, dass das Bauamt Vorarbeiten und Prüfungen sowie Alternativvorschläge zur Sanierung des Erfsteges am Grillplatz erarbeiten soll. Zwischenzeitlich konnte mit 2 Firmen Kontakt aufgenommen werden.<br />Es ist vorgesehen, dass bei einer Breite von 1,80 m geringfügige Änderungen an den jetzigen Fundamenten vorgesehen sind. Die Preise liegen je nach Ausführung zwischen 54.000,- € und ca. 60.000,- € brutto. Für eine Änderung der Brückenbreite, verbunden mit evtl. anderen Widerlagern und Fundamenten, sowie eine Veränderung der Durchflussmenge, müsste eine neue wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden, wobei insbesondere auch das angrenzende Wasserschutzgebiet zu beachten ist.<br />Bgm. Grün führte aus, dass aufgrund der Verkehrsbedeutung keinen Bedarf für einen breiteren Erfsteg sieht, da hierfür der Steg zu wenig frequentiert wird. Zudem schließt sich dem Steg ein lediglich 1,20 m breiter Weg an, der im Wasserschutzgebiet liegt.<br />Schließlich wurde vom Gemeinderat entschieden, lediglich den vorhandenen Erfsteg zu sanieren und alle Holzteile auszutauschen und die Metallteile optisch herzurichten.<br />Der Vergabe der Zimmererarbeiten für die Sanierung des Erfsteges am Grillplatz an die Zimmerei Christian Weimer, Eichenbühl zu einem Bruttoangebotspreis von 17.481,10 € wurde zugestimmt.</p>
<p>In einem weiteren Punkt wurde die <strong>Parksituation in der Josef-Ullrich-Straße</strong> (RÜB Richtung Alte Erfbrücke) mit folgendem Ergebnis diskutiert.<br />Der Anordnung eines einseitigen Parkverbotes im Uferbereich der Erf wird zugestimmt. Das Parkverbot wird mittels von Verkehrszeichen (Beschilderung) gekennzeichnet. Auf ein Versetzen von Sandsteinfindlingen in diesem Bereich wird verzichtet, damit bei Begegnungsverkehr genügend Platz zum Ausweichen vorhanden ist.<br />Auf der gegenüberliegenden Seite sollen entlang der Straße in Teilbereichen Parkmöglichkeiten für Längsparker entstehen. Hierzu soll Mineralschotter eingebaut und standfest verdichtet werden.<br />Die vorhandenen Findlinge werden nach hinten zwischen die bereits dort befindliche Baumreihe versetzt, um ein Befahren der Grünfläche zu verhindern.</p>
<p>Der <strong>Sanierung von Fußwegen</strong> entlang Main und Erf wurde ebenfalls zugestimmt. Es sollen die Fußwege Erf bis Schwimmbad Miltenberg (entlang des Mains), Verbindungsweg zur Erfspitze, Anbindung Großer Brückengraben an bestehenden Fußweg am Main in Asphaltbauweise saniert werden.<br />Die kosten werden sich in Summe auf ca. 50.000 € brutto belaufen.<br />Die Verwaltung wurde beauftragt für die angesprochenen drei Fußwege entlang von Main und Erf Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.<br />Bei sämtlichen Fußwegen werden nach Abschluss der Asphaltarbeiten noch Randangleichungen im Mutterboden erfolgen.</p>
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                <pubDate>Thu, 27 Jul 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.07.2017</title>
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                    <p>In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Vergabe der Zimmererarbeiten für die <strong>Sanierung des Erfsteges am Grillplatz</strong>. Nachdem die Prüfung des Erfsteges im Juli 2016 noch mit Zustandsnote 3,2 abgeschlossen wurde, zeigten sich kurze Zeit später erhebliche Mängel an der tragenden Holzkonstruktion. Eine Sanierung der Holzkonstruktion ist nicht möglich. Es ist angedacht, die tragenden und gebogenen Brettschichtholzleimbinder zu ersetzen, da die nötige Geländeerhöhung für Radfahrer bereits im Januar 2016 erfolgt ist. Sämtliche Stahlteile werden aus der alten Stegkonstruktion übernommen. Vom günstigsten Anbieter liegt hierfür ein Angebot über ca. 17.500 € brutto vor.<br />Ein Alternativangebot für einen neuen Erfsteg in GFK-Bauweise belief sich auf ca. 38.500 €.<br />Allerdings wurde von Mitgliedern aus dem Gremium auch die Meinung vertreten wurde, die Kosten für die Erneuerung des gesamten Erfstegen nochmals genauer zu eruieren und in diesem Rahmen zu prüfen, ob die Durchfahrtsbreite der Brücke vergrößert und evtl. Begegnungsverkehr von Fahrrädern ermöglicht werden könnte.<br />Deshalb wurde die Entscheidung über die Vergabe der Zimmererarbeiten vertagt und das gemeindliche Bauamt beauftragt, entsprechende Vorarbeiten und Prüfungen zu leisten und Alternativvorschläge zur Sanierung des Erfsteges vorzulegen.</p>
<p>Das gemeindliche Bauamt hatte für <strong>Straßensanierungsarbeiten</strong> (Oberflächenbehandlung ca. 2.500 m² und Rissesanierung ca. 3.000 lfdm) Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben. Es ist angedacht, dass die Straßen Rother-Rain-Weg, Zum Kettenacker bis Anschluss Hohenlindenweg und Pfarrer-Hartig-Straße ganzflächig eine einfache Oberflächenbehandlung erhalten. Für die Rissesanierung sind die Straßen Hohenlindenweg, Am Grohbangert, Keltenweg, Höhenbahnweg, Johann-Seb.-Bach-Straße, Richard-Wagner-Straße und die Rollschuhbahn am Spielplatz Trieb vorgesehen.<br />Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Straßensanierungsarbeiten an die Firma Luley, Wernberg-Köblitz zum Angebotspreis von brutto 14.000,35 € zu, auch wenn insbesondere die geplante Oberflächenbehandlung aufgrund der Erfahrungswerte und möglichen Mangels im Streckfuß teilweise kritisch gesehen wurde. Einig war man sich jedoch auch, dass sich diese Sanierungsmethode im Trieb und Königsberger Straße bewährt hat.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass sich die Beteiligung des Marktes an der <strong>Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach</strong> im Jahr 2016 auf 30.725,26 € belaufen hat.</p>
<p>Die gemeindliche Beteiligung an der <strong>Volkshochschule</strong> für das Jahr 2016 belief sich für den Markt Bürgstadt bei 249 Bürgstadter Teilnehmern auf 3.702,12 €.</p>
<p>Weiterhin informierte Bürgermeister Grün, dass die <strong>Haushaltssatzung</strong> und der Haushaltsplanes 2017 durch das Landratsamt genehmigt wurden.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Jul 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-07-04-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-04072017/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 30.05.2017</title>
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                    <p>Der <strong>Bauantrag der Firma Lidl</strong> für den Neubau eines Lebensmittelmarktes lag dem Gemeinderat bereits vergangenes Jahr zur Beratung vor und wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt genehmigt. Die Warenanlieferung erfolgte hierbei über den Stadtweg.<br />Die Fa. LIDL hatte jedoch von Anfang an das Bestreben, die Anlieferung direkt von der Umgehungsstraße aus vorzunehmen. Damit könnte der LKW-Verkehr aus dem Stadtweg herausgehalten werden, was von Vorteil für die dortige Wohnbebauung wäre. Es fanden daher mehrere Besprechungen mit den zuständigen Behörden statt. Das Staatliche Bauamt hat nun den Bau eines Kreisels im Einmündungsbereich St 2310/2309 in Aussicht gestellt, wodurch in Verlängerung in Richtung Miltenberg auch eine direkte Zufahrt zum Lidl-Grundstück, jedoch ausschließlich für den Lieferverkehr genehmigt werden könnte.<br />Diese Zufahrt wird in dem vorliegenden Änderungsantrag dargestellt und die Genehmigung als Änderung zur vorliegenden Genehmigung beantragt, wozu der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen erteilt hat.</p>
<p>Der <strong>Abwasserzweckverband Main-Mud</strong> legte die Jahresabrechnung 2016 vor. Hieraus ergab sich zugunsten des Marktes Bürgstadt eine Überzahlung von 18.979,27 €. Diese Überzahlung wird beim Abwasserzweckverband als Sondertilgung für den Maintalsammler verbucht. Demnach betragen die ungedeckten Investitionskosten für den Markt Bürgstadt beim AZV derzeit 417.843,84 €.</p>
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                <pubDate>Thu, 01 Jun 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-05-30-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-30052017/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.04.2017</title>
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                    <p>Als ersten Nachrücker seitens der CSU-Fraktion begrüßte Bgm. Thomas Grün Herrn Klaus Elbert und nahm im Anschluss seine Vereidigung vor.<br />Bei GR Fürst bedankte sich Bgm. Grün für seinen Einsatz im Gemeinderat Bürgstadt seit 2014. Er bedauerte sein Ausscheiden und führte aus, dass Paul Fürst für den Gemeinderat ein sehr wertvolles Mitglied war. Er lobte insbesondere seinen Sachverstand und Erfahrung, die er immer bei gemeindlichen Entscheidungen eingebracht hat.</p>
<p>Weiterhin wurde das baurechtliche<strong> gemeindliche Einvernehmen</strong> zur Errichtung zweier Freischankflächen erteilt. Ebenso zugestimmt wurde dem <strong>Bauantrag</strong> des Marktes Bürgstadt für eine Nutzungsänderung von Vereinsräumen zur Kindergartennutzung (Turnraum), Weidengasse 14/16.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war der <strong>Antrag des CSU Ortsverbandes auf Ausweisung eines Baugebietes für Wohnbebauung im Bereich Judenpfad</strong>.<br />Der CSU-Ortsverband Bürgstadt beantragte mit nachfolgendem Schreiben die Ausweisung eines Baugebietes für Wohnbebauung im Bereich „Judenpfad“.</p>
<p>„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,<br />sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,<br />sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und – kollegen,<br />im Dezember konnte der Markt Bürgstadt größere Flächen im Bereich Judenpfad erwerben. Dieses Gebiet grenzt östlich an das Baugebiet „Krieggärten“ und würde sich ideal durch Lage- und Anbindungsmöglichkeiten als kleines Baugebiet für Wohnbebauung eignen.<br />Bürgstadt ist ein begehrter Wohnort. Der Bedarf an Wohnraum übersteigt bei weitem das Angebot. Gerade für junge Familien ist es schwer, geeignete Anwesen oder Grundstücke zu erwerben.<br />Die vielen freien Baugrundstücke sind nicht für den freien Markt verfügbar, da sie alle in Privatbesitz sind und aus den unterschiedlichsten Gründen nicht verkauft werden. Jetzt hätten wir die Möglichkeit eigene Bauplätze zu erschließen. Diese könnten dann bevorzugt an junge Familien verkauft werden.<br />Bereits im Juni 2011 – bei der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes für Gewerbeflächen hat das Büro Eilbacher diesen Bereich als mögliche Wohnbebauung vorgeschlagen.<br />Wir bitten Sie, unseren Antrag dem Gemeinderat zur Beratung vorzulegen.<br />Max Josef Eck Burkhard Neuberger<br />CSU Vorsitzender CSU Fraktionsvorsitzender“</p>
<p>Dem Antrag beigefügt wurde ein Kartenausschnitt aus dem erstellten Immissionsschutzgutachten vom Ingenieurbüro Eilbacher.<br />In diesem Bereich wurden vom Markt Bürgstadt zwischenzeitlich einige Flächen erworben. Das Gebiet grenzt östlich an das Baugebiet „Krieggärten“ an.<br />Die Fläche ist im Flächennutzungsplan nicht als Bauerwartungsland ausgewiesen, wurde aber im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Untersuchungen als mögliche Wohnbaufläche bewertet.<br />Die Größe des eventuell in Frage kommenden Bereiches beträgt ca. 5,5 ha, im Eigentum der Gemeinde sind ca. 1,1 ha.<br />Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes – rechtskräftig seit 1987- hat die Gemeinde im Plan sogenannte „Bauschranken“ dargestellt, die die landschaftsökologische Begrenzung der Siedlungsentwicklung darstellen. Ein Teil der zu überplanenden Fläche ist von dieser Begrenzung betroffen.<br />Die Verwaltung hat die derzeit noch freien Bauplätze innerhalb erschlossener und durch Bebauungsplan ausgewiesener Baugebiete ermittelt, dies sind ca. 122 freie Plätze. Hierbei nicht untersucht und damit nicht berücksichtigt ist eine Nachverdichtung durch Bauen in Zweiter Baureihe im Ortskernbereich bzw. Randgebieten, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.<br />Weiterhin wurde das Landratsamt Miltenberg um grundsätzliche Stellungnahme zur Ausweisung neuer Bauflächen gebeten. Das Amt hat lediglich aus der Sicht der Bauleitplanung Stellung genommen, weitere betroffene Fachstellen (z.B. Naturschutz, Immissionsschutz) wurden nicht beteiligt.<br />Den Inhalt des CSU-Antrags begründete Fraktionsvorsitzender GR Neuberger B. damit, dass sich die CSU-Fraktion durchaus mit der Thematik beschäftigt hat und ihnen sehr wohl bewusst ist, dass mit wertvollem Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden muss. Allerdings sehen sie sich auch in der Verantwortung die Zukunft von Bürgstadt verantwortungsvoll zu gestalten und für junge Generationen zu sorgen, damit auch diese neues Eigentum schaffen können.<br />Er stellte fest, dass jetzt die Chance vorhanden ist ein Angebot von Bauplätzen zu schaffen.<br />Alle vorhandenen freien Bauplätze sind derzeit in Privathand und es besteht nur selten Verkaufsbereitschaft, auch wenn in den letzten zehn Jahren die Zahl der freien Bauplätze von ca. 200 auf jetzt 122 gefallen ist. An der Verkaufsbereitschaft lässt sich nur wenig ändern. Auch andere Kommunen haben mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Die vorgesehene Fläche im Judenpfad hat nach seinen Ausführungen keine besondere ökologische Bedeutung und wird derzeit ausschließlich als Ackerland genutzt. Dort befinden sich weder Obstbäume noch Hecken, sodass der ökologische Eingriff nicht besonders gravierend erscheint.<br />Er appellierte an alle Gemeinderäte an einem Strang in Bezug auf die Ausweisung eines Baugebietes zu ziehen, damit junge Familien die Möglichkeit für den Erwerb eines Bauplatzes in Bürgstadt erhalten.<br />GR Reinfurt äußerte sich im Namen der UWG-Fraktion und stellte fest, dass der Antrag der CSU von der Sache her richtig ist und auch die UWG-Fraktion die Meinung vertritt, dass so junge Familien unterstützt werden können. Allerdings ist die Hürde für die Ausweisung neuer Baugebiete in Bayern sehr hoch, da dem Flächenverbrauch Einhalt geboten werden muss. Deshalb ist eine genaue Abwägung zwischen Nutzen und Flächenverbrauch notwendig und auch der Rückgang der landwirtschaftlichen Fläche ist zu berücksichtigen. Er wünschte sich zwei Aufgabenstellungen an die Verwaltung.<br />Zum einen sollten Gespräche mit den Anrainern an die gemeindlichen Grundstücke im Bereich Judenpfad geführt werden, um deren Bereitschaft zum Grundstücksverkauf an die Gemeinde zu prüfen. Nach Meinung der UWG sollte eine Baugebietsausweisung erst dann verbindlich angegangen werden, wenn der Großteil der Fläche im gemeindlichen Eigentum ist. Wichtig ist zu vermeiden, dass sich ein Baugebiet entwickelt, welches auf Grund der Eigentumskonstellationen wieder nur zur Hälfte bebaut wird.<br />Zum anderen sollten Gespräche mit den Eigentümern der unbebauten aber voll erschlossenen Grundstücke geführt werden, mit dem Ziel, dass diese überzeugt werden können ihre Grundstücke zu verkaufen und so die Ortsbebauung verdichtet und die bestehende Infrastruktur ausgenutzt wird.<br />Letztlich fasste der Gemeinderat den Beschluss, dass die Eigentümer der unbebauten, aber voll erschlossenen Grundstücken in den bestehenden Erschließungsgebieten angeschrieben und auf die bestehende Situation hingewiesen werden, mit der Bitte sich einen Grundstücksverkauf zu überlegen.<br />Zudem sollen Gespräche mit den Anrainern an die gemeindlichen Grundflächen im Judenpfad bezüglich deren Verkaufsbereitschaft geführt werden, mit dem Ziel im Anschluss eine Voruntersuchung von einem Fachbüro durchführen zu lassen, um eine Aussage über die mögliche Größe und die Erschließungsmöglichkeiten des Baugebietes zu erhalten.</p>
<p>Abschließend gab Bürgermeister bekannt, dass seit kurzem der <strong>Hotspot</strong> aus dem Förderprogramm „Bayern WLAN“ an der Churfrankenvinothek aktiv ist und funktioniert.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Apr 2017 10:50:31 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 14.03.2017</title>
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                    <p>Nachdem bereits im Januar der <strong>Umnutzung des ersten Obergeschosses der Churfrankenvinothek</strong> zum Veranstaltungs- und Seminarraum zugestimmt wurde, wurden jetzt die erforderlichen Trockenbau- und Malerarbeiten, Elektroarbeiten, Technikbeschaffung sowie Schreinerarbeiten vergeben. Neben den handwerklichen Arbeiten wie Errichtung einer kleinen Trennwand, Streicharbeiten, Abschleifen und Einlassen des Parkettbodens und diversen Holzarbeiten, werden ein Kurzdistanzbeamer, Lautsprecheranlage und eine Rückprojektionsleinwand beschafft.<br />Trockenbau und Malerarbeiten werden an die Firma Wachtel GmbH, Bürgstadt zu einen Bruttoangebotspreis von 3.239,78 € vergeben. Die Elektroausstattung mit 1.116,22 €, die Technikausstattung mit 14.146,72 € und Instandhaltung Boden und Schreinerarbeiten mit 5.775,07 € brutto werden an die Firma Udo Herrmann, Bürgstadt vergeben.<br />Die Umsetzung der Maßnahme soll bis Ostern erledigt sein.</p>
<p>Zugestimmt wurde auch dem Entwurf des Haushaltes für den <strong>Abwasserzweckverband Main-Mud</strong>. Der Gesamthaushalt schließt mit 3.191.330 € und ähnelt den Zahlen des Vorjahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt bei 2.238.080,00 €, beim Vermögenshaushalt ergibt sich ein Ansatz von 953.250,00 €.</p>
<p>Einstimmig wurde dem Beitritt zum <strong>Verein „Burglandschaft e.V.“</strong> mit einem Jahresbeitrag von 200 € zugestimmt.<br />Das Netzwerk Burglandschaft besteht seit 2011 in der Gebietskulisse Main4Eck und wurde im Rahmen zweier Leader-Projekte aufgebaut und weiterentwickelt.<br />Allerdings war die Burglandschaft bisher ein Zusammenschluss ohne Rechtsform, sodass sich die Vereinsgründung insbesondere unter diesem Aspekt anbot.<br />Der Markt Bürgstadt ist mit den beiden Projekten Ringwall und Alte Pfarrkirche im Netzwerk vertreten.</p>
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                <pubDate>Thu, 16 Mar 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-03-14-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-14032017/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.02.2017</title>
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                        <img src="http://www.buergstadt.de/media/39817/20190117_105615.jpg?center=0.558139534883721,0.495652173913044&amp;mode=crop&amp;width=900&amp;height=600" />
                    <p>Für den Kindergarten Bürgstadt mit der Kinderkrippe „Bürgstadter Rasselbande“ gibt es derzeit eine Betriebserlaubnis für insgesamt 164 Kindergarten- und Krippenplätze. Davon sind 140 Vollzeitplätze in 6 Gruppenräumen im Kindergarten und 24 gleichzeitig belegbare Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Kinderkrippe vorhanden.<br />Eine Kindergartengruppe ist hierbei seit dem Jahr 2001 aus Kapazitätsgründen nur befristet als Gruppe für 15 Kinder zugelassen bis eine Entlastung eintritt. Aufgrund der Kinderzahlen konnte auf diese Gruppe bis heute noch nicht verzichtet werden.<br />Nach den Geburtenzahlen und den derzeitigen Anmeldungen reichen die vorhandenen 140 Kindergartenplätze auch bis auf weiteres nicht aus. Eine befristete genehmigte Überschreitung in fünf Kindergartengruppen um jeweils 3 Plätze ergibt insgesamt 155 genehmigte Plätze im Kindergarten, so dass insgesamt die Kindertagesstätte derzeit über 179 Plätze verfügt.<br />Voraussetzung für die Genehmigung der Überschreitung sind jedoch die Bemühungen des Marktes Bürgstadt zur Schaffung neuer Räumlichkeiten für die Betreuung der Kinder.<br />Mit ca. 160 angemeldeten Kindern und ca. 25 Kindern in der Krippe bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres ist der Kindergarten damit an seiner Kapazitätsgrenze. Dies liegt insbesondere auch daran, dass derzeit Kinder ab 2,5 Jahren bereits von der Krippe in die Kindergartengruppen zugeteilt werden, um die Belegungszahlen in der Kinderkrippe einigermaßen einhalten zu können. Nachdem die Meldungen für einen Betreuungsbedarf bei unter 3-Jährigen beim Neubau der Kinderkrippe im Jahr 2010 deutlich unter dem jetzt tatsächlich vorhandenen Buchungsstand lagen, ist hierbei auch der Hauptgrund für den Kapazitätsengpass in der gesamten Einrichtung auszumachen, wobei im Verlauf der letzten Jahre zusätzlich noch deutliche Änderungen beim Buchungsverhalten durch stundenmäßige Mehrbuchungen auszumachen sind.<br />Deshalb wurde vergangenes Jahr der grundsätzliche Bedarf an Schaffung weiterer Betreuungsräume für den Kindergarten „Bürgstadter Rasselbande“ vom Gemeinderat anerkannt und das Planungsbüro wolfArchitekten mit der Prüfung von Umgestaltungsmöglichkeiten des E-Werk-Gebäudes bzw. eventuellen Erweiterungsmöglichkeiten am bestehenden Kindergarten beauftragt um erste Planentwürfe zu fertigen.<br />Vom Büro Wolf wurden verschiedene Ideen gemeinsam mit Verwaltung und Kindergartenleitung entwickelt.<br />Eine Entwurfsplanung zur Umgestaltungsmöglichkeit des E-Werk-Gebäudes liegt vor.<br />Ebenso wurde hierzu ein baubiologisches Gutachten vom Baubiologen Bernd Kinzer, Aschaffenburg erstellt um negative Auswirkungen der im Gebäude befindlichen Trafos auf die Nutzung der Räumlichkeiten als Kindertagesstätte auszuschließen. Zur sicheren Abschirmung würden noch zusätzlich Trapezbleche eingebaut werden.<br />Der vorliegende Entwurf enthält das von der Kindergartenleitung und der –aufsicht ge-wünschte Raumprogramm, wird jedoch mit Bruttokosten von ca. 850.000 € zu Buche schlagen.<br />Zudem bestehen bei der Kindergartenleitung emotionale Akzeptanzbedenken im Hinblick auf die im Gebäude befindlichen Trafos, auch wenn diese aus gutachterlicher Sicht keine gesundheitlichen negativen Auswirkungen haben.<br />Eine Untersuchung im Bestand des bestehenden Kindergartens hat ergeben, dass eine sinnvolle bauliche Erweiterung mit verhältnismäßigen Mitteln und Aufwand nicht machbar scheint. Insbesondere auch der Hochwasserschutz führt hier zu weiteren Einschränkungen.<br />Deshalb sollte man sich bereits heute auch mit dem Gedanken befassen, dass in Bürgstadt evtl. eine zusätzliche Einrichtung errichtet wird. Möglichkeiten hierfür könnten sich im Rahmen der Gesamtplanung im Bereich Mittelmühle/ehemaliges Dietz Gelände ergeben. Über die Betriebsform sowie die Einrichtungsgröße müsste gegebenenfalls beraten werden.<br />Allerdings bedarf es für die Planungen einer ergänzenden oder neuen Einrichtung noch einer längeren Vorlaufzeit, so dass zwischenzeitlich nach provisorischen Übergangslösungen gesucht werden müsste, um die aktuelle Raumsituation im Kindergarten etwas zu entspannen.<br />Hierfür ist derzeit angedacht, dass im Turnraum ein zusätzlicher provisorischer Gruppenraum eingerichtet wird, wofür jedoch eine baurechtliche Nutzungsänderung benötigt wird.<br />Als Ausweichraum zum Abhalten des Turnunterrichts könnte eine Containerlösung im Bereich des Wendehammers geschaffen werden oder der derzeitige Proberaum der Fränkischen Rebläuse im E-Werk in Doppelnutzung mitgenutzt werden.<br />Die Kosten für eine Containerstellung würden ca. 50.000 € betragen.<br />Es wurde ausgeführt, dass sich die Kosten für die Umnutzung des Turnraumes, je nach baurechtlichen Forderungen, auf ca. 20.000 bis 30.000 € belaufen werden.<br />Trotz Schaffung der zusätzlichen Räumlichkeiten besteht jedoch nach wie vor Platzbedarf für Teambesprechungen und Elterngespräche sowie Kleingruppenarbeiten. Zudem müssen für die Beschäftigten Sozialräume zur Verfügung gestellt werden.<br />Vom Gemeinderat wurde der Schaffung eines Provisoriums für einen weiteren Betreuungsraum im Kindergarten zugestimmt. Hierzu wird der vorhandene Turnraum im Kindergarten in einen Gruppenraum umgenutzt. Das Ingenieurbüro wolfArchitekten, Miltenberg wird beauftragt, zeitnah einen Bauantrag auf Nutzungsänderung der Räumlichkeiten zu erstellen.<br />Ein Ausweichturnraum für den Kindergarten wird in den Bestandsräumen des ehemaligen<br />E-Werks eingerichtet.<br />Planungen zur dauerhaften Schaffung weiterer Kinderbetreuungsplätze durch einen Gebäudeneubau im Bestand oder alternativ die Errichtung einer eigenständigen weiteren Betreuungseinrichtung im Ortsbereich werden parallel dazu angegangen. Insbesondere sollen diese Überlegungen auch bei der Überplanung des ehemaligen Zoo-Dietz-Geländes/Mittelmühle Berücksichtigung finden.</p>
<p>Ebenfalls diskutiert wurde eine <strong>Bauvoranfrage auf Errichtung eines Biergartens</strong> im Mainvorland (Nähe ehemaliges Fährerhaus).<br />Der Gemeinderat hat sich bereits in der Sitzung am 06.12.2016 mit der Anfrage auf Einrichtung eines Biergartens im Mainvorland befasst und hierzu das gemeindliche Einvernehmen erteilt.<br />Die formlose Anfrage mit Gemeinderatsbeschluss wurde dem Landratsamt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit weiter geleitet.</p>
<p>Das Landratsamt teilte mit, dass nach Abschluss der baurechtlichen Prüfung festgestellt wird, dass der Vorbescheid nicht erteilt werden kann, da sich der geplante Standort des Biergartens bauplanungsrechtlich im Außenbereich befindet und hier ohne Bauleitplanung keine Bebauung zulässig ist. Erschwerend kommt bei diesem Standort hinzu, dass es sich zudem um Überschwemmungsgebiet handelt. Aus der Sicht des Wasserrechtes wird klargestellt, dass die Ausweisung von neuen Baugebieten in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich untersagt ist. Es wäre eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die nur erteilt werden kann, wenn die im Gesetz festgelegten neun Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Erst wenn u.a. der Nachweis erbracht werden kann, dass ein öffentliches Interesse (ein rein wirtschaftliches Interesse des Investors reicht nicht aus) an der Verwirklichung der Maßnahme besteht und keine Alternativstandorte zur Verfügung stehen, kann über die Möglichkeit zur Durchführung eines Bauleitplanverfahrens entschieden werden.<br />Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, könnte der Flächennutzungsplan nicht genehmigt werden, da öffentliche Belange der Maßnahme entgegenstehen.<br />Nach Austausch einiger Argumente wurde entschieden, dass der Markt Bürgstadt in der Errichtung eines Biergartens im Mainvorland kein öffentliches Interesse sieht und deshalb keine Bauleitplanung für diesen Bereich angehen wird.</p>
<p>Es wurde weiterhin festgelegt, dass ab dem 15.03.2017 die <strong>Öffnungszeiten des Grüngutsammelplatzes</strong> wie folgt erweitert werden:</p>
<p></p>
<table width="595" height="22">
<tbody>
<tr>
<td colspan="2">Sommer (15.03. - 31.10.)</td>
<td colspan="2"> Winter (01.11. - 14.03.)</td>
</tr>
<tr>
<td>Montag</td>
<td>geschlossen</td>
<td>Montag</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Dienstag</td>
<td>16:00 - 19:00 Uhr</td>
<td>Dienstag</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Mittwoch</td>
<td>
<p>geschlossen</p>
</td>
<td>Mittwoch</td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td>Donnerstag<br /><br /></td>
<td>
<p>10:00 - 12:00 Uhr und<br />17:00 - 19:00 Uhr</p>
</td>
<td>Donnerstag<br /><br /></td>
<td>10:00 - 12:00 Uhr<br /><br /></td>
</tr>
<tr>
<td>Freitag</td>
<td>
<p>16:00 - 20:00 Uhr</p>
</td>
<td>Freitag</td>
<td>14:30 - 16:30 Uhr</td>
</tr>
<tr>
<td>Samstag</td>
<td>
<p>14:00 - 18:00 Uhr</p>
</td>
<td>Samstag</td>
<td>13:30 - 16:30 Uhr</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br />Zudem wird auf die Einführung von <strong>Nutzungsgebühren am Wohnmobilstellplatz</strong> verzichtet. Stattdessen wird die Verbrauchsgebühr beim Wasser und beim Strom bei gleicher Abnahmemenge auf 2,00 € erhöht.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 23 Feb 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-02-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21022017/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-02-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21022017/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 31.01.2017</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Die Vergabe erfolgte für die Leistungsphasen 1-3.</p>
<p>Ebenfalls zugestimmt wurde der Schaffung eines Veranstaltungs- und Tagungsraumes im ersten Obergeschoss der <strong>Churfrankenvinothek.</strong> Hierfür wird zusätzlich (in technische Ausstattung, insb. Präsentationstechnik) investiert und die Öffnungs- und Personalzeiten kundenorientiert angepasst, um das Tagungslokal professionell vermarkten zu können. Hierzu werden Nutzungsmodalitäten und Gebühren sowie Tagungspauschalen festgelegt."</p>
<p>Vom Gremium wurde über die Schaffung von <strong>zusätzlichen Stellplätzen</strong> im Bereich Fleckenweg beraten. Vom gemeindlichen Bauamt wurden Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichen PKW-Stellplätzen im Bereich Josef-Ullrich-Straße/Fleckenweg entwickelt und festgelegt. Von der Errichtung weiterer Stellplätze im Bereich Fleckenweg in Verlängerung der Josef-Ullrich-Straße wird abgesehen. Diese Fläche wird lediglich punktuell als Parkfläche bei größeren Veranstaltungen ausgewiesen und freigegeben.<br />Stattdessen wird die Schotterrasenfläche rechts vom Wohnmobilstellplatz aktiviert und für weitere 18 Stellplätze hergerichtet.<br />Zusätzlich wird im Abschnitt vom RÜB in Richtung Hauptstraße ein beidseitiges Parkverbot angeordnet um das Parken im Böschungsbereich bzw. Grünbereich zu unterbinden und Begegnungsverkehr gefahrloser zu ermöglichen. Hierzu werden bei Bedarf die Findlinge versetzt.</p>
<p>Die <strong>Jahresrechnung 2015</strong> schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.462.972,77 € und wurde am 21.01.2017 durch die örtliche Rechnungsprüfung gesichtet.<br />Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, GR Lausberger informierte, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingehalten wurden und begründete Überschreitungen der Ansätze nur auf der Einnahmenseite zu verzeichnen waren. Einziger Nachbesserungswunsch war, dass offene, nicht mehr einbringbare Forderungen formell niedergeschlagen werden, so dass sie nicht mehr als Haushaltseinnahmereste mitgeführt werden.<br />Zudem sollte in naher Zukunft die Höhe der Hundesteuer überdacht werden.<br />Ansonsten hat die Prüfung keine Beanstandungen ergeben, so dass Entlastung erteilt wurde.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung war die Information über das abgelaufene <strong>Forstwirtschaftsjahr 2016 und die Vorstellung des Jahresbetriebsplanes 2017</strong> durch Forsttechniker Paul Platz.<br />Zusammenfassend stellte er fest, dass 2016 ein Gesamteinschlag inklusive unverwertbares Holz 4.825 Festmeter erfolgte.<br />Er informierte über durchgeführte Läuterungs- und Pflegemaßnahmen im Bestand, vorgenommene Wegebau- und Instandsetzungsarbeiten und Freischneidearbeiten am Lichtraumprofil.<br />Der Haushaltsplan 2016 sah Ausgaben von 290.099 € und Einnahmen von 292.133 € vor. Aufgrund Mehrausgaben für den Ersatz des Wald-Kfz, höherer Unterhaltskosten und nicht gewährter Fördergelder schloss das Haushaltsjahr 2016 jedoch mit einem Minus von ca. 31.000 € ab.<br />Der Haushaltsplan 2017 passt sich den Zahlen aus 2016 an und wird im Planansatz mit einem kleinen Minus schließen.<br />Vom Rat wurde die Arbeit von Herrn Platz und seinem Team sehr gelobt und es wurde festgestellt, dass der Wald nicht nur als Wirtschaftsbetrieb gesehen werden darf, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Erholungs- und die Freizeitfunktion darstellt.</p>
<p>Als neuer <strong>Kommandant</strong> der Freiwilligen Feuerwehr Bürgstadt wurde Herr Franz Weigl vom Gemeinderat Bürgstadt bestätigt, nachdem er in der Generalversammlung der Feuerwehr gewählt wurde.</p>
<p>Es wurde beschlossen, das der Markt Bürgstadt offizieller Veranstalter des<strong> Schauspiels „Michelswasser“</strong> ist. Vor einer Entscheidung inwieweit und in welcher Höhe eine mögliche Defizitübernahme durch den Markt Bürgstadt erfolgt, soll in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen ein grober Kostenplan vorgelegt werden.</p>
<p></p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 02 Feb 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-01-31-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-31012017/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-01-31-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-31012017/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Herr Udo Herrmann wurde mit der Erstellung einer <strong>Multivisionsshow</strong> und entsprechender Darbietung anlässlich des 25. Straßen- und Hoffestes beauftragt.<br />Zusätzlich erwirbt der Markt Bürgstadt die Nutzungsrechte an ca. 100 Aufnahmen.</p>
<p>Für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt wird mit 20 Wochenstunden ein <strong>Gerätewart</strong> eingestellt, der sich um die Pflege und Erhaltung der Feuerwehrausrüstung kümmert.<br />Eine entsprechende Stelle wird ausgeschrieben.</p>
<p>Hauptberatungspunkt der öffentlichen Sitzung waren <strong>Änderungen zur Stellplatzsatzung</strong> des Marktes Bürgstadt. Insbesondere ging es um die Regelung zum Stauraum und die Ergänzung der Anzahl notwendiger Stellplätze für Freischankflächen sowie eine Ergänzung bei der Ablösung der Stellplatzpflicht.<br />Festgelegt wurde, dass künftig kein Stauraum vor Garagen nachgewiesen werden muss. Weiterhin soll bei Gaststätten eine Differenzierung zwischen Freischankflächen und Gastraumflächen getroffen werden, indem bei der Gastraumfläche ein Stellplatz je 10 m² Nettogastraumfläche und bei der Freischankfläche ein Stellplatz je 20 m² Freischankfläche nachgewiesen werden muss.<br />Sollten die Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, wurde bisher ein Ablösebetrag in Höhe von 2.300 € je fehlendem Stellplatz fällig. Dieser Betrag wird künftig lediglich bis zum dritten Stellplatz fällig. Der vierte bis sechste Stellplatz ist mit 75 % hieraus und ab dem siebten Stellplatz mit 50 % aus 2.300 € abzulösen.</p>
<p>Die Vergabe der Arbeiten für die <strong>grabenlose Kanalsanierung</strong> im Baugebiet "Hinter der Martinskirche" erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Rainer Kiel Kanalsanierung, Estenfeld zu einer Bruttoendsumme von 71.142,25 EUR.</p>
<p>Ein Auftrag zur <strong>Verlegung der Schutzrohre</strong> im Bereich des Fleckenweges wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Ebert Schollbrunn zum Bruttopreis von 15.740,84 EUR vergeben. Die Kabelschutzrohre werden durch die EMB beigestellt. In diesem Zusammenhang soll vom Bauamt geprüft werden, ob noch weitere Stellplätze im Bereich des Fleckenweges im Fortgang zur Kleinen Maingasse erstellt werden könnten. Eine Entscheidung hierüber trifft der Gemeinderat in der nächsten Sitzung.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass die <strong>Stiftung Altenhilfe</strong> im Jahr 2016 wieder Zuwendungen an die stationären Einrichtungen und ambulanten Dienste in Gesamthöhe von 90.587,31 € beschlossen hat. Somit wurden bereits von 1993 bis 2016 für stationäre und ambulante Einrichtungen 2.303.432,58 € ausgeschüttet.<br />Der Vermögensgrundstock einschließlich Rücklage lag zum Jahresbeginn 2016 bei 1.462.343,32 €.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 12 Jan 2017 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-01-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10012017/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2017-01-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10012017/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 06.12.2016</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Grün die Projektplaner, Herrn Roth von der Sparkasse Miltenberg-Obernburg, Herrn Bambey, Manager für Seniorenwohnbau, Herrn Almritter, Caritas Miltenberg und Herrn Kubitza, Planungsbüro Knapp und Kubitza.<br />Er stellte fest, dass heute der Gemeinderat und die Öffentlichkeit über den derzeitigen Planungsstand im Zusammenhang mit der Weiternutzung des Schwanengeländes informiert werden soll.<br />Herr Roth informierte, dass er zusammen mit Herrn Bambey schon viele Einrichtungen besichtigt habe. Ziel auch im Sinne der Gemeinde ist es, dass ältere Leute in Bürgstadt wohnen bleiben können. Er ist überzeugt, dass im konkreten Fall ein entsprechendes Nutzungskonzept entwickelt wurde. Es gelte gewünschtes „Wohnen zu Hause“ zumindest in „Wohnen wie zu Hause“ umzusetzen.<br />Er stellte weiter fest, dass heute kein Baurecht vorgestellt wird, sondern nur das Nutzungskonzept.<br />Den Standort bezeichnete er als sehr gut, die Grundversorgung ist in der näheren Umgebung vorhanden. Es gab auch schon enge Gespräche mit 2 – 3 Bauträgern. Weiter stellte er fest, dass Nachfrage aus der Bevölkerung vorhanden ist.<br />Herr Bambey erklärte, dass die Rahmenbedingungen der gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind. Es wurde geprüft, welche Pflegestrukturen bedarfsgerecht sind. Eine Bedarfsanalyse wurde ausgewertet mit dem Ergebnis, dass vier verschiedene Versorgungsketten entstehen sollten. Diese sind:<br />• Sozialstation<br />• Betreutes Wohnen<br />• Tagespflegestätte und<br />• Ambulant betreute Senioren-WG.<br />Der größte Wunsch sei aber die Versorgung zu Hause. Die Sozialstation ist hier ein wichtiger Dienstleister.<br />Herr Almritter begründete die Entscheidung für den Standort Bürgstadt damit, dass Bürgstadt und die Umgebung stark von der Caritas „beherrscht“ sind. Eine ambulant betreute Wohnform ist im Umkreis nirgends vorhanden. Man will den Senioren eine Auswahlmöglichkeit anbieten und hat daher die Wohngemeinschaft-Planung mit in das Konzept aufgenommen. Herr Almritter erläuterte diese Wohnform im Detail und stellte eine mögliche Grundrissgestaltung vor. Diese sieht einen zentralen Wohn- und Lebensraum vor, sowie eine Küche zum gemeinsamen Kochen als Mittelpunkt. Ferner hat jeder Nutzer ein eigenes Zimmer mit Nasszelle. Somit wären die notwendigen Funktionsräume vorhanden.<br />Für die Betreuungsform sind verschiedene Modelle möglich, dies muss für Bürgstadt noch entschieden werden.<br />Aus Sicht des Gemeinderates wurde das geplante Nutzungskonzept durchweg als gelungen und wünschenswert für Bürgstadt angesehen.<br />Ein Wunsch über alle Fraktionen hinweg war, dass möglichst das Schwanen-Gebäude erhalten werden sollte.<br />Allerdings wurde aus den Reihen der Projektentwickler informiert, dass dies zwar der Wunsch aller ist, jedoch bei der Planung einer Seniorenanlage auch auf Barrierefreiheit geachtet werden muss, so dass hierzu noch keine abschließende Aussage gemacht werden kann.<br />Vom Gemeinderat wurde schließlich beschlussmäßig festgestellt, dass zum vorgestellten Nutzungskonzept „Wohnen für Senioren“ mit den vier Säulen Sozialstation, Betreutes Wohnen, Tagespflegestätte und ambulant betreute Senioren-WG am Gelände des Gasthauses Schwanen, Hauptstraße 41 Einverständnis besteht und dieses begrüßt wird.</p>
<p>Neben zwei privaten Bauanträgen stand auch noch eine Bauvoranfrage auf <strong>Errichtung eines Biergartens</strong> im Mainvorland (Nähe ehemaliges Fährerhaus) auf der Tagesordnung.<br />Hier ist beabsichtigt, dass im Mainvorland ein Biergarten eingerichtet werden soll. Als Standort ist das Gelände unterhalb des ehemaligen Fährerhäuschens vorgesehen. Der Biergarten soll für ca. 40 Personen eingerichtet werden und in der Sommerzeit von ca. Mai bis Oktober betrieben werden. Der Verkauf, der Ausschank, das Lager und der Kühlraum sind auf einem mobilen Container oder Fahrzeug untergebracht. Über den Winter werden die mobilen Teile entfernt. Gleiches gilt bei Hochwasser.<br />Das Verkaufsangebot umfasst Bier vom Fass, nichtalkoholische Getränke und einfach zubereitete Speisen wie belegte Brötchen oder heiße Würstchen.<br />Zur Ver- und Entsorgung ist festzustellen, dass entsprechende Leerrohre vorhanden wären.<br />Nach ausführlicher Diskussion wurde der Bauvoranfrage auf Errichtung eines Biergartens im Mainvorland (Nähe ehemaliges Fährerhaus) zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen hierfür erteilt.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 08 Dec 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-12-06-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-06122016/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 15.11.2016</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Derzeit wird durch die Forstarbeiter und den gemeindlichen Bauhof noch die Verkehrssicherheit gewährleistet, wobei Astabbrüche jederzeit entstehen können. Nach Sichtung der Maßnahme mit der unteren Naturschutzbehörde ist folgende Vorgehensweise angedacht. Im Verlauf der Strecke werden ca. 70 % der Bäume entnommen und verwertet. Jeder Baum ist einzeln markiert und auf seine Standfestigkeit und Vitalität hin optisch geprüft. Die zu fällenden Bäume wurden bereits im Frühjahr 2016 noch ohne Laubansatz auf Vogelnester und Baumhöhlen hin begutachtet.<br />Sämtliche Obstbäume sind von der Maßnahme ausgeschlossen und werden erhalten. Das freiwerdende Lichtraumprofil soll weitestgehend der Natur überlassen werden. Eventuell sollen einzelne ortstypische Sträucher nachgepflanzt werden.<br />Die Maßnahme beginnt am Bildstock (Sandplatte) und geht bis zur Wasserschutzzone (Eingang Wald) über ca. 800 m. Die Anzahl der zu fällenden Bäume beträgt ca. 180 Stück bzw. 450 Schüttraummeter. Nach Beendigung Maßnahme muss der gesamte Buschenweg durch den Markt Bürgstadt in Schotterbauweise hergerichtet werden. Die Kosten gehen dann allesamt zu Lasten des Marktes. Es ist angedacht, dass die Verwertung des Holzes den Preis für Arbeitslohn und Maschinen deckt. Ein entsprechender Vertrag wird mit dem wirtschaftlichsten Bieter abgeschlossen.</p>
<p>Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass der Markt Bürgstadt aufgrund der Änderungen beim <strong>Umsatzsteuergesetz das Optionsrecht</strong> zur Wahrnehmung der Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt in Anspruch nimmt. Damit besteht bis 31.12.2020 eine Übergangsfrist dahingehend, dass die Neuregelung im Umsatzsteuergesetz, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln, zunächst ausgesetzt wird.</p>
                    ]]>
                </description>
                <pubDate>Thu, 17 Nov 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-11-15-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-15112016/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-11-15-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-15112016/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 25.10.2016</title>
                <description>
                    <![CDATA[
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                    <p>Beschafft wird ein VW-Transporter Pritsche zum Preis von 30.434 EUR und ein Citroen Jumper mit Heckkipper zu einem Preis von 29.233 EUR. Des Weiteren werden Akkus für die Sicherheitsbeleuchtungsanlage in der Mittelmühle zum Preis von 5.666 EUR angeschafft.</p>
<p>Die Bebauungsplanänderung <strong>„Oberer Steffleinsgraben“</strong> im Bereich des Grundstückes „REWE“ wurde als Satzung beschlossen und kann damit mit ihrer Bekanntmachung Rechtskraft erlangen.</p>
<p>Zu einem <strong>privaten Bauantrag</strong> für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses erteilte der Gemeinderat Zustimmung.</p>
<p>Die Anlieferungen am <strong>Grüngutplatz</strong> werden seit 01. Oktober 2016 überwacht, weiterhin sind die Öffnungszeiten geregelt. Somit sind die Bestimmungen der Zweckvereinbarung mit dem Landkreis erfüllt, sodass der Gemeinderat dem Abschluss der Vereinbarung in der Fassung 2014 zustimmte. Damit wird rückwirkend die Einwohnerpauschale sowie ab 01.10. 2016 ein Personalkostenzuschuss vom Landkreis gezahlt.</p>
<p>Schon seit längerer Zeit steht die Errichtung eines <strong>integrierten Wegeleitsystems</strong> zur Debatte. Das Büro VIA, Köln hat ein Konzept erarbeitet, das nun umgesetzt werden soll. Der Gemeinderat entschied sich, dieses nicht schrittweise sondern in einem umzusetzen. Die derzeitige Beschilderung wird nicht erneuert. Der bestehende Arbeitskreis wird den vorliegenden Beschilderungsvorschlag überarbeiten. Auf dieser Grundlage soll dann VIA eine Kostenberechnung erstellen und die Ausschreibungsunterlagen vorbereiten.</p>
<p>Der <strong>Seniorenbeauftragte</strong> gab einen Rückblick auf die Aktivitäten auf dem Gebiet der Seniorenarbeit in den vergangenen Jahren. Es wurden diverse Ausflüge, Beteiligung am Straßen- und Hoffest und Informationsnachmittage bzw. –fahrten durchgeführt. Weiterhin standen Besuche in den Seniorenheimen in Freudenberg, Miltenberg und Großheubach auf dem Programm.</p>
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                <pubDate>Thu, 27 Oct 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-10-25-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-25102016/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.10.2016</title>
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                    <p>Bereits einige Male befasste sich der Gemeinderat mit nötigen Sanierungsmaßnahmen an der Grund- und Mittelschule.<br />Bereits im Jahr 2013 wurde deshalb das Ing.-büro Johann &amp; Eck mit der Bestandsaufnahme, einer Konzeptentwicklung und einer groben Kostenermittlung für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen beauftragt.<br />Zudem wurde in diesem Zuge von der Regierung ein Raumprogramm für die Grund- und Mittelschule erstellt, das die derzeitigen pädagogischen Konzepte sowie die Schülerzahlen enthält. Hiernach werden Hauptnutzflächen von 2.724 qm benötigt.<br />Kurzfristig wurden daraufhin kleinere, unbedingt notwendige bauliche Maßnahmen durchgeführt.<br />Nach einer Ortsbesichtigung des gesamten Gemeinderates gemeinsam mit der Schulleitung im Februar 2016 wurde erneut deutlich, dass gewisse Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen anstehen.<br />Das Büro Johann &amp; Eck erarbeitete daraufhin alternative Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen, die von unbedingt notwenigen Instandhaltungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen bis zu einer Generalsanierung mit sinnvollen Umstrukturierungen im Bestand reichen.<br />Förderfähig nach Art. 10 FAG wäre die Maßnahme dann, wenn 25 % der errechneten förderfähigen Neubaukosten erreicht würden. Diese ermitteln sich über das berechnete Raumprogramm bei 3.957 € pro Quadratmeter mit insgesamt 10.778.868 €, so dass Förderfähigkeit bei einer Investitionssumme von ca. 2.700.000 € eintritt. Der Fördersatz wird sich nach Aussage der Regierung zwischen 40 und 50 % der förderfähigen Kosten bewegen.<br />Bgm. Grün informierte, dass die letzten größeren Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Grund- und Mittelschule bereits einige Jahre zurückliegen.<br />Der Bauabschnitt I (Grundschule) wurde 1956 errichtet und 1987 generalsaniert.<br />Bau II (Hauptschule) wurde 1966 gebaut und zwischenzeitlich ohne Förderung in Abschnitten saniert.<br />Bauabschnitt III (Hauptschule) wurde 1980 gebaut und 1995 erweitert. Die Heizungsanlage der gesamten Schule stammt aus dem Jahr 1984.<br />Vom Ing.-büro Johann &amp; Eck wurden für reine Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Bauten I – III Kosten in Höhe von ca. 700.000 € brutto ermittelt, wobei hierin keine Sanierung der Haustechnik und keine Umstrukturierung in der Raumaufteilung enthalten ist.<br />Zum Raumprogramm, das Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern ist, führte Architekt Eck aus, dass mittel- und langfristig grundsätzlich ein Bedarf für 8 Grundschulklassen und 6 Mittelschulklassen von der Regierung für den Schulstandort Bürgstadt prognostiziert wurde. Hierdurch errechnet sich eine Hauptnutzfläche von 2.724 qm.<br />Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorhandenen Baukörper ausreichen würden, um das vorliegende Raumprogramm im Bestand umsetzen zu können.<br />Eine Kostenermittlung für eine Generalsanierung ist zum jetzigen Planungsstand noch nicht erfolgt.<br />Bgm. Grün vertrat die Meinung, dass hier in die Zukunft gedacht werden muss und nicht an der falschen Stelle gespart werden darf. Auch er sprach sich für eine sinnvolle Sanierungsmaßnahme aus, zumal nach derzeitigem Wissen der Schulstandort Bürgstadt in der jetzigen Form gesichert sein sollte. Es geht nicht nur darum das Raumprogramm umzusetzen, sondern es gilt einen attraktiven und technisch einwandfreien Schulstandort zu erhalten.<br />Vom Gemeinderat wurde der grundsätzliche Bedarf für Instandhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in der Grund- und Mittelschule Bürgstadt festgestellt, wobei über die Größenordnung noch keine Aussagen getroffen werden können.<br />Zunächst wird das Büro Johann und Eck unter Zuhilfenahme von Fachplanern für Haus- und Elektrotechnik beauftragt, eine Kostenermittlung gemäß den Förderrichtlinien für eine Generalsanierung der Grund- und Mittelschule vorzunehmen.</p>
<p>Im nächsten Punkt wurde neben einem privaten Bauantrag wurde auch dem <strong>Bauantrag der REWE-Markt GmbH</strong>, Zweigniederlassung Rosbach für den Neubau eines REWE-Marktes mit Gastronomieeinheit in der Miltenberger Straße zugestimmt.</p>
<p>Der Markt Bürgstadt sprach sich im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der Verordnung über den <strong>Naturpark Bayerischer Odenwald</strong> gegen die Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet aus.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, über die Jahresrechnung 2015 der <strong>Tourismusgemeinschaft</strong> Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach du stellte fest, dass sich für den Markt Bürgstadt für das Jahr 2015 ein Beteiligungsbetrag an der Tourismusgemeinschaft in Höhe von 28.648,44 € (2014: 30.461,83 €) errechnet.</p>
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                <pubDate>Thu, 06 Oct 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 13.09.2016</title>
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                    <p>Der Gemeinderat behandelte die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslage und fasste den Satzungsbeschluss zur Änderung des <strong>Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben"</strong>. Die Bekanntmachung und damit Rechtskraft der Änderungssatzung erfolgt im nächsten Amtsblatt.</p>
<p>Weiterhin hatte der Gemeinderat über die künftige <strong>Zuschussgewährung bei Bewilligungsanträgen von Bauwerbern zum Kommunalen Förderprogramm</strong> zu beraten.<br />Im Rahmen der Altortsanierung und der Regelung durch die Gestaltungssatzung wurde vom Markt Bürgstadt im Januar 2007 ein Kommunales Förderprogramm aufgelegt. Hierin ist festgelegt, dass Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung der vorhandenen Wohngebäude und landwirtschaftliche Nebengebäude im Geltungsbereich grundsätzlich gefördert werden. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten je Objekt, jedoch höchstens 9.000 €. Diesen Betrag erhalten die Bauwerber vom Markt Bürgstadt. Im Rahmen des Bund/Länder-Städtebauförderprogramms erhielt der Markt Bürgstadt hiervon wiederum 60 % staatliche Mittel vom Freistaat.<br />Nachdem das Bund/Länder-Städtebauförderungsprogramm Kommunales Förderprogramm 2011-2016 zum 31.12.2016 ausläuft und auch seitens des Freistaates nicht mehr verlängert werden kann, gibt es demnach kein Förderprogramm her, das isoliert das Kommunale Programm des Marktes Bürgstadt unterstützt.<br />Zur weiteren Vorgehensweise wurde vom Gemeinderat folgende freiwillige Bezuschussung festgelegt:<br />Der Markt Bürgstadt beteiligt sich ab dem 01.01.2017 im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms weiterhin mit 30 % der förderfähigen Kosten bei einer max. Fördersumme von 5.000 € pro Objekt, auch wenn hierfür keine staatlichen Zuschüsse abgerufen werden können. Diese Förderung ist auf 5 Jahre befristet und läuft zum 31.12.2021 aus.<br />Als einjährige Übergangslösung für bereits zum 31.08.2016 vorgelegte Anträge bzw. vorzeitige Baufreigaben wird die seither geltende Förderhöchstgrenze bis 9.000 € bei einer Abrechnung mit dem Markt Bürgstadt bis 31.12.2017 beibehalten. Allerdings wird der Auszahlungsbetrag bei einer Abrechnung ab 01.01.2017 um 10 % gekürzt.</p>
<p>Der Markt Bürgstadt stimmte der Einrichtung des<strong> Sandstein-Erlebnisweges</strong> von Miltenberg bis Faulbach grundsätzlich zu und gestattete, dass der Weg auf der Gemarkung Bürgstadt im geplanten Bereich verlaufen kann. Es ist aber zu beachten, dass sich der geplante Weg nicht nurim Eigentum des Marktes Bürgstadt befindet. Zudem übernimmt der Markt Bürgstadt auf seiner Gemarkung die Kosten der Infotafeln und der Markierungszeichen mit ca. 2.300 € abzüglich der Fördergelder sowie die Unterhaltung des Weges.</p>
<p>Es wurde entschieden im Rahmen des <strong>Förderprogramms BayernWLAN-Hotspots</strong> der Einrichtung eines BayernWLAN-Hotspots im Bereich Churfrankenvinothek/Rathaus zuzustimmen. Die Kosten für die Erstinstallation werden vom Freistaat Bayern getragen. Die laufenden Kosten übernimmt der Markt Bürgstadt.</p>
<p>Der Erstellung eines <strong>FTTB-/FTTH-Masterplan (Fiber to the Premises/Fiber to the home)</strong> für eine mögliche künftige Glasfaserversorgung jedes Gebäudes in Bürgstadt wurde zugestimmt. Es wird ein entsprechender Zuschussantrag aus dem Förderprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland gestellt.<br />Nach Eingang des Bewilligungsbescheides wird der Auftrag zur Erstellung eines FTTB-/FTTH-Masterplans an das Büro IK-T, Regensburg zu einem Bruttoangebotspreis von ca. 16.600 € vergeben, wobei diese zu 100 % gefördert wird.</p>
<p>Der Gemeinderat diskutierte die Errichtung eines <strong>Bolzplatzes am Erftalbad</strong> und entschied letztlich der Einrichtung eines Freizeitplatzes am Erftalbad zuzustimmen.<br />Zunächst und kurzfristig wird dieser zwar als Bolzplatz zur Verfügung gestellt, wobei die Verwaltung beauftragt wurde zu prüfen, inwieweit zusätzlich die Nutzung und Ausstattung mit z.B. Calisthenics-Sportgeräten bzw. zum Freeletics und ähnlichen Trendsportarten möglich ist. Zudem wird der vorhandene Basketballkorb ertüchtigt.<br />Eine Zaunanlage wird ebenfalls errichtet.</p>
<p>Es wurde festgesetzt, den <strong>kalkulatorischen Zinssatz</strong> ab dem Vermögensrechnungsjahr 2015 auf 4,00 % zu mindern.</p>
<p>Es wurde informiert, dass sich der Markt Bürgstadt am <strong>Stadtbusverkehr</strong> für das Jahr 2015 mit 8.058,16 € beteiligen muss.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass am Sonntag, 16.10.2016 von 11.00 bis 18.00 Uhr ein <strong>Tag der offenen Tür im Bauhof und im Rettungszentrum</strong> stattfindet. Hierbei wird das MLF eingeweiht und seiner Bestimmung übergeben und der Bauhof kann nach dem Gebäudeneubau besichtigt werden..</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass Peter Schmitt, Bürgermeister von Amorbach und zugleich Sprecher der Odenwaldallianz eine Petition an die kassenärztliche Vereinigung Bayern im Namen aller Bürgermeister des Altlandkreises Miltenberg stellen wird. Hierin wird gefordert, dass im Altlandkreis Miltenberg ebenfalls eine <strong>Bereitschaftspraxis (Notfallpraxis)</strong> im Rahmen der Gesundheitsregion Plus eingerichtet wird, nachdem bisher landkreisweit nur eine einzige in Erlenbach vorgesehen ist. Hierzu werden in den kommenden Tagen bei allen Ärzten sowie in Rathäusern Listen ausliegen, in die sich unterstützungswillige Bürger eintragen können.</p>
<p>Es wurde bekanntgegeben, dass der Gewerbeverein bzw. die Verantwortlichen der CENTA mitgeteilt haben, dass die <strong>CENTA 2017</strong> aus organisatorischen Gründen entfallen wird.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über die Untersuchungen zur Möglichkeit in Bürgstadt eine <strong>Schiffsanlegestelle</strong> zu errichten. Das Ergebnis war, dass dies zwar unter gewissen eingeschränkten Umständen möglich wäre, jedoch werden die Kosten für die Infrastruktur sowie 3 Dalben und ein Landpoller auf ca. 750.000 € berechnet. Im Konkreten muss beachtet werden, dass die Befestigung nah genug am Ufer erfolgt, dass eine gewisse Entfernung zur Fahrrinne eingehalten wird und dass zwingend Erschließungsarbeiten für Strom, Wasser und Kanal nötig sind.</p>
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                <pubDate>Thu, 15 Sep 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-09-13-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-13092016/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.07.2016</title>
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                    <p>Um den Fortschritt in der e-Mobilität weiter zu fördern, hat die emb Miltenberg – Bürgstadt Vorschläge und Angebote für mögliche Standorte in Bürgstadt erkundet. Speziell der Standort für die <strong>e-bike Ladestation</strong> sollte vom Radfahrer während des Ladevorganges eingesehen werden können. In Abstimmung mit der Verwaltung wurde der Standort Churfrankenvinothek – Ecke Haus Eyrich als optimal angesehen. Hier gibt es die nötige Infrastruktur zum Betreiben der Ladestation. Ebenso können die Radfahrer während des Ladevorgangs die Churfrankenvinothek zur Einkehr nutzen.<br />Der Standort in der Ortsmitte ist außerdem für alle e-Bike-Fahrer gut einsehbar und kann von jedermann kostenlos genutzt werden.<br />Das Angebot der Fa. bike &amp; car energy liegt bei brutto 6.671,14 EUR, nur Lieferung der Ladestation für 4 e-bikes und Befestigungspfosten. Zusätzlich werden noch Adapter und Ladekabel benötigt. Die Kosten für die Infrastruktur und Installation werden allesamt von der emb Miltenberg-Bürgstadt getragen. Die Anschaffungskosten für die Ladestation und Adapter sowie Ladekabel werden hälftig von der emb und dem Markt Bürgstadt getragen. Für den Markt Bürgstadt wird eine Kostendeckelung von 4.000 € festgesetzt.</p>
<p>Der Beschaffung und Vergabe von beantragten <strong>Ausrüstungsgegenständen</strong> für die Freiwillige Feuerwehr zu einer Gesamtsumme von brutto 25.372,06 € wurde zugestimmt. Beschafft werden 45 Feuerwehrhelme sowie für den feuerwehrtechnischen Betrieb benötigte Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen. Der Feuerwehrverein Bürgstadt beteiligt sich mit 6.000 € an der Beschaffung der Helme.</p>
<p>Gemäß der Gemeindeordnung ist der Jahresabschluss durch einen <strong>Rechenschaftsbericht zu erläutern</strong>.<br />Die Jahresrechnung 2015 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.462.972,77 € ab und ist somit ausgeglichen. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Überschuss in Höhe von 1.118.269,52 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2015 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2016 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde. Aus dem genehmigten Darlehen aus dem Jahr 2015 in Höhe von 992.490 € und dem Haushaltseinnahmerest aus dem Vorjahr in Höhe von 131.550 € wurde im Jahr 2015 ein Betrag in Höhe von 700.000 € aufgenommen. Über den Restbetrag in Höhe von 424.040 € wurde ein Haushaltseinnahmerest ins Jahr 2016 übertragen. Als größere Abweichungen gegenüber den ursprünglichen Ansatz sind insbesondere die um ca. 460.000 € gestiegene Gewerbesteuer zu nennen.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Ernennung von Herrn Hermann-Josef Peikert und Herr Bernhard Münch zu <strong>Feldgeschworenen</strong> zu.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über ein Schreiben der emb, das zur Schadenshöhe bei den Überschwemmungsschäden im <strong>Erftalbad</strong> erarbeitet wurde.<br />Er führte aus, dass nach Beschreibung der emb wir noch großes Glück hatten, dass sich der materielle Schaden so in Grenzen hielt und letztendlich überschaubar war. Zusammenfassend ergibt sich, nach Beseitigung aller durch das Hochwasser verursachten Schäden eine Summe von 40.000 €, die sich aus den Faktoren Personalkosten, Material, Reparatur aber auch aus den 14 Tagen Ausfallzeit des Bades ergibt. Hätte jede Organisation den Aufwand in vollem Umfang berechnet, wäre die Summe deutlich höher. Besonders zu erwähnen wäre dabei die Gärtnerei Kremer aus Großheubach, deren Team das mehrere Tage dauernde Einsetzen der ausgespülten Pflanzen und das Befreien der Liegewiese vom angespülten Sand aus der Volleyballgrube als Gegenleistung für den Auftrag der Gesamtgestaltung kostenlos ausgeführt hat.</p>
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                <pubDate>Thu, 28 Jul 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-07-26-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-26072016/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 05.07.2016</title>
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                    <p>Ebenfalls Gegenstand der Sitzung war der <strong>Bauantrag der Lidl Dienstleistung GmbH &amp; Co. KG</strong> für den Abriss und Neubau eines Lidl-Lebensmittelmarktes, Am Stadtweg. Die Kubatur des Gebäudes und die genehmigte Verkaufsfläche wird annähernd beibehalten, allerdings bei geänderter Optik.</p>
<p>Vom Rahmenbetriebsplan für Gewinnung von Quarzsand/-kies "Kirschfurt West" durch die <strong>Firma Fritz Weber GmbH &amp; Co. Miltenberger Industriewerk KG</strong> nahm der Gemeinderat Kenntnis und begrüßte dieses Vorhaben. Belange des Marktes Bürgstadt werden dabei nicht berührt.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe von <strong>Straßensanierungsarbeiten</strong> für die Oberflächenbehandlung im Streckfuß von der Raiffeisen-Volksbank bis zur Sporthalle sowie der Rissesanierung im Baugebiet Sand und Rother-Rain/Bischof an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. ABS Meiller, Wernberg-Köblitz zum Bruttoangebotspreis von 18.683,00 EUR zu.</p>
<p>Ebenso zugestimmt wurde der Vergabe der <strong>Pflasterarbeiten</strong> für die Verlängerung des Rotweinwanderweges mit Rasengittersteinen auf einer Länge von ca. 180 m, sowie der Pflasterung der Zufahrt zur Ver- und Entsorgungsstation des Wohnmobilstellplatzes zum Bruttoangebotspreis von 28.001,88 EUR an die Fa. Haarmann, Großheubach.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass der <strong>Haushalt 2016</strong> vom Landratsamt ohne Auflagen genehmigt wurde.</p>
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                <pubDate>Thu, 07 Jul 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-07-05-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-05072016/</guid>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.06.2016</title>
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                    <p>Ebenfalls wurde vom Gemeinderat einer <strong>Änderung des Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben"</strong> im beschleunigten Verfahren bezüglich Dachform, Dachneigung und Wandhöhe zugestimmt und der Billigungsbeschluss für Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst.<br />Das beauftragte Büro Johann und Eck hat die noch unbebauten Grundstücke überprüft. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Geländeverhältnisse wird nun folgende Änderungen der textlichen Festsetzungen für die Dächer vorgeschlagen, die für die bebauten und unbebauten Grundstücke im Geltungsbereich Anwendung findet.<br />Zulässig sind künftig Flachdächer und geneigte Dächer mit unterschiedlichen Dachneigungen.<br />Die zugelassenen Wandhöhen wurden aufgrund verschiedener zugelassener Dachformen ebenfalls angepasst. Bisher sind im Baugebiet nur Satteldächer mit entsprechend niedrigeren Wandhöhen zulässig. Durch die Änderung soll Bauwerbern eine größere, den heutigen Baustilen angepasste Gestaltungsmöglichkeit bei ihren Bauvorhaben ermöglicht werden und das Genehmigungsfreistellungsverfahren im Einzelfall gewählt werden können.</p>
<p>Ein Auftrag für die Erneuerung der <strong>Treppenanlagen zur Schule</strong>, sowie die Treppe in der Schulstraße in Betonbauweise mit Betonblockstufen und Parkettpflaster wurde an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Dümler, Miltenberg zum Bruttoendpreis in Höhe von 13.839,70 EUR vergeben. Bei einer Ausführung in Sandstein wären etwa die doppelten Kosten entstanden.</p>
<p>Der Beschaffung eines neuen Servers und Zubehör für die <strong>Grund- und Mittelschule Bürgstadt</strong> zu einem Bruttoangebotspreis von 5.768,51 € von der Firma Lantech Informationstechnik, Klingenberg wurde ebenfalls zugestimmt.</p>
<p>Auf eigenen Wunsch scheidet GR Lausberger aus dem Aufsichtsrat der <strong>GMB</strong> aus. Neuer Vertreter des Marktes Bürgstadt im Aufsichtsrat der GMB wird GR Eck Max-Josef.</p>
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                <pubDate>Thu, 23 Jun 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-06-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21062016/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-06-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21062016/</link>
            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 31.05.2016</title>
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                    <p>Es wurden die eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der öffentlichen Auslegungen sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlussmäßig behandelt, wobei grundsätzlich gegen die Planungsabsichten keine Bedenken bestehen.</p>
<p>Neben einem privaten <strong>Bauantrag</strong> wurde zum Bauantrag des Landkreises Miltenberg auf Errichtung eines Wertstoffhofes im Industriegebiet sowie zum Bau eines Mehrfamilienwohnhauses im Stadtweg das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Für das Baugebiet "Hinter der Martinskirche" wurden die Tiefbauarbeiten für die Vorbereitung zur <strong>grabenlosen Kanalsanierung</strong> beschränkt ausgeschrieben. Bei den Tiefbauarbeiten im Bereich Leipziger,– Karlsbader- und Breslauer Straße handelt es sich im Einzelnen um die Verdämmung von ca. 50 m nicht benötigter Kanalleitung, Sanierung von verschiedenen Einzelschäden, Aufweitung von 13 Kanalschächten einschließlich die Sanierung der Schachtgerinne.<br />Der Auftrag die Tiefbauarbeiten wurde an die Firma Trautmann, Sulzbach zum Bruttoangebotspreis von 155.739,47 € vergeben.</p>
<p>An der Abrechnung für die <strong>Volkshochschule</strong> für das Jahr 2015 muss sich der Markt Bürgstadt bei 287 Teilnehmern mit 3.375,35 € beteiligen.</p>
<p>An der Abrechnung 2015 des <strong>Abwasserzweckverbandes Main-Mud</strong> hat sich der Markt Bürgstadt mit insgesamt 243.524,90 € zu beteiligen. Aufgrund der geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 258.258,50 € ergab sich somit eine Überzahlung von 14.733,60 €.</p>
<p>Bgm. Grün informierte über das<strong> Schadensbild im Erftalbad</strong>, das durch das Unwetter in der Nacht auf den 30.05.2016 entstanden ist. Er stellte fest, dass die Schäden beträchtlich sind, jedoch bereits aufgrund des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr sowie einiger Bauhofmitarbeiter teilweise beseitigt ist. Allerdings kann frühestens am Freitag, den 10.06.2016 geöffnet werden, da die Becken sowie die technischen Anlagen entsprechend gereinigt werden müssen.<br />Bgm. Grün bedankte sich in diesem Zusammenhang bei allen Helfern, insbesondere bei der Freiwilligen Feuerwehr Bürgstadt.</p>
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                <pubDate>Thu, 02 Jun 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-05-31-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-31052016/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 26.04.2016</title>
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                    <p>Im weiteren Verlauf stand erneut die Änderung des <strong>Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“</strong> zur Beratung an. In der letzten Sitzung wurde nach der Vorprüfung über mögliche Umweltauswirkungen festgestellt, dass solche nicht zu erwarten sind. Dies wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt, Abteilung Naturschutz und Immissionsschutz bestätigt. Lediglich aus naturschutzrechtlicher Sicht werden einige Anmerkungen getroffen (z.B. Zeitpunkt für Rückschnittarbeiten an den Gehölzen), die in den Bebauungsplan aufzunehmen sind. Der Gemeinderat beschloss, die Änderung im Bezug auf Dachform, Dachneigung, Wandhöhe und Darstellung des Bolzplatzes als solchen im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Festsetzungen auf den aktuellen Stand angepasst.</p>
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                <pubDate>Thu, 28 Apr 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-04-26-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-26042016/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 05.04.2016</title>
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                    <p>Sie tritt als Listennachfolgerin der UWG Frau Claudia Abb die Nachfolge an. In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde sie von Bürgermeister Grün in ihrem neuen Amt vereidigt.</p>
<p>Entsprechend sind auch die <strong>Ausschüsse</strong> neu zu besetzen. Im Hauptverwaltungsausschuss, im Bau- und Umweltausschuss sowie im EMB Aufsichtsrat übernimmt Claudia Abb den Platz von Michael Schneider. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde mit Peter Neuberger als Nachfolger von Michael Schneider besetzt, wobei künftig Bernhard Lausberger den Vorsitz inne hat.</p>
<p>Im Verlauf der Sitzung wurde zu drei <strong>privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Zudem stimmte der Gemeinderat der Vorprüfung zur <strong>Bebauungsplanänderung „Scherräcker-Kringelgraben“</strong> zu. Erhebliche Umweltauswirkungen sind nicht zu erwarten, sodass das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch durchgeführt werden kann. Für den gesamten Geltungsbereich geändert werden insbesondere die zugelassenen Dachformen mit der Konsequenz, dass die Dachneigungen und die Wandhöhen ebenfalls anzupassen sind.<br />Im nächsten Schritt werden die betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, bevor der Satzungsbeschluss gefasst wird.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass der Markt Bürgstadt die Aufnahme in das Bundesförderprogramm zur Sanierung von kommunalen Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen mit dem <strong>Erftalbad Bürgstadt</strong> beantragt hat. Hierüber wurde zwischenzeitlich entschieden und vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung mitgeteilt, dass Bürgstadt nicht berücksichtigt werden konnte.</p>
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                <pubDate>Thu, 07 Apr 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-04-05-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-05042016/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 15.03.2016</title>
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                    <p>Der Gemeinderat stimmte dem Angebot der Firma Müller aus Hardheim zu einem Bruttoangebotspreis von 149.629,98 EUR zu. Hiervon übernimmt jedoch die Stadt Miltenberg 23 %, gedeckelt auf 43.000 €. Ebenso wird der Beschaffung von vier Straßenlampen für die Fußgängerquerungshilfen am Kreisel, sowie zweier Straßenlampen zwischen den beiden Kreisverkehrsplätzen zum Bruttoangebotspreis von ca. 24.500 € zugestimmt.</p>
<p>Ebenfalls zugestimmt wurde der Vergabe der Malerarbeiten der Holzfassade und des Dachvorsprungs an der <strong>Churfrankenvinothek</strong> an die Fa. Franz-Josef Riegel GmbH aus Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 4.226,88 €. Die Arbeiten werden zeitnah ausgeführt.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte über die <strong>Forderung des Landratsamtes zum ordnungsgemäßen Betrieb des Grüngutsammelplatzes</strong>. Der Markt Bürgstadt erhielt mit dem Bescheid des Landratsamtes Miltenberg vom 09.01.2008, verlängert mit dem Bescheid vom 08.01.2014 bis zum 09.01.2019, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb des Grüngutsammelplatzes.<br />Diese Genehmigung enthält zu dessen ordnungsgemäßen Betrieb u.a. folgende Auflagen:<br />Anlieferung nur während der Öffnungszeiten, Überwachung durch sachkundiges Personal während der Öffnungszeiten, Sichtkontrollen bei Annahme der Lieferungen (Trennung von holzigen und krautigen Grünabfällen, Ablehnung unzulässiger Abfälle), Sicherung des Platzes durch einen 2 m hohen Zaun (zusätzlich Tor/Schranke), Ordnungsgemäße Gestaltung der Platzfläche im Hinblick auf<br />Befahrbarkeit (ordentliche Ableitung von Sickerwasser).<br />Mit den Schreiben vom 02.02.2010 bzw. 15.01.2014 wurde auf Antrag des Marktes Bürgstadt der Vollzug einzelner Auflagen bis zum Ablauf des Genehmigungszeitpunktes 09.01.2019 ausgesetzt. Hintergrund war der Umstand, dass der Standort nur gepachtet ist. Somit wäre es für den Markt Bürgstadt eine unbillige Härte, den Grüngutsammelplatz aufwändig einzurichten.<br />Dieses Zugeständnis seitens des Landratsamtes basierte jedoch auf einer Haftungserklärung, in welcher der Markt Bürgstadt versicherte, die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb seines Grüngutsammelplatzes unter großer Sorgfalt zu tragen.<br />Aufgrund Nichteinhaltung der Auflagen hat das Landratsamt den Markt Bürgstadt darüber informiert, dass sie beabsichtigen, die vorgenannte Aussetzung der Auflagen des immissionsschutzrechtlichen Bescheides zu widerrufen.<br />Die Neufassung der Zweckvereinbarung zum 01.07.2014 zur Erfassung von Grüngutabfällen zwischen der Kreisbehörde und den Kommunen wurde vom Markt Bürgstadt nicht unterschrieben, so dass der Markt Bürgstadt auch keine Entschädigungsleistungen vom Kreis erhält.<br />Bei einem Termin im Landratsamt bei dem sowohl Landrat Scherf als auch Bgm. Grün teilnahmen wurde seitens des Landratsamtes nochmal ausdrücklich auf die Verpflichtungen aus der öffentlich-rechtlichen Zweckvereinbarung, aber insbesondere auch den Auflagen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in Bezug auf den gemeindlichen Grüngutsammelplatz hingewiesen.<br />Nunmehr das Landratsamt nochmal schriftlich den Markt Bürgstadt aufgefordert, kurzfristig eine Schranke sowie eine Beschilderung mit festen Öffnungszeiten anzubringen.<br />Weiterhin muss sich der Markt Bürgstadt schriftlich verpflichten, einen geeigneten Alternativstandort zu suchen und bis 2019 den Grüngutsammelplatz an einem neuen Standort in Betrieb genommen haben, da der derzeitige Platz mittlerweile komplett im Überschwemmungsgebiet des Mains für ein HQ 100 liegt.<br />Der Gemeinderat legte schließlich fest, die Forderungen des Landratsamtes zum ordnungsgemäßen Betrieb des Grüngutsammelplatzes anzuerkennen und insbesondere die Auflagen aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zu beachten. So wird der Markt Bürgstadt kurzfristig eine Schranke an der Zufahrt zum Grüngutsammelplatz anbringen, durch die eine Anlieferung nur noch zu festgelegten Öffnungszeiten möglich ist. Zudem wird die Anlieferung durch gemeindliches Personal überwacht. Die Öffnungszeiten des Schredderplatzes werden in den Sommermonaten bis einschließlich Oktober zunächst freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 13.00 bis 18.00 Uhr sein.<br />Die Bevölkerung wird rechtzeitig über das Inkrafttreten der neuen Regelung im Amtsblatt informiert.<br />Weiterhin verpflichtet sich der Markt Bürgstadt dazu, dass spätestens 2019 ein alternativer bzw. immissionsschutzrechtlich genehmigungsfähiger Grüngutsammelplatz in Betrieb genommen werden kann. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, Ideen zu erarbeiten und entsprechende Grundstücksverhandlungen zu führen.</p>
<p>In einem weiteren Tagesordnungspunkt stand die Anfrage der <strong>TKnet-consulting auf Errichtung einer Mobilfunkstation</strong> für die Deutsche Telekom auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums zur Diskussion. Hier fragte die Firma TKnet-Consulting, Nürnberg beim Markt Bürgstadt an, ob auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums die Errichtung einer Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom möglich wäre.<br />Hierzu führen sie aus, dass sie seitens der DFMG Deutsche Funkturm GmbH (einer Konzerntochtergesellschaft der Deutschen Telekom AG), beauftragt wurden, im Bereich der Marktgemeinde Bürgstadt nach einer Möglichkeit für die Errichtung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage für das Netz der Telekom zu suchen. Mit dieser Anlage soll vor Ort dann auch die Versorgung mit schnellem mobilen Internet über LTE erfolgen.<br />Zwischenzeitlich wurden bereits 21 private und öffentliche Objekte und Gebäude in Bürgstadt begutachtet und untersucht, inwieweit sie für eine neue Antenne in Frage kommt. Jedoch haben sich alle als nicht machbar herausgestellt, entweder aus funktechnischen Gründen oder aber dass die Eigentümer mit einer Maststellung nicht einverstanden waren.<br />Nach einer Beurteilung der örtlichen Gebäudestruktur, ist der Schlauchturm der Feuerwehr für dieses Vorhaben geeignet. Inzwischen wurde das auch seitens der Funknetzplanung der Telekom geprüft, mit positivem Ergebnis.<br />Die genaue Antennenhöhe steht noch nicht fest, beträgt laut den Angaben von TKnet jedoch nicht mehr als die maximal baugenehmigungsfreie Länge von 9,90 m.<br />Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wurde die Anfrage der TKnet-consulting auf Errichtung einer Mobilfunkstation für die Deutsche Telekom auf dem Schlauchturm des Rettungszentrums abgelehnt und einer Antennenstellung an diesem Standort nicht zugestimmt. Der Gemeinderat erweiterte den Beschluss schließlich noch dahingehend, der Errichtung jeglicher Mobilfunkmasten und Mobilfunkantennen auf allen gemeindlichen Gebäuden nicht zugestimmt wird und demnach alle Anfragen diesbezüglich abgelehnt werden.<br />Nutzungsanfragen für Grundstücke außerhalb des Ortsbereiches werden im Einzelfall vom Gemeinderat entschieden.</p>
<p>Zugestimmt wurde vom Gemeinderat dem Haushaltsentwurf 2016 des <strong>Abwasserzweckverbandes Main-Mud</strong>.</p>
<p>Ebenfalls wurde der <strong>Beschaffung von neuer Schutzkleidung</strong> und neuen Schutzhandschuhen für die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt zu einem Gesamtbruttobetrag von 9.918,25 € zugestimmt. Hiermit wird ie Firma Schimpf, Aschaffenburg beauftragt.</p>
<p>Auf eigenen Wunsch scheidet GR Michael Schneider, UWG mit Wirkung vom 31.03.2016 aus dem <strong>Gemeinderat</strong> aus. Als Nachrückering wird Frau Claudia Abb in der nächsten Gemeinderatssitzung vereidigt.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass ab dem kommenden Schuljahr 2016/2017 grundsätzlich die Möglichkeit bestanden hätte auch an <strong>Grundschulen eine offene Ganztagesschule</strong> als Ersatz für die bestehende Mittagsbetreuung zu beantragen. Eine Abfrage hat jedoch ergeben, dass sich hierfür nicht ausreichend Eltern bzw. Schüler interessieren, so dass es bei der seitherigen Regelung mit der Mittagsbetreuung in der Grundschule bleibt.</p>
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                <pubDate>Thu, 17 Mar 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.02.2016</title>
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                    <p>Im öffentlichen Teil wurde das gemeindliche Einvernehmen zu zwei <strong>privaten Bauvorhaben</strong> erteilt.</p>
<p>Beim Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung ging es um die <strong>Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren</strong>.<br />Die Kindergartengebühren wurden letztmalig zum 01.09.2015 angepasst. Allerdings wurde bereits bei dieser Erhöhung beschlossen, Anfang 2016 erneut über die Anpassung der Gebühren für den Kindergarten und die Krippe zu beraten, da damals seitens des Elternbeirats die Bitte bestand, die ursprünglich vorgeschlagene Gebührenerhöhung schrittweise in zwei Jahren umzusetzen.<br />Die Kalkulationsgrundlagen stellen sich derzeit im Kindergarten und der Kinderkrippe so dar, dass die jährlichen durchschnittlichen Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 50.000 € nicht eingerechnet sind.<br />Den Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 997.500 € stehen Gebühreneinnahmen und Fördermittel in Höhe von ca. 614.000 € gegenüber, sodass sich ein jährlicher Fehlbetrag im Kindergarten und der Kinderkrippe von ca. 383.000 € errechnet. Bezogen auf die durchschnittliche Kinderzahl in der Einrichtung errechnet sich ein durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag pro Kind in Höhe von ca. 205,00 €.<br />Vom Gemeinderat wurde der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung beim Kindergarten und der Kinderkrippe grundsätzlich zugestimmt und der Sockelbetrag im Kindergarten bei 4 Stunden täglicher Buchungszeit von 63,00 € um 7,00 € auf 70,00 € (inkl. 8 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 10,00 € erhöht.<br />Bei der Krippengebühr wird der Sockelbetrag bei einer Buchungszeit von täglich 2 Stunden von 99,00 € auf 104,00 € (inkl. 10,00 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 14,00 € erhöht. Die Gebührenerhöhung tritt zum 01.09.2016 in Kraft.</p>
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                <pubDate>Thu, 25 Feb 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-02-24-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-24022016/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-02-24-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-24022016/</link>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 03.02.2016</title>
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                    <p>Die Rechtskraft wird im Amtsblatt veröffentlicht.</p>
<p>Ebenfalls satzungsmäßig beschlossen wurde die Änderung des <strong>Bebauungsplanes "Scherräcker-Kringelgraben"</strong> im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 4200/126. Hier wurde die Herausnahme des Grünstreifens an der Ecke Höckerlein/Beethovenring aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen.</p>
<p>Zugestimmt wurde einem <strong>Bauantrag</strong> des Gesundheitszentrums Bürgstadt für den Einbau einer Apotheke und dem Einbau von 2 weiteren Arztpraxen.</p>
<p>Die <strong>Jahresrechnung 2014</strong> wurde in den Solleinnahmen- und ausgaben mit jeweils 9.621.151,60 € festgestellt. Nachdem die Rechnungsprüfung keine Beanstandungen ergab, erfolgte die Entlastung.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Herstellung, Lieferung und dem Einbau von zwei <strong>Spielhäusern für die Kinderkrippe</strong> (Spielburg und Puppenhaus als zweite Spielebene) an die Firma Bernhard See aus Collenberg zu einem Angebotspreis von brutto 10.353,00 € zu.</p>
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                <pubDate>Thu, 04 Feb 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-02-03-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-03022016/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-02-03-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-03022016/</link>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 12.01.2016</title>
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                    <p>Der <strong>Bebauungsplan „Scherräcker-Kringelgraben“</strong> stammt aus dem Jahre 1975 und wurde bereits mehrfach bei Einzelbauvorhaben bzw. in ganzen Straßenzügen geändert.<br />Nicht geändert wurde bisher die Dachform, hier ist lediglich Satteldach vorgesehen. In den letzten Jahren ist festzustellen, dass viele Bauwerber andere Dachformen, z.B. Pult- oder Zeltdach wünschen. Im Zuge eines Bauantrages bei dem ein Pultdach geplant ist, führt dies dazu, dass auch eine höhere Wandhöhe als im Bebauungsplan vorgesehen erreicht wird. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“ ist kein Gebäude mit Pultdach vorhanden, sodass das Landratsamt hier keine Befreiung erteilt. Zudem wird durch das Pultdach die im Bebauungsplan vorgesehene Wandhöhe nicht eingehalten.<br />Im Baugebiet sind noch ca. 15 freie Bauplätze vorhanden, deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan insgesamt neu aufzustellen und alle bisher bereits erteilten Befreiungen und Änderungen einzuarbeiten und insbesondere die Dachform im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Scherräcker – Kringelgraben“ freizugeben und alle Dachformen zuzulassen. Entsprechende Dachneigungen sollen vorgesehen werden.<br />In diesem Zusammenhang sind auch die zulässigen Wand- bzw. Gebäudehöhen zu überprüfen und entsprechende Festsetzungen im Bauleitplan zu treffen.<br />Kostenträger einer möglichen Bebauungsplanneuaufstellung ist der Markt Bürgstadt. Die Kostenhöhe ist derzeit auf Grund unterschiedlicher Herangehensweisen noch nicht genau ermittelbar, wird sich jedoch vorsichtig geschätzt auf mindestens 5.000,- bis 10.000,- EUR belaufen.<br />Der Gemeinderat beschließt die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Scherräcker-Kringelgraben“. Es werden alle Dachformen zugelassen. Je nach Dachform sind entsprechende Dachneigungen festzusetzen. Ferner sind Festsetzungen zur Wand- bzw. Gebäudehöhe zu treffen, um keine zu hohen Gebäude zu erhalten. Das Büro Johann und Eck wird mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens beauftragt.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte über ein Schreiben der Deutschen Post in dem sie mitteilen, dass die <strong>Postfiliale</strong> in der Freudenberger Straße 12 mit Ablauf des 29.02.2016 geschlossen wird und am 01.03.2016 die neue Filiale im Geschäft von Herrn Peter Vill (Telekommunikation), Miltenberger Straße 32 öffnet.</p>
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                <pubDate>Thu, 14 Jan 2016 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-01-12-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-12012016/</guid>
                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2016-01-12-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-12012016/</link>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 08.12.2015</title>
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                    <p>Das gemeindliche Bauamt hat die Sanierung von Bordsteinen, Rinnenpflaster, Asphaltrissen und aufgewölbtem Asphalt beschränkt ausgeschrieben. Im Wesentlichen handelt es sich um kleinere Baustellen, die im Rahmen von Wanderbaustellen abgearbeitet werden sollen.<br />Insgesamt wurden sieben Firmen angeschrieben und um Abgabe eines Angebotes gebeten.<br />Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der <strong>Straßensanierungsarbeiten</strong> im Ortsbereich an die Firma Ebert Tiefbau GmbH in Schollbrunn zum Angebotspreis von brutto 69.783,52 € zu.</p>
<p>Ebenfalls zugestimmt wurde der Vergabe des <strong>Brückengeländers am Erfsteg</strong> Nähe Grillplatz an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Fa. Herbert Schmitt in Bürgstadt zu einem Bruttoangebotspreis von 3.760,40 €.</p>
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                <pubDate>Thu, 10 Dec 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-12-08-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-08122015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.11.2015</title>
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                    <p>Hierzu lagen 294 Unterschriften vor.<br />Begründet wurde der Antrag vor allem damit, dass trotz der bestehenden „Rechts vor Links-Regelung“ etliche Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit fahren und somit eine Gefahr für die Kinder bedeuten, welche die Straße u. a. auch zwischen parkenden Autos überqueren müssen.<br />Sitzungsleiter 2. Bgm. Umscheid stellte anhand des von der Verwaltung gefertigten Übersichtsplanes den derzeitigen Istzustand dar. Demnach ist im gesamten Gebiet Sand eine 30er-Zone eingerichtet. Im Altortbereich sowie den daran angrenzenden Straßen besteht ebenfalls Geschwindigkeitsbegrenzung mit 30 km/h. Von den Anliegern des Baugebietes Krieggärten wurde jetzt zumindest für diesen Wohnbereich ebenfalls eine Zone Tempo 30 beantragt. Unabhängig vom Ergebnis sollte jedoch von einer eigenständigen Regelung nur im Baugebiet Krieggärten abgesehen werden, sondern die getroffene Entscheidung über die Geschwindigkeitsbegrenzung einheitlich in den gesamten Wohnbaugebieten gelten.<br />Nach reger Diskussion wurde festgelegt, dass zusätzlich zu den bereits bestehenden Zonen der gesamte Bereich mit allen Wohngebieten nördlich der Erf als „Tempo 30-Zone“ eingerichtet wird.<br />Sie beginnt damit im Bereich der Hauptstraße wie bisher vor der Einmündung in den Mühlweg und endet auf Höhe der Kolpingstraße, wobei insbesondere die dortige genaue Abgrenzung aufgrund der geltenden „Rechts-vor-Links-Regelung“ erst nach einem Gespräch mit der Polizei festgelegt wird. Die Gartenstraße bleibt weiterhin als verkehrsberuhigter Bereich bestehen.<br />Die Verwaltung wurde beauftragt die entsprechende Beschilderung anzubringen.</p>
<p>Die Bauherrengemeinschaft Fürst/Repp legt für das Grundstück Hauptstraße 57 eine <strong>Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Wohngebäuden</strong> vor. Es soll alternativ geprüft werden, ob statt des im Raum stehenden Bauvorhabens „Betreutes Wohnen Erfterrassen“ diese reduzierte Planungsvariante umsetzbar wäre. Das bestehende Wohnhaus an der Hauptstraße soll abgerissen und durch einen Neubau, deckungsgleich zum Nachbargebäude, ersetzt werden. Das zweite Gebäude wird auf der vorhandenen Grundfläche des bestehenden Nebengebäudes entstehen. Mit dem Antrag sollen lediglich die Gebäudestandorte geprüft werden, über die Gebäudegestaltung werden noch keine Aussagen getroffen.<br />Zur vorliegenden Bauanfrage zur Wahl der Gebäudestandorte wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In Bezug auf den Immissionsschutz besteht der Gemeinderat darauf, dass keinerlei Einschränkungen für den Betrieb der Mittelmühle entstehen dürfen. Die Einhaltung der zulässigen Lärmwerte ist durch entsprechende Maßnahmen durch die Bauherrschaft nachzuweisen.</p>
<p>2. Bgm. Umscheid konnte abschließend bekanntgeben, dass nach mehrmaligen Anläufen dem Antrag des Marktes Bürgstadt auf Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf<strong> 70 km/h auf der Umgehungsstraße</strong> an der Anschlussstelle Nord (Anwesen Sturm) zugestimmt wurde.<br />Hierzu wird in den nächsten Tagen vom Straßenbauamt aus beiden Fahrtrichtungen ca. 150 m vor der Anschlussstelle Nord ein Verkehrszeichen mit Tempo 70 km/h angebracht.</p>
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                <pubDate>Thu, 26 Nov 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-11-24-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-24112015/</guid>
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            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.11.2015</title>
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                    <p>Hierfür wird die Stelleninhaberin der Jugenssozialarbeit an der Mittelschule Bürgstadt eingestellt.<br />Es wurde festgestellt, dass der Gemeinderat der Meinung war, dass soziale Probleme nicht erst im Mittelschulalter beginnen sondern bereits im Grundschulalter seinen Anfang nehmen. Deshalb war man der Meinung, eine Betreuung durch eine Jugendsozialarbeiterin bereits in der Grundschule anzubieten.</p>
<p>Es wurde zu einem <strong>privaten Bauantrag</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Für die <strong>Grundschule Bürgstadt</strong> wurde der Beschaffung von zwölf neuen PC-Anlagen mit Monitor und Zubehör zu einem Bruttoangebotspreis von 6.618,07 € zugestimmt.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass sich der Markt Bürgstadt an der <strong>Abrechnung des Stadtbusverkehrs</strong> für das Jahr 2014 mit 5.716,34 € beteiligen muss.<br />Im Jahr 2014 erzielte hiernach die VU Einnahmen in Höhe von 113.068,75 €. Diesen standen Ausgaben in Höhe von 199.642,55 € gegenüber, womit sich ein Gesamtdefizit in Höhe von 86.573,80 € errechnet.<br />Die Fahrgastzahlen im Stadtbusgebiet haben sich 2014 gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlich verringert und liegen insgesamt bei 74.140 (Vorjahr 2013: 85.857 und 2012: 120.596).<br />Die Fahrgastzahlen für Bürgstadt beliefen sich 2014 auf 6.640 (2013: 15.824 und 2012: 19.592).<br />Gemäß Vertrag zwischen den Stadtbusgemeinden und der VU Untermain verteilt sich das Defizit für das Jahr 2014 auf 50 % / 50 %, d.h. dass von den Stadtbusgemeinden 43.286,90 € zu tragen sind.<br />Vereinbarungsgemäß wird dieses Defizit zur Hälfte von der Stadt Miltenberg übernommen, den Rest teilen sich die beteiligten Gemeinden nach dem Einwohnerschlüssel und ergibt für Bürgstadt einen Anteil von 5.716,34 €.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Nov 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-11-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10112015/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 20.10.2015</title>
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                    <p>Herr Reiff ist seit dem 01.08.2015 neuer Schulleiter, 55 Jahre, verheiratet und wohnhaft in Kleinwallstadt. Seine schulischen Stationen als Lehrer gingen über Lohr nach Wörth und Bürgstadt (1988/89) bevor er als Konrektor nach Kleinwallstadt ging. Anschließend war er als Schulleiter in Haibach und zuletzt an der Mittelschule in Großostheim eingesetzt. Nach Bürgstadt verschlug es ihn, da ihn die die Aufgabe eine Kombination aus Grund- und Mittelschule leiten zu können sehr gereizt hat. Zudem genießt Bürgstadt als Schulstandort einen guten Ruf. Sein Ziel ist es, die Grund- und Mittelschule in ihrer Qualität mindestens zu erhalten bzw. für neue Akzente zu sorgen. Zum Gebäudezustand der Schule führte er aus, dass er nicht unbedingt eine Generalsanierung für notwendig erachtet, aber ihm doch einige größere und kleinere Sanierungspunkte auf dem Herzen liegen. Er nannte zunächst die sehr in die Jahre gekommene EDV-Anlage und Telefonanlage im Verwaltungsbereich. Zudem schweben ihm einige gestalterische Punkte im Schulhaus vor.<br />Diese möchte er im Rahmen einer Begehung vor Ort mit Gemeinderat, Verwaltung und Hausmeister darlegen.</p>
<p>Im weiteren erteilte der Gemeinderat zu <strong>drei privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.</p>
<p>Behandelt wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des <strong>Bebauungsplanes "Pferdeaufzucht, Pferdehaltung und Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte"</strong> – Fleckenweg. Zudem wurde der Billigungsbeschluss für die öffentliche Auflage gefasst.</p>
<p>Der Gemeinderat entschied sich für gedecktere Braun- und Beigetönen als <strong>Farbanstrich für die Außenfassade am neuen Bauhofgebäude</strong>, wobei der Kopfbau mit den Sozialräumen etwas farbintensiver ausgestaltet wird. Die Kosten hierfür sind bereits in den vergebenen Aufträgen enthalten.<br />Weiterhin stimmte der Gemeinderat den nachträglichen Malerarbeiten am bestehenden Bauhofgebäude an die Fa. Riegel für brutto 9.219,60 € zu. Die Ausgestaltung erfolgt in der gleichen Farbgebung wie der Neubau.<br />Der Beschaffung von flexiblen Legioblocks für die Errichtung von vier Trennwänden für Schüttboxen zum Preis von ca. 5.200 € brutto wurde ebenfalls zugestimmt.</p>
<p>Ebenfalls zugestimmt wurde der Vergabe zur Lieferung und Einbau der Schließanlage BKS in den <strong>Bauhofgebäuden</strong> und dem Feuerwehrgerätehaus an die Fa. EBRA aus Kleinheubach zum Bruttoangebotspreis von 7.744,57 €.</p>
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                </description>
                <pubDate>Thu, 22 Oct 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-10-20-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-20102015/</guid>
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            </item>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 29.09.2015</title>
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                    <p>Zudem wurde ein <strong>Rechenschaftsbericht zum Haushaltsjahr 2014</strong> gegeben. Es wurde informiert, dass dieser in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.621.151,60 € abschließt und somit ausgeglichen ist. Dabei ist aber berücksichtigt, dass sich ein Überschuss durch nicht getätigte Ausgaben bzw. Mehreinnahmen in Höhe von 231.146,97 € ergeben hat, der im Haushaltsjahr 2014 als Zuführung zur Rücklage und gleichzeitig im Haushaltsjahr 2015 als Entnahme aus der Rücklage gebucht wurde.</p>
<p>Im <strong>Zwischenbericht</strong> zur Haushaltsentwicklung 2015 wurde dargelegt, dass sich dieser planmäßig entwickelt und im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen derzeit sogar gegenüber den geplanten 1,6 Mio € einen Ansatz von ca. 1,9 Mio € aufweist.</p>
<p>Für die <strong>Kinderkrippe</strong> wurde dem Einbau einer zweiten Spielebene für beide Krippengruppen zugestimmt, nachdem diese aus pädagogischer Sicht gewünscht sind. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf ca. 15.000 €, wobei vom Elternbeirat 5.000 € beigesteuert werden. Im nächsten Schritt wird die Ausschreibung vorbereitet und an verschiedene Schreiner versandt.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der zusätzlichen <strong>Beschaffung von zwei Sektionaltoren</strong> sowie einer zusätzlichen Schlupftüre für den Altbau des Bauhofgebäudes zu.<br />Die Vergabe des Auftrages erfolgt an die Fa. Hörmann KG aus Großkrotzenburg zu einem Bruttoauftragswert von 4.737,51 € für die beiden zusätzlichen Tore sowie 1.310,07 € für den Einbau einer Schlupftüre.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte zum Sachstand bei der Entwicklung der <strong>Hundsrück-Terrassen</strong>, dass hier ein runder Tisch stattgefunden hat und man versuchen will mit allen Interessensvertretern gemeinsame Vorschläge zu erarbeiten. Diese sollen im Jahr 2016 den Eigentümern vorgestellt werden. Die Arbeiten des Landschaftspflegeverbandes werden zwischenzeitlich in Absprache mit den einzelnen Grundstückseigentümern weitergeführt.</p>
<p>Abschließend gab Bürgermeister Grün bekannt, dass der <strong>Kastanienbaum</strong> in der Josef-Ullrich-Straße entfernt werden muss, da die Verkehrssicherungspflicht nicht mehr gewährleistet werden kann.</p>
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                <pubDate>Thu, 01 Oct 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-09-29-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-29092015/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 08.09.2015</title>
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                    <p>Hierzu soll die EMB in detailliertere Planungen einsteigen und ein entsprechendes Büro mit der Ausarbeitung beauftragen.</p>
<p>Bgm. Grün gab einen Sachstandsbereicht zu den geplanten<strong> Sanierungs- bzw. Reparaturarbeiten im Erftalbad</strong> Bürgstadt. Er stellte fest, dass sich derzeit im Erftalbad ein jährliches Defizit von ca. 330.000 € errechnet. Eine weitreichende Sanierung des Erftalbades würde sich nach Ermittlungen verschiedener Fachleute auf Kosten zwischen 2 und 3 Mio € belaufen. Da dies derzeit weder die EMB noch der Markt Bürgstadt finanziell stemmen kann, werden bis zur nächsten Badesaison weitreichendere Reparaturmaßnahmen durchgeführt: <br />- Fugen am Beckenumgang herausschneiden und neu verfugen,<br />- Beckenköpfe streichen,<br />- GFK-Beschädigungen (Undichtigkeiten) durch Fachfirma beheben lassen,<br />- Evtl. Beckenboden und –wände streichen,<br />- Sandkasten – Beseitigen der Findlinge, Sand ausbaggern und mit Mutterboden verfüllen, <br />- Volleyballfeld (Spielwiese) – Sand ausbaggern und mit Mutterboden verfüllen,<br />- Volleyballfeld (Tennishalle) – Sand ausbaggern, Vlies einbauen und mit Sand neu verfüllen,<br />- Abbau der Spielgeräte (Schaukel, Klettergerüst, Tore),<br />- Errichtung eines Spielturms nördlich des Kinderbeckens,<br />- Anhebung des Pflasters auf dem Fußweg vor dem Kinderbecken,<br />- Umkleidekabinen auf der Liegewiese streichen,<br />- Pflanzfläche von Gartenbaufirma von Unkraut etc. befreien lassen,<br />- Angebot auf Wassergymnastik durch externen Verein prüfen,<br />- Kostenfreies Wlan-Netz im Erftalbad herstellen.<br />Für diese Sofortmaßnahmen veranschlagt die EMB eine Summe von ca. 150.000,- €.<br />Bis zur nächsten Badesaison werden gemeinsam mit der EMB Vorschläge zur Höhe des künftigen Einzeleintritts und Möglichkeiten zur Änderungen bei den Öffnungszeiten erarbeitet.</p>
<p>Im Rahmen des Ausbaus der Bürgstadter Straße in Miltenberg galt es im Rahmen des Baufortschritts eine Entscheidung zu treffen, dass im Kreuzungsbereich Am Stadtweg/Bürgstadter Straße/Im Vollmer ein <strong>Kreisel</strong> errichtet werden soll. Die reinen Straßenbaumaßnahmen in diesem Kreuzungsbereich sind von der Stadt Miltenberg für Frühjahr 2016 geplant. Sollte ein Kreisel in diesem Bereich errichtet werden, sollte die Umsetzung gemeinsam mit den jetzt stattfindenden Straßenbaumaßnahmen der Stadt Miltenberg stattfinden. Eine durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass die vorliegenden Zahlen für einen Kreisverkehr als die günstigste Verkehrsregelung sprechen. Bereits das Büro VIA, Köln hat im Rahmen des Radwegekonzepts für die Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich einen Kreisel an dieser Stelle vorgeschlagen.<br />Vom Büro Eilbacher wurden für den Kreisel incl. zweier Querungshilfen in der Bürgstadter und Miltenberger Straße Kosten in Höhe von ca. 188.000 € brutto (incl. Nebenkosten) ermittelt. Da die Stadt Miltenberg ebenfalls von einem Kreisverkehr profitiert und daraus ebenfalls verkehrstechnische Vorteile hat, beteiligt sich die Stadt an dem Bau mit ca. 23 % bzw. höchstens 43.000 € der Gesamtkosten, wobei sich diese im Detail nach den einzelnen Kosten der Anlagenteile des gesamten Kreisverkehrs ermitteln.<br />Im Anschluss an die Fertigstellung der Maßnahme wird im gesamten Kreuzungsbereich eine Gemarkungsbereinigung zwischen der Stadt Miltenberg und dem Markt Bürgstadt vorgenommen.</p>
<p>Weiterhin beschloss der Gemeinderat eine <strong>Änderung für den Bebauungsplan „Oberer Steffleinsgraben“</strong>. Diese werden nötig, da die Firma Rewe beabsichtigt den bestehenden Einkaufsmarkt abzubrechen und stattdessen einen neuen Rewemarkt auf dem Grundstück zu errichten. Die Baugrenzen im bestehenden Sondergebiet werden in den rückwärtigen Grundstücksbereich verschoben. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren sind vom Antragsteller zu tragen.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der <strong>Digitalfunkbestellung</strong> inkl. Zubehör für die Fahrzeuge der Feuerwehr Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 14.543,70 € zu, wobei hiervon ca. 80 % staatlich bezuschusst werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 10 Sep 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-09-08-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-08092015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.07.2015</title>
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                    <p>Die Flächen sind ebenfalls im Flächennutzungsplan entsprechend darzustellen. Die Flächen dienen als naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen. Der Bebauungsplanentwurf wird in dieser Form für die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.</p>
<p>Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung lehnte der Gemeinderat Bürgstadt die Schaffung von <strong>Ausnahmezonen für Windkraftanlagen</strong> in Landschaftsschutzgebieten ab.<br />Ergänzend stimmte der Gemeinderat Bürgstadt jetzt auch der Änderung des Regionalplanes Region Bayerischer Untermain betreffend das Kapitel „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“, nicht zu.</p>
<p>Zudem wurde zu <strong>drei privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt und dieses auch für notwendige Befreiungen von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne gegeben.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der <strong>Reinigungsarbeiten in der Grund- und Mittelschule</strong> sowie Sporthalle an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. K &amp; S Raumpflegeservice GmbH in Aschaffenburg zum Bruttoangebotspreis von 52.402,17 € zu. Diese Firma reinigte bereits die letzten Jahre zur vollen Zufriedenheit des Marktes Bürgstadt diesen Gebäudekomplex.</p>
<p>Weiterhin wurden die Tiefbauarbeiten für die <strong>Außenanlage des Bauhofes</strong> an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Josef Stix, Stockstadt zum Bruttoangebotspreis von 197.251,60 € vergeben. Hierin enthalten sind auch die Erneuerung des Oberflächenwasserkanals im Bauhofgelände sowie der Einbau eines Leichtflüssigkeitsabscheiders.</p>
<p>Mit einem grundsätzlichen Vergabebeschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die Vergabe der <strong>Abrissarbeiten des alten Bauhofgebäudes</strong> an den wirtschaftlichsten Anbieter vorzunehmen.<br />Über das Ergebnis ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu informieren. Aufgrund zu erwartender höherer Entsorgungskosten durch RW2-Material im Bereich der Werkstatt, durch asbesthaltiges Material in der Dachsimsverkleidung und künstliche Mineralfaser im Dachinnenbereich wird vom Ingenieurbüro von einem Kostenrahmen zwischen 25.000 und 35.000 € für den Abbruch und die Entsorgung ausgegangen.</p>
<p>Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Einbauarbeiten im Rahmen der <strong>Digitalfunkumrüstung</strong> für die Fahrzeuge der Feuerwehr Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 4.169,76 € zu.</p>
<p>Abschließend informierte Bürgermeister Grün, dass das Landratsamt Miltenberg die <strong>Haushaltssatzung 2015 sowie den Haushaltsplan</strong> mit Anlagen genehmigt hat. Damit wurde die für das Haushaltsjahr 2015 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 992.490 € genehmigt.<br />Das Landratsamt weist in dem Schreiben darauf hin, das die Gemeinde aber die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben intensiv beobachten soll. Inwieweit die auch in den nächsten Jahren geplanten Kreditaufnahmen genehmigungsfähig sein werden, wird zum jeweiligen Zeitpunkt unter Einstellung der dann gegebenen Lage zu prüfen sein.</p>
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                <pubDate>Thu, 23 Jul 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-07-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21072015/</guid>
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            </item>
            <item>
                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 30.06.2015</title>
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                    <![CDATA[
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                    <p>Weiterhin wurde der abschließende Satzungsbeschluss zur <strong>Bebauungsplanänderung „Gewerbegebiet Süd“</strong> sowie der Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des Grundstückes Lidl gefasst.  </p>
<p>Bgm. Grün informierte über die Abrechnung 2014 des <strong>Abwasserzweckverbandes Main-Mud</strong> und führte aus, dass der gesamte Anteil des Marktes Bürgstadt an den Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Tilgungen 215.690,42 € betragen haben. Insgesamt wurden Vorauszahlungen in Höhe von 220.730,60 € geleistet, so dass die Überzahlung in Höhe von 5.040,18 € mit den nächsten Forderungen verrechnet wird.  </p>
<p>Ebenfalls der Information diente die Mitteilung der Jahresabrechnung 2014 mit der <strong>Tourismusgemeinschaft Miltenberg-Bürgstadt-Kleinheubach</strong>. <br />Bgm. Grün gab bekannt, dass dort insgesamt für das Jahr 2014 ein Defizit in Höhe von 203.078,87 € entstanden ist. Dieses Defizit wird zwischen dem Markt Bürgstadt (15 %) und der Stadt Miltenberg (85 %) aufgeteilt. Der Beteiligungsbetrag des Marktes Bürgstadt beläuft sich demnach auf 30.461,83 €. </p>
<p>Bgm. Grün stellte unter Anfragen und Informationen fest, dass im Rahmen der <strong>Umnutzung des Möbelforums</strong> und des Einbaus einer Arztpraxis für Internisten der Befreiungsantrag des Bauwerbers auf Reduzierung der erforderlichen 12 Stellplätze auf 9 Stellpläzte zurückgezogen wurde und die geforderten 12 Stellplätze zwischenzeitlich in einem neuen Stellplatznachweis dargelegt werden.   </p>
<p>Weiterhin gab Bgm. Grün bekannt, dass mit Wirkung zum 01.08.2015 Herr Claus Dieter Reiff neuer <strong>Rektor</strong> an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt wird. </p>
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                <pubDate>Thu, 02 Jul 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 09.06.2015</title>
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                    <p>Zudem wurde im Stadtweg Zustimmung zum Bau eines weiteren Mehrfamilienwohnhauses mit 18 Wohneinheiten erteilt.</p>
<p>Ebenso wurde dem <strong>Einbau einer Arztpraxis</strong> für Internisten in Teilflächen im Obergeschoss im Möbelforum Bürgstadt zugestimmt. Hier beantragte der Bauwerber jedoch eine Reduzierung der nachzuweisenden Stellplätze für diese Arztpraxis von 12 auf 9. Der Gemeinderat lobte die innovative und gute Gebäudenutzung an dieser Stelle, konnte jedoch noch keine abschließende Entscheidung zum Antrag auf Stellplatzreduzierung fällen und wird sich deshalb in der kommenden Gemeinderatssitzung nochmals damit beschäftigen.</p>
<p>Ebenfalls zugestimmt wurde einem<strong> Bauantrag der Fa. Reta GbR</strong> für den Neubau einer Lagerhalle mit Ausstellungsraum in der Freudenberger Straße. Die Abbruchgenehmigung für ein altes Gebäude wurde bereits erteilt. Der Antrag beinhaltet den Neubau einer Lagerhalle mit Ausstellungsraum. Die Außenwand besteht aus einer Holzrahmenkonstruktion mit mineralischer Kerndämmung und vorgehängter Holzverschalung. Für die Dacheindeckung werden Ziegel verwandt.</p>
<p>Ebenso stand zur <strong>Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Süd"</strong> für das Grundstück, Am Stadtweg 12 (Fa. Lidl) und zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes die Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage zur Entscheidung an. Diese Änderung wird nötig, da für das betroffene Grundstück die Ausweisung als „Sondergebiet Lebensmitteleinzelhandel“ notwendig ist.<br />Die wenigen Bedenken der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen bzw. werden bei den Planungen umgesetzt, insbesondere auch die Bedenken der Handwerkskammer in Bezug auf die vermehrte Aussiedlung von Betrieben auf die „Grüne Wiese“. Nachdem der betroffene Discounter jedoch bereits angesiedelt ist und auch keine Sortimentserweiterung anstrebt, werden die Argumente zur Kenntnis genommen.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde die Aufstellung eines <strong>Bebauungsplanes "Pferdezucht, Pferdehaltung und Unterstellmöglichkeit für landwirtschaftliche Geräte"</strong> einer Fläche am Fleckenweg beschlossen.<br />Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Sondergebiet, das im Flächennutzungsplan ausgewiesen wird.</p>
<p>Kontrovers diskutiert wurde das Verfahren zur <strong>Änderung der Verordnung über den "Naturpark Bayerischer Odenwald"</strong> und Ausweisung von Ausnahmezonen für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet des "Naturparks Bayerischer Odenwald" in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg.<br />Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt, in Teilbereichen des Landschaftsschutzgebietes im Naturpark Bayerischer Odenwald die Errichtung von Windkraftanlagen zu ermöglichen. Hierzu soll die Verordnung entsprechend geändert werden und Ausnahmezonen für Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Im übrigen Bereich bleibt die Errichtung von Windkraftanlagen weiter ausgeschlossen.<br />Direkt um Stellungnahme gebeten wurden insgesamt 119 Kommunen und sonstige Fachbehörden.<br />Flächen im Bereich des Marktes Bürgstadt sind hiervon nicht direkt betroffen, jedoch wurde der Markt Bürgstadt als Träger öffentlicher Belange zur Planung gehört.<br />Der Gemeinderat Bürgstadt sprach sich gegen die Planungen aus, dass künftig die Landschaftsschutzgebiete der Region, soweit keine anderen Vorschriften entgegenstehen, für die Windkraftnutzung geöffnet wird.</p>
<p>Zur <strong>Aufbereitung des Parkettbodens</strong> im Kleinen Saal und Jugendraumes des Bürgerzentrums Mittelmühle stimmt der Gemeinderat der Vergabe an die Fa. Christian Neuberger, Bürgstadt zum Bruttoangebotspreis von 7.285,00 € zu.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass aufgrund des nicht kontrollierten bzw. eingezäunten <strong>Schredderplatzes</strong> und der zugrunde liegenden Zweckvereinbarung aus dem Jahr 2008 der Landkreis dem Markt Bürgstadt die Einwohnerpauschale in Höhe von 1,50 € je Einwohner um 90 % kürzt, solange nicht die Auflagen hieraus erfüllt werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 11 Jun 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 19.05.2015</title>
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                    <p>Aufgrund des Beschlusses vom 30.09.2014 hat die Verwaltung die rechtlichen, wirtschaftlichen und bautechnischen Voraussetzungen geprüft. Aus forstwirtschaftlicher Sicht wird die Errichtung eines Friedwaldes kritisch gesehen. Alleine die geographische Lage des Gemeindewaldes Bürgstadt macht es sehr schwierig, überhaupt einen Bestand zu finden, der nur in etwa den Gedanken an die Erstellung eines Bestattungswaldes zulässt. Durch den Gemeindewald erstreckt sich ein sehr großes Wasserschutzgebiet.<br />Der Gemeindewald gilt als gut arrondiert, was aber die Erreichbarkeit schwierig macht. Es finden sich auf Bürgstadter Gemarkung lediglich drei öffentliche Zufahrtsmöglichkeiten.<br />Anschließend erstreckt sich der Gemeindewald durch sehr lange Waldwege, oft mehr als 4 bis 6 km, die immer am Hang entlang führen. Lediglich zwei Plateau-Flächen sind vorhanden (Wannenhöhe und Birkenschlag), die aber eine Entfernung vom Waldeingang von 6 bzw. 8 km haben.<br />An den vielleicht in Frage kommenden Stellen müssten generell Parkmöglichkeiten geschaffen werden.<br />Auch von der Friedhofsverwaltung wird die Errichtung eines Friedwaldes insbesondere auch aus wirtschaftlicher Hinsicht kritisch beurteilt. Externe Betreiber werden sich aus Rentabilitätsgründen und der vorhandenen Friedwälder in Erbach und Stadtprozelten ebenfalls keine finden.<br />Aufgrund von negativen Aspekten bezüglich wirtschaftlicher, infrastruktureller und bautechnischer Voraussetzungen sprach sich der Gemeinderat gegen die Errichtung eines Bestattungswaldes in Bürgstadt aus.</p>
<p>Die Freiwillige Feuerwehr beantragte die <strong>Ersatzbeschaffung eines Rettungssatzes</strong>, bestehend aus einem Motorpumpenaggregat, eines hydraulischen Schneidegerätes (Rettungsschere), eines hydraulischen Rettungsspreizers und zwei teleskopierbaren Rettungszylindern inkl. Zubehör, nachdem bei der routinemäßigen Überprüfung des bestehenden Rettungssatzes im Januar 2015 erhebliche Mängel festgestellt wurden. Der komplette Rettungssatz (Indienststellung 1993) war somit nicht mehr für den Einsatz verfügbar und musste stillgelegt werden. Außerdem entspricht der bestehende Rettungssatz bei weitem nicht mehr den Anforderungen, die die Durchführung einer erfolgreichen Rettung aus einem verunglückten Fahrzeug heute stellt.<br />Der Gemeinderat stimmte der Vergabe zur Beschaffung eines Hilfeleistungssatze HLS für die FFW Bürgstadt an die Firma Specht Brandschutztechnik, Schöntal zum Bruttoangebotspreis von 19.170,20 € zu. Ein Förderbetrag von der Regierung von Unterfranken in Höhe von 6.000,00 € wird entsprechend berücksichtigt.</p>
<p>Bürgermeister Grün informierte, dass sich der Markt Bürgstadt bei der <strong>Abrechnung der Volkshochschule</strong> für das Jahr 2014 mit 4.428,80 € beteiligen muss. Insgesamt nahmen aus Bürgstadt 410 Personen an angebotenen Kursen teil.</p>
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                <pubDate>Thu, 21 May 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.04.2015</title>
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                    <p>Bgm. Grün informierte, dass im Gemeindewald Bürgstadt für dieses Jahr die Erstellung der Forsteinrichtung ansteht. In Gemeindewäldern besteht die Pflicht nach Art. 19 des Bayerischen Waldgesetzes im Turnus von 20 Jahren diese Planungsarbeiten durchführen zu lassen. Hierunter versteht man eine Inventur des Waldes, bei der eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands gemacht und künftige Ziele der Waldbewirtschaftung definiert wird. <br />Federführend werden die Ausschreibungen und Planungen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten übernommen.<br />Forstdirektor Berthold Ort begann seine Erklärungen mit dem Zitat „Der Mensch nutzt die Natur – und er tut dies planmäßig und erhaltend!“. Die letzte Forsteinrichtung wurde 1995 erstellt. Hierbei erfolgte erstmals eine Standorterkundung der Waldböden von Bürgstadt, in dem der Wassergehalt sowie die Bodenqualität in den verschiedenen Waldabteilungen untersucht und dokumentiert wurden. Geprägt war diese Forsteinrichtung von „Schockwirkungen“ aufgrund der Windwürfe Wiebke und Vivian Anfang der 90er Jahre. Zudem befand man sich im Zeitraum von 10 Jahren nach Aufkommen der Waldsterbensdiskussionen. Aufgrund dieser Gegebenheiten ließ man bei den Einschätzungen in Bezug auf den Hiebsatz (Holznutzungsmöglichkeit bei sinnvoller Ernte) Vorsicht walten und setzte diesen auf 4.200 fm jährlich fest. Bei der Zwischenrevision im Jahr 2008 wurde der Hiebsatz aufgrund der guten Waldbewirtschaftung auf 4.600 fm pro Jahr angehoben. Derzeit und rückblickend auf die nächsten 20 Jahre wurde ein Einschlag von 113 % des Hiebsatzes erzielt, wobei der Holzvorrat dennoch gestiegen ist. <br />Durchgeführt und erstellt wird die Forsteinrichtung durch externe Forstsachverständige, die nach Ausschreibung von der Bayer. Forstverwaltung beauftragt werden. Diese nehmen zunächst in einem Grundlagenbegang den Bestand auf. Anschließend erfolgt ein Abnahmebegang zur fachlichen Abstimmung und zur Abstimmung mit der Kommune. Die Kosten werden zunächst vom Freistaat Bayern übernommen, sind jedoch zu 50 % von der Kommune zu erstatten. Im konkreten Fall belaufen sich die Kosten für 923 ha Wald auf 37.872 € zuzüglich der Digitalisierung der Standortkarte mit 5.137 €. Bei Gesamtkosten in Höhe von 43.008 € hat die Gemeinde Bürgstadt einen Anteil von 21.504 € zu übernehmen. <br />Zum zeitlichen Ablauf führte Herr Ort aus, dass mit den ersten Planungsarbeiten im Frühjahr/Sommer 2015 begonnen werden könnte, wobei mit ersten Ergebnissen im Herbst 2015 gerechnet werden kann. <br />Der Gemeinderat stimmte der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes zu.</p>
<p>Im Verlauf der Sitzung wurde weiterhin zu <strong>drei privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche einvernehmen erteilt.</p>
<p>Ebenfalls nahm der Gemeinderat die <strong>Abbruchanzeige eines Anwesens</strong> in der Freudenberger Str. 61 zur Kenntnis und stimmte dem Abbruch zu, nachdem hierfür ein Ersatzbau vorgesehen ist und die Vorgaben der Gestaltungssatzung somit erfüllt werden.</p>
<p>Dem Antrag der Bayernwerk AG, Bamberg auf Erteilung einer <strong>isolierten Befreiung</strong> von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Industriegebiet Nord II" im Zusammenhang mit der Versetzung eines Stromleitungsmastes wurde ebenfalls zugestimmt.</p>
<p>Einem Antrag der SPD-Gemeinderatsmitglieder Münch und Köster auf <strong>Benennung eines Behindertenbeauftragten</strong> für die Marktgemeinde Bürgstadt wurde zugestimmt. Die Aufgabe des Senioren- und Familienbeauftragten wird um das Amt des Behindertenbeauftragten erweitert, so dass künftig GR Köster der Senioren-, Familien- und Behindertenbeauftragte sein wird. Stellvertreter ist GR Krommer.</p>
<p>Es wurde informiert, dass sich der Eigenanteil des Marktes Bürgstadt bei der <strong>Abrechnung des Stadtbusverkehrs</strong> für das Jahr 2013 auf 2.971,48 € beläuft. Insgesamt nutzten im Jahr 2013 aus Bürgstadt 15.824 Fahrgäste den Stadtbusverkehr. </p>
<p>Abschließend wurde festgelegt, dass die <strong>Ladungen für Sitzungen des Gemeinderates Bürgstadt</strong> künftig unter Beifügung der Tagesordnung und der notwendigen Entscheidungsvorlagen ab sofort 5 Tage (in der Regel mittwochs) vor dem festgelegten Sitzungstermin erfolgen. Nur dringliche, nicht aufschiebbare Punkte werden unter Wahrung der formellen Ladungsfrist von 3 Tagen nach der Geschäftsordnung noch per Mail zur Tagesordnung ergänzt.</p>
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                <pubDate>Thu, 23 Apr 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-04-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21042015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 31.03.2015</title>
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                    <p>Der Antrag beinhaltet den Abbruch eines rückwärtigen, nicht mehr bewohnten Gebäudes mit Nebengebäude und die Errichtung einer Lagerhalle als Grenzbebauung. Zur vorliegenden Bauvoranfrage und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Hauptstraße I“ und der Gestaltungssatzung wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Der Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung befasste sich mit der Bauvoranfrage von Peter Fürst und Johanna Repp für den <strong>Neubau einer Wohnanlage mit Nebengebäuden für Betreutes Wohnen</strong> in Bürgstadt. <br />Vorgesehen ist der Abbruch der vorhandenen Bebauung und die Errichtung eines Gebäudes an der Hauptstraße (Nähe Erfbrücke) und drei dreigeschossigen Wohnobjekten, voraussichtlich mit je sechs Wohneinheiten im rückwärtigen Bereich entlang der Erf. Am hinteren Haus ist ein eingeschossiges Nebengebäude vorgesehen. Bei den Fenstern im Wohn- Esszimmer zur Erf hin ist Festverglasung (Fenster nicht öffenbar) vorgesehen. Für das Vorhaben reichen sie eine Bauvoranfrage ein, mit der geklärt werden soll, ob das Grundstück in der geplanten Form bebaut werden kann. Ob die Nachbarbeteiligung bereits durchgeführt wurde ist nicht bekannt, zumindest sind auf den Plänen keine Unterschriften vorhanden.<br />Das Grundstück ist im Bereich der Hauptstraße (Bereich der bestehenden Bebauung) im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet, der rückwärtige, größere zu bebauende Bereich als Grünfläche ausgewiesen. Das Gelände liegt im vorderen Bereich im Geltungsbereich der Altortsatzung. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Grundstück liegt im Überschwemmungsgebiet des Maines und der Erf. Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich die Mittelmühle.<br />Bereits im Jahre 2013 fanden erste Gespräche mit dem Bauwerber, der Gemeinde und dem Landratsamt Miltenberg statt, in denen deutlich wurde, dass ohne entsprechende Bauleitplanung, also Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes, keine verbindlichen Aussagen zur Bebaubarkeit und beabsichtigten Nutzung getroffen werden können. Insbesondere die Fragen des Wasserrechtes und des Immissionsschutzes müssen geklärt werden, um den Interessen aller Betroffenen gerecht zu werden. Der Gemeinderat hat daher am 15. Oktober 2013 den Beschluss gefasst, die Bauleitplanverfahren einzuleiten und einen Bebauungsplan „Betreutes Wohnen Erfterrassen“ aufzustellen. Im Vorfeld sollten zunächst die naturschutzrechtlichen Belange, das Wasserrecht und insbesondere das Immissionsrecht geprüft werden. Klar gestellt wurde auch, dass der durch das Grundstück verlaufende gemeindliche Kanal (Sammler DN 1500) nicht überbaut werden darf.<br />Mit den folgenden Ausführungen hat sich der Gemeinderat bisher immer in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen beschäftigt.<br />Im Zusammenhang mit der Beurteilung der formellen Bauvoranfrage muss diese jedoch öffentlich beraten werden.<br />Beim Wasserrecht ist ein wasserrechtliches Verfahren notwendig, die Erstellung der erforderlichen Unterlagen ist beauftragt. Vorgespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt haben bereits stattgefunden, die Zustimmung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist unter bestimmten Voraussetzungen (Wohnräume hochwasserfrei) in Aussicht gestellt. Die denkbar abschließende Genehmigung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet kann jedoch erst im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erteilt werden.<br />Zur Prüfung des Immissionsschutzes ist ein entsprechendes Gutachten erforderlich um festzustellen, welche Lärmwerte auftreten. Geprüft wurden zunächst die Lärmwerte ausgehend vom Gewerbegebiet auf der gegenüberliegenden Straßenseite (ehemaliges Gelände Hess bzw. Mainmetall), das im Flächennutzungsplan als solches ausgewiesen ist. Hier ist das Ergebnis, dass keine Maßnahmen zum Schallimmissionsschutz erforderlich sind.<br />Problematisch ist aber die Nutzung der Mittelmühle. Genaue Aufzeichnungen über die einzelnen Veranstaltungen sowie die Anordnung der Parkplätze waren hier die Basis für die Ermittlung des erforderlichen Immissionsschutzes. Das Gutachten vom Ingenieurbüro Wölfel zeigt im Ergebnis, dass Veranstaltungen innerhalb des Tageszeitraumes, d.h. alle Besucher haben bis 22.00 Uhr die Räumlichkeiten und auch die Parkplätze verlassen, am geplanten Sondergebiet zu keinen unzulässigen Geräuschimmissionen führen. Die aufgezeigten Nutzungen nachts führen jedoch an den dem Bürgerzentrum zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung zu deutlichen Richtwertüberschreitungen. Berechnungen die auch den genehmigten Schreinereibetrieb der Firma Keller berücksichtigen liegen noch nicht vor, so dass das Lärmgutachten noch dahingehend zu erweitern ist.<br />Die Richtwertüberschreitungen müssen entweder durch Einschränkungen bei der Lärmquelle Mittelmühle oder durch Schallschutzmaßnahmen am Gebäude selbst eingehalten werden, wobei auch hier Räume mit Aufenthaltsfunktion (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Büro, Küchen mit Sitzgelegenheit) zu berücksichtigen sind. Eine Möglichkeit ist die Errichtung von feststehenden, nicht öffenbaren Fenstern. Inwieweit zu Aufenthaltsräumen auch Balkone gehören, muss ebenfalls noch im Rahmen der Bauleitplanung durch die entsprechenden Fachbehörden geklärt werden.<br />Aufgrund der Komplexität des Vorhabens ist es Vorgabe des Landratsamtes, dass zur Verwirklichung des Vorhabens und zur Abprüfung der rechtlichen Vorausetzungen zwingend ein Bauleitverfahren mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes und der Anpassung des Flächennutzungsplanes eingeleitet wird. Der entsprechende Aufstellungsbeschluss wurde bereits im Oktober 2013 gefasst, jedoch wurde in Absprache mit dem Bauwerber und Kostenträger vor den erforderlichen weiteren Schritten zunächst, auch aus Kostengründen, nur die Themenbereiche Wasserrecht und Immissionsschutz detaillierter geprüft.<br />Ergänzend stellte Bgm. Grün fest, dass „er als Bürgermeister zum wiederholten Male deutlich macht, dass der Markt Bürgstadt nach wie vor großes Interesse an der Umsetzung eines Projektes „Betreutes Wohnen“ hat und diese Grundaussage auch nach wie vor steht. Es besteht von mir selbst und vom gesamten Gemeinderat Unterstützung. Es muss jedoch der Lärmschutz der späteren Bewohner gewährleistet sein, der Betrieb der Mittelmühle muss im Auge behalten werden und darf nicht eingeschränkt werden. Zudem sind auch alle anderen Bestimmungen des öffentlichen Rechts (z.B. Wasserrecht, Naturschutz, Gestaltungssatzung) einzuhalten. Wie dargestellt, können aus der Sicht des Immissionsschutzes starke Einschränkungen kommen. Hiergegen hat sich der Gemeinderat einstimmig ausgesprochen. Die Mittelmühle wurde mit Steuergeldern als Veranstaltungsort für kulturelle und sportliche Veranstaltungen für die Bürger geschaffen. Es ist problematisch, das Allgemeininteresse zugunsten der Interessen eines Einzelnen einzuschränken, zumal Herr Fürst als Investor bereits im Vorfeld auf die zu erwartenden Probleme hinsichtlich Immissionsschutz und Hochwasser hingewiesen wurde. Zudem hat Herr Fürst im Rahmen des Grunderwerbes schriftlich bestätigt, die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Verwirklichung seiner Planungen einzuhalten. Weiterhin erinnere ich daran, dass das Zoo-Dietz-Gelände insbesondere im Hinblick auf immissionsschutzrechtliche Konsequenzen gekauft wurde, sodass jetzt nicht nachvollziehbar wäre, sich wegen eines anderen Projektes im Betrieb der Mittelmühle selbst einzuschränken.“<br />Schließlich erging vom Gemeinderat der Beschluss, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage zum derzeitigen Zeitpunkt zur Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Die abschließende Behandlung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages kann erst erfolgen, wenn das Bebauungsplanverfahren zumindest Planreife besitzt, was bisher noch nicht der Fall ist.<br />Dem Bauwerber bleibt es überlassen, ob die Bauvoranfrage trotz der aufgeführten Bedenken an das Landratsamt zur Beurteilung bzw. Entscheidung weitergeleitet wird.</p>
<p>In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmte der Gemeinderat der Durchführung der <strong>Feldwegebaumaßnahme „Muttergottesweg“</strong> von der Einmündung „Windfahne/Drachenflieger“ bis Einmündung „Im Steinig/Im Lindig“ und der Weg zur „Sandplatte“ zu. Die Kostenschätzung beläuft sich insgesamt auf ca. 20.000 €. Als Dienstleister wird die Fa. Winkler aus Eichenbühl beauftragt.</p>
<p>Der Einrichtung von zwei neuen <strong>Bushaltestellen</strong> in der Freudenberger Straße auf Höhe des Gesundheitszentrums sowie der St.-Urbanus-Straße auf Höhe der Straße Zum Kettenacker wurde ebenfalls zugestimmt. Sie werden mit dem neuen Fahrplan zum 01.12.2015 angefahren.</p>
<p>Der Gemeinderat nahm den <strong>Haushaltsentwurf 2015 des Abwasserzweckverbandes Main-Mud</strong> zur Kenntnis und erteilte seine Zustimmung. Der Gesamthaushalt schließt mit 2.971.770 € und liegt um rund 1.000.000 € unter dem Haushaltsansatz des Vorjahres. Das Volumen des Verwaltungshaushaltes liegt mit 2.167.370,00 € in diesem Jahr um ca. 400.000,00 € unter dem Ansatz von 2014. Beim Vermögenshaushalt ergibt sich bei einem Ansatz von 804.400,00 € eine Reduzierung von 600.000 € zum Jahr 2014.</p>
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                <pubDate>Thu, 02 Apr 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-03-31-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-31032015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 10.03.2015</title>
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                    <p>Die Anlegung ist deshalb nötig, da dies im Zuge der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes für die Versorgung des Industriegebietes Nord mit Löschwasser aus dem Main eine Forderung war, um über ausreichende Löschwasserkapazitäten zu verfügen.<br />Um auch bei ungünstiger Witterung wie Starkregen, Hochwasser und Eisgang an den<br />Main heranfahren zu können, soll die Zufahrt und Aufstellfläche der Rettungsfahrzeuge<br />mit Rasengittersteinen befestigt werden. Zudem wurde vom Wasserwirtschaftsamt die Auflage erteilt die Befestigung nicht in Schotterbauweise umzusetzen.</p>
<p>Sowohl für den <strong>Kindergarten als auch für die Kinderkrippe Bürgstadt</strong> sichert der Markt Bürgstadt zu, den jeweils errechneten Qualitätsbonus plus bereitzustellen und die Mittel zur Qualitätsverbesserung einzusetzen. Der genaue Förderbetrag steht erst nach Abrechnung des jeweiligen Kindergartenjahres fest.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass die <strong>Eröffnung der Churfrankenvinothek</strong> am Wochenende 28./29.03.2015 erfolgt. Hierbei ist der 28.03.2015 für geladene Gäste geplant. Am 29.03.2015 ist die Öffentlichkeit bei verschiedenen Attraktionen in die Churfrankenvinothek eingeladen.</p>
<p>Bgm. Grün gab in der Gemeinderatssitzung bekannt, dass sich der Umweltausschuss des Landkreises einstimmig für die Errichtung eines weiteren <strong>Wertstoffhofes</strong> für den südlichen Landkreisbereich im Industriegebiet Bürgstadt-Nord entschieden hat. Diese Entscheidung muss jedoch noch vom Kreistag bestätigt werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 12 Mar 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <link>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-03-10-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-10032015/</link>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.02.2015</title>
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                    <p>In diesem Bereich verläuft die bestehende <strong>110 kV-Freileitung der Bayernwerk AG</strong>. Der Mast Nr. 23 dieser Leitung steht direkt auf der Abbaufläche und verhindert hier den Abbau der Bodenschätze. Um auch hier den Abbau zu ermöglichen, hat die Firma Weber die Bayernwerk AG beauftragt, die bestehende Leitung umzubauen. Hierbei soll der Mast Nr. 22 am bestehenden Standort um ca. 4 m erhöht und der Mast Nr. 23 durch einen neuen Mast an einem neuen Standort in Richtung Freudenberg ersetzt werden.<br />Seitens des Marktes Bürgstadt wird diesem Vorhaben zugestimmt und festgestellt, dass keine Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung gesehen wird.</p>
<p>Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde das gemeindliche Einvernehmen zu zwei <strong>privaten Bauanträgen</strong> erteilt.</p>
<p>Aus nichtöffentlicher Sitzung wurde informiert, dass die <strong>Gebühren für die Anmietung der Mittelmühle</strong> zum 01.03.2015 moderat angepasst wurden. Die aktuelle Gebührenübersicht ist auf der Internetseite www.buergstadt.de unter gemeindliche Einrichtungen zu finden.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass vom Bauamt die Möglichkeit der Schaffung <strong>weiterer Stellplätze in der Josef-Ullrich-Straße</strong> im Bereich des Mini-Kreisels auf Höhe der Kleinen Maingasse geprüft wurde. Diese hat ergeben, dass aufgrund der Böschung zur Umgehungsstraße eine sinnvolle Herstellung weiterer Stellplätze nicht möglich ist. Ebenso entfällt das Anlegen von weiteren Stellplätzen entlang des Fleckenweges, da dieser grundsätzlich nicht von Kfz befahren werden darf.</p>
<p>Weiter informierte Bgm. Grün, dass im Rahmen der <strong>Neuanlage der Urnengrabanlage</strong> die Hecke zum Friedhof entfernt werden musste, da diese die Bauarbeiten behindert hat. Die Hecke wurzelte bereits so breit und tief, dass diese in den Bereich des geplanten Fundamentes verwachsen waren. Nach Fertigstellung der Maßnahme soll jedoch eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden.</p>
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                <pubDate>Thu, 26 Feb 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-02-24-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-24022015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 03.02.2015</title>
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                    <p>Bereits mit Schreiben vom 22.01.2013 beantragte die FFW die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 und eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF.<br />Die Beschaffungen wurden notwendig, um die Risiken für Mensch und Umwelt, sowie die<br />im Einsatzfall eingesetzten Feuerwehrdienstleistende zu minimieren. Außerdem entspricht<br />der Fahrzeugpark der Feuerwehr Bürgstadt nicht mehr ganz dem heutigen Stand der Technik, um einen sicheren und feuerwehrtaktischen Einsatz bewältigen zu können.<br />In der Sitzung des Gemeinderates vom 09.04.2013 wurde der Ersatzbeschaffung zugestimmt.<br />Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde die Ersatzbeschaffung im Finanzplan für das Jahr<br />2015 mit 420.000 € vorgesehen, wobei 140.000 € als Zuschuss gegengerechnet wurden.<br />Der tatsächliche staatliche Zuschuss beläuft sich beim TLF 4000 auf 97.000 €, beim MLF auf 40.500 €.<br />Aufgrund der europaweiten öffentlichen Bekanntmachung vom 31.10.2014 wurden bezüglich dem TLF 4000 von insgesamt 13 Anbietern und bezüglich dem MLF von insgesamt 12 Anbietern die Ausschreibungsunterlagen angefordert.<br />Die Leistungsbeschreibung war jeweils in drei Lose aufgeteilt (Fahrgestell, Aufbau und Beladung).<br />Die Freiwillige Feuerwehr Bürgstadt hat die Wertung der Angebote vorgenommen.<br />Der Vergabe der Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für die FFW Bürgstadt erfolgt an die Firma MAN, (Fahrgestell Brutto 93.843,40 €), Firma Walser (Aufbau Brutto 205.656,00 €) und an die Firma Handelsforum Beladung Brutto 26.505,54 €) zu einem Gesamtpreis von 326.004,94 €.<br />Der Vergabe der Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF für die FFW Bürgstadt erfolgt an die Firma Magirus (Fahrgestell Brutto 52.081,54 €), Firma Magirus (Aufbau Brutto 86.434,49 €) und an die Firma Handelsforum Beladung Brutto 19.717,53 €) zu einem Gesamtpreis von 158.233,56 €.</p>
<p>Weiterhin wurde die <strong>Jahresrechnung 2013</strong> festgestellt und eEntlastung erteilt.<br />Die Jahresrechnung 2013 ergibt sowohl bei den bereinigten Solleinnahmen als auch den Sollausgaben ein Ergebnis von 10.316.011,75 €.</p>
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                <pubDate>Thu, 05 Feb 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-02-03-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-03022015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 13.01.2015</title>
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                    <p>Im weiteren wurde über die Fortführung des <strong>Auswahlverfahrens zum Ausbau des Breitbandnetzes</strong> in Gewerbegebieten beraten. Bereits mit Beschluss vom 26.11.2013 wurde festgelegt, dass sich der Markt Bürgstadt an der gemeinsamen Vorgehensweise zur Verwirklichung einer Hochgeschwindigkeits-Breitbandversorgung im Landkreis Miltenberg beteiligt, auch wenn Bürgstadt derzeit gut versorgt ist. Sollten die Voraussetzungen für eine weitere Förderung vorliegen, wäre der Förderhöchstbetrag 520.000 € bei einem Fördersatz von 80 %.<br />Lediglich im Industriegebiet Bürgstadt-Nord ist die Versorgung derzeit zwar ausreichend, jedoch insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Industriegebiet Bürgstadt-Nord II wäre der Ausbau mit einem zusätzlichen Kabelverzweiger im Industriegebiet von Vorteil, so dass auch Bürgstadt von einer Projektbeteiligung profitieren könnte.<br />Die Finanzierung der bisherigen Planungsleistungen wurde vom Landkreis übernommen. Den Auftrag erhielt das Büro IK-T aus Regensburg.<br />Zwischenzeitlich wurden die Schritte einschließlich der Markterkundung abgearbeitet und derzeit laufen die Vorarbeiten für die Durchführung eines Auswahlverfahrens.<br />Die Auswertung der Angebote aus dem Auswahlverfahren sind nicht mehr von den Planungsarbeiten des Landkreises gedeckt und müssen vereinbarungsgemäß auf Wunsch von jeder Kommune selbst übernommen werden.<br />Deshalb legte das Büro IK-T dem Markt Bürgstadt ein Angebot auf Stundenbasis zur Auswertung der Angebote aus dem Auswahlverfahren und zur Erstellung des Förderantrags vor.<br />Für Planungskosten im Rahmen des weiteren Ausbaus der Breitbandtechnik wurde dem Markt Bürgstadt bereits ein Zuschuss (Startgeld Netz) in Höhe von 5.000 € gewährt, der hierfür verwendet werden könnte.<br />Das Büro IK-T, Regensburg wird mit der Fortführung des Auswahlverfahrens zum Ausbau des Breitbandnetzes in Bürgstadt zu einem Nettoangebotspreis von ca. 2.400 Euro beauftragt.</p>
<p>Beim Hauptberatungspunkt der Gemeinderatssitzung ging es um die <strong>Anpassung der Kindergarten- und Kinderkrippengebühren</strong>.<br />Die Kindergartengebühren wurden letztmalig zum 01.09.2006 angepasst, sodass zur Planung des kommenden Kindergartenjahres 2015/2016 die Gebühren zum 01.09.2015 überdacht werden sollten.<br />Die Krippengebührensatzung wurde erstmalig zum 01.09.2011 erlassen.<br />Die Kalkulationsgrundlagen stellen sich derzeit im Kindergarten und der Kinderkrippe so dar, dass die jährlichen durchschnittlichen Unterhaltungsmaßnahmen in Höhe von ca. 50.000 € nicht eingerechnet sind. Den Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 843.500 € stehen Gebühreneinnahmen und Fördermittel in Höhe von ca. 530.500 € gegenüber, sodass sich ein jährlicher Fehlbetrag im Kindergarten und der Kinderkrippe von ca. 313.000 € errechnet. Bezogen auf die durchschnittliche Kinderzahl in der Einrichtung errechnet sich ein durchschnittlicher monatlicher Fehlbetrag pro Kind in Höhe von ca. 160,00 €.<br />Vom Gemeinderat wurde der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung beim Kindergarten und der Kinderkrippe grundsätzlich zugestimmt und der Sockelbetrag im Kindergarten bei 4 Stunden täglicher Buchungszeit von 53,00 € um 10,00 € auf 63,00 € (inkl. 8 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 9,00 € erhöht.<br />Bei der Krippengebühr wird der Sockelbetrag bei einer Buchungszeit von täglich 2 Stunden von 94,00 € auf 99,00 € (inkl. 10,00 € Spiel- und Verpflegungsgeld) erhöht. Für jede weitere Buchungsstunde wird der Sockelbetrag um 13,00 € erhöht. Die Gebührenerhöhung tritt zum 01.09.2015 in Kraft.<br />Eine erneute Beratung über die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren wird im Januar 2016 erfolgen.</p>
<p>Bgm. Grün informierte, dass am 05.02.2015 eine Informationsveranstaltung zur beantragten <strong>Flurbereinigung im Hundsrück</strong> stattfinden wird. Er bedauerte, dass derzeit Stimmung gegen das Hundsrück-Projekt gemacht wird und auch die Gemeinde immer wieder mit Halbwahrheiten und Spekulationen konfrontiert wird. Er bat darum, bis zur Veranstaltung keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen und appellierte an die Grundstückseigentümer an der Veranstaltung teilzunehmen um sich dort zu informieren.</p>
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                <pubDate>Thu, 15 Jan 2015 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2015-01-13-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-13012015/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 09.12.2014</title>
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                    <p>Die Firma Lidl beabsichtigt das Verkaufsgebäude im Stadtweg zu erweitern.<br />Dies macht die <strong>Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“</strong> für das Grundstück Fl.Nr. 5660/12, Am Stadtweg 12 und die Berichtigung des Flächennutzungsplans nötig. Das entsprechende Änderungsverfahren wird nach Vorliegen eines städtebaulichen Vertrages eingeleitet.</p>
<p>Die <strong>Kanalgebühr</strong> in Bürgstadt beträgt seit dem 01.01.2012 pro Kubikmeter Abwasser 1,55 € und lag seit dem 01.01.2001 bei 2,05 €/cbm bevor sie zum 01.01.2012 auf diesen Betrag gesenkt wurde.<br />Die damalige pflichtgemäße Gebührensenkung mit Beginn des Jahres 2012 war insbesondere dem Überschuss in Höhe von 273.144,43 € aus dem Kalkulationszeitraum der Jahre 2009-2011 geschuldet. Dieser muss gesetzlich bindend an die Gebührenschuldner im Rahmen der dreijährigen Gebührenkalkulation weitergegeben werden und in die Gebührenkalkulation mit einfließen.<br />Grundsätzlich sind sowohl Überschüsse als auch Fehlbeträge aus einem vorherigen Kalkulationszeitraum auf den nächsten Zeitraum zu übertragen.<br />Während von 2012-2014 in der Gebührenkalkulation von einem durchschnittlichen jährlichen Aufwand für den Kanalunterhalt in Höhe von ca. 50.000 € ausgegangen wurde, sind für den kommenden Zeitraum jährlich 100.000 € angesetzt.<br />Insgesamt wurden vom Büro Röder nach diesen Vorgaben durchschnittliche jährliche Belastungen im Kalkulationszeitraum von 2015 bis 2017 von 463.663,36 € ermittelt.<br />Bei einer durchschnittlichen jährlichen Einleitungsmenge von 188.400 cbm errechnet sich demnach eine Gebühr von 2,46 €/cbm.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde beschlossen, dass der Markt Bürgstadt beim Amt für ländliche Entwicklung die Einleitung eines <strong>Flurbereinigungsverfahrens</strong> oder hilfsweise eines anderen geeigneten Verfahrens der ländlichen Entwicklung beantragt, um die <strong>„Hundsrück – Terrassen“</strong> und das „Im Tiefen Tal“ unter den oben genannten Gesichtspunkten weiter zu entwickeln.<br />Parallel hierzu soll nochmals eine Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer stattfinden.</p>
<p>Bereits im Frühjahr 2012 begann der Landschaftspflegeverband Miltenberg e.V. mit Pflegemaßnahmen in der Flurabteilung „Die Hintere Erf“. Mit Beschluss vom 08.11.2011 begrüßte der Markt Bürgstadt grundsätzlich diese Maßnahme.<br />Im oberen Hangbereich ist langfristig eine weinbauliche Nutzung vorgesehen. Da die Maßnahme bezuschusst wird, sind beim Weinbau der Verzicht auf Herbizide und der Erhalt der Trockenmauern vorgeschrieben.<br />Zwischenzeitlich wurde für dieses Gebiet eine fachlich qualifizierte Landschaftsplanung vorgenommen, bei der sich der Markt Bürgstadt ebenfalls beteiligt hat.<br />In zwischenzeitlichen Gesprächen mit dem Verband für ländliche Entwicklung, Würzburg (VLE früher ALE) wurde die weitere Vorgehensweise abgesprochen.<br />Am Samstag, 22.11.2014 fand mit der interessierten Bevölkerung eine Informationsveranstaltung im Hundsrück statt.<br />Hierbei wurde nochmals von den Projektverantwortlichen das Maßnahmengebiet vorgestellt und die Vorzüge eines Flurbereinigungsverfahrens dargestellt.<br />In einem nächsten Schritt müsste der formale Antrag zur Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens gestellt werden. Mit diesem Antrag erfolgt kein Eingriff in das Eigentumsrecht einzelner Grundstückseigentümer.<br />Durch ein Flurbereinigungsverfahren sollen die ökologischen und ökonomischen Potentiale dieser Flächen weiter entwickelt und eine nachhaltige Landbewirtschaftung ermöglicht werden.<br />Durch die positive Erhaltung der Kulturlandschaft und Verbesserung des Schönheitswertes der Landschaft werden auch positive Synergieeffekte für die Entwicklung von Bürgstadt erwartet.</p>
<p>Für den <strong>Neubau des Bauhofgebäudes</strong> stimmte der Gemeinderat abschließend der Vergabe der Bodenbeschichtungsarbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schmidt, Hasloch zu einem Bruttoangebotspreis in Höhe von 2.873,85 EUR zu.</p>
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                <pubDate>Tue, 09 Dec 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2014-12-09-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-09122014/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 25.11.2014</title>
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                    <p>- Wie lange kann tatsächlich das Bad noch in der jetzigen Form betrieben werden?<br />- Kann eine Generalsanierung durch neue Reparaturverfahren evtl. über Jahre hinaus geschoben werden?<br />- Falls eine Generalsanierung des Beckens unumgänglich ist, wie soll diese aussehen?<br />- Wie kann die Finanzierung der Sanierung gesichert werden?</p>
<p>Bgm. Grün stellte fest, dass der Markt Bürgstadt zum Betrieb des Erftalbades alleine keinen Businessplan erstellen kann, da dies Sache der EMB als Betreiber ist.<br />Zu diesem Schreiben ist festzustellen, dass das Erftalbad grundsätzlich eigenverantwortlich von der Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt GmbH &amp; Co. KG betrieben wird. Diese beschäftigt sich bereits seit einiger Zeit gemeinsam mit dem Gemeinderat Bürgstadt nichtöffentlich mit dem Weiterbetrieb und den notwendigen Sanierungen des Erftalbades.</p>
<p>Zuletzt wurde hier bereits im Dezember 2013 von einem von der EMB beauftragten Beratungsbüro für Bäderbau ein Gutachten zum Weiterbetrieb des Erftalbades dem Gemeinderat nichtöffentlich vorgestellt, wobei dieses auf Wunsch der Verwaltung, des Gemeinderates und der EMB noch detaillierter ausgearbeitet werden sollte.<br />Zusätzliche Aufgabe an das Büro war unbedingt notwendige, reine Sanierungskosten im Bestand zu ermitteln. Zusätzlich soll vom Büro eine Vergleichsberechnung bzw. Rentabilitätsberechnung zwischen reiner Sanierungsmaßnahme und Attraktivierung des Erftalbades unter Berücksichtigung entsprechender Prognosen und Betrachtungsweisen von betriebswirtschaftlichen Aspekten erstellt werden.</p>
<p>Trotz mehrmaliger Erinnerungen und zwischenzeitlich stattgefundener Gespräche fehlt jedoch noch diese finale Ergänzung zum Gutachten.</p>
<p>Nach Vorliegen von entsprechendem Zahlenmaterial wird dieses dem Gemeinderat vorgestellt und soll als Entscheidungsgrundlage dienen.</p>
<p>Zur Frage wie lange das Erftalbad noch tatsächlich in der jetzigen Form mit jährlichen standardmäßigen Reparaturmaßnahmen betrieben werden kann, wurde vom Geschäftsführer der EMB mitgeteilt, dass dies bis einschließlich 2016 noch gesichert sein sollte, eine Beurteilung des Betriebs über diesen Zeitpunkt hinaus, jedoch heute noch nicht abschließend beurteilt werden kann.</p>
<p>Bgm. Grün führte weiter aus, dass derzeit noch mehrere Sanierungsmodelle zur Wahl stehen, die vom beauftragten Büro ausgearbeitet werden. Neben der Attraktivierung des Bades steht wie bereits erwähnt noch die Überprüfung einer reinen Sanierungsmaßnahme an. Er rechtfertigte die zugegebenermaßen sehr lange Dauer für die Erstellung des Gutachtens durch das Ing.-Büro damit, dass derzeit sehr viele Bäder mit den gleichen Problemen zu kämpfen haben, jedoch nur wenige Fachingenieure mit entsprechender Kompetenz auf dem Markt vertreten sind.</p>
<p>Bgm. Grün führte aus, dass alle bemüht sind, das Erftalbad in irgendeiner Art und Weise zu erhalten, wobei ebenfalls klar ist, dass dies nicht ohne Sanierungsmaßnahmen möglich ist.</p>
<p>Der Antrag der CSU-Fraktion auf Erstellung eines Businessplanes für das Erftalbad wurde bis zum Vorliegen von entscheidungsrelevanten Grundlagen zurückgestellt.</p>
<p>Außerdem wurde in der Gemeinderatssitzung zu zwei<strong> privaten Bauanträgen</strong> das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>An der Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes der <strong>Stadt Freudenberg für Windenergie</strong> nördlich von Rauenberg bestehen seitens des Marktes Bürgstadt keine Bedenken.</p>
<p>Im <strong>Zwischenbericht zum Haushalt 2014</strong> wurde zusammenfassend von Kämmerer Hofmann dargelegt, dass sich dieser derzeit in der Summe wie erwartet entwickelt. Allerdings warnte er davor, dass insbesondere im Bereich der Gewerbesteuer täglich mit Überraschungen in Form von unvorhersehbaren Rückzahlungen zu rechnen sei.</p>
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                <pubDate>Tue, 25 Nov 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 04.11.2014</title>
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                    <p>Der Gemeinderat behandelte die redaktionellen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage und fasste den Satzungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des <strong>Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd“</strong> für das Grundstück des Normamarktes, indem die Fläche als Sondergebiet „Lebensmitteleinzelhandel“ ausgewiesen wird. Die Satzung wird im Amtsblatt veröffentlicht.</p>
<p>Zudem befasste sich der Gemeinderat mit den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auflage zum <strong>Bebauungsplan Industriegebiet Bürgstadt Nord und Industriegebiet Bürgstadt Nord II</strong> und fasste auch hier den Satzungsbeschluss. Betroffen ist insbesondere das Grundstück der Main-Tauber-Asphaltmischwerke, auf dem durch die Änderungen des Bebauungsplanes jetzt die geplanten Umbaumaßnahmen umgesetzt werden können.</p>
<p>Das Landratsamt Miltenberg legte eine Neufassung der <strong>Zweckvereinbarung zur Erfassung von Grüngutabfällen</strong> im Landkreis Miltenberg vor. Eine neue Regelung sieht einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 12,00 € pro Stunde im Rahmen der Mindestöffnungszeit vor, wenn alle Bedingungen wie Einzäunung und festgesetzte Öffnungszeiten erfüllt sind. Bei Einhaltung der Vorgaben würde dem Markt Bürgstadt eine jährliche Entschädigung in Höhe von 4.128,00 € gezahlt werden.<br />Die seither gezahlte pauschale Entschädigung für den Betrieb des Grüngutsammelplatzes in Höhe von 1,50 €/Einwohner und Jahr bleibt weiterhin bestehen.<br />Dieser Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Miltenberg hat der Gemeinderat seine Zustimmung verweigert. Stattdessen bleibt die seitherige Regelung ohne Einzäunung und festgesetzte Öffnungszeiten bestehen um so den Bürgern ein zeitlich flexibles Anliefern ihrer Grüngutabfälle zu ermöglichen.</p>
<p>Die Arbeiten zum Anlegen von <strong>Urnenerdgräbern</strong> auf dem Friedhof Bürgstadt wurde an die Fa. Zöller, Großheubach zum Bruttopreis 15.334,34 EUR vergeben.</p>
<p>Die Bulldogfreunde Bürgstadt beantragten die Nutzung der Lagerhalle an der Mittelmühle, die derzeit von der Firma Antik &amp; Trödel (Antiquitäten Reuling), Miltenberg genutzt wird, nachdem der seitherige Pächter die Räumlichkeiten aufgibt.</p>
<p>Nachdem der Markt Bürgstadt das ehemalige Anwesen Zoo-Dietz, Am Mühlgraben 8 erworben hat und aufgrund derzeit laufender statischer Untersuchungen am Gebäude der Erhalt bzw. der künftige Verwendungszweck des Gebäudes bzw. des Grundstücks noch nicht feststeht, wurde der Antrag der Bulldogfreunde Bürgstadt auf<strong> Nutzung der Lagerhalle an der Mittelmühle</strong> zurückgestellt und neu beraten, sobald Klarheit über die künftige Nutzung des ehemaligen Anwesens Zoo-Dietz besteht.</p>
<p>Abschließend wurde der <strong>Rechenschaftsbericht zum Haushaltsjahr 2013</strong> gegeben. Größere Abweichungen gegenüber dem ursprünglichen Ansatz wurden erläutert. Die Jahresrechnung 2013 schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.316.011,75 € ab und ist somit ausgeglichen.</p>
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                <pubDate>Tue, 04 Nov 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2014-11-04-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-04112014/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 21.10.2014</title>
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                    <p>Bgm. Grün führte aus, dass dies seitens des Marktes Bürgstadt mit einem lachenden und einem weinenden Auge gesehen wird. Lachend, da künftig ein kompetenter und Bürgstadt wohlgesonnener Ansprechpartner am Schulamt ist. Weinend deshalb, da Bürgstadt mit Michael Brummer als Schulleiter einen innovativen und beliebten Schulleiter verliert, wobei mit der Konrektorin und kommissarischen Schulleiterin Annette Lanzer-Meidel eine sehr gute Vertreterin vorhanden ist. Unterstützt wird sie für den Mittelschulbereich von Herrn Helmut Kootz. Jedoch besteht seitens des Marktes Bürgstadt selbstverständlich Verständnis dafür, dass Herr Brummer sich diese bietende einmalige Chance ergriffen hat.<br />Bgm. Grün dankte, für den Einsatz von Herrn Brummer in den vergangenen drei Jahren als Schulleiter. Er hat die Schule für die Zukunft gut aufgestellt und als letztes Projekt die Umstellung auf die offene Ganztagesschule und den Ausbau der Mittagsbetreuung initiiert und umgesetzt. Damit gestaltet sich die Schule ein Stück weit attraktiver, was einen weiteren Schritt zur Sicherung des Schulstandortes bedeutet.<br />Als äußeres Zeichen des Dankes übergab er ein Schreibset und ein Weinpräsent.</p>
<p>Herr Michael Brummer bedankte sich herzlich für die angenehme Zeit an der Grund- und Mittelschule Bürgstadt und die wohlwollenden Worte von Bürgermeister Grün. Er stellte fest, dass er genau vor 20 Jahren nach Bürgstadt kam und seither die Zahl „drei“ sein Leben gewissermaßen bestimmte. So hat er innerhalb Bürgstadts drei Umzüge hinter sich gebracht, drei Rektoren und drei Bürgermeister erlebt und drei Versetzungsanträge gestellt.</p>
<p>Im weiteren dankte die kommissarische Schulleiterin Annette Lanzer-Meidel ebenfalls im Namen des Kollegiums, auch wenn die schulinterne Verabschiedung bereits am letzten Schultag stattgefunden hat. Auch sie stellte fest, dass Herr Brummer einiges ins Rollen gebracht hat und die Zeichen der Zeit, insbesondere bei der Umstrukturierung der gebundenen zur offenen Ganztagesschule erkannt hat. Sie lobte seinen jederzeit korrekten Umgang mit den Schülern, der immer von gegenseitigem Respekt gekennzeichnet war.</p>
<p>Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes für Pferdeaufzucht, Pferdehaltung und Unterstellmöglichkeiten für landwirtschaftliche Geräte im <strong>Flächennutzungsplan</strong> im Bereich des Fleckenweges vor der Geflügelzuchtanlage. Mit der Planerstellung wird das Ingenieurbüro Eilbacher, Miltenberg beauftragt. Sämtliche mit dem Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten sind vom Bauwerber zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.</p>
<p>Aufgrund der neu geplanten Anlage von Urnenerdgräbern musste die <strong>Friedhofs- und die Friedhofsgebührensatzung</strong> neu erlassen werden.<br />Gleichzeitig wurde über eine Anpassung der Grabgebühren beraten, da die letzte Anpassung im Jahr 2006 erfolgte. Als Ergebnis der Vorberatung wurden die Änderungen in die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen des Marktes Bürgstadt eingearbeitet.<br />Bei der Gebührenhöhe ergeben sich folgenden Anpassungen:</p>
<p>(a) eine Einzelgrabstätte                            600,00 Euro<br />(b) Eine Einzelgrabstätte als Urnengrab       500,00 Euro<br />(c) Eine Familiengrabstätte                      1.200,00 Euro<br />(d) Eine Familiengrabstätte als Urnengrab 1.000,00 Euro<br />(e) Eine Urnenerdgrabstätte                      500,00 Euro<br />(f) Eine Urnengrabstätte in der Urnenwand  500,00 Euro<br />(g) Eine Urnengrabstätte im anonymen Grabfeld   300,00 Euro</p>
<p>Verlängert sich durch eine Belegung im Umfang der neuen Ruhefrist die Nutzungszeit an einer Grabstätte, so ist hierfür eine Gebühr zu zahlen, die für jedes angefangene Jahr des Verlängerungszeitraumes für eine<br />(a) Einzelgrabstätte                              1/25tel<br />(b) Einzelgrabstätte als Urnengrab         1/15tel<br />(c) Familiengrabstätte                           1/25tel<br />(d) Familiengrabstätte als Urnengrab      1/15tel<br />(e) Urnengrabstätte                             1/15tel<br />(f) Urnengrabstätte in der Urnenwand    1/15tel<br />der nach Abs. 1 jeweils geltenden Grabstättengebühr beträgt.<br />Für die Verlängerung eines abgelaufenen Grabrechtes über eine neue volle Ruhezeit ist die Gebühr entsprechend der aktuellen Gebührensatzung zu zahlen. Von einer solchen Verlängerung sind Urnengrabstätten im anonymen Urnenfeld ausgeschlossen.<br />Für die Verlängerung eines abgelaufenen Grabrechtes über 5 Jahre ist bei einer ursprünglichen Ruhefrist von 25 Jahren 1/5, bei einer Ruhefrist von 15 Jahren 1/3 der Gebühr zu zahlen. Die Gebühr bemisst sich nach der aktuellen Gebührensatzung des Marktes Bürgstadt.</p>
<p>Für den Bauhofneubau stimmte der Gemeinderat der Vergabe einer <strong>Hebebühne</strong> mit 4 to Hubkraft an die Firma Wessels + Müller AG, Würzburg zum Bruttoangebotspreis von 5.331,20 EUR zu.</p>
<p>In der Gemeinderatssitzung wurde der <strong>Holzpreis</strong> für Buchen/Eichenindustrieholz -lang- und Buche/Eiche Schichtholz neu festgelegt. Der Bruttoverkaufspreis für Industrieholz beträgt künftig 51,00 €/Festmeter.<br />Für Schichtholz wurde der Bruttoverkaufspreis auf 65,00 €/Raummeter (Ster) festgelegt.</p>
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                <pubDate>Tue, 21 Oct 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
                <guid>http://www.buergstadt.de/gemeinde/aktuelles/2014-10-21-bericht-ueber-die-gemeinderatssitzung-vom-21102014/</guid>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 30.09.2014</title>
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                    <p>Der Gemeinderat hat sich bei der Anordnung der Gräber für eine Reihenbelegung mit 23 Urnenerdgräbern und zusätzlich durch Kopf-an-Kopfbelegung weitere 12 Urnenerbgräbern entschieden. Die Zuwegung zu den einzelnen Gräbern erfolgt einmal über den Hauptweg zum Friedhof vom Streckfuß kommend und über die Pflasterfläche vor der Urnenhalle.<br />Die bauliche Ausführung erfolgt bei der Wegesführung mit erdbraunem wassergebundenen Splitt, die Abtrennung zwischen den Gräbern aus Schrittplatten in Sandstein und die sonstigen Abgrenzungen zu Weg- bzw. Grünflächen mit einer Stahlkante. Die Kostenberechnung für die Erstellung der Urnenfeldanlage beläuft sich auf ca. 13.500,00 €.</p>
<p>Auf Antrag der UWG-Fraktion wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Voraussetzungen zur Errichtung und Unterhaltung eines <strong>Friedswaldes</strong> auf dem Gebiet des Bürgstadter Gemeindewaldes beauftragt und die Grundlagen rechtlicher, wirtschaftlicher und bautechnischer Voraussetzungen dem Gemeinderat vorzustellen.</p>
<p>Vom Gemeinderat wurde entschieden, auch in den kommenden Wintermonaten von November 2014 bis einschließlich März 2015 allen Bürgstadter Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 8, die innerhalb der 3-km-Zone wohnhaft sind und die eine Miltenberger Schule besuchen, ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung ausnahmsweise in den Wintermonaten (November bis März) einen Zuschuss zu den anfallenden <strong>Beförderungskosten</strong> im aktuellen Tarif bis einschließlich März 2014 in Höhen von 0,75 € ausschließlich für die Tageskarten und 12,50 € für die Monatskarte zu gewähren.</p>
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                <pubDate>Tue, 30 Sep 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 09.09.2014</title>
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                    <p>Der <strong>Bebauungsplan „Industriegebiet Nord“</strong> wird geändert, indem Teilflächen des Bebauungsplanes „Industriegebiet Nord II“ in diesen einbezogen werden. Auslöser hierfür ist die beabsichtige Betriebserweiterung der Main-Tauber-Asphaltmischwerke auf diesem Grundstück.</p>
<p>Zudem befasste sich der Gemeinderat mit den eingegangenen Stellungnahmen im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplanes <strong>„Gewerbegebiet-Süd“</strong>. Diese Änderung wird notwendig, da der Normamarkt bestehende Lagerflächen in Verkaufsflächen umwandeln möchte, ohne jedoch am Warensortiment etwas zu ändern. Die Stellungnahmen wurden behandelt und werden in die Bebauungsplanänderung eingearbeitet.</p>
<p>Die <strong>Schlosserarbeiten</strong> an der Servicestation mit dem Einbau einer Stahltüre wurden dem günstigsten Anbieter, die Firma HZ Stahlbau, Bürgstadt zu einem Bruttopreis von 952,00 € inklusive Einbau vergeben.</p>
<p>Der Auftrag für die <strong>Beschaffung von 6 Nähmaschinen</strong>, Typ „select 3.2“ der Marke Pfaff für die Mittelschule Bürgstadt geht an den günstigsten Bieter, die Fa. Flach, Aschaffenburg-Nilkheim, zum Bruttoangebotspreis von 3.299,97 € zu.</p>
<p>Hauptpunkt der Sitzung war die Beratung über den Bau eines <strong>provisorischen Test-Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Am Stadtweg/Im Vollmer</strong>.<br />Bereits vor Jahren wurde vom Markt Bürgstadt angeregt, dass im Rahmen des Ausbaues der Bürgstadter Straße durch die Stadt Miltenberg über die Errichtung eines Kreisverkehrs im Bereich Am Stadtweg/Im Vollmer nachgedacht werden sollte, da hier oftmals schwierige Verkehrssituationen entstehen. Nachdem für den Ausbau der Bürgstadter Straße seitens der Stadt Miltenberg die Planungen vorliegen, wurde vor einer abschließenden Entscheidung über die Notwendigkeit bzw. Größenordnung eines Kreisels in Zusammenarbeit mit dem Ing.-Büro Eilbacher eine mögliche Lösung für einen provisorischen Kreisverkehr entwickelt.<br />Aufgrund der derzeitigen Örtlichkeit kann für ein Provisorium im o.g. Kreuzungsbereich nur ein kleiner Kreisverkehr bzw. Mini-Kreisverkehrsplatz zur Ausführung kommen, da man diesen ohne Tiefbauarbeiten erstellen möchte. Dieser hat gegenüber einem normalen Kreisverkehr einen Durchmesser von weniger als 26 m, jedoch sind dieselben verkehrstechnischen Auflagen wie bei einem normalen Kreisverkehr mit Beschilderung, Fahrbahnteiler und Querungshilfe für Fußgänger gefordert. Einziger Unterschied zu einem normalen Kreisverkehr ist die notwendige überfahrbare Mitte für LKW und Busse. Um die positiven als auch negativen verkehrstechnischen Auswirkungen eines Kreisverkehrs an dieser Stelle beurteilen zu können, soll dieser für eine Testphase von 6-8 Monaten erstellt werden. Zudem sollten vor der Umsetzung die Verkehrsströme aus den verschiedenen Zubringern mittels Verkehrszählung erfasst werden.<br />Für einen späteren Vollausbau kann das Provisorium nicht genutzt werden.<br />Sollte eine endgültige Kreisverkehrslösung im Zuge des Ausbaus der Bürgstadter Straße durch die Stadt Miltenberg vom Markt Bürgstadt nicht weiterverfolgt werden, kann das Provisorium jederzeit zurückgebaut werden und die bestehende Kreuzung an die Verkehrssituation angepasst werden.<br />Die Kosten für die Einrichtung eines Provisoriums mit einem Durchmesser von 20 m liegen bei ca. 16.000 € brutto. Diese Kostenberechnung beinhaltet die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherung und Markierungsarbeiten, sowie eine überfahrbare Mittelinsel in Asphaltbauweise und die Beschilderung.<br />Sämtliche Kosten für das Provisorium müssen vom Markt Bürgstadt übernommen werden. Sollte sich eine Kreisverkehrslösung als gewünschte Dauerlösung entwickeln, ist mit der Stadt Miltenberg über eine mögliche Kostenbeteiligung beim Ausbau der Bürgstadter Straße in Miltenberg neu zu verhandeln, da ein Teil der Verkehrsfläche auf Gemarkung Miltenberg liegt.<br />Zudem wäre in diesem Zuge noch über die endgültige Kreisverkehrsgröße zu beraten, da hier vom Büro VIA der fahrradverkehrsfreundliche Kreisel mit einem Durchmesser von 22 m vorgeschlagen wurde, für den Kfz-Verkehr (insbesondere Lkw-Verkehr) jedoch 26 m als geeigneter erscheinen.<br />Eine vorläufige Kostenberechnung für einen Vollausbau eines Kreisverkehrs mit 26 m Durchmesser liegt bei ca. 180.000 € brutto.<br />Bgm. Grün informierte aus der Bau- und Umweltausschusssitzung, dass hier kritisiert wurde, dass sich die Stadt Miltenberg bei der Herstellung des Provisoriums nicht an den Kosten beteiligt. Er legt dar, dass die Notwendigkeit eines Kreisels seitens der Stadt Miltenberg bezweifelt wird und dort die Befürchtung bestehen, dass im Vollmer bei einer Kreisellösung der Durchgangsverkehr zunimmt. Aus diesem Grund stimmte die Stadt Miltenberg in Person von Bürgermeister Demel zunächst einem testweisen Kreisel zu um vor einer abschließenden Entscheidung Erfahrungswerte zu sammeln. Er informierte darüber, dass ebenfalls vor der Entscheidung über den Bau eines Kreisels eine Verkehrszählung durch Schüler und Zählgeräte im Kreuzungsbereich geplant sind. Er schlug zur weiteren Vorgehensweise vor, dass er zunächst nochmals Gespräche mit der Stadt Miltenberg zur Notwendigkeit eines Kreisels und Kostenverteilung führen wird.</p>
<p>Nach Austausch der verschiedenen Argument wurde beschlossen, vom Bau eines provisorischen Test-Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Am Stadtweg/Im Vollmer derzeit abgesehen. Um den grundsätzlichen Bedarf abzuklären wird eine Verkehrszählung sowohl mit Schülern als auch mit Zählgeräten im Kreuzungsbereich vorgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage Gespräche mit der Stadt Miltenberg zu führen, bei denen der grundsätzliche Bedarf an einem Kreisverkehr beraten wird, sowie auch die Größenordnung und Kostenfrage geklärt werden sollte.</p>
<p><br />Im letzten öffentlichen Punkt wurde festgelegt, dass aus werbe- und marketingstrategischen Gründen das Weinkulturhaus ab sofort zur <strong>Churfrankenvinothek</strong> umbenannt wird und der Begriff Weinkulturhaus komplett gestrichen wird.<br />Das Werbebüro Mike Bauersachs wird mit der Änderung der bestehenden Werbe- und Marketingvorlagen beauftragt.</p>
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                <pubDate>Tue, 09 Sep 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 29.07.2014</title>
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                    <p>Zudem wurde zum Antrag der Firma Christoph Hoch Verpachtungen zur Errichtung von 2 Silos für Produktionsreste, Friedensstraße 24 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.</p>
<p>Unter der Voraussetzung, dass die gemeindliche Städtebauförderung nicht gefährdet ist, wurde dem Antrag der Aulbach Fashion GmbH &amp; Co. KG für die Errichtung von Verkaufsflächen zugestimmt. Der Antrag beinhaltet den Neubau eines Gebäudes an der Eichenbühler Straße. Das neue Gebäude ist in Verlängerung des bereits bestehenden Outlet Centers geplant. Vorgesehen sind 4 Verkaufsflächen mit folgenden Nutzungen: Damenbekleidung, Kinderbekleidung, Sportive Freizeitmode, Tag-/Nachtwäsche</p>
<p>Der Vergabe der<strong> Sanierung des Gehweges</strong> mit Unterbeton im Bereich der Fa. Kettinger Vliesbetrieb GmbH an die Firma Zöller, Großheubach zu einem Bruttoangebotspreis von 13.979,53 € wird zugestimmt, wobei sich die Firma Kettinger mit einem Drittel an den Gesamtkosten beteiligt.</p>
<p>Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass sich beim geplanten <strong>Ausbauprogramm für die Oberflächensanierung</strong> eine Änderung ergeben hat. Ursprünglich waren die Straße Trieb und Höckerlein hierfür vorgesehen. Nachdem aufgrund kanalbedingter Sanierungsmaßnahmen im Höckerlein zunächst von einer Straßensanierung abgesehen werden sollte, wird stattdessen der Bereich Königsberger Straße und Stettiner Straße einer Oberflächensanierung unterzogen.</p>
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                <pubDate>Tue, 29 Jul 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 08.07.2014</title>
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                    <p>Zudem wurde dem Antrag der Firma Reichert Möbelwerkstätte GmbH stattgegeben, der die Nutzungsänderung der bestehenden Lagerhalle in eine Produktionshalle in der Danziger Straße 5 vorsieht.</p>
<p>Die <strong>Freiwillige Feuerwehr</strong> beschafft Ausrüstungsgegenstände und Geräte zu einem Gesamtpreis von brutto 22.799,90 €. Dies beinhaltet u.a. die Ersatzbeschaffung eines Stromerzeugers, zweier Tauchpumpen und ein Hebekissen Unfallrettungsset. Weiterhin befinden sich zwei Rollcontainer 500 m B-Schlauch unter den benötigten Materialien.</p>
<p>Im Bauhofgelände muss der seit mehr als 40 Jahren bestehende <strong>Oberflächenkanal</strong> saniert werden. Hier wurde festegellt, dass dieser gravierende Mängel aufweist und eine ordnungsgemäße Ableitung nicht mehr möglich ist. Die Kosten werden sich auf ca. 22.000 € belaufen.</p>
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                <pubDate>Tue, 08 Jul 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 24.06.2014</title>
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                    <p>Bei einem Ausgabenüberschuss von gesamt ca. 63.542 übernimmt der Markt Bürgstadt bei 329 Teilnehmern aus Bürgstadt 3.648,04 €.</p>
<p>Zudem wurde <strong>einem privaten Bauantrag</strong> auf Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses zugestimmt.</p>
<p>Die <strong>Sanierungsarbeiten</strong> für Straßeneinläufe und Straßenabsenkungen im Bereich KKarlsbader Straße, Königsberger Straße und Höhenbahnweg wurden zu einem Bruttopreios von ca. 8.500 € an die Fa. Köhler, Miltenberg vergeben.</p>
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                <pubDate>Tue, 24 Jun 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 03.06.2014</title>
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                    <p>Zudem wurde<strong> drei privaten Bauanträge</strong> zugestimmt, wovon einer die Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes durch den Einbau einer Arztpraxis in Teilflächen eines ehemaligen Möbelhauses vorsieht.</p>
<p>Im Nachgang zur letzten Gemeinderatssitzung wurde für das <strong>„Gewerbegebiet Bürgstadt-Süd“</strong> neben der Bebauungsplanänderung in ein Sondergebiet auch die Änderung des Flächennutzungsplanes für das Norma-Grundstück beschlossen.</p>
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                <pubDate>Tue, 03 Jun 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die Gemeinderatssitzung vom 20.05.2014</title>
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                    <p>Die Firma Norma beabsichtigt am bestehenden Gebäude die Verkaufsflächen zu erweitern, indem Lagerfläche reduziert werden soll. Ohne am Baukörper selbst Baumaßnahmen durchzuführen, erhöht sich durch den Rückbau der Lagerflächen in Verkaufsfläche diese jedoch auf über 800 qm und zählt damit als großflächig. Der Markt liegt nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes <strong>„Gewerbegebiet Bürgstadt-Süd“</strong> großteils in einem allgemeinen Wohngebiet, in dem großflächige Märkte nicht zulässig sind. Deshalb muss der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Bürgstadt-Süd“ geändert werden und im Bereich des Norma-Marktes die Ausweisung eines Sondergebietes vorgenommen werden.</p>
<p>Der Gemeinderat hat festgelegt, dass am <strong>Servicegebäude</strong> zunächst die alten Schließfächer ersatzlos ausgebaut werden.<br />Zudem wird die Verwaltung beauftragt den Bereich durch eine optisch ähnliche Türe, wie die im Servicegebäude vorhandenen zu sichern. Hierfür sollen Angebote eingeholt werden.<br />Der Bereich des Servicegebäudes sollte nach Möglichkeit in die Überwachungstätigkeiten zum Wohnmobilstellplatz mit eingebunden werden.</p>
<p>Zudem stimmte der Gemeinderat der Vergabe für die Beschaffung von 29 <strong>Straßennamenschildern</strong> an die Fa. MD Schilder, Fernwald zu brutto 4.055,30 EUR zu. Hiermit sollen defekte und ausgebleichte Straßennamensschilder ersetzt werden.</p>
<p>Bgm. Grün informierte abschließend über die <strong>Abrechnung 2013 des Abwasserzweckverbandes</strong>. Er gab bekannt, dass der Anteil des Marktes Bürgstadt bei ca. 195.000 € lag. Zusätzlich wurden vom Markt Bürgstadt noch ca. 42.000 € an Tilgungen geleistet.</p>
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                <pubDate>Tue, 20 May 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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                <title>Bericht &#252;ber die konstituierende Gemeinderatssitzung vom 06.05.2014</title>
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                    <p>Anschließend erfolgte die Vereidigung der <strong>neugewählten Gemeinderatsmitglieder</strong> Paul Fürst, Gerhard Balles, Andreas Köster, Marianne Krommer, Peter Neuberger, Dieter Braun und David Rose.</p>
<p>Bei der Wahl zum <strong>2. Bürgermeister</strong> wurde Stefan Umscheid als einziger Kandidat vorgeschlagen und erreichte 15 von 17 Stimmen.<br />Die Wahl zur<strong> 3. Bürgermeisterin</strong> konnte Frau Gabriele Münch ohne Gegenkandidat mit 11 Stimmen für sich entscheiden.<br />Bürgermeister Grün beglückwünschte im Anschluss an die Wahlen seine Vertreter und nahm dem künftigen 2. Bürgermeister Stefan Umscheid und der 3. Bürgermeisterin Gabriele Münch den Amtseid ab.</p>
<p>Der Satzung zur Regelung von Fragen des <strong>örtlichen Gemeindeverfassungsrechts</strong> wurde ebenso wie der <strong>Geschäftsordnung</strong> zugestimmt. Fraktionsstatus erreichen danach erst Vertretungen mit 3 Mitgliedern. Deshalb haben sich die Vertreter der SPD und Grüne/ödp zu einer Ausschussgemeinschaft zusammengeschlossen. Fraktionsvorsitzende bzw. Vorsitzende der Ausschussgemeinschaft sind künftig Holger Reinfurt (UWG), Burkhard Neuberger (CSU) und Gabriele Münch (SPD-Grüne/ödp).</p>
<p>Neuer Jugendbeauftragter ist künftig Peter Neuberger (UWG), Senioren- und Familienbeauftragter Andreas Köster (SPD-Grüne/ödp) und Vereinsbeauftragter Ralf Gunkelmann (UWG).</p>
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                <pubDate>Tue, 06 May 2014 00:00:00 GMT</pubDate>
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